Barrierefreiheit 1x1 für Autoren & Redakteure der EUF
Sie denken Barrierefreie Webseiten unterstützen nur eine kleine Gruppe Menschen? Die Frage würden Sie mit "Ja" beantworten? Dann lernen Sie im Folgenden wichtige Impulse, warum Barrierefreiheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist.
Barrierearme/Barrierefreie Website bieten viele Vorteile. Der Blick auf die Prinzipien der "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" untermauert dies:
- Wahrnehmbar
- Bedienbar
- Verständlich
- Robust
Viele Vorteile – Keine Nachteile
Für beeinträchtigte Personen sind barrierefreie Webseiten eine grundlegende Anforderung, um Teil des World Wide Web (WWW) zu sein. Allen Anderen erleichtert es das WWW. Gründe die für Barrierefreiheit sprechen sind vielfältig, es gibt keinerlei Nachteile.
Digitale Selbstbestimmung
Jedem müssen Informationen, Kommunikationmöglichkeiten und andere Dienste im Web ohne fremde Hilfe frei zugänglich sein
Grundlage: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit
Inklusion + Zielgruppen erweitern
Erreichen Inhalte, die zugänglich für Personen mit einem breiten Spektrum an Beeinträchtigungen sind:
- Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit
- Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit
- Motorischen Beeinträchtigungen
- Kognitiven Beeinträchtigungen & Lernbehinderungen
- Epilepsie
- Farbfehlsichtigkeiten
- begrenzte Lesekompetenz (z.B. Nicht-Muttersprachler, Legasthenie)
- Mehrfachbehinderungen
Wir dürfen niemanden außen vorlassen und auf diese Weise Audienz verlieren, wir erweitern dank Barrierefreiheit automatisch unsere Zielgruppen.
Barrierefreiheit = Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- beide Konzepte bauen u.a. auf Quellcode auf, welcher den Regeln der Semantik folgt
- Sie müssen dafür keine Informatiker sein und den Quellcode lesen können. Achten Sie z.B. auf die Nutzung korrekter Überschriften-Hierarchien und der Zuweisung von Alt-Texten.
- Bots/Crawler erkennen, dass die Website den Richtlinien folgt und sorgt für ein besseres Ranking der Website in Suchmaschinen wie Google und Co.
- Screenreader erfassen den Inhalt der Website besser
Rechtlich abgesichert
- Einhaltung der Europäischen Norm "EN 301 549" / ISO-Norm 40500
- Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102
- Einhaltung der Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV), welche §12 des Behindertengleichstellungsgesetztes BGG umsetzt
- Vorbereitung auf das Barrierefreiheitsstärkungsgsetz (BFSG) (ab 2025)
Usability/Userfreundlichkeit
- Simple Orientierung & leichte Bedienbarkeit
- Einheitliche Gestaltung
- Einheitliche Nutzerführung
- Responsives Design
- Website lässt sich auf PC, Tablet oder Smartphone bedienen
- Gleiche Funktionalitäten in Hoch- und Querformat
- Große Skalierung (z.B. durch Zoom oder Vergrößerungssoftware) schneidet keine Inhalte ab