Prüfungsanforderungen im Praxissemester

Schriftliche Prüfungsleistungen

Praxissemesterstudierende müssen nach dem erfolgreichen Abschluss des Praktikums zwei schriftliche Arbeiten abgeben:

  • Portfolio
  • Forschungsarbeit

Das Portfolio dient der Dokumentation und Reflexion des Praktikums. Beobachtungen und Erfahrungen werden auf der Grundlage fachdidaktischer oder allgemein-pädagogischer Literatur eingeordnet, analysiert und reflektiert, um daraus Konsequenzen für die Weiterarbeit ableiten zu können. Darüber hinaus reflektieren die Sachunterrichtsstudierenden ihren eigenen Unterricht, ihre Erfahrungen im Berufsfeld Schule und bilanzieren ihre persönliche Entwicklung in Bezug auf die eigenen Professionalisierungsprozesse.

In der Forschungsarbeit bearbeiten Praxissemesterstudierende eine Fragestellung, die sich aus einer Praktikumssituation entwickelt hat. Diese kann sich auf Beobachtungen beziehen, Schülervorstellungen zu einem Thema des eigenen Unterrichts erheben, an vorangegangene Forschungsarbeiten aus dem Studium anknüpfen oder ein konkretes Forschungsanliegen der Schule aufgreifen.

Beide schriftlichen Arbeiten sind unbenotet.

Andere Prüfungsleistungen

In den Begleitseminaren der EUF und den IQSH-Netzwerktreffen sowie im Praktikum besteht Anwesenheitspflicht. Auf den Seiten des ZfL ist alles über die Fehlzeitenregelung nachzulesen. Darüber hinaus ist ein Unterrichtsbesuch verpflichtend vorgesehen. Die Praktikantin oder der Praktikant bereitet eine Sachunterrichtsstunde vor, die betreuende Hochschullehrkraft nimmt an dieser Stunde teil und reflektiert im Anschluss gemeinsam mit der Praktikantin oder dem Praktikanten die Stunde sowie den Verlauf des Praktikums.

Handouts für Forschungsarbeit und Portfolio

Zusätzliche Hilfen für die Zeit im und nach dem Praxissemester

Sie finden hier zusätzliche Hilfen in Bezug auf:

  • Eigene Unterrichtsplanung
  • Formulierung von Kompetenzen in Unterrichtvorbereitungen
  • Reflexionsimpulse
  • Beobachtungsschwerpunkte bei Hospitationen