Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.A. International Management Studies - BWL
Vor dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Für alle Studierenden, die ein studienbezogenes Auslandssemester machen werden:
Um die Leistungen, die Sie während des Auslandssemester erbringen, später an der EUF anerkannt zu bekommen, müssen Sie vor der Mobilität einen vorläufigen Anerkennungsantrag abschließen.
Das geht so:
Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus. Die Kurse müssen denjenigen Kursen entsprechen, die Sie an der Europa-Universität Flensburg studieren würden und die Sie durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzen möchten.
Bitte beachten Sie die Liste der bisher anerkannten Kurse auf der Homepage des IIM.
Die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule studieren möchten, listen Sie im vorläufigen Anerkennungsantrag auf. Diejenigen Kurse, die nicht in der Liste bisher anerkannter Kurse stehen, müssen von dem jeweiligen Fachvertreter als anerkennungsfähig bestätigt werden. Hierzu senden Sie den vorläufigen Anerkennungsantrag sowie eine Kursbeschreibung zu Inhalt, Dauer, Anforderungen und Prüfungsleistung (auf Englisch, Deutsch oder Spanisch) an den jeweiligen Fachvertreter und bitten um Überprüfung sowie Unterschrift.
Diejenigen Kurse, die bereits anerkannt wurden (siehe Anerkennungslisten), kennzeichnen Sie auf dem Antrag in der dafür vorgesehenen Spalte. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Gasthochschule, ob die Kurse im aktuellen Semester angeboten werden.
Das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular geben Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt im Zentralen Instituts-Sekretariat (ZIS) ab, wo es auch während Ihres Auslandsaufenthaltes verbleibt.
- Für alle Studierenden, die an eine Partnerhochschule mit Erasmus+ gehen, gilt Folgendes:
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie zusätzlich das offizielle Learning Agreement der Europäischen Kommission abschließen. Dies ist Teil des Erasmus-Stipendiums und damit verpflichtend, u.a. um finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Achtung: Ab dem Herbstsemester 2022/23 ist ein Online Learning Agreement erforderlich.
Nachdem Sie die Anerkennung der gewünschten Kurse abgeklärt haben, füllen Sie bitte das Learning Agreement ONLINE über die Plattform www.learning-agreement.eu aus und unterschreiben es digital. Ihre Koordinatorin der EUF erhält automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum LA, um dies zu prüfen und dann abzuzeichnen.
Das von allen drei Parteien (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin des IIM sowie Sie selbst) abgesegnete Online Learning Agreement laden Sie dann von der Plattform herunter und senden es vor Beginn der Mobilität per Mail an das International Center outgoing@uni-flensburg.de.
Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes
Grundsätzlich sollte vor dem Auslandssemester grundlegend feststehen, welche Kurse Sie besuchen möchten. Wenn ein Kurs kurzfristig ausfällt, verändert wird, es Überschneidungen geben sollte, oder Sie spontan weitere spannende Veranstaltungen finden, kann der vorläufige Anerkennungsantrag aber im Nachhinein angepasst werden. Hierfür durchlaufen Sie den gleichen Prozess wie vor dem Auslandssemester (Antrag beim Fachverantwortlichen mit einem neuen Formular).
Achtung: Studierende, die mit Erasmus+ ein Auslandssemester machen, müssen die Änderungen innerhalb der ersten 5 Wochen nach Start des Semesters bekannt geben und den Anerkennungsantrag, sowie das Online Learning Agreement aktualisieren. Wenn Sie die Änderungen im Anerkenungsantrag mit den jeweiligen Modulverantwortlichen der EUF abgestimmt haben (Unterschrift) füllen Sie bitte den Bereich "During the Mobility" im Online Learning Agreement auf der Plattform aus. Ihre Studiengangskoordinatorin sowie die Gasthochschule erhalten dann automatisch Mail-Benachrichtigung, die Veränderung zu überprüfen. Das fertig abgestimmte Online Learning Agreement (mit drei Unterschriften unter "During the Mobility") laden Sie dann bitte herunter und senden es erneut (per Mail) an das International Center der Europa-Universität Flensburg outgoing@uni-flensburg.de.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Sobald Ihnen die Noten vorliegen, können Sie den Anerkennungsantrag gemeinsam mit dem Transcript of Records im ZIS einreichen. Sollte der Anerkennungsantrag bereits im ZIS liegen, reichen Sie nur das Transcript of Records ein.
- Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Trancript’s schicken.
Informationen zur Anerkennung
Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Gastuniversität und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstellt. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.
Methode und Bewertungskriterien:
Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):
1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.
2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.
3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.
4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.
5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).
Weitere Informationen
- Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet.
- Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).
Anerkannte Kurse
Anerkannte Kurse
Hier finden sie eine, nach Ländern geordnete, Übersicht über bereits anerkannte Veranstaltungen aus dem Ausland.
- Bitte fügen Sie Ihrem Anerkennungsantrag eine ausgedruckte Liste der bereits anerkannten Kurse der jeweiligen Auslandsuniversität bei und kennzeichnen Ihre Kurswahl entsprechend.
- Nicht aufgeführte Kurse müssen Sie sich durch die Modulverantwortlichen* auf dem Anerkennungsantrag anerkennen lassen.
*Bei Modulverantwortlichen, die nicht mehr an der EUF tätig sind, wenden Sie sich bitte an die Studienleitung.
Universidad Nacional de Cuyo
University of Ballarat (Federation University)
Edith Cowan University
University of South Australia
University of Technology Sydney
Universidad Mayor
Hanken School of Economics
ESC Rennes School of Business
Université Perpignan
University of the West Indies UWI
London South Bank University
European Overseas Campus
http://www.overseas-campus.info
Der Kurs "Introduction to Balinese Culture, Traditional Beliefs and Language Bahasa Indonesia" wird nicht anerkannt, da es sich um einen Sprachkurs und eine Einführung in die Balinesische Kultur handelt.
Bali Overseas Campus
Udayana University
Universität Reykjavík
Università degli Studi di Napoli Parthenope
Università de Pavia
Ritsumeikan University
British Columbia Institute of Technology
Thompson Rivers University
Universidad EAFIT
Universidad Pontificia de Bolivariana
http://www.upb.edu.co/portal/page?_pageid=954,1&_dad=portal&_schema=PORTAL
University of Malaya
Universidad de Colima
Tecnologico de Monterrey
http://www.itesm.mx/wps/wcm/connect/ITESM/Tecnologico+de+Monterrey/English
Universidad Panamericana
The University of Auckland
Victoria University of Wellington
Radboud University Nijmegen
BI Norwegian Business School
NTNU Trondheim
Fachhochschule Wiener Neustadt GmbH
Krajowe Ramy Kwalifikacji
University of Lodz
IPAM - Instituto Português de Administração de Marketing
ISCTE - Instituto Universitário de Lisboa
UAlg Universidade do Algarve
University of Gothenburg
Jönköping University
Linköping University
Universität St. Gallen
Matej Bel University
University of Ljubljana
Universitat Autónoma de Barcelona
http://www.ieconline.de/universitaeten/uc/spanien/lu/universitat-autonoma-de-barcelona.html
Universidad de La Rioja
ESIC Madrid
Stellenbosch University
Dongguk University
EWHA Womans University
HUFS Hankuk University of Foreign Studies
Sungkyunkwan University
National Chengchi University
Bahçeşehir-Universität, Istanbul
University of Florida
Hawai'i Pacific University
Kutztown University
Monterey Institute of International Studies
Ohio University
San Diego State University
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Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)
Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Anerkennungsantrag
Hier finden Sie das Formular zum vorläufigen Anerkennungsantrag des IIM.
Fragen?
Bei Fragen zur Anerkennung vom im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Kathrin Thomsen
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