Zusammenrechen von Rechnungen
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Finanzierung

Auf dieser Seite findest du Informationen zu Stipendien und finanzieller Unterstützung für Studierende in Not sowie zu Nebenjobs und Praktika für Studierende.

Eine Übersicht der monatlichen Kosten eines Studiums in Flensburg findest du unter Wohnen. Wenn du ein (Sperr-)Konto in Deutschland eröffnen möchtest oder einen Finanzierungsnachweis benötigst, findest du die entsprechenden Informationen unter Bankkonto und zum Visum.

Stipendien und finanzielle Unterstützung

Stipendien und finanzielle Unterstützung

Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende. Bei einigen dieser Stipendien muss der Antrag bereits aus dem Heimatland erfolgen. In der Datenbank des DAAD kann anhand unterschiedlicher Suchkriterien nach Stipendien und Fördermöglichkeiten gesucht werden.

Die Europa-Universität Flensburg vergibt keine Stipendien zu Studienzwecken, nur STIBET-Stipendien des DAAD.

Aus Mitteln des Auswärtigen Amtes bietet der DAAD den Hochschulen ein  Stipendienprogramm (STIBET) an.

Durch das Stipendienprogramm erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, gemäß eigener Entscheidung Stipendien aus Mitteln des DAAD an ausländische Studierende zu vergeben. Es können sowohl Studierende in grundständigen Studiengängen (Bachelor) als auch in weiterführenden Studiengängen (Master) gefördert werden. 
Die Studierenden müssen für ein reguläres Studium mit dem Ziel, einen der genannten Abschlüsse zu erwerben, eingeschrieben sein (Ausnahme: Kontaktstipendien). Für die folgenden drei Stipendienarten können die Stipendienmittel verwendet werden: 

  • 1 - STUDIENABSCHLUSS-STIPENDIEN des DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (nur für internationale Studierende mit Studienabschluss in Deutschland, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden): Vorrangiges Ziel von Studienabschlussbeihilfen ist es, ausländischen Studierenden, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind, durch finanzielle Unterstützung die Konzentration auf ihr Studium und den Studienabschluss zu ermöglichen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Studierenden gute Leistungen erbracht haben und ein erfolgreicher Studienabschluss binnen eines Jahres zu erwarten ist.
  • 2 - STIPENDIEN FÜR BESONDERS ENGAGIERTE STUDIERENDE des DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (nur für internationale Studierende mit Studienabschluss in Deutschland): Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Studierenden gute Leistungen erbracht haben, sich aber darüber hinaus durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der Hochschule auszeichnen.
  • 3 - KONTAKTSTIPENDIEN des DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (nur für Austauschstudierende)Kontaktstipendien geben den Hochschulen die Möglichkeit, Stipendien an ausländische Studierende, insbesondere von Partnerhochschulen, zu vergeben und damit ihre internationalen Partnerschaften zu stärken. Kontaktstipendien können nur an Studierende von Partnerhochschulen oder Hochschulen, mit denen Partnerschaftsabkommen geplant sind, vergeben werden.

Bewerbungsunterlagen:

  1.     Motivationsschreiben für die Bewerbung im ausgewählten Programm
  2.     Tabellarischer Lebenslauf
  3.     Eine aktuelle Studienbescheinigung der Europa-Universität Flensburg
  4.     Notenübersicht des Studiums an der Europa-Universität Flensburg/Transcript of Records, ausgestellt vom Prüfungsamt; für Doktoranden: Kopie der Masterurkunde
  5.     Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers (kann direkt an das International Center, Lucila Morales de Mittag, geschickt werden)
  6.     Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (für Kontaktstipendium: Nominierung von der Partnerhochschule)
  7.     Zusätzlich für STUDIENABSCHLUSS-STIPENDIEN:
  • Dokumente, die Aufschluss über deine soziale Lage geben und die Begründung deines Antrags untermauern können (Kopie des Mietnachweises, Kopie der Bescheinigung von der Krankenkasse)
  • Schriftliche Erklärung über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  • Deine Einkommensunterlagen (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monaten)


Bitte sende deine Bewerbung an incoming@uni-flensburg.de  

Die Evangelische Studierendengemeinde (ESG) bietet Sozialberatung für internationale Studierende an. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende außerdem eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Katholische Hochschulgemeinde (KSG) informiert zu Stipendien und bietet finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine Übersicht über weitere Stipendien findest du im Bereich Studium & Lehre unter Finanzierung.

Finanzielle Hilfe - Erasmus

Es besteht die Möglichkeit einer Förderung aus dem Erasmusprogram für incoming ukrainische Studierende (in der Ukraine eingeschrieben), Graduierte (innerhalb der letzten 12 Monate einen Abschluss in der Ukraine erhalten) und Hochschulpersonal (an einer ukrainischen Hochschule tätig). Für Studierende sind einige Stipendien für die Dauer von einem Semester verfügbar. Weitere Auskünfte zu Terminen und Antragsverfahren gibt es beim International Center.

Darlehen und Beihilfefonds

Darlehensfonds der Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V.

Darlehensberechtigte*r

Einen Antrag auf ein Darlehen aus dem Darlehensfonds der Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V., dessen Finanzstock großzügig von der E. W. Kuhlmann-Stiftung Hamburg bereitgestellt wird, können geflüchtete Personen jeglichen Alters stellen, die als Studierende an der Europa-Universität Flensburg immatrikuliert sind oder am "Programm zur Studienvorbereitung und -integration von Geflüchteten" (ProRef) an der Europa-Universität Flensburg teilnehmen. Nachweise über den Fluchthintergrund (Ankunftsnachweis/BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsduldung oder Aufenthaltserlaubnis) sowie die Immatrikulation bzw. die ProRef-Teilnahme sind durch die/den Darlehensantragsteller*in für die gesamte Darlehenslaufzeit zu erbringen.

Anspruchsgrundlage

Soweit Mittel anderer staatlicher oder privater Förderungseinrichtungen gewährt werden, sind diese in voller Höhe auf das zu bewilligende Darlehen anzurechnen. Die Bedürftigkeit soll sich an den Grundsätzen des BAföG (§ 13 BAföG) orientieren.

Darlehen dürfen nicht zum Zweck der Rückzahlung von Krediten gewährt werden. Darlehen werden ohne Rechtsanspruch und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt als

1. Studieneingangsdarlehen, wenn eine staatliche oder private (Ausbildungs-) Förderung nicht zu Beginn des Studiums einsetzt und durch die Darlehensgewährung die Aufnahme des Studiums ermöglicht wird,

2. Überbrückungsdarlehen, wenn eine staatliche oder private (Ausbildungs-) Förderung zeitlich unterbrochen wird und durch die Darlehensgewährung die Fortsetzung des Studiums ermöglicht wird,

3. Härtefalldarlehen zur Vermeidung von Härten in besonderen Einzelfällen.

Darlehen sind nur zur Überbrückung von kurzzeitigen finanziellen Engpässen (z.B. bei Verzögerung oder Unterbrechung der staatlichen oder privaten (Ausbildungs-) Förderung) gedacht. Es kann eine Darlehenslaufzeit von bis zu 6 Monaten beantragt werden. In besonderen Einzelfällen kann mit Hilfe eines formlosen Schreibens und unter Angabe der Gründe eine Verlängerung der ursprünglich bewilligten Laufzeit beantragt werden. Für die bewilligte Laufzeit ist das Darlehen zinsfrei.

Der zu bewilligende Darlehensbetrag (Bedarf) wird nach den individuellen Bedürfnissen der Antragstellerin/des Antragstellers berechnet (Bedarfsrechnung) und orientiert sich in seiner Höhe am BAföG-Satz. Der zu bewilligende Darlehensbetrag soll dabei das Sechsfache des BAföG-Höchstsatzes nicht überschreiten. Begründete Ausnahmen hiervon sind in besonderen Einzelfällen zulässig.

Die Auszahlung des Darlehens endet in jedem Fall mit der Auszahlung einer anderen staatlichen oder privaten (Ausbildungs-) Förderung (z.B. BAföG, Stipendium) in der entsprechenden Höhe. Hierüber ist die Vergabekommission unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bürgschaft

Zur Sicherung des Darlehens ist i.d.R. eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft, jeweils für den gesamten Darlehensbetrag, beizubringen. Die Bürgschaft ist in schriftlicher Form abzugeben.

Die Identität der Bürgin/des Bürgen muss zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ihre/seine Unterschrift muss in Anwesenheit einer berechtigten Person der Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V. geleistet werden. In den Fällen, in denen die persönliche Unterschriftsleistung vor Ort bei der Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V. nicht zumutbar ist, ist die Identität der Bürgin/des Bürgen auch durch die Hergabe einer Ausweiskopie feststellbar. Sie/er muss ihren/seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und wirtschaftlich die Gewähr dafür bieten, dass sie/er im Falle der Inanspruchnahme vollständig in die Verpflichtung der/des Studierenden bzw. der/des ProRef-TeilnehmerIn eintreten kann.

Die Bürgin/der Bürge hat ihre/seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Nachweise zu belegen. Diese sind u.a. Gehaltsabrechnungen oder Einkommensteuerbescheide.

Die Vergabekommission kann in besonderen Einzelfällen von der Beibringung einer Bürgschaft absehen.

Ein Darlehen wird nur auf einen persönlich gestellten Antrag hin gewährt. Das Antragsformular muss Informationen über den Grund der Beantragung, den Typ des Darlehens (siehe § 3), die monatliche Höhe des Darlehens (siehe § 4) sowie die Laufzeit des Darlehens (siehe § 4) beinhalten und ist zusammen mit folgenden Dokumenten einzureichen:

  1. Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. des Nachweises über den Fluchtstatus (An-kunftsnachweis/BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Duldung),
  2. Studienbescheinigung (ggf. Zulassungsschreiben) der Europa-Universität Flensburg bzw. Teilnahmebescheinigung des ProRef-Programms,
  3. Lebenslauf,
  4. Schriftliche Erklärung der/des AntragstellerIn über ihre/seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  5. Einkommensunterlagen der/des AntragstellerIn (z.B. Kontoauszüge),
  6. Bürgschaftserklärung (Ausnahme: Darlehen nach § 5, Absatz 4),
  7. Einkommensnachweise der Bürgin/des Bürgen (Ausnahme: Darlehen nach § 5, Absatz 4),
  8. Kopie des letzten BAföG-Bescheids bzw. Bestätigung, dass BAföG beantragt wurde,
  9. Bestätigung der zuständigen Behörde (z.B. Sozialzentrum oder Jobcenter), dass eine überbrückende Leistungsgewährung nicht möglich ist.
  10. Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens aus dem Darlehensfonds der Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V (siehe hierzu auch die Richtlinien für die Vergabe von Darlehen).

Die Antragsdokumente sind bei der Koordinationsstelle für die Flüchtlingsprogramme an der Europa-Universität Flensburg (EUF) einzureichen, von wo aus sie an die Vergabekommission weitergeleitet werden:

Europa-Universität Flensburg
Koordination Flüchtlingsprogramme

Gebäude VIL 2 | Raum 207
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
proref@uni-flensburg.de

Finanzielle Unterstützung aus dem Beihilfefonds der Fördergesellschaft der Europa-Universität Flensburg e.V.

Eine einmalige finanzielle Studienunterstützung durch die Fördergesellschaft der Europa-Universität Flensburg e.V. wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Unterstützung ist nur zur Überbrückung von kurzzeitigen finanziellen Engpässen gedacht. Über die Höhe der finanziellen Hilfe wird anhand der individuellen Bedürfnisse der Antragstellerin/des Antragstellers entschieden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist somit bedarfsabhängig und auf maximal 250,00 Euro (Höchstsatz) beschränkt.

Dokumenten einzureichen:

  1. Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. des Nachweises über den Fluchtstatus (Visum, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Duldung),
  2. Studienbescheinigung (ggf. Zulassungsschreiben) der Europa-Universität Flensburg bzw. Teilnahmebescheinigung des ProRef-Programms,
  3. Lebenslauf,
  4. Schriftliche Erklärung der/des AntragstellerIn über ihre/seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  5. Einkommensunterlagen der/des AntragstellerIn (z.B. Kontoauszüge),
  6. Der Antrag auf eine einmalige finanzielle Studienunterstützung durch die Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V (siehe hierzu auch die Richtlinien für die Vergabe einer einmaligen finanziellen Studienunterstützung).

Die Antragsdokumente sind bei der Koordinationsstelle für die Flüchtlingsprogramme an der Europa-Universität Flensburg (EUF) einzureichen, von wo aus sie an die Vergabekommission weitergeleitet werden:

Europa-Universität Flensburg
Koordination Flüchtlingsprogramme

Gebäude VIL 2 | Raum 207
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
proref@uni-flensburg.de

Nebenjobs & Praktika

Nebenjobs & Praktika

Viele Studierende jobben neben dem Studium. Den Aufenthalt in Flensburg allein durch einen Nebenjob zu finanzieren und gleichzeitig zu studieren, ist jedoch unrealistisch.

Auf der Seite des DAAD findest du einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für internationale Studierende, die einen Nebenjob oder ein Praktikum in Deutschland anstreben.

Studentische Teilzeitjobs sind beliebt und daher nicht ganz einfach zu finden. Oft werden gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Verschiedene Jobbörsen sind unter Studium & Lehre verlinkt. Weitere Jobangebote für Studierende findest du in den Kleinanzeigen regionaler oder lokaler Zeitungen oder direkt an der Arbeitsstelle (z.B. Cafés und Restaurants).

Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeit und Leben Schleswig-Holstein bietet kostenlose Beratung zum Thema Arbeiten in Deutschland zu fairen Bedingungen.

Beratung

Finanzberatung

Bei Fragen zur Finanzierung deines Studiums oder zu Stipendien kannst du dich an folgende Ansprechpersonen wenden: