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(Anzahl, Art und SWS) Modulanforderungen Prüfungsleistung LP 2) TMP 2 (unbenotet) (bestanden/nicht bestan- den) als schriftliche Aus- arbeitung (1-2 Seiten) zu einem musizierprakti- schen Projekt in Teilmo- [...] Modulprüfung bestehend aus zwei Teilmodulprü- fungen (TMP): 1) TMP 1 (unbenotet) (bestanden/nicht bestan- den) als Referat (15 Mi- nuten) mit Handout (1-2 Seiten) in Teilmodul 1 und 2) TMP 2 (benotet) als
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sche Sammlungen zur deutschen Militärgeschichte.27 Zu 50 Personen konnten Überlieferungen in den Bestän- den des Bundesarchivs Militärarchiv Freiburg ermittelt werden. Über das elektronische Bestandsv
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Semestern belegt werden. (5) Prüfungsleistungen werden nicht benotet, sondern mit „bestanden“ oder „nicht bestan- den“ bewertet (6) Die erfolgreiche Teilnahme an über das Pflichtangebot hinaus besuchten Seminaren
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erworben werden. (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 13 [...] bisheriges Studium des Bachelorstudiengangs „International Management“ nicht wegen endgültig nicht bestan- dener Prüfung nicht bestanden oder aus sonstigen Gründen seinen Prüfungsanspruch verlo- ren hat
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derselben Fachrichtung an ei- ner Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht bestan- den hat, 4. gegebenenfalls einen Nachweis über erforderliche Vorleistungen. (2) Über die Zulassung [...] Grundregeln wissen- schaftlichen Arbeitens, so kann in einem minder schweren Fall die Prüfung als „nicht bestan- den“ bewertet werden. In besonders schweren Fällen (z.B. Plagiate großen Umfangs) kann durch den
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erworben werden. (2) Die Master-Prüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 10
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einschließlich Kolloquium. (2) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle vorgeschriebenen Modulprüfungen bestan- den und 120 LP erworben wurden sowie die Masterarbeit einschließlich Kolloquium mit min- destens
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erworben werden. (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 11
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erworben werden. (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. 6 III. Schlussbestimmungen § 10 Übe
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erworben wer- den. (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 12