Bewerbung für den M.Ed. Dualer Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Education / Dualer Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik.
Bitte beachten Sie:
- unbedingt das Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang.
- Eine Zulassung zum Studium setzt voraus, dass Sie vom zuständigen Ministerium ausgewählt wurden und einen Arbeitsvertrag für das duale Studium erhalten haben.
- Ohne den Arbeitsvertrag kann das Studium nicht aufgenommen werden.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
Für den ersten Schritt des Bewerbungsverfahrens gelten die Fristen, die durch das Ministerium festgesetzt werden.
Sie finden diese auf der
Website des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Der zweite Schritt des Verfahrens (Registrierung an der Europa-Universität Flensburg) muss bis zum 31.08. eines jeden Jahres abgeschlossen sein, d.h., bis zu diesem Datum müssen Sie
- die Registrierung (über das Online-Bewerbungs-Verfahren) abgeschlossen haben und
- alle erforderlichen Unterlagen im EUF-Portal hochgeladen haben.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich zunächst beim Ministerium.
Ihre Bewerbung schicken Sie per E-Mail an die folgende Adresse: duales-masterstudium-sonderpaedagogik-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Einzureichen sind:
- der Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums in amtlich beglaubigter Kopie und
- der Nachweis der einschlägigen pädagogischen Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang sowie
- der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Level C2), bei nicht deutschsprachigem Bachelorabschluss entsprechend der Zugangsvoraussetzungen.
Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte direkt an das Ministerium unter der o.g. E-Mail-Adresse.
Das Ministerium leitet die Bewerbungen an den Zulassungsausschuss des Studienganges an der Europa-Universität Flensburg zur Prüfung der formellen Zugangsvoraussetzungen weiter.
In jedem Herbstsemester können (Stand 2021) drei Kohorten mit jeweils 30 Studierenden zugelassen werden.
Übersteigt die Zahl der im Ministerium eingegangenen berücksichtigungsfähigen Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Studienplätze, findet durch das Ministerium ein Auswahlverfahren statt.
Wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie vom Ministerium einen Arbeitsvertrag.
Nach Erhalt des Arbeitsvertrages müssen Sie sich schnellstmöglich an der Europa-Universität Flensburg registrieren.
Dies geschieht über das Online-Bewerbungsportal.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei nicht um einen weiteren Bewerbungsschritt. Die Registrierung dient lediglich der Erfassung aller für die Einschreibung erforderlichen Daten.
Am Ende des Registrierungsprozesses müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Im EUF-Portal können Sie alle notwendigen Informationen eingeben und alle notwendigen Unterlagen hochladen:
Im 1. Schritt (Registrierung):
- Arbeitsvertrag des Ministeriums in einfacher Kopie
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) in einfacher Kopie
- Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelor) in einfacher Kopie
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (optional, nur wenn erforderlich)
Im 2. Schritt (Einschreibung):
- Kopie Ihres Personalausweises
- Exmatrikulationsbescheid der zuletzt besuchten deutschen Hochschule (dieser Nachweis kann bis Jahresende nachgereicht werden)
- Nachweis der Zahlung des Semesterbeitrages (siehe Zahlungsinformationen)
- Nachweis der Zahlung der Einschreibgebühr (siehe Zahlungsinformationen)
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sie können für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie nachfolgende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen - gemäß §2 der geltenden Prüfungs- und Studienordnung - erfüllen.
1. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Masterstudium sind:
- ein Arbeitsvertrag für den "Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik" mit dem für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig- Holstein.
- der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten (LPs) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LPs in diesen Feldern und davon mindestens 30 LPs im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden.
- eine einschlägige pädagogische Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden.
2. Der Vollzeitumfang gemäß Absatz 1 Ziffer 3. kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen. Als einschlägig gelten Früh-, Vorschul-, Schul- und Erwachsenenpädagogik, z.B. berufsvorbereitende oder berufsbegleitende Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene; Heilpädagogik und Sozialpädagogik. In diesen Berufsfeldern sind jeweils erkennbar sonderpädagogische Bezüge nachzuweisen, d.h. Beratung, Prävention, Diagnostik, Unterricht und Förderung bzw. Tätigkeiten in der schulischen und außerschulischen Inklusion.
3. Abweichend von § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Einschreibordnung benötigen Absolvent*innen nicht deutschsprachiger Bachelorabschlüsse nach Absatz 1 Ziffer 2 für den Zugang zu diesem Studiengang einen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des
Europäischen Referenzrahmens. Anerkannt werden insbesondere:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-3, wenn alle Teilprüfungen mit dem Ergebnis der Stufe 3 absolviert wurden.
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS/Großes Deutsches Sprachdiplom) oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C2".
4. Über die Einschlägigkeit entsprechend Absatz 1 Ziffer 2. und 3. entscheidet die Studiengangleitung oder eine von dieser benannte geeignete Vertretung.
Zahlungsinformationen
Zahlungsinformationen
Im EUF- Portal erhalten Sie nach dem Registrierungsprozess einen Gebührenbescheid.