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hätte ereignen können. Die Rede von Sinn-Rekonstruktion setzt voraus, dass die Praxis weder kausal determiniert ist, noch wahllos sich vollzieht. Entsprechend zeugte es von ei- ner Verwechslung der Ebenen,
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
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bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat ohne anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe [...] der von Rücktritt oder Versäumnis betroffene Versuch als nicht unternommen und es wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzuerkennen. (3) Versucht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-med-vocational-education.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) [...] Lehrveranstaltung besuchen kann. (7) Zwischen der Mitteilung eines Prüfungsergebnisses und dem Wiederholungstermin dieser Prüfung muss eine Frist von mindestens sieben Tagen liegen. § 13 Überdenkungsverfahren [...] ng nach der in Abs. 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-master-weiterbildung-kita.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandida- tinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wie- derholungstermine bekannt gegeben werden [...] eine regelmäßige und aktive Teilnahme vorausgesetzt. Mit Bestehen des Online-Seminars werden die Termine und Anforderungen an den zweiten Teil der Eignungsprüfung bekannt gegeben – die mündliche Ein- g [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wo- chen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 14 Wiederholbarkeit von Prüfungen (1) Prüfungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0)
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden" (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
erbringen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat ohne anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe [...] der von Rücktritt oder Versäumnis betroffene Versuch als nicht unternommen und es wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzuerkennen. 6 (3) Versucht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-ma-eus-2012-03-15-neu.pdf
erbringen. 3. Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. 4. Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung un- terziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein