Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium

Sie haben sich für ein Lehramtsstudium im Fach Englisch entschieden. Um die englische Sprache und die Kulturen der englischsprachigen Welt später angemessen vermitteln zu können, sollen Sie in Ihrem Studium auf möglichst vielfältige Weise mit der Sprache und Kultur englischsprachiger Länder in Berührung kommen. Das geschieht in den Seminaren, die Sie im Studium besuchen; darüber hinaus bietet Ihnen ein Aufenthalt im englischsprachigen Ausland die Möglichkeit, in einem von Ihnen aus einer Reihe von Optionen ausgewählten Rahmen die Sprache, die Kultur und den Alltag eines englischsprachigen Landes aus noch größerer Nähe kennenzulernen und damit Ihren Horizont noch umfassender zu erweitern – etwas, das Sie während des Studiums mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich leichter bewerkstelligen können als das später im Berufsleben möglich sein wird.

Im Lehramtsstudium Englisch ist an der Europa-Universität Flensburg deshalb ein Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land vorgesehen. Es gilt dabei laut §4 der Fachspezifischen Anlage ENG-BA zur Prüfungs- und Studienordnung: "Allen Studierenden des Teilstudiengangs Englisch wird dringend empfohlen, einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, zu absolvieren. Wird im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein zu einem Lehramt befähigender Masterstudiengang an der EUF angestrebt, ist bis zum Ende des Masterstudiums ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen."

Diese Regelung gilt für Studierende, die ab dem Herbstsemester 2025/2026 ihren Master of Education im Fach Englisch beginnen, im Normalfall also für alle diejenigen, die ihren B.A. im Fach Englisch ab dem Herbstsemester 2022 beginnen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links für alle, für die ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Englischstudiums entweder empfohlen oder verpflichtend ist.

Beratung

Das Wichtigste in Kürze

Wie lang soll mein Auslandsaufenthalt mindestens sein?

Wo kann ich einen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Was kann ich machen?

Wann kann ich das machen?

Wie finanziere ich das?

Wer berät?

Ich war schon vor dem Studium im englischsprachigen Ausland. Kann ich das anerkennen lassen?

Ich kann aus wichtigen Gründen nicht ins Ausland gehen. Was mache ich jetzt?

Mögliche Formen des Auslandsaufenthalts

Ihr Auslandsaufenthalt kann eine ganze Reihe von verschiedenen Formen annehmen: etwa ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum, ein Sprachkurs oder Work and Travel. Für alle Aufenthalte, bei denen Sie im Zielland entweder lernen oder arbeiten, gehen wir davon aus, dass sie dem Zweck des Auslandsaufenthalts entsprechen, nämlich Kontakt mit Alltagsleben, Sprache und Kultur des Ziellandes zu fördern. Nur eine rein touristische Reise ist nicht anerkennungsfähig.

Eine Möglichkeit, im Studium ins Ausland zu gehen, besteht in einem Auslandssemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland, etwa im Rahmen des ERASMUS-Programms. Die Europa-Universität Flensburg kooperiert mit einer Reihe von Partnerhochschulen, auch in englischsprachigen Ländern. Eine Datenbank der Partnerhochschulen für den B.A. Bildungswissenschaften und für den Master finden Sie auf der Seite des International Center. https://flensburg.adv-pub.moveon4.de/report-page-1577/

Das an der EUF vorgesehene Mobilitätsfenster für ein Auslandsstudium ist das fünfte Semester Ihres Bachelorstudiums.

Falls Sie sich für ein Auslandsstudium entscheiden oder eines in Betracht ziehen, dann wenden Sie sich für weiterführende Beratung zu allem, was dabei zu beachten ist und später für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen an das International Center. https://www.uni-flensburg.de/international/ins-ausland-gehen

Eine weitere Möglichkeit, ins Ausland zu gehen, besteht in einem Auslandspraktikum, das im Lehramtsstudium die Form eines Schulpraktikums im Ausland annehmen kann. Achten Sie bei einem Praktikum unbedingt auch auf etwaige Visumsvorgaben des jeweiligen Landes!

Ein Schulpraktikum im Ausland ist bevorzugt für das dritte Mastersemester einzuplanen; in diesem Fall sollten Sie spätestens mit dem Beginn Ihres Masterstudiums mit der Planung beginnen.

Es besteht die Möglichkeit, ein solches Praktikum an einer deutschen oder anderen Schule im englischsprachigen Ausland zu absolvieren; in dem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Sie vor Ort vorrangig Ihr zweites Fach unterrichten werden (da Englisch in einem englischsprachigen Land tendenziell von Muttersprachler*innen unterrichtet wird), und müssen daher unbedingt darauf achten, dass es dieses Fach an der von Ihnen gewählten Schule auch gibt.

Wie bei Schulpraktika in Deutschland ist auch bei solchen, die Sie im Ausland durchführen möchten, Ihre Anlaufstelle das Praktikumsbüro der Europa-Universität Flensburg. https://www.uni-flensburg.de/zfl/praktikumsbuero

Darüber hinaus gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu absolvieren, das kein Schulpraktikum ist. Dafür eignen sich die Semesterferien im Sommer, inklusive die zwischen Bachelor und Master, sowie die Phase zwischen dem Schulpraktikum im dritten Mastersemester und dem Beginn des vierten Semesters.

Ebenfalls für die längeren vorlesungsfreien Phasen eignen sich weitere Möglichkeiten, im englischsprachigen Ausland mit Sprache und Kultur in Berührung zu kommen. Dazu zählt etwas das Absolvieren eines Sprachkurses vor Ort oder das Arbeiten im englischsprachigen Ausland, auch in Form von (nachweisbarem) Work and Travel, als Au-Pair, oder in Form von Freiwilligendiensten.

Im Fall von Work and Travel hat die Arbeit im Zielland die Funktion, Ihre Reise (mit) zu finanzieren, aber auch, Begegnungen zu ermöglichen und Sie so in Kontakt mit Alltag, Sprache und Kultur des jeweiligen Landes zu bringen. Work and Travel ist flexibler als ein Praktikum oder ein Auslandsstudium und ermöglicht Ihnen den Aufenthalt an verschiedenen Orten im Zielland. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des ZAV-Programms der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/wege-ins-ausland) und bei Eurodesks Rausvonzuhaus (https://www.rausvonzuhaus.de).

Wichtig: Da sich fast alle in Frage kommenden Zielländer außerhalb der EU befinden, müssen Sie auch hier unbedingt die jeweils für Sie gültigen Einreisevorgaben beachten. Speziell Work and Travel ist nicht in jedem englischsprachigen Land eine Option. Ein sogenanntes "working holiday"-Visum ist eine Option in Australien, Kanada, Neuseeland und Singapur.

Wenn Sie als Au-Pair ins Ausland gehen möchten, dann sollten Sie das über eine zertifizierte Agentur tun. Portale, auf denen Sie nach Agenturen suchen können, finden Sie hier: https://www.au-pair-agenturen.de und hier: https://www.guetegemeinschaft-aupair.de/de/. Sie können auf beiden Seiten auswählen, in welches Land/welche Länder Sie gehen möchten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich innerhalb der EU (in Frage kommende Zielländer: Irland und Malta) in sozialen Projekten zu engagieren, im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps (ESK). https://www.solidaritaetskorps.de

Als Lehramtsstudierende könnte für Sie auch eine Fremdsprachenassistenz (FSA) interessant sein, bei der Sie an einer Schule im Ausland als deutsche Muttersprachler*innen im Deutschunterricht assistieren würden und so Erfahrungen im Fremdsprachenunterricht sammeln. Ein Einsatz als FSA wird mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss vergütet. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein FSA-Programm (je nach Zielland) fünf bis elf Monate läuft und nicht auf drei Monate verkürzt werden kann. Eine Fremdsprachenassistenz eignet sich also eher für die Phase zwischen Bachelor und Master und nicht für die Semesterferien. Informationen zu Zielländern, Aufgaben, Fristen usw. finden Sie hier: https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-deutschland.html

Rahmenbedingungen

Länder/ Landessprache

Länder, in denen Englisch als Landessprache gesprochen wird

Englisch ist Landessprache in Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, UK, USA.

Darüber hinaus ist Englisch in einer Reihe (weiterer) ehemaliger britischer Kolonien Landessprache (siehe oben). Auch in diesen Ländern sind Aufenthalte möglich.

Klären Sie im Zweifel immer als Erstes, vor der Organisation des Aufenthalts, in der Beratung am Institut für Anglistik und Amerikanistik ab, ob die von Ihnen angestrebte Form des Aufenthalts im von Ihnen gewählte Land anerkennungsfähig und für Sie sinnvoll ist.

Dauer

Länge des Aufenthalts

Ihr Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate (= 12 Wochen) dauern.

Im Regelfall sollen diese drei Monate am Stück im Ausland verbracht werden. Im Einzelfall kann der Aufenthalt mit glaubhafter Begründung (etwa weil Ihr Wunschpraktikum nur für einen kürzeren Zeitraum angeboten wird) in zwei Blöcke aufgeteilt werden. Einzelne Aufenthalte müssen in so einem Fall mindestens vier Wochen am Stück dauern. Sprechen Sie eine Aufteilung des Aufenthalts in jedem Fall vorher ab. 

Zeitplanung

Zeitplanung

Beachten Sie bitte: Jede derartige Form des Auslandsaufenthaltes benötigt einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Vorlauf. Sie sollten ein bis anderthalb Jahre vor dem geplanten Beginn des Aufenthaltes mit der Organisation beginnen. Sie benötigen nicht nur einen Studiums- oder Praktikumsplatz, Finanzierung, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung, etc., sondern in vielen Fällen auch ein Visum. Sobald Sie sich überlegt haben, welche Form des Aufenthaltes die für Sie passende sein kann, sollten Sie sich direkt darüber informieren, was es dabei jeweils zu beachten und wann und wie vorzubereiten gibt.

Achtung: Für einige Formen des Auslandsaufenthalts eignen sich besonders oder sogar ausschließlich bestimmte Phasen Ihres Studiums; was Sie genau vorhaben, bestimmt also auch, wann der geeignete Zeitpunkt dafür ist.

Für ein Auslandsstudium eignet sich an der Europa-Universität Flensburg grundsätzlich das Mobilitätsfenster im fünften Semester Ihres Bachelorstudiums.

Für ein Schulpraktikum im Ausland eignet sich Ihr zwölfwöchiges Schulpraktikum im dritten Mastersemester.

Für andere Formen des Auslandsaufenthaltes (andere Praktika, Sprachkurse etc.) eignen sich vorlesungsfreie Zeiten, speziell die längere im Sommer, auch zwischen der Abgabe Ihrer Bachelorarbeit und dem Beginn des Masterstudiums. Es eignet sich auch die Phase zwischen dem Ende Ihres Schulpraktikums im dritten Mastersemester und dem Beginn des vierten Mastersemesters.

Falls Sie am Semesterbeginn erst nach Beginn der Vorlesungszeit von einem Auslandsaufenthalt zurückkehren, dann informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Lehrenden in allen betreffenden Seminaren.

Nachzuweisen ist Ihr Auslandsaufenthalt bis spätestens zum Ende des Master of Education. Sie können, wenn er für Sie verpflichtend ist, Ihr Masterzeugnis erst beantragen, wenn Sie ihn nachgewiesen haben.

Auslandsaufenthalte vor dem Studium

Anerkennung von Auslandsaufenthalten vor dem Studium

Wurde ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land vor dem Beginn des Bachelorstudiums absolviert, kann er anerkannt werden, sofern er zu Beginn des Studiums nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt und sofern es sich um einen Aufenthalt zu belegbaren Lern- oder Arbeitszwecken gehandelt hat.

Bei einem schulischen Aufenthalt in der 10. bzw. 11. Klasse gilt Folgendes: Wenn Sie sich im Rahmen dieses Auslandsschuljahrs oder -halbjahres in dem Kalenderjahr, das zwei Jahre vor demjenigen liegt, in dem das Studium aufgenommen wird, noch mindestens drei Monate im Ausland aufgehalten haben, ist der Aufenthalt anerkennungsfähig.

Beispiel: Sie nehmen Ihr Studium an der EUF zum Herbstsemester 2024/25 auf. Wenn Ihr schulischer Auslandsaufenthalt im Jahr 2022 noch mindestens drei Monate umfasst hat, kann er anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn diese drei Monate bereits vor Ende August 2022 beendet gewesen wären. Hat Ihr Aufenthalt jedoch bereits im Jahr 2021 geendet, oder haben weniger als drei Monate davon im Jahr 2022 gelegen, könnte er dann nicht mehr anerkannt werden.

Mobilitätshindernisse

Mobilitätshindernisse

Wenn Sie aufgrund von familiären Sorgeverpflichtungen oder chronischen Erkrankungen nicht ins Ausland gehen können, dann können Sie über das International Center einen Ausnahmeantrag stellen, mit dem der Prüfungsausschuss sich dann befassen wird. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines solchen Antrags bis zu sechs Wochen dauern kann.

Finanzierungsmöglichkeiten

Zusätzlich zu den hier gelisteten Möglichkeiten finden Sie auf der Seite des DAAD eine Stipendiendatenbank: https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/.

Für ein Auslandssemester gibt es die Möglichkeit AuslandsBAFöG zu beantragen, wozu Sie unter Umständen auch dann berechtigt sein können, wenn Sie kein InlandsBAFöG bekommen. Bitte informieren Sie sich hier: https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html

Für ein Auslandsstudium innerhalb der EU gibt es die Möglichkeit einer Finanzierung über das Erasmus-Programm. (Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit nicht mehr beteiligt. Jedoch ist ein Aufenthalt am Stranmillis University College Belfast derzeit – Stand Februar 2024 – noch förderungsfähig.) Weitere Informationen finden Sie hier: Erasmus+ - Europa-Universität Flensburg (EUF) (uni-flensburg.de)

Das PROMOS-Programm des DAAD fördert ebenfalls kürzere Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Schritt 3: Vorbereiten - Europa-Universität Flensburg (EUF) (uni-flensburg.de)

Das Lehramt.International-Stipendienprogramm des DAAD fördert Schulpraktika von Lehramtsstudierenden im Ausland. Bitte informieren Sie sich hier: https://www.studieren-weltweit.de/infocard/stipendienprogramme-lehramt-international/

Erasmus+ fördert ebenfalls Praktika im europäischen Ausland. Erasmus+ - Europa-Universität Flensburg (EUF) (uni-flensburg.de)

Das PROMOS-Programm des DAAD fördert Praktika im außereuropäischen Ausland. Schritt 3: Vorbereiten - Europa-Universität Flensburg (EUF) (uni-flensburg.de)

Im Fall von Work and Travel soll die Arbeit unterwegs die Reise zumindest in Teilen finanzieren. Sie würden zu diesem Zweck Tätigkeiten etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft ausüben. Informieren Sie sich jedoch unbedingt vorher über die Visumsvorgaben; in einigen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie Ersparnisse besitzen.

Falls Sie an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, wird Ihre Reise durch das ESK gefördert.

Für Sprachkursaufenthalte vergibt die EUF (Teil)Stipendien über Promos: https://www.uni-flensburg.de/international/ins-ausland-gehen/schritt-3-vorbereiten#c145390.

Anerkennung und Beratung

Die Anerkennung eines stattgefundenen Aufenthaltes findet durch das SPA statt. Bitte benutzen Sie das verlinkte Formular und legen Sie aussagekräftige Dokumente bei, die die Art, den Ort und die Dauer Ihres Aufenthaltes belegen. Das Formular finden Sie hier: https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/formulare-und-bescheinigungen/antrag-obligatorischer-auslandsaufenthalt-version-2.pdf.

Ausnahme: Wenn Ihr Aufenthalt ein über das International Center organisiertes Auslandsstudium gewesen ist, wird die Anerkennung bereits gemeinsam mit der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen automatisch vom International Center in die Wege geleitet.

Für die Anerkennung von in einem Auslandsstudium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist das International Center zuständig: https://www.uni-flensburg.de/international/ins-ausland-gehen/schritt-4-leistungen-anerkennen-lassen/ba-bildungswissenschaften

Die Anerkennung von Auslandsaufenthalten, die bereits vor dem Studium stattgefunden haben, nimmt das SPA vor. Bitte benutzen Sie das verlinkte Formular und legen Sie aussagekräftige Dokumente bei, die die Art, den Ort und die Dauer Ihres Aufenthaltes belegen. Das Formular finden Sie hier: https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/formulare-und-bescheinigungen/antrag-obligatorischer-auslandsaufenthalt-version-2.pdf.

Beachten Sie bitte die oben beschriebenen Vorgaben für anerkennungsfähige Auslandsaufenthalte vor dem Studium!

Die Anerkennung von Mobilitätshindernissen findet durch den Prüfungsausschuss statt; der Antrag ist jedoch beim SPA einzureichen. Das dafür notwendige Formular finden Sie hier: https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/formulare-und-bescheinigungen/antrag-obligatorischer-auslandsaufenthalt-version-2.pdf.

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zu den für Sie sinnvollen Formen des Auslandsaufenthaltes an Rebekka Rohleder am Institut für Anglistik und Amerikanistik (rebekka.rohleder@uni-flensburg.de). Die jeweils aktuellen Sprechstundenzeiten finden Sie hier.

Das International Center an der Europa-Universität Flensburg stellt umfassende Informationen zu Auslandsaufenthalten im Studium bereit und berät auch spezifisch dazu. https://www.uni-flensburg.de/international/international-center

Den Kalender der Informationsveranstaltungen des IC und die Präsentationen aus vergangenen Informationsveranstaltungen finden Sie unten auf dieser Seite: https://www.uni-flensburg.de/international/ins-ausland-gehen/schritt-1-informieren.