Headerbild setzt sich aus vier nebeneinanderliegenden Quadraten zusammen. Quadrat 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Quadrat 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund. Quadrat 3 zeigt ein durchgestrichenes Auge-Piktogramm auf hellgrünem Grund. Quadrat 4 zeigt ein Ohr-Piktogramm auf rotem Grund.
Headerbild setzt sich aus vier nebeneinanderliegenden Quadraten zusammen. Quadrat 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Quadrat 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund. Quadrat 3 zeigt ein durchgestrichenes Auge-Piktogramm auf hellgrünem Grund. Quadrat 4 zeigt ein Ohr-Piktogramm auf rotem Grund.
Headerbild setzt sich aus zwei nebeneinanderliegenden Rechtecken zusammen. Rechteck 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Rechteck 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund.
Headerbild setzt sich aus zwei nebeneinanderliegenden Rechtecken zusammen. Rechteck 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Rechteck 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund.

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Im Netz tummeln sich einige Richtlinien, Gesetze und Normen rund um das Thema Barrierefreiheit. Wir geben Ihnen einen Einblick in die relevanten Normen und Gesetze, an welche sich die Europa-Universität Flensburg halten muss.

Das "World Wide Web Consortium" und daraus entstandene Normen

Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund

Das "World Wide Web Consortiums - W3C" legte im Lauf der Zeit prüfbare Regeln für barrierefreie Webauftritte fest. In den "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" werden die Regeln rund um Gestaltung und Programmierung beschrieben. Webseiten öffentlicher Stellen/Unternehmen, mit mehr als 10 Mitarbeitern innerhalb der EU, müssen sich an die Richtlinien halten.

Die WCAG-Richtlinien haben sich als offizielle Norm und internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten etabliert. Besagte Norm ist die Europäische Norm "EN 301 549". Die Norm bezieht sich auf die Richtlinien der WCAG-Version 2.1 und gewährleistet das Produkte/Dienstleistungen barrierefrei sind. Des Weiteren entsprechen die Richtlinien der WCAG 2.1 der ISO-Norm 40500, welche einen einheitlichen weltweiten Standard bewirkt.

Die Anforderungen der WCAG 2.1 sind umfangreich, da ein Spektrum von Menschen mit Beeinträchtigungen zu beachten ist. Zu den wichtigsten Beeinträchtigungen gehören:

  • Blindheit & Sehbeeinträchtigung
  • Gehörlosigkeit & Hörbeeinträchtigung
  • Motorische Beeinträchtigungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen & Lernbehinderungen
  • Photosensibilität
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV)

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) schildert die Anforderungen an Websites, Web- und mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Die Verordnung verweist in der Version aus 2019 (BITV 2.0) auf die Norm EN 301 549. Die Verordnung setzt §12 des Behindertengleichstellungsgesetztes BGG um.

In der BITV 2.0 steht:

Daraus lassen sich die vier Grundprinzipien Barrierefreiheit ableiten, diese basieren auf den eingehend erwähnten "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)". 

Grundprinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG-Definition

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Aus den "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" entwickelte sich 2019 der "European Accessibility Act (EAA)", um europaweit Barrierefreiheit zu gewährleisten. Der "European Accessibility Act" legte den Grundstein für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (PDF) und baut auf der Norm EN 301 549 auf. Das BFSG verpflichtet deutsche Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten. Das Gesetz tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft und gilt für Produkte/ Dienstleistungen, die nach dem Stichtag in den Verkehr kommen.

Auf diese Weise sollen Webinhalte allen Menschen ohne Einschränkung oder fremde Hilfe zugänglich sein (Erinnerung §4 BGG). In diesem Fall müssen zum Beispiel E-Books, Bankdienstleistungen, Messenger-Dienste oder Onlinehändler barrierefrei sein. Zu dem müssen Endgeräte wie Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrausweis-Automaten, E-Book-Reader oder Router ebenfalls barrierefrei bedienbar sein.

Umzusetzende Kriterien im Zuge des BFSG:

  • Websites/Onlineshops entsprechen den Anforderungen der EN 301 549
  • barrierefrei zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Website veröffentlicht
  • Bereitstellung einer Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden

Entsprechende Umsetzung an der EUF:

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (EUF) Kontaktmöglichkeit - Barrieren an der EUF melden