Zentraler Ausschuss für Europa und Internationales
Der Europa-Ausschuss entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Aktivitäten in den Bereichen der Internationalisierung an der EUF gefördert werden. Er gestaltet die Entscheidungskriterien aus, nach denen die verfügbaren Fördermittel vergeben werden.
Änderung des Sitzungstermins im März
Bitte beachten Sie, dass die März-Sitzung des Europaausschusses aufgrund der Einbereifung einer Sondersitzung des Senats vorverlegt werden musste:
Neuer Sitzungstermin: 10. März 2025
Neue Einreichungsfrist für Anträge: 24. Februar 2025 (idealerweise 13. Februar für Feedback aufgrund von Urlaubszeiten)
Aufgrund geplanter Urlaubszeiten bitten wir darum, geplante Anträge für die März-Sitzung idealerweise bis zum 13. Februar einzureichen, damit eventuelles Feedback noch gegeben und fristgerecht eingearbeitet werden kann.
Urlaubszeiten
Bitte beachten Sie zudem unsere Urlaubszeiten vom 14.2. - 2.3.2025.
So erreichen Sie uns:
Bitte richten Sie Ihre Anträge an den Europa-Ausschuss mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin an europaausschuss-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Das folgende Merkblatt unterstützt Sie bei der Antragstellung:
Bitte beachten Sie, dass an den Ausschuss gerichtete Fördervorhaben in einigen Förderkategorien einer Kofinanzierung bedürfen. Eine Übersicht über alternative Fördermöglichkeiten von internationalen Vorhaben finden Sie auf den Seiten des International Centers.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr.Isabella Tegethoff
Referentin für Europa und Internationales
- Telefon
- +49 461 805 2970
-
isabella.tegethoff-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
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