Gute wissenschaftliche Praxis

Die Freiheit der Wissenschaft in Forschung, Lehre und Studium ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Verfassung garantiert. Sie ist damit an die Grundwerte dieser Verfassung gebunden.

Gute wissenschaftliche Praxis hält sich an das Prinzip, lege artis zu arbeiten, die Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln und im Umgang mit den Beiträgen von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern strikte Ehrlichkeit zu wahren. Sie ist durch Verantwortlichkeit, Redlichkeit und Transparenz gekennzeichnet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten, der Einhaltung ethischer Standards und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Gemäß den Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (DFG-Denkschrift 2013) sollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unabhängige Vertrauenspersonen benennen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können.

An der Europa-Universität Flensburg nimmt diese Funktion Prof. Dr. Birgit Däwes wahr. Prof. Dr. Birgit Däwes wurde von Senat in der Sitzung am 24.11.2021 für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Mitglieder der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis

  • Prof. Dr. Peter Heering, Fakultät I
  • Prof. Dr. Solveig Chilla, Fakultät II
  • Prof. Dr. Andrea Kleeberg-Niepage, Fakultät III

Die Mitglieder der Kommission wurden durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 31.05.2023 gemäß Satzung für die Dauer von drei Jahren mit Beginn der Amtszeit ab 01.06.2023 gewählt.

Plagiatssoftware "docoloc"

Die EUF hat eine Uni-Lizenz für die Plagiatssoftware "docoloc". Es entstehen für Ihre Abteilung/Ihr Seminar als Nutzer keine zusätzlichen Kosten. Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Bedienung findet sich auf der Seite http://www.docoloc.de/start sowie weitere Informationen unter dem Link "Hilfe". Bei erstmaliger Nutzung vergibt man sich selbst eine Benutzer-ID sowie ein Passwort und schaltet diesen Account dann mit dem Lizenzschlüssel frei. Danach könnten die Prüfaufträge hochgeladen und gestartet werden. Der Lizenzschlüssel wird auf Anfrage an das ZIMT personengebunden herausgegeben.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Ombudsfrau für wissenschaftliches Fehlverhalten:

  • Prof. Dr. Birgit Däwes

Stellvertretung:

  • N.N.

Bitte nutzen Sie ombudsstelle-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de, um uns zu kontaktieren.

Die Ombudspersonen sowie die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis können gerne auch von Wissenschaftler*innen des European Centre for Minority Issues (ECMI) kontaktiert werden.