Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.A. Transformationsstudien
Vor dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend.
- Das Online Learning Agreement: Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus. Die Kurse sollten denjenigen Kursen entsprechen, die Sie an der Europa-Universität Flensburg studieren würden und die Sie durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzen möchten. Stimmen Sie bitte vorab die Anerkennung der Kurse mit Ihrer Studiengangskoordinatorin ab und füllen daraufhin das Online Learning Agreement über die Plattform www.learning-agreement.eu aus und unterschreiben es digital. Ihre Koordinatorin der EUF sowie die Partnerhochschule erhalten automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum LA, um dies zu prüfen und dann abzuzeichnen. Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement vor dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen.
- Klären Sie die Anerkennbarkeit bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin des Studiengangs, Frau Dr. Maike Böcker, rechtzeitig ab.
Alle Parteien (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin des Studiengangs, sowie Sie selbst) müssen das Online Learning Agreement vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Das fertige Online Learning Agreement laden Sie bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes
Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" verändern. Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihrer Studiengangskoordinatorin abklären und dann das Learning Agreement ONLINE anpassen. Wenn Ihre Studiengangskoordinatorin und auch die Gasthochschule der Veränderung im Online Learning Agreement zugestimmt haben, laden Sie das Online Learning Agreement bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Sofern Sie eine Anerkennung für die bestandenen Kurse beantragen möchten, reichen Sie das Transcript of Records bitte zusammen mit dem Anerkennungsantrag bei Ihrer Studiengangskoordination ein. Ein digital unterschriebenes Transcript wird auch akzeptiert.
Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst. (Zur Methode und zu den Bewertungskriterien siehe bitte hier.)
Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.
Diploma Supplement der Europa-Universität Flensburg: Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie zusammen mit Ihrem Prüfungszeugnis ein Diploma Supplement (DS). Auf diesem werden Dauer und Zeit, sowie die Art des Auslandsaufenthaltes (Studium/Praktikum), das Land und das Programm (z.B. Erasmus+) vermerkt. Wenn Sie über das International Center im Ausland waren, werden die Informationen zu Ihrem Auslandsaufenthalt automatisch ins DS übernommen. Studierende, die ohne Unterstützung durch das International Center während des Studiums im Ausland waren, können hier eine Eintragung ins DS beantragen.
Informationen zur Anerkennung
Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstelle. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.
Methode und Bewertungskriterien:
Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):
1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.
2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.
3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.
4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.
5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).
Weitere Informationen:
- Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet. Für Länder, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt werden, werden die Noten mithilfe der modifizierten Bayrischen Formel umgerechnet.
- Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).
Eintragung von Praktika
In der Prüfungsordnung ist kein Praktikum vorgesehen. Daher kann ein freiwillig absolviertes Auslandspraktikum nicht als Studien- oder Prüfungsleistung anerkannt werden.
Ein freiwillig absolviertes Auslandspraktikum kann jedoch im Diploma Supplement dokumentiert werden und wird dort als Bestandteil Ihres individuellen Studienverlaufs ausgewiesen.
Wurde das Praktikum mit Unterstützung des International Centers absolviert, werden die Informationen zum Auslandsaufenthalt automatisch in das Diploma Supplement aufgenommen. Studierende, die ihr Auslandspraktikum ohne Unterstützung des International Centers absolviert haben, können unter dem folgenden Link die Erfassung von Auslandsaufenthalten für das Diploma Supplement beantragen.
Bitte beachten Sie die Informationen und Vorgaben für ein Praktikum im Masterstudiengang Transformationsstudien hier.
Downloads
Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)
Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Anerkennungsantrag
Hier können Sie den Anerkennungsantrag herunterladen.
Fragen?
Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: maike.boecker-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Dr.Maike Böcker
- Telefon
- +49 461 805 2637
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maike.boecker-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
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