Englisch (Teilstudiengang im B.A. Bildungswissenschaften)
Allgemeines & Profil
Allgemeine Informationen
Profil
Ziel des Teilstudiengangs Englisch ist der Erwerb von grundlegenden fachwissenschaftlichen, sprachpraktisch-kommunikativen sowie fachdidaktischen Kompetenzen.
Sie lernen in diesem Teilstudiengang, über Fragestellungen der englischen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft adressatengerecht zu kommunizieren.
Ihre englische Sprachkompetenz entwickeln Sie in sprachpraktischen Übungen (Practical English) so weiter, dass Sie in englischsprachigen und fremdsprachunterrichtlichen Kontexten als sprachliches Vorbild (Model Speaker) dienen können.
Sie erwerben die Fähigkeit, wissenschaftliche Fragestellungen aus der Perspektive unterschiedlicher Teildisziplinen (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft und Englischdidaktik) zu erkennen und in Anwendung ausgewählter Forschungsmethoden zu bearbeiten.
In Verbindung mit dem Teilstudiengang Bildung Erziehung Gesellschaft sowie dem zweiten fachlichen Teilstudiengang erwerben Sie umfassende Fähigkeiten der Selbstreflexion und der Reflexion von Bedingungen des Lehrens und Lernens im Fach Englisch.
Mit der Aneignung reflektierter fachwissenschaftlicher, sprachpraktisch-kommunikativer sowie fachdidaktischer Kompetenzen schaffen Sie die Basis für die Aufgabe des schulischen Englischunterrichts, den Schülerinnen und Schülern kommunikative Kompetenz in der ersten Fremdsprache zu vermitteln und sie zu lebenslangem Fremdsprachenlernen zu motivieren.
Allen Studierenden des Teilstudiengangs Englisch wird dringend empfohlen, einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, zu absolvieren. Wird im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein zu einem Lehramt befähigender Masterstudiengang an der EUF angestrebt, ist bis zum Ende des Masterstudiums ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Diese Regelung gilt für Studierende, die ab dem Herbstsemester 2025/2026 ihren Master of Education im Fach Englisch beginnen, im Normalfall also für alle diejenigen, die ihren B.A. im Fach Englisch ab dem Herbstsemester 2022 begonnen haben. Beratung und weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt erhalten Sie beim Institut für Anglistik und Amerikanistik.
Studieninhalt & Struktur
Empfohlener Studienverlauf 1. bis 4. Semester
5. und 6. Semester:
siehe Spezialisierungsoptionen in den Modulkatalogen. Bitte achten Sie auf die richtige Version der Studienordnung, die zu Beginn Ihres Studiums galt.
Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium
Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang sowie die Teilstudiengänge die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Fächerkombinationen
Berufsfelder
Berufsziel Lehramt
Mit Abschluss des B.A. Bildungswissenschaften mit dem Teilstudiengang Englisch können Sie, in Abhängigkeit von Ihrer Fächerkombination, Ihr Studium in einem der an der Europa-Universität Flensburg angebotenen Master-Studiengänge fortsetzen:
- Master of Education für das Lehramt an Grundschulen mit dem Teilstudiengang Englisch
- Master of Education für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Teilstudiengang Englisch
- Master of Education für das Lehramt an Gymnasien mit dem Teilstudiengang Englisch
- Master of Education für das Lehramt Sonderpädagogik mit dem Teilstudiengang Englisch
- Master of voc. Education für das Lehramt an beruflichen Schulen mit technisch-gewerblicher Fachrichtung mit dem Teilstudiengang Englisch
- Master of voc. Education für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit dem Teilstudiengang Englisch
Auf den Master-Abschluss folgt das Referendariat in der jeweiligen Schulform.
Außerschulische Berufsfelder
Der Abschluss B.A. Bildungswissenschaften mit dem Teilstudiengang Englisch ermöglicht Ihnen auch die Aufnahme einer Tätigkeit beispielweise in den Bereichen
- Sprachdienstleistungen (Fremdsprachenunterricht für Erwachsene, Übersetzen und Dolmetschen)
- Erstellung von Unterrichtsmedien
- Internationale Zusammenarbeit und Projekte, Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations, Kundenbetreuung und Messewesen
- Medien (Verlagswesen, Zeitung und andere Printmedien, Funk und Fernsehen).
Beratung & Kontakt
Beratung rund um das Studium:
Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:
Im Sekretariat sind für Sie da:
Die Mitarbeiterinnen des Instituts für Sprache, Literatur und Medien (IfSLM)
Ihre Fachstudienberatung:
Die Fachstudienberatung beantwortet Ihnen fachspezifische Fragen zum (Teil-)Studiengang. Für diesen Teilstudiengang ist das:
Prof. Dr.Holger Limberg
- Telefon
- +49 461 805 2016
-
holger.limberg-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Oslo
- Raum
- OSL 168
- Straße
- Auf dem Campus 1
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Bei Fragen zum Auslandsaufenthalt:
Dr.Rebekka Rohleder
- Telefon
- +49 461 805 2211
-
rebekka.rohleder-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Oslo
- Raum
- OSL 166
- Straße
- Auf dem Campus 1
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Zum Institut:
Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf den Websites des Instituts für Sprache, Literatur und Medien: Seminar für Anglistik und Amerikanistik
Zusatzqualifikationen
Sprachliche Anforderungen Englisch
(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)
Der Teilstudiengang Englisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Sprachkenntnisse des Englischen voraus.
Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- ein Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Hinweis: Die jeweils erreichten Punkte der letzten vier Halbjahre in der Oberstufe müssen den Mittelwert von 11 Punkten ergeben),
- ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
- das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in einem der folgenden anerkannten Sprachtests:
- CAE (C1 Advanced/Certificate in Advanced English): Grade B
- CPE (C2 Proficiency/Certificate of Proficiency in English): Grade C
- IELTS Academic (International English Language Testing System): 6,5 (Total Score)
- TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): 90 Punkte (internet-based)
Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Diese Frist gilt nicht für den Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Oberstufe.
Fragen zur Anerkennung von hier nicht aufgeführten Zertifikaten richten Sie bitte ausschließlich und direkt an Herrn Professor Dr. Holger Limberg.
Wenn ein nicht aufgeführtes Zertifikat auf Anfrage durch das Fach anerkannt wurde, ist die schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der Bewerbung beizufügen.