zwei Studierende stecken Pins in eine Weltkarte
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Bewerbung für den B.A. European Cultures and Society

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Bachelor European Cultures and Society.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

Der Studiengang B.A. European Cultures and Society ist besonders auf ausländische Studierende ausgerichtet (Genehmigung des Studienganges / Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - VII 515 - vom 20.07.2017).

Der Studiengang ist zulassungsfrei geplant

Nur die form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:

Für deutsche Bewerber*innen und Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

für das 1., 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Januar Bewerbungsende

Für Staatsangehörige aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

für das 1., 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

 Zulassungen für das Herbstsemester werden im Februar ausgesprochen.

für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

 Zulassungen für das Frühjahrssemester werden im August ausgesprochen.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist.  Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. eine zulassungsbeschränkte Studiengangkombination) bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.

 Zum Online-Bewerbungsportal

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Voraussetzung für die Bewerbung in höheren Fachsemester ist, dass anrechenbare Prüfungsleistungen eines bereits besuchten Studienganges vorliegen und das aufnehmende Institut bzw. der Zulassungs- oder Prüfungsausschuss eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen haben.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Selbstverständlich gelten auch bei Bewerbungen für höhere Fachsemester die Zugangsvoraussetzungen des Bewerbungsverfahrens für das erste Fachsemester uneingeschränkt.

Anerkennung / Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.

Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:

  • alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR

Zur Bewerbung müssen zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen eingereicht werden sowie Nachweise über ausreichende englische Sprachkenntnisse(siehe "Zugangsvoraussetzungen") in einfacher Kopie.

Bitte beachten Sie:

Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Evaluation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen sind:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • die fachgebundene Hochschulreife "Wirtschaft und Verwaltung" sowie "Gesundheit und Soziales"

Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums in Schleswig-Holstein. Unter Studium ohne Abitur können Sie sich über die beruflichen Qualifikationen informieren, die zu einem Studium berechtigen.

Sprachliche Voraussetzungen

Darüber hinaus werden angemessene Sprachkenntnisse des Englischen vorausgesetzt.
Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  1. ein Notendurchschnitt von mindestens 10 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Durchschnittswert der letzten vier Halbjahre),
  2. ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
  3. das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in anerkannten Sprachtests:
    • FCE (First Certificate in English): Grade B
    • CAE (Certificate in Advanced English): Grade C (bestanden)
    • CPE (Certificate of Proficiency in English): Grade C (bestanden)
    • IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
    • TOEFL (Test of English as a Foreign Language):
      • Internet-Based Testing: mindestens 90 Punkte (von max. 120)
      • Paper-Based Testing: mindestens 577 Punkte (von max. 677)
      • Computer-Based Testing: mindestens 233 Punkte (von max. 300).

Konkrete Informationen zu den sprachlichen Anforderungen und den akzeptierten Nachweisen finden Sie in der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg.

Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse vorlegen können, dürfen Sie sich trotzdem bewerben.
Eine eventuelle Zulassung erfolgt dann aber unter der Auflage, dass Sie bis zum 28.02. (Ende des 1. Fachsemesters) die sprachliche Qualifikation nachweisen müssen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Datum nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation mit Ablauf des 28.02. unwiderruflich.

Wenn Sie ein Zertifikat erworben haben, das oben nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bezüglich der Anerkennung bitte ausschließlich an den Zulassungsausschuss.