Die Senatsausschüsse
Der Senat bildet beratende Ausschüsse zu verschiedenen Themen. Die "Ständigen Senatsausschüsse" sind im Hochschulgesetz (HSG) festgelegt. Die Mitglieder werden in regelmäßigen Abständen neu gewählt.
Ständige Senatsausschüsse
Weitere Ausschüsse
Fakultätsübergreifende Ausschüsse
Die nächsten Sitzungstermine
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Senatsausschüsse bilden § 21 Absatz 2 Hochschulgesetz sowie die Senatsausschusssatzung.