Nach der Promotion
Sie haben Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen – herzlichen Glückwunsch! Welche Möglichkeiten Ihnen jetzt offenstehen, von der Habilitation bis zur Lebenszeitprofessur, stellen wir Ihnen hier Schritt für Schritt vor.
Habilitation
Die Habilitation stellt den formellen Nachweis dar, dass eine Person in der Lage ist, ein wissenschaftliches Fachgebiet (Habilitationsfach) eigenständig in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung).
Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens ist die verliehene Person berechtigt, den akademischen Grad Doctor habilitatus bzw. Doctor habilitata (Dr. habil.) zu führen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist außerdem das Recht verbunden, die Bezeichnung Privatdozent*in (PD) zu tragen.
PostDocs
Informationen zu Qualifizierungswegen und Förderangeboten für Postdocs und Habilitierende finden Sie auf …
Wissenschaftliche KarrierephasenHabilitation an der EUF
Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses
Juniorprofessuren
Informationen zu Berufung und Evaluation sowie zu Service- und Förderangeboten finden sie auf der Webseite:
Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses