Das Praxissemester

Konzept

Das Praxissemester wird i.d.R. im 3. Semester des Master of Education für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen und für das Lehramt an Sekundarschulen, für das Lehramt an Sekundarschulen mit Schwerpunkt Sekundarstufe I  und für das Lehramt Sonderpädagogik durchgeführt und umfasst laut Eckpunktepapier eine Dauer von zehn - vierzehn Wochen.

Das Praxissemester umfasst 30 ECTS, wovon 15 ECTS auf die Schulpraxis entfallen, und 15 ECTS durch den Besuch dreier universitärer Begleitveranstaltungen in den jeweiligen Teilstudiengängen erworben werden. Die Tage Montag bis Donnerstag
verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassen-
feste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.

Die Ziele des Praxissemesters sind:

  • umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
  • Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
  • Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
  • Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

Die Praktikumsordnung zum Praxissemester finden Sie unter folgendem Link.

Termine

Praxisblock und Begleitseminare 2026

Praxisblock und Abgabe der Leistungen 2026Datum
Praxisblock (in SH)14.09.2026 - 17.12.2026
Abgabe Portfolio/Forschungsfrage (Inland) bei der Hochschullehrkraft 
Ende Korrekturzeitraum 
Begleitseminartermine Praxissemester 2026 
11.09.2026 
18.09.2026  
02.10.2026  
06.11.2026  
20.11.2026  
04.12.2026  

Praxisblock und Begleitseminare 2027

Praxisblock und Abgabe der Leistungen 2027Datum
Es können leider noch keine Angaben gemacht werden, da die Terminplanung für das HeSe 27/28 noch nicht vorliegt. 
  
  
Schuladoption
Schuladoption - Schule übernehmen, Praxis erleben

Schuladoption 2026

Die Schuladoption ist ein besonderes Format im Praxissemester der Europa-Universität Flensburg (EUF), das seit 2024 regelmäßig an Schulen der Nahregion durchgeführt wird.

Im Herbstsemester 2026 finden sowohl eine Volladoption an der Grundschule Ladelund-Achtrup am Standort in Achtrup als auch eine Teiladoption des 6. Jahrgangs an der Gemeinschaftsschule Flensburg-West statt.

Der Standort in Achtrup ist einzügig mit den Klassen 1-4. Dort werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Musik, Kunst, evangelische Religion und Sport unterrichtet.

Der 6. Jahrgang der GemS-West besteht aus drei Klassen, in denen die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Weltkunde, Naturwissenschaften, Sport, Musik und Kunst unterrichtet werden.

Studierende der EUF bewerben sich für die Teilnahme an einer Schuladoption und absolvieren gemeinsam das Praxissemester an den Adoptionsschulen. Im Ablauf des Praktikums gibt es nach einigen Wochen der Vorbereitung eine sogenannte „Adoptionswoche“, in der die Studierenden die Verantwortung für den Unterricht, die Aufsichten und andere organisatorische Aufgaben übernehmen, während die Stamm-Lehrkräfte in dieser Woche Fortbildungen wahrnehmen und/oder an anderen Schulen hospitieren, um die Schulentwicklung voranzutreiben. 

Studierende, die in den letzten Jahren an Schuladoptionen beteiligt waren, berichten, dass dieses Format ihnen einen besonders intensiven Einblick in das Schulleben gewährte und die Übernahme der Verantwortung viele Möglichkeiten zur Entwicklung bot.

Fragen und Antworten (FAQ)

FAQ zum Praxissemester und zur Schuladoption

Es können sich Studierende der Master-Studiengänge

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Gemeinschaftsschulen
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt Sonderpädagogik
  • Master of Vocational Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (EHW)

für das Praxissemester anmelden.

Die Dauer des Praxisblocks liegt zwischen 10 -14 Wochen und ist abhängig von den jeweiligen Schulferien.

Der Praxisblock findet immer im Herbstsemester (3. Semester MA) statt.

Im Ausland beträgt die Dauer des Praxisblocks immer mindestens 12 Wochen.

Sonderpädagogik

Praxissemester Sonderpädagogik

Ab dem Herbstsemester 2020/21 absolvieren Studierende im 3. Semester des Master of Education Lehramt Sonderpädagogik ein Praxissemester. Der Praktikumszeitraum entspricht dem des Praxissemesters an Regelschulen
und ist 10-14 Wochen lang. Durch die inhaltliche und organisatorische Struktur
im Bereich der Sonderpädagogik müssen Leistungen in beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen erbracht werden.

Das Praxissemester umfasst insgesamt 30 Leistungspunkte (LP).
15 LP entfallen auf den Praxisblock an der Schule. 15 LP entfallen zu je 5 LP
auf drei Begleitveranstaltungen in den beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie im Unterrichtsfach.
Die Tage Montag bis Donnerstag verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassenfeste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.

Der Leistungsnachweis setzt sich wie folgt zusammen:

  • aktive Teilnahme an den Begleitseminaren der EUF und des IQSH
  • aktive Mitarbeit in den Schulen
  • Forschungsaufgabe und Unterrichtsbesuch mit ausführlicher Unterrichtsplanung in Fachrichtung A
  • Portfolio und eine ausführliche Unterrichtsplanung in Fachrichtung B
  •  je Fachrichtung 14 Kurzplanungen.
Ziele des Praxissemesters

Die Ziele des Praxissemesters sind:

  • umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
  • Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
  • Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
  • Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Praktikumsordnung der Sonderpädagogik

Die Praktikumsordnung zum Praxissemester Sonderpädagogik finden Sie hier.

Masern

Masern

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant:innen verbindlich vorgeschrieben wird.

In unserer Universität trifft diese Regelung die Studierenden, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum in einer Schule absolvieren.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entstehenden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.

Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.

Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor. Ohne einen entsprechenden Impfnachweis können Sie Ihr Praktikum nicht absolvieren.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: masernschule-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@bimi.landsh.de.