Zweitmitgliedschaften
Zweitmitgliedschaften sind eine besondere Art der Zusammenarbeit von Hochschulen: Im Rahmen von Zweitmitgliedschaften können Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen an der Europa-Universität Flensburg in Lehre und Forschung tätig werden.
Nach einem Antrags- und Prüfverfahren wird eine Zweitmitgliedschaft für 5 Jahre verliehen und kann verlängert werden.
Die Europa-Universität Flensburg kooperiert seit 2012 mit den Fachhochschulen des Landes im Rahmen von Zweitmitgliedschaften. Als Konstante haben sich in den letzten Jahren die Zweitmitgliedschaften mit der Fachhochschule Kiel und der Hochschule Flensburg erwiesen.
Die EUF strebt auch weiterhin die Einrichtung von Zweitmitgliedschaften für forschungsstarke FH-Professor*innen, mit der auch das Promotionsrecht verbunden ist, an.