Bewerbung zur Promotion

Hochschulabsolvent*innen können an der Europa-Universität Flensburg promovieren. Die Europa-Universität Flensburg verleiht folgende Grade:

  • Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.) sowie
  • Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.).

Eine Promotion ist möglich, wenn die geplante Dissertation nach Gegenstand und Methode einem der an der Europa-Universität Flensburg vertretenen wissenschaftlichen Bereiche zuzuordnen ist. Die Bewerbung zum Promotionsstudium setzt daher auch voraus, dass Sie bereits eine*n Betreuer*in an der Europa-Universität Flensburg gefunden haben und das Forschungsthema bereits abgesprochen wurde.

Zu unterscheiden sind die Begriffe Promotionsstudium und Promotionsverfahren.

  • Unter dem Promotionsstudium ist die offizielle Einschreibung als Promotionsstudent*in zu verstehen. Promotionsstudierende erhalten nach form- und fristgerechter Bewerbung den Studierendenstatus der Europa-Universität Flensburg. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren der Hochschule.
  • Das Promotionsverfahren umfasst die Anfertigung der Dissertation sowie die anschließende Disputation. Für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ausschließlich der Promotionsausschuss der Europa-Universität Flensburg zuständig. Informationen rund um das Promotionsverfahren sind der Promotionsordnung zu entnehmen.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

für das Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. November Bewerbungsende

für das Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. April Bewerbungsende

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für das Promotionsstudium an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist.  Im Bewerbungsmerkblatt finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich.

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. 

 Zum Online-Bewerbungsportal

Bewerbungsunterlagen

Innerhalb der Bewerbungszeiträume müssen Sie der Zulassungsstelle der Europa-Unviersität Flensburg die im Merkblatt zum Promotionsstudium genannten Unterlagen vollständig vorlegen (persönlich oder postalisch).

Beachten Sie bitte, dass das Schreiben des Promotionsausschusses, mit dem Sie als Doktorand*in an der EUF zugelassen worden sind, mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Ohne dieses Zulassungsschreiben darf eine Zulassung zum Promotionsstudium nicht ausgesprochen werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • die Ausdrucke des Online-Bewerbungsverfahrens
  • eine einfache Kopie der Hochschulzugansberechtigung (z.B. Abiturzeugnis),
  • eine einfache Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (z.B. Master) sowie
  • eine einfache Kopie des Bescheides des Promotionsausschusses über die Zulassung als Doktorand*in

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Alle Bewerber*innen müssen Sie das Online-Bewerbungsverfahren durchführen.

Zur Bewerbung für das Promotionsverfahren (siehe Zugangsvoraussetzungen) müssen zertifizierte Kopien des Hochschulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen eingereicht werden.

Ausländische Unterlagen sollten Sie möglichst früh beim Promotionsausschuss einreichen.

Ist eine Verifikation durch die Hochschule nicht möglich, müssen die Unterlagen vom Promotionsausschuss an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zunächst müssen alle an einer Promotion Interessierten die Zulassung zum Promotionsverfahren beim Promotionsausschuss beantragen. Informationen hierüber erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses.

Sobald der Promotionsausschuss Ihren Antrag positiv bewertet hat, erhalten Sie die Zulassung als Doktorand/-in der EUF.
Danach müssen Sie sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende*r einschreiben.
Die Einschreibung erfolgt, nachdem Sie sich online beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Für die Bewerbung gelten ausschließlich die im Menüpunkt "Bewerbungsfristen" genannten Zeiträume.

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren kann jederzeit beim Promotionsausschuss eingereicht werden, ist also nicht an Fristen gebunden.

Zweitstudium

Das Zweitstudium

Bei der Bewerbung für den Promotionsstudiengang handelt sich nicht um die Bewerbung im Rahmen eines Zweitstudiums.
Die Frage im Online-Bewerbungsverfahren, ob Sie Zweitstudienbewerber*in sind, beantworten Sie mit nein.

Kontakt

Kontakt

Fragen rund um die Einschreibung richten Sie bitte per Email an: zulassung-promotion-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de