Bewerbung für den B.A. Sozialwissenschaften: Social and Political Change
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Bachelor Sozialwissenschaften: Social and Political Change.
Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen
für das 1. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben, können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein z. B. eine falsche Fächerkombination, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. eine zulassungsbeschränkte Studiengangkombination) bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Alle internationalen Bewerber*innen, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nachweisen, benötigen einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Eine Übersicht über anerkannte Nachweise finden Sie unter "Zusatzqualifikationen".
Zur Bewerbung müssen zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Evaluation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2435
-
emma.matzat-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 001
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Wenn ein solcher Antrag berücksichtigt wird, wird Ihre Note oder die zum Zeitpunkt der Bewerbung errechnete Wartezeit zu Ihren Gunsten korrigiert. Man unterscheidet daher zwischen
- einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote und
- einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.
Solche Anträge können dann gestellt werden, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände daran gehindert waren, eine bessere Abiturnote zu erzielen oder das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt abzulegen.
In den Informationen zum Nachteilsausgleich können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und wann ein solcher berücksichtigt werden kann. Einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote ist immer ein ausführliches Schulgutachten beizufügen. Informationen zu diesem Gutachten finden Sie ebenfalls in den o.g. Informationen.
Da ein solches Gutachten sehr umfangreich ist, sollten Sie entsprechend viel Zeit einplanen um das Gutachten rechtzeitig vorlegen zu können. Der Antrag ist zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen und muss alle erforderlichen Nachweise enthalten.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die fachgebundene Hochschulreife "Wirtschaft und Verwaltung" sowie "Gesundheit und Soziales"
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums in Schleswig-Holstein. Unter Studium ohne Abitur können Sie sich über die beruflichen Qualifikationen informieren, die zu einem Studium berechtigen.
Welche sprachlichen Qualifikationen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Zusatzqualifikationen".
Zusatzqualifikationen
Der Studiengang B.A. Sozialwissenschaften: Social and Political Change setzt entsprechend der Studienqualifikationssatzung und den Satzungen zur Änderung der Studienqualifikationssatzungen der Europa-Universität Flensburg gute Kenntnisse der englischen und der deutschen Sprache voraus.
Es muss der Nachweis erfolgen, dass eine der beiden Sprachen auf Niveau C1 beherrscht wird, die andere auf Niveau B2.
Bitte beachten Sie:
Für alle Bewerber*innen, die die genannten Sprachzertifikate nachweisen müssen, gilt der 15. Juli als Bewerbungsschluss.
Der Studiengang B.A. Soziawissenschaften: Social and Political Change setzt Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse muss spätestens bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Ansonsten ist die Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Das vorgelegte Zertifikat zum Nachweis der Sprachkenntnisse darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein. Gerechnet wird ab Beginn des Semesters, zu dem Sie die Einschreibung beantragen. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
C1:
- TELC Level C1,
- TOEFL iBT – Internet-Based Testing: mindestens 94 Punkte,
- IELTS Academic (International English Language Testing System): Band Score mindestens 7.0 sowie
- Cambridge English:
- Advanced (CAE): min. Grade C; min. score on Cambridge English Scale: 180 und
- Proficiency (CPE): min. score on Cambridge English Scale: 180.
B2:
- ein Notendurchschnitt von mindestens 10 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Durchschnittswert der letzten vier Halbjahre),
- TELC Level B2,
- TOEFL iBT – Internet-Based Testing: mindestens 70 Punkte,
- IELTS Academic (International English Language Testing System): Band Score 6,5 sowie
- Cambridge English: FCE (First Certificate in English): Grade B.
Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.
Bitte wenden Sie sich direkt an: socialchange-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Die schriftliche Anerkennung anderer Nachweise muss der Bewerbung beigefügt werden. Ansonsten ist die Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Abweichend von § 4 Absatz 2 der Einschreibordnung gilt bezüglich der vorausgesetzten Deutschkenntnisse:
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache wird über einen deutschsprachigen Schulabschluss, ein deutschsprachiges Studium oder ein Deutsch-Sprachzertifikat geführt. Das zum Nachweis der Deutsch-Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Der Nachweis muss spätestens bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Ansonsten sind Sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Folgende Zertifikate oder Mindestergebnisse in anerkannten Sprachtests werden als Nachweise von Kenntnissen der deutschen Sprache gleichberechtigt anerkannt:
C1:
- TestDaF TND Stufe 4 (mit der Niveaustufe 4 in allen Teilprüfungen),
- Goethe-Zertifikat C1,
- DSH 2 (≥67%): Level C1,
- DSD II: Level C1,
- TELC "telc Deutsch C1 Hochschule",
- Deutsches Sprachdiplom der KMK – Zweite Stufe,
- Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung (Feststellungsprüfung),
- das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts sowie
- die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.
B2:
- TestDaF TND Stufe 4,
- Goethe-Zertifikat B2,
- DSH 1 (≥57%): Level B2,
- DSD 2: Level B2 sowie
- TELC B2.
Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.
Bitte wenden Sie sich direkt an: socialchange-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Die schriftliche Anerkennung anderer Nachweise muss der Bewerbung beigefügt werden. Ansonsten ist die Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen.