Bild von einem Kind, das in die Kamera guckt
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Bewerbung für das Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs in der ersten Niveaustufe (Bachelorstufe)

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für das Erweiterungsstudium der ersten Niveaustufe (Bachelorniveau).

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

für das 1., 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. September Bewerbungsende

für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

15. Februar       Bewerbungsende

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Ein Erweiterungsstudium ist nur im Rahmen freier Kapazitäten möglich, d.h. in zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen ist die Aufnahme eines Erweiterungsstudiums nur möglich, wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens noch Studienplätze unbesetzt geblieben sind.

Liegen mehr Anträge auf Zulassung zum Erweiterungsstudium in einem Teilstudiengang vor als verfügbare Plätze, entscheidet das Los.

Zur Bewerbung ist der Antrag auf Zulassung zum Erweiterungsstudium zu verwenden. Dieser muss in der Zulassungsstelle bis zum Bewerbungsende eingereicht werden.

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Voraussetzung für die Bewerbung in höheren Fachsemestern ist, dass anrechenbare Prüfungsleistungen eines bereits besuchten Studienganges vorliegen und das aufnehmende Institut der Europa-Universität Flensburg eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen hat.

Im Erweiterungsstudium muss die Höherstufung im gewünschten Unterrichtsfächern eingeholt werden. 

Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen in dem Fach des Erweiterungsstudiums von dem aufnehmenden Institut der Europa-Universität Flensburg anerkannt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Dabei gilt: Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester durch das Institut erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.

Anerkennung/Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Übersicht der freien Studienplätze

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt:

  • Es kann nur maximal ein Unterrichtsfach gleichzeitig im Erweiterungsstudium studiert werden.
  • Ein Erweiterungsstudium kann für das 1. Fachsemester nur zum Herbstsemester begonnen werden.
  • Grundsätzlich vom Erweiterungsstudium ausgeschlossen sind alle sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft.

Hinweis: Auch SO- oder EHW-Studierende können jedoch ein für ihre Schulform zugelassenes allgemeinbildendes Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium studieren.

Voraussetzungen für den Zugang zum Erweiterungsstudium der 1. Niveaustufe (Bachelorrniveau):

  1. Reguläre Immatrikulation
    1. eine im mindesten dritten Fachsemester bestehende Immatrikulation an der EUF im Studiengang B.A. Bildungswissenschaften oder
    2. eine Immatrikulation in einem die Lehramtslaufbahn vorbereitenden Masterstudiengang an der EUF
  2. ggf. vorhandene weitere Zugangsvoraussetzungen des im Erweiterungsstudium gewählten Teilstudiengangs (z.B. fachspezifische Voraussetzungen) sind zu erfüllen.

Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkungen

Die aktuellen Zulassungsbeschränkungen finden Sie auf der folgenden Seite:

Zulassungsbeschränkungen

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) müssen für einige Teilstudiengänge (Fächer) Nachweise und/oder Zertifikate mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, mit denen die besondere Eignung für diese Fächer nachgewiesen wird.

Für folgende Fächer finden einmal jährlich fachliche Eignungsprüfungen an der Europa-Universität Flensburg statt. Genaue Informationen zu den Anmeldefristen und den Inhalten der Prüfung finden Sie auf den Studiengangsseiten.

Eignungsprüfungen anderer Hochschulen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass fachliche Eignungsprüfungen anderer deutscher Hochschulen anerkannt werden. Eine solche Anerkennung ist bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen für die Eignungsprüfung zu beantragen. Teilweise finden Sie auf den Info-Seiten zur fachlichen Eignungsprüfung bereits anerkannte Prüfungen anderer Hochschulen. In diesen Fällen muss eine Anerkennung nicht nochmals beantragt werden, es sei denn, es gilt eine anderslautende Bestimmung des Prüfungsausschusses. Beachten Sie bitte, dass eine fachliche Eignungsprüfung nicht älter als 18 Monate sein darf – auch wenn die Nachweise anderer Hochschulen eine kürzere oder längere Gültigkeitsdauer beinhalten (Ausnahme: Wechsels des Faches in ein höheres Fachsemester ohne Studienunterbrechung).

Die fachlichen Eignungsprüfungen in Kunst und Musik werden benotet. Wird die fachliche Eignungsprüfung einer anderen Hochschule anerkannt, in der keine Noten vergeben werden, ist als Note der Wert 4,0 für das Auswahlverfahren einzusetzen. Mit den Bewerbungsunterlagen müssen sowohl eine Kopie der fachlichen  Eignungsprüfung, als auch die schriftliche Anerkennung dieser Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Flensburg eingereicht werden.

Sprachliche Anforderungen

Für die Fächer EnglischDänisch, Spanisch und Französisch muss die sprachliche Qualifikation nachgewiesen werden. Hierzu können Leistungen in der gymnasialen Oberstufe (die letzten vier Halbjahre) mit einem durchschnittlichen Mindest-Punktewert ausreichend sein.

Erreichen Sie diesen Punktewert nicht, muss ein anerkanntes Sprachzertifikat eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Ein Eintrag der Schule im Abiturzeugnis, dass die Leistungen der jeweiligen Fremdsprache der Niveaustufe "XY" entspricht, reicht nicht aus.

(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)

Der Teilstudiengang Dänisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über Dänischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des "Common European Framework of Reference for Languages" voraus. Diese Kenntnisse sind bis zum Vorlesungsbeginn nachzuweisen. Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.

Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  1. das Abitur an einer dänischen Schule, das Abitur an einer dänischsprachigen Schule in Deutschland oder das Abitur eines deutschen Gymnasiums in Dänemark,
  2. das Abitur an einem deutschen Gymnasium mit Belegung des Faches Dänisch für mindestens drei Jahre sowie ein verbindlicher (kostenfreier) Intensivkurs, der am Institut für Dänisch der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn stattfindet
  3. Bewerber*innen mit sprachlichen Vorkenntnissen, die dem Niveau A2 des "Common European Framework of Reference for Languages" entsprechen oder die Dänisch außerhalb von Bildungseinrichtungen erworben haben, müssen
    a.) an einem individuellen Einstufungstest teilnehmen. Wenn der Einstufungstest bestanden wurde, müssen diese Bewerberinnen und Bewerber
    b.) ebenfalls an dem o.g. Intensivkurs teilnehmen.Darüber hinaus müssen diese Bewerber*innen
    c.) am Ende des Kurses einen Sprachtest bestehen. Dieser Test gilt als Nachweis der studienqualifizierenden Sprachkenntnisse. Der Test kann einmal wiederholt werden.


Alle Zulassungen zum Studium erfolgen unter der Auflage, dass das erforderliche Sprachniveau bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird. Wird der Nachweis nicht erbracht und wird auch die Wiederholungsprüfung des abschließenden Tests im Intensivkurs nicht bestanden, ist die Zulassung zu widerrufen. Die bereits erfolgte Immatrikulation ist rückgängig zu machen. Bewerber*innen für höhere Fachsemester müssen ausreichende Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung nachweisen. Ein Sprachintensivkurs wird ausschließlich für Studierende im ersten Fachsemester angeboten.

(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)

Der Teilstudiengang Englisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Sprachkenntnisse des Englischen voraus.


Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  • ein Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Hinweis: Die jeweils erreichten Punkte der letzten vier Halbjahre in der Oberstufe müssen den Mittelwert von 11 Punkten ergeben),
  • ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
  • das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in einem der folgenden anerkannten Sprachtests:
    • CAE (C1 Advanced/Certificate in Advanced English): Grade B
    • CPE (C2 Proficiency/Certificate of Proficiency in English): Grade C
    • IELTS Academic (International English Language Testing System): 6,5 (Total Score)
    • TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): 90 Punkte (internet-based)

Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Diese Frist gilt nicht für den Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Oberstufe.

Fragen zur Anerkennung von hier nicht aufgeführten Zertifikaten richten Sie bitte ausschließlich und direkt an Herrn Professor Dr. Holger Limberg.
Wenn ein nicht aufgeführtes Zertifikat auf Anfrage durch das Fach anerkannt wurde, ist die schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der Bewerbung beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Seminars für Anglistik und Amerikanistik.

(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)

Der Teilstudiengang Französisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Französischkenntnisse voraus. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  1. Nachweis von Französischkenntnissen auf dem Niveau B1 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELF-/DALF-Zertifikate)
  2.  Nachweis von Französischkenntnissen auf dem Niveau A2 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELF-/DALF-Zertifikate) plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg
    vor Studienbeginn
  3.  Abitur bzw. zu einem Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss an einer Schule im französischsprachigen Raum,
  4.  Abitur an einer französischsprachigen Schule in Deutschland,
  5.  Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Abschluss des Faches Französisch als Leistungskurs/Profilkurs,
  6.  Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Belegung des Faches Französisch für mindestens drei Jahre plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn.

(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)

Der Teilstudiengang Spanisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Spanischkenntnisse voraus. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  1. Nachweis von Spanischkenntnissen auf dem Niveau B1 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELE-Zertifikat),
  2. Nachweis von Spanischkenntnissen auf dem Niveau A2 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELE-Zertifikat) plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn
  3. Abitur bzw. zu einem Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss an einer Schule im spanischsprachigen Raum
  4. Abitur an einer spanischsprachigen Schule in Deutschland
  5. Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Abschluss des Faches Spanisch als Leistungskurs/Profilkurs
  6. Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Belegung des Faches Spanisch während mindestens drei Jahren plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn.

Beratung und Kontakt

Grundlegende Beratung zum Erweiterungsstudium und zur Studienwahl bietet Ihnen unsere Zentrale Studienberatung.

Zur Zentralen Studienberatung

Ansprechpartner*innen für fachspezifische Fragen sind die Studienfachberater*innen.

Zu den Studienfachberater*innen

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie an die Zulassungsstelle.

Zur Zulassungsstelle