Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den B.A. Sozialwissenschaften: Social and Political Change

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt

Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend, aber es wird dringend empfohlen, trotzdem eine analoge Lernvereinbarung zu unterzeichnen.

Das Online Learning Agreement (OLA): Suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule für mindestens 30 CP. Dabei sollten Kurse im Umfang von 15 CP aus den Bereichen Politikfeldanalyse, Politischer Soziologie und Speziellen Soziologien, sowie Kurse im Umfang von 15 CP aus anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (z.B. Anthropologie; Geographie; Ökonomie; Medienwissenschaften; Rechtswissenschaften) stammen, die im weitesten Sinne soziale und gesellschaftliche Wandlungsprozesse reflektieren.

  1. Stimmen Sie die Anerkennung der Kurse bitte vorab mit Ihrer Studiengangskoordinatorin ab.
  2. Füllen Sie daraufhin bitte das Online Learning Agreement aus und unterschreiben es über die Plattform www.learning-agreement.eu. Ihre Koordinatorin der EUF sowie die Parnerhochschule erhalten automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum OLA, um dies zu prüfen und abzuzeichnen.
  3. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter "Downloads".
  4. Laden Sie das fertige Online Learning Agreement im Outgoing-Portal hoch.

Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement VOR dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen und abzeichnen (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin von SoWi, sowie Sie selbst).

HINWEIS: • Klären Sie die Anerkennbarkeit bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin des Studiengangs, Frau Daniela Arias Vargas, rechtzeitig ab.

Fragen?

Bei Fragen zur Anerkennung vom im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: socialchange-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Während des Auslandsaufenthaltes

Während des Auslandsaufenthaltes

Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" verändern. Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihrer Studiengangskoordinatorin abklären und dann das Online Learning Agreement anpassen. Wenn Ihre Studiengangskoordinatorin und auch die Gasthochschule der Veränderung im Online Learning Agreement zugestimmt haben, laden Sie das Online Learing Agreement bitte herunter und laden es auf dem Outgoing-Portal hoch.

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Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt

Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus, ob dieses direkt an die EUF geschickt wird oder ob es nur Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Sobald das Transcript of Records vorliegt, reichen Sie dies bitte zusammen mit dem Anerkennungsantrag (zu finden unter "Downloads") bei Ihrer Studiengangskoordinatorin ein. Wichtig ist, dass Sie das Original des Transcripts einreichen. Also entweder per Post oder von der Partnerhochschule direkt an socialchange@uni-flensburg.de. Falls die Abschrift direkt an die EUF geschickt wurde, geben Sie dies bitte zusammen mit der E-Mail an, die den Anerkennungsantrag enthält.

Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst.

Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.

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Bei Fragen zur Anerkennung vom im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: socialchange-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Information zur Anerkennung

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstellt. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.

Methode und Bewertungskriterien:

Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):

1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.

2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.

3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.

4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.

5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.). 

Weitere Informationen:

Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet.

Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).

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Downloads

Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)

Zum Online Learning Agreement

Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.

Anerkennungsantrag

Hier können Sie den Anerkennungsantrag herunterladen. Bitte füllen Sie den Anerkennungsantrag aus und senden ihn als Word-Dokument zusammen mit Ihrem Transcript of Records an Ihre Studiengangskoordinatorin.

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