Einschreibung als Promotionsstudierende
Sie sind bereits von einem Promotionsausschuss einer Fakultät der Europa-Universität Flensburg zum Promotionsverfahren zugelassen werden? Dann erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie sich im Anschluss daran als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Europa-Universität Flensburg einschreiben können.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Zu unterscheiden ist das eigentliche Promotionsverfahren von der förmlichen Einschreibung als Promotionsstudent*in:
- Das Promotionsverfahren beginnt mit der Zulassung von dem Promotionsausschuss der zuständigen Fakultät und umfasst die Anfertigung der Dissertation sowie das anschließende Promotionsprüfungsverfahren. Informationen rund um das Promotionsverfahren sind der jeweiligen Promotionsordnung der Fakultät zu entnehmen und finden Sie im Übrigen hier.
- An die Zulassung zum Promotionsverfahren schließt sich die Einschreibung als Promotionsstudent*in an der Europa-Universität Flensburg an. Promotionsstudierende erhalten durch die Einschreibung den Studierendenstatus und werden Mitglied der Europa-Universität Flensburg. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren der Hochschule (Reiter “Einschreibungsverfahren”).
Ihr Kontakt bei Fragen zur Einschreibung:
Fragen rund um die Einschreibung richten Sie bitte per E-Mail an: zulassung-promotion-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Einschreibungsverfahren
Das Einschreibungsverfahren
Die Einschreibung der Promotionsstudierenden an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
1. Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens
Sie gelangen zum Online-Bewerbungsportal über den folgenden Button:
Zum Online-BewerbungsportalSo funktioniert die Online-Bewerbun
Bitte beachten Sie beim Durchführen der Online-Bewerbung:
- Sie dürfen sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
- Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen.
- Bei der Bewerbung für den Promotionsstudiengang handelt sich nicht um die Bewerbung im Rahmen eines Zweitstudiums.
Die Frage im Online-Bewerbungsverfahren, ob Sie Zweitstudienbewerber*in sind, beantworten Sie mit nein.
2. Hochladen der Unterlagen
Innerhalb der Bewerbungszeiträume (siehe Reiter “Fristen für die Einschreibung”) müssen Sie der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg die genannten Unterlagen vollständig vorlegen (Upload im Portal).
Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:
- Ihre Hochschulzugansberechtigung (z.B. Abiturzeugnis),
- Ihre Hochschulabschlusszeugnisse (z.B. Master) sowie
- den Bescheid des Promotionsausschusses über die Zulassung als Doktorand*in
Beachten Sie bitte, dass der Bescheid des Promotionsausschusses, mit dem Sie als Doktorand*in an der EUF zugelassen worden sind, mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Ohne dieses Zulassungsschreiben darf eine Zulassung zum Promotionsstudium nicht ausgesprochen werden.
Wie geht es nach dem Hochladen der Dokumente weiter?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich.
Internationale Bewerber*innen
Die Hochschulzugangsberechtigung und das zur Promotion qualifizierende Hochschulabschlusszeugnis müssen als zertifizierte oder beglaubigte Kopien eingereicht werden. Das gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse und Zeugnisse. Zusätzlich sind bei Abschlüssen und Zeugnissen, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen mit einzureichen.
Fristen für die Einschreibung
Bewerbungsfristen
für das Herbstsemester gilt:
für das Frühjahrssemester gilt: