fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/psto-med-voced-dual-wi-po-finale-fassung-03-07-2019.pdf
aus den Gruppen der Studierenden, des wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstes und des nichtwissen- schaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Vorsitzende oder der V [...] vorliegenden Arbeit keine Dienstleistungen oder sonstigen Unterstützungsleistungen, gleich welcher Art, von Ghostwri- ter-Agenturen bzw. vergleichbaren Dienstleistungsanbietern oder sonstigen Dritten, gleich [...] vorlie- genden Arbeit keine Dienstleistungen oder sonstigen Unterstützungsleistungen, gleich 15 welcher Art, von Ghostwriter-Agenturen bzw. vergleichbaren Dienstleistungsanbietern oder sonstigen Dritten, gleich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/psto-ma-transformationsstudien-zur-veroeffentlichung.pdf
hrerinnen und Hochschullehrer sowie je ein Mitglied des wissen- schaftlichen Dienstes, des nichtwissenschaftlichen Dienstes und der Gruppe der Studieren- den an. Der Senat kann für den Prüfungsausschuss [...] des sozialen Wandels sowie anwendungsorien- tierte Kompetenzen. (3) Die Module GD, HR, VZ und TD dienen einerseits der Einübung und Herstellung einer in- ter- und transdisziplinären Lehr- und Lernerfahrung [...] des Prüfungsausschusses unterliegen der (Amts-)Verschwiegenheit. So- fern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende oder den Vorsit- zenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten
fileadmin/content/zentren/zflneu/dokumente/downloads/master-praxissemester/ps-25-26-fahrtkostenabrechnung-studierende.pdf
Kontoauszüge mit entsprechenden Abbuchungen) - Erstattungen für zusätzliche Unterkunftskosten oder Verdienstausfall für den Zeitraum des Praxissemesters sind ausgeschlossen. - Eine Erstattung der Fahrtkosten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
aus den Gruppen der Studierenden, des wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstes und des nichtwissen- schaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa [...] n und Hochschullehrer und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes an. Der Zu- lassungsausschuss beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder. § 4 Fachrichtungs- [...] Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden zur Ver- schwiegenheit zu verpflichten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
aus den Gruppen der Studierenden, des wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstes und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Vorsitzende oder der Vorsitzende [...] S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356, wird nach Beschlussfassung durch den Senat der [...] n Schulen qualifiziert, bei entsprechenden Fächerkombinationen, zur Aufnahme des Vorbereitungs- dienstes im hierfür entsprechenden Lehramt im Land Schleswig-Holstein. § 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eines aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden [...] ltungen und Prüfungen nicht teilnehmen. § 21 Modulprüfungen und Prüfungsleistungen (1) Prüfungen dienen dem Nachweis des Lernerfolgs innerhalb eines Moduls. Die Wahl der Prüfungsform orientiert sich am
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eines aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je ein Mitglied des wissenschaftlichen Dienstes, des nichtwissenschaftlichen Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses [...] Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten [...] ltungen und Prüfungen nicht teilnehmen. § 21 Modulprüfungen und Prüfungsleistungen (1) Prüfungen dienen dem Nachweis des Lernerfolgs innerhalb eines Moduls. Die Wahl der Prüfungsform orientiert sich am
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eines aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Seite 10
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 3. zwei studentischen Mitgliedern, die vom Senat