Informationen für EUF-Personal

Planen Sie einen Auslandsaufenthalt oder möchten Sie eine internationale Hochschulpartnerschaft aufbauen? Hier finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten für weltweite Aufenthalte und Hinweise zur Anbahnung von Kooperationen.

Finanzierungsmöglichkeiten für EUF-Personal

Programm In Kürze Antragstellung
PROMOS
  • 45 €/Tag
  • 1 Begleitperson förderbar
  • max. 12 Tage
  • weltweit
zum 01.01. oder 01.06. (bevorzugt am 01.01., da ggf. zweite Bewerbungsrunde aufgrund geringer Mittel nicht jährlich ausgeschrieben)
Zentraler Ausschuss für Europa und Internationales
  • Förderung von internationalen Studienreisen mit erkennbarem Bildungscharakter
  • Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie ggf. Eintrittsgelder förderbar
2 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin
Erasmus+ BIP (Blended Intensive Programme)
  • Kooperation mit mind. 2 Hochschulen
  • Präsenzphase: 5-30 Tage + virtuelle Phase/n
  • Begleitperson/en förderbar: s. Erasmus+ für Lehrende
  • Studierende förderbar: 79 €/Tag (1-14 Tag) + weitere Zuschüsse/Reisepauschale möglich
  • Erasmus+ Programmländer
mind. 2 Monate vor 1. Phase
Fördergesellschaft der Universität Flensburg e. V.
  • Exkursionen für Studiengänge
  • max. Fördersumme: 400-600 €
  • Formlos per Mail (inkl. Beschreibung der Exkursion, Kostenaufstellung)
  • Antragsteller*in muss Mitglied der Fördergesellschaft sein
Programm In Kürze Bewerbung
Erasmus+ Lehraufenthalte
  • 2-60 Tage, davon max. 5 Tage förderbar
  • 8h Lehre/Woche
  • Förderhöhe: 140-180€/Tag + Reisepauschale
mind. 1 Monat vor dem Aufenthalt
Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • 2-60 Tage, davon max. 5 Tage förderbar
  • Förderhöhe: s. Erasmus+ STA
mind. 1 Monat vor dem Aufenthalt
DAAD-Lektorate und -Dozenturen
  • 2-5 Jahre
  • Ortsgehalt+ weitere finanzielle Förderungen
s. DAAD-Webseite
DAAD-Kurzzeitdozenturen s. DAAD-Webseite
DAAD-Kongressreisenprogramm
  • Förderung der aktiven Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen (Präsenz + Online)
  • mögliche Finanzierungen: Teilnahmegebühr, Aufenthaltspauschae, Reisekostenpauschale, Sachkostenpauschale
  • Förderung 3x/Jahr möglich
jederzeit möglich; einige Dokumente müssen 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden
DAAD-Vortragsreisenprogramm
  • Förderung außerhalb von Kongressen und Konferenzen
  • Reisekostenpauschale + Zuschuss "Green Travel"
 
Zentraler Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer der EUF
  • Förderung forschungsbezogener Aktivitäten von Wissenschaftler*innen der EUF (Erarbeitung von Drittmittelanträgen, wissenschaftliche Veranstaltungen an der EUF, Tagungsreisen mit aktivem Beitrag von Nachwuchswissenschaftler*innen, Publikationen etc.)
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin
Zentraler Ausschuss für Europa und Internationales der EUF
  • Aktivitäten in den Bereichen der Internationalisierung
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin
Programm In Kürze Bewerbung
Erasmus+ Lehraufenthalte (STA)
  • s. Personal
  • EUF-Arbeitsvertrag erforderlich
s. Personal
Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT)
  • s. Personal
  • EUF-Arbeitsvertrag erforderlich
s. Personal
Erasmus+ Kurzaufenthalte (z.B. Summer School, Forschung, Sprachkurs)
  • 5-30 Tage
  • 56-79 €/Tag + weitere Zuschüsse/Reisekostenpauschale möglich
  • nur für Promovierende
mind. 1 Monat vor dem Aufenthalt
Erasmus+ Langzeitaufenthalte (z.B. Forschung, Sprachkurs)
  • 60 Tage-12 Monate
  • 640-750 €/Monat + weitere Zuschüsse/Reisekostenpauschale möglich
  • für Promovierende und Postdocs (Antragstellung während des Promotionsstudiums)
mind. 1 Monat vor dem Aufenthalt
DAAD-Forschungsstipendien
  • 1-12 Monate
  • monatliche Stipendienrate + Reisekostenzuschuss + weitere Mittel
  • zweimalige Förderung (max.18 Monate) möglich
  • 02. Mai - 15. Juni 2023, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab Dezember 2023
  • 01. Oktober - 15. November 2023, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab Mai 2024
  • 01. Februar - 20. März 2024, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab September 2024
Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
DAAD-Kongressreiseprogramm s. Personal s. Personal
DAAD-Vortragsreisenprogramm s. Personal s. Personal
Doktorandenstipendien am Europäischen Hochschulinstitut Florenz
  • Förderung interdisziplinärer Dissertationen mit Bezug auf die europäischen Länder
  • 1-3 Jahre
  • monatliche Stipendienrate + Reisekostenzuschuss + weitere Mittel
 
Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen
  • 3-6 monatige Forschungsaufenthalte
  • Grundbetrag: 1.750 €, Reisekostenpauschale + weitere Mittel
  • 20. März, Auswahltermin: Ende Juni, Stipendienantritt frühestens: 1. September
  • 15. Juni, Auswahltermin: Ende Oktober, Stipendienantritt frühestens: 1. Januar
  • 15. November, Auswahltermin: Ende März, Stipendienantritt frühestens: 1. Juni
Zentraler Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer der EUF
  • Förderung forschungsbezogener Aktivitäten von Wissenschaftler*innen der EUF (Erarbeitung von Drittmittelanträgen, wissenschaftliche Veranstaltungen an der EUF, Tagungsreisen mit aktivem Beitrag von Nachwuchswissenschaftler*innen, Publikationen etc.)
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin
Zentraler Ausschuss für Europa und Internationales der EUF
  • Aktivitäten in den Bereichen der Internationalisierung
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin
  • Ergänzend zu den oben aufgeführten nicht-fachspezifischen DAAD-Programmen finden Sie fach- oder länderspezifischer Programme in der DAAD-Stipendiendatenbank.
  • Für Hochschullehrende und Promovierende bietet die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission Finanzierungsmöglichkeiten für Aufenthalte in den USA.
  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk bietet Finanzierungsmöglichkeiten nach Frankreich.
  • Der DAAD fördert darüber hinaus vorbereitende Reisen (mit einem Reisekostenzuschuss) an Hochschulen weltweit, mit denen ein Erasmus+ Projekt (Mobilität, Kapazitätsaufbauprojekte, Erasmus Mundus Joint Master, Kooperationspartnerschaften, Innovationsallianzen, Jean-Monnet-Netzwerke, Lehrkräfteakademien, Zukunftsorientierte Projekte, Politikunterstützung) geplant wird (ausgenommen: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich). Der Antrag ist jederzeit möglich (Reisezeit Januar bis November) und muss 4 Wochen vor Reiseantrag gestellt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an bischoff@uni-flensburg.de.

Aufbau von internationalen Hochschulkooperationen

Dieser Ablauf dient als Orientierung zum Kooperationsaufbau mit internationalen Partnerhochschulen für Studierenden- und Lehrendenmobilität im Erasmus+ Raum und für Studierendenmobilität weltweit.

Hinweis

Das Kooperationsformular (s. Punkt 3.1.) muss ausgefüllt werden, damit das International Center die Vertragsabwicklung durchführen kann.

Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie eine der folgenden Checklisten gemeinsam mit der Partnerhochschule durchgehen:

1.

Interesse an neuer Kooperation

  1. Studienangebot prüfen
    • (Teil-)Studiengang prüft das Studienangebot (Unterrichtssprache beachten) an der potenziellen Partnerhochschule
  2. International Center kontaktieren
    • (Teil-)Studiengang kontaktiert das International Center der EUF (s. Kontakt)
 

2.

Kooperationsinhalte

  1. Kooperationsinhalte klären
    1. Im (Teil-)Studiengang klären:
      • (Englisches) Kursangebot an der EUF, Art/Anzahl der Mobilitäten (Studierende: BA, MA, PhD und/oder Lehrende)
      • Ggf. Ideen für weitere Angebote entwickeln, falls mehr Outgoings als Incomings zu erwarten sind (z.B.COIL, Blended Mobilty, Praktika im Studiengang, DAAD-Förderprogramme)
    2. Kontakt mit der potenziellen Partnerhochschule aufnehmen (mit dem International Center oder dem Studiengang):
      • Zur Kommunikation mit der Partnerhochschule kann eine der oben aufgeführten Checklisten verwendet werden
      • Im Anschreiben an die Partnerhochschule das Angebot für Incomings an der EUF nennen: z.B. Open-Door-Policy, internationale Semesterzeiten, fachspezifische Besonderheiten
      • Ggf. auf bestehende Kooperation(en) mit der potenziellen Partnerhochschule hinweisen
      • Studiengebührenbefreiung bei Nicht-Erasmus+ Kooperationen gleich zu Anfang erfragen
      • Unterrichtssprache und erforderliches Sprachniveau erfragen
      • Bei Erasmus+ Kooperationen: ISCED-Code(s) des Vertrags klären
      • Angebot machen: Die EUF kann den Vertrag (IIA) erstellen
  2. EUF-Kontakt (Funktions-Mailadresse) aus dem (Teil-)Studiengang für die Kooperation benennen (+ Vertretung)
 

3.

Vertragsabschluss

  1. International Center über Kooperationsdetails informieren
    • (Teil-)Studiengang teilt dem International Center der EUF die Vertragsinhalte per Kooperationsformular mit
  2. Vertragsabschluss durch International Center
    • International Center der EUF kontaktiert die Partnerhochschule und übernimmt die Vertragsabwicklung
      • Europäisch: EUF oder Partnerhochschule erstellt den Vertrag über EWP
      • Außereuropäisch: EUF versucht, das EUF-MoU/-SEA zu verschicken und keine Vorlage der Partnerhochschule zu nutzen (Grund: Ansonsten kann die rechtliche Prüfung sehr lange dauern); sofern die EUF-Vorlage verändert wurde: International Center prüft die Dokumente in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung
 
  • Europäische Kooperationen (Erasmus+ und SEMP/Schweiz): Ulrike Bischoff-Parker, Merle Struve: erasmus@uni-flensburg.de
  • Außereuropäische Kooperationen: Dr. Dagmara Paciorek-Herrmann, dagmara.paciorek-herrmann@uni-flensburg.de