Bewerbung für den M. Ed. - Master of Vocational Education / Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften)
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Education - Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Elektro-, Metall-, Informations- und Fahrzeugtechnik.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie ein Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben oder dieses unmittelbar vor dem Abschluss steht. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.
Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.
Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.
Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.
Fächer
Fächerkombinationen für das Lehramt an an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften)
Es ist eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Fach zu belegen.
Die wählbaren beruflichen Fachrichtungen sind:
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Informationstechnik
- Metalltechnik
Die wählbaren allgemeinbildenden Fächer sind:
- Englisch
- Mathematik
- Physik
- Wirtschaft/Politik
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Wenn Sie einen Lehramts-Master für berufliche Schulen studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen wollen, können Sie unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachter Prüfungsleistungen in einem höheren Fachsemester eingeschrieben werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen in den beiden Unterrichtsfächern von dem aufnehmenden Instituten der Europa-Universität Flensburg (Zulassungsausschuss) anerkannt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.
Anerkennung/Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Anerkannte Sprachzertifikate
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2772
-
dhansen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 011
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Vorläufige Zulassung
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:
- Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
- Sie müssen bis zum 01.11. den Nachweis erbringen, dass Sie 150 Leistungspunkte im Bachelorstudium absolviert haben. Der Nachweis kann in Form eines Transcript of Records bzw. Leistungskontos oder einem formlosen Schreiben des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen.
- Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum Ende des 2. Semesters (31.08.) einreichen.
Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. die notwendigen Leistungspunkte oder zum 31.08. den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. 31.08. unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sie können für den Master of Vocational Education / Lehramt an beruflichen Schulen zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 LP oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem Teilstudiengang der gewählten beruflichen Fachrichtung (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik oder Metalltechnik) sowie
- der Nachweis eines mindestens einjährigen Berufs- bzw. Betriebspraktikums in der gewählten beruflichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie
- die positive Bewertung eines von der Bewerberin/dem Bewerber eingereichten Motivationsschreibens, welches das Interesse am Studiengang begründet.
Über die Einschlägigkeit entsprechend Nr. 1 entscheidet die*der Vertreter*in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung.
Einschlägig ist das abgeschlossene Studium gemäß Nr. 1 insbesondere, wenn es folgende Studienumfänge enthält:
- Das Studium der Berufspädagogik und von Fachdidaktiken in der beruflichen Fachrichtung und dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach im Umfang von mindestens 17 LP.
- Das Studium von Fachwissenschaften in der beruflichen Fachrichtung und dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach im Umfang von insgesamt mindestens 148 LP.
Wenn vor Aufnahme des Master-Studiums nicht 180 Leistungspunkte in den einschlägigen Bereichen studiert worden sind, werden für die Zulassung zum Master-Studium Auflagen erteilt. Ausschlaggebend für die Art der Auflage ist, dass einschließlich des Masterstudiums mindestens 80 LP Fachdidaktik, Berufspädagogik und Schulpraktische Studien und mindestens 170 LP Fachwissenschaften studiert werden müssen.
Entsprechende Module sind in den Studienordnungen der Beruflichen Fachrichtungen sowie Berufspädagogik aufgeführt. Über die Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der geltenden Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) der Kultusministerkonferenz
Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung
Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.
Dafür muss bis zum 01.11. der Nachweis von mindestens 150 absolvierten Leistungspunkten im Bachelor-Studium erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung"
Der Teilstudiengang Englisch setzt den Nachweis über gute englische Sprachkompetenz voraus.
Der Nachweis wird geführt durch einen mindestens 6 Monate umfassenden Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land oder durch einen Notendurchschnitt von mindestens 11 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe. ln allen anderen Fällen ist das erfolgreiche Absolvieren eines Prüfungsgesprächs mit zwei Fachvertreterinnen oder Fachvertretern Voraussetzung für die Zulassung.
Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen
Aktuell sind alle Fächer zulassungsfrei. Es werden somit alle Bewerber*innen zugelassen, die die formellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgereicht beworben haben.
Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen wird, gilt für die Auswahl von Studienbewerber*innen:
- Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
- Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
- Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
- nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
- nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
Das Bewerbungsverfahren
Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.