Lehramt Sonderpädagogik - Dualer Master of Education (M.Ed.)

Allgemeines & Profil

Allgemeines & Profil

Der Duale Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik ist ein Kooperationsprojekt der Europa-Universität Flensburg (EUF) und des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Die Federführung liegt beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein. Dieses Studienangebot stellt eine innovative Form der wissenschaftlichen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik dar

Aufbau des Studiums

Das Duale Studium gliedert sich in ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) sowie einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt Sonderpädagogik am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH), der eine Hospitations- und Unterrichtstätigkeit an Förderzentren und/oder inklusiven Regelschulen beinhaltet. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und schließt mit einem Master of Education und dem zweiten Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt ab.

Sowohl die wissenschaftliche als auch die schulpraktische Ausbildung umfassen die sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung sowie für die sonderpädagogische Förderung relevante Inhalte aus den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik maßgeblichfür die Primarstufe sowie anteilig für die Sekundarstufe I. Der Vorbereitungsdienst wird sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I (i.d.R.
bis Klasse 9) absolviert.  

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Education (M.Ed.) Lehramt Sonderpädagogik
Regelstudienzeit 6 Semester / 120 CP
Studienart Studium + Vorbereitungsdienst (Duales Studium)
Studienbeginn Zunächst Herbstsemester 2024/25 bis 2025/26
Unterrichtssprache(n) vorwiegend Deutsch, teilweise Englisch
Studiengebühren Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
Ausbildungsentgelt Ausbildungsentgelt nach den Besoldungsgesetzen des Landes Schleswig-Holstein (geltende Fassung)

Zielgruppe

Mit diesem dualen Studiengang werden Bachelorabsolvent*innen (und Absolvent*innen älterer Studienmodelle wie Diplom oder Magister) fachlich affiner Studiengänge, beispielsweise Frühpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Gesundheitspädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie mit einschlägiger pädagogischer Berufserfahrung angesprochen. Die vorausgesetzte Berufserfahrung muss dabei in allen Fällen nach dem Abschluss des ersten Studiums mindestens ein Jahr in Vollzeit umfassen. Der Vollzeitumfang kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen.       

Das Studienangebot ermöglicht Berufstätigen aus dem pädagogischen Bereich den Quereinstieg in das Lehramt Sonderpädagogik.

Pro Jahr (jeweils zum Herbstsemester) werden 30 Studienplätze angeboten.

Profil

Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik werden relevante praxisbezogene Inhalte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung anhand von innovativen Lehrmethoden vermittelt werden. Darüber hinaus werden grundlegende Voraussetzungen für eine professionelle sonderpädagogische Handlungs- und Reflexionskompetenz geschaffen.  

Dafür erlangen Studierende während ihres Studiums:

  • fachrichtungsspezifische sowie fachwissenschaftliche und -didaktische Kenntnisse
  • kommunikative, diagnostische, förderpädagogische und unterrichtliche Kompetenzen
  • Qualifikationen in Beratung, Supervision und Kooperation

Sie erkunden die unterschiedlichen Handlungsfelder beruflicher Praxis der Lehrkräfte für Sonderpädagogik und vertiefen ihre biografisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf ihre Berufseignung.

Weitere Ausführungen bzgl. der Qualifikationsziele aller Studienbestandteile, können der Prüfungs- und Studienordnung entnommen werden.

Der Duale Materstudiengang ist nicht KMK konform. Eine bundesweite Mobilität kann eingeschränkt sein. Der Vorbereitungsdienst am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) erfolgt im Quereinstieg, wird aber dennoch mit dem zweiten Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik beendet.

Die Studierenden schließen vor Beginn des Studiums mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) einen Arbeitsvertrag ab und erhalten über die gesamte Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt. Das Studium ist in Vollzeit zu absolvieren. Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich.

Das sagen Studierende des Studiengangs

"Das Studium bietet die einmalige Möglichkeit, auch im fortgeschrittenen Alter noch einmal einen ganz anderen/neuen Weg einzuschlagen"

"Tolles Angebot für Studierende, die Lust haben zu lernen"

"Insgesamt ein zeitlich und inhaltlich anspruchsvolles Studium"

"Toll finde ich, dass ich nicht umziehen musste, es wird Rücksicht auf Familien und Fahrtwege genommen (mit Online- und Präsenzveranstaltungen) – Klasse Sache"

"Der Duale Studiengang bietet ein Entgelt und eine anschließende Festanstellung"

Studieninhalt & Struktur

Studieninhalt & Struktur

Der Duale Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik umfasst die nachfolgenden sechs Studienbestandteile:

  • Sonderpädagogik des Lernens (15 LPs)
  • Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung (15 LPs)
  • Cross-kategoriale Sonderpädagogik (20 LPs)
  • Deutsch (35 LPs)
  • Mathematik (25 LPs)
  • Masterarbeit (10 LPs)

Insgesamt werden 120 Leistungspunkte (LPs) erworben.

Nähere Informationen zu den Studieninhalten sowie Modulbeschreibungen können der Prüfungs- und Studienordnung sowie dem Modulkatalog entnommen werden.

Empfohlener Studienverlauf (voraussichtlich ab dem Herbstsemester 2024/2025)

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag FZ/Schule IQSH Universität
1. Jahr 1. Semester Uni Uni Selbst-
studium
Uni Uni Block-
praktikum
1 AV 35 LP
2. Semester Uni Uni Selbst-
studium
Uni Uni Block-
praktikum
1,5 AV 35 LP
2. Jahr 3. Semester Uni Selbst-
studium
IQSH Uni Uni Block-
praktikum
9,5 AV 35 LP Master-
arbeit
4. Semester Uni Selbst-
studium
IQSH Uni Uni 0 UStd. 6,25 AV 15 LP Master-
arbeit
3. Jahr 5. Semester Schule Selbst-
studium
IQSH Schule Schule 12 UStd. 14 AV 0 LP
6. Semester Schule Selbst-
studium
IQSH Schule Schule 12 UStd. 14 AV 0 LP

Im ersten Ausbildungsjahr (1. und 2. Semester) finden maßgeblich Lehrveranstaltungen in den oben genannten Studienbestandteilen (Sonderpädagogik des Lernens, Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung, cross-kategoriale Sonderpädagogik, Deutsch und Mathematik) an der Europa-Universität Flensburg (EUF) statt. Die Präsenzveranstaltungen liegen in der Regel im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr. Freitags werden Online-Lehrveranstaltungen über Webex angeboten. Mittwochs werden die Lehrveranstaltungen im Sinne des Selbststudiums individuell vor- und nachbereitet. Im zweiten Ausbildungsjahr (3. und 4. Semester) erfolgt mittwochs die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Vorbereitungsdienstes am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Im dritten Semester nehmen die Studierenden montags, donnerstags und freitags an den erforderlichen universitären Lehrveranstaltungen teil. Das vierte Semester dient insbesondere der Erstellung der Masterarbeit (montags und freitags), sodass nur noch an einem Tag in der Woche (donnerstags) Lehrveranstaltungen an der EUF stattfinden. In beiden Semestern des zweiten Ausbildungsjahres dient der Dienstag dem Selbststudium zur individuellen Vor- und Nachbereitung von Studienaufgaben. Während der vorlesungsfreien Zeiten nach den ersten drei Semestern (Januar/ Februar bzw. August/ September) sind die Studierenden im Rahmen von vorbereitenden Blockpraktika an der jeweiligen Ausbildungsschule und absolvieren ihre Hospitations- und Unterrichtstätigkeit. Im dritten Ausbildungsjahr (5. und 6. Semester) sind mittwochs die Ausbildungsveranstaltungen am IQSH zu absolvieren. Zudem finden montags, donnerstags und freitags die weiterführenden Hospitations- und Unterrichtstätigkeiten (Unterrichtsverpflichtung: 12 Stunden) an der Ausbildungsschule statt. Dienstags erfolgt die individuelle Vor- und Nachbereitung von Studienaufgaben (Selbststudientag). Dieses Ausbildungsjahr wird mit dem zweiten Staatsexamen beendet.

Universitäre Ausbildung

In den Studienbestandteilen Sonderpädagogik des Lernens sowie Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung werden im Studienverlauf jeweils 3 Module absolviert. Im Studienbestandteil cross-kategoriale Sonderpädagogik werden außerdem 4 Module durchlaufen. In Deutsch werden 6 Module unterrichtet und in Mathematik 3 Module. Darüber hinaus werden die Masterarbeit und das begleitende Kolloquium abgeschlossen. Einen detaillierten Überblick über die universitäre Ausbildung gibt die nachfolgende Tabelle.   

Vorbereitungsdienst & Unterrichtstätigkeit

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes finden vereinzelt während der vorlesungsfreien Zeiten im ersten Ausbildungsjahr sowie im zweiten und dritten Ausbildungsjahr regelmäßig an einem Tag der Woche am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Ausbildungsveranstaltungen insbesondere zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen sowie emotional-soziale Entwicklung und zu den Studienbestandteilen Deutsch sowie Mathematik statt. Der Vorbereitungsdienst endet im sechsten Semester mit dem zweiten Staatsexamen.    

Weitere Informationen zu den Regularien des Vorbereitungsdienstes erhalten die Studierenden auf den Webseiten des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) oder direkt an ihrer Ausbildungsschule.

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Während der gesamten Ausbildung (mit Ausnahme des 4. Semesters) absolvieren die Studierenden ihre Hospitations- und Unterrichtstätigkeit an den Förderzentren und/oder inklusiven Regelschulen, zunächst in Form von Blockpraktika in den vorlesungsfreien Zeiten der ersten drei Semester und im dritten Ausbildungsjahr regelmäßig an drei Tagen der Woche. Der Vorbereitungsdienst erfolgt sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I (bis Klasse 9). Dabei werden die Studierenden in zwei von drei Arbeitsbereichen (Förderzentrum, Prävention und Inklusion mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf) eingesetzt. Darüber hinaus ist die Mitarbeit in den Teamstrukturen, die Beteiligung an wesentlichen schulartspezifischen Aufgaben sowie an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule/n vorgesehen. In dieser Zeit werden sie von bis zu zwei Ausbildungslehrkräften intensiv betreut. In regelmäßigen Abständen finden Unterrichtsbesuche durch die Seminarleiter:innen des IQSH statt.

Master Thesis

Die Masterarbeit wird im 3. Semester vorbereitet geplant und maßgeblich im 4. Semester angefertigt. Begleitend wird ein Kolloquium besucht. Für die Masterarbeit werden 10 Leistungspunkte (LPs) vergeben.

Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium

Die (rechtlichen) Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik sind in der Prüfungs- und Studienordnung (vom 12.06.2024) festgelegt. Anhand der Prüfungs- und Studienordnung sowie des Modulkatalogs des Studiengangs kann das Studium und der Studienverlauf im Detail nachvollzogen werden.

Dokumente zum Studium

Berufsfelder

Berufsfelder

Grundsätzlich eröffnen sich nach dem Abschluss eines Master of Education in Sonderpädagogik vielfältige Berufsperspektiven.
Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik gibt es Besonderheiten zu beachten, da der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik bereits Teil der Dualen Ausbildung ist. 

Berufsziel Lehramt

Im Anschluss an das Duale Masterstudium Lehramt Sonderpädagogik ist eine mindestens dreijährige Weiterbeschäftigung im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein als Lehrkraft für Sonderpädagogik an einem Förderzentrum vorgesehen. Der Einsatz erfolgt je nach Entscheidung der Schulleitung des Förderzentrums entweder am angestellten Förderzentrum selbst und/oder an einer zugeordneten Regelschule. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ggfs. auch eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen.

Außerschulische Berufsfelder

Außerhalb des Schuldienstes ist je nach Fächerkombination im späteren Verlauf auch der Einstieg in andere Berufsfelder in den Bereichen Erziehung und Bildung, Soziales, Wirtschaft, Kultur oder Wissenschaft möglich. Dabei können Unternehmen, Verbände oder der öffentliche Dienst Arbeitgebende sein. 

Promotion

Mit dem Studienabschluss Master of Education ist es grundsätzlich möglich, eine wissenschaftliche Weiterqualifikation in Form einer Promotion zu absolvieren. Die Europa-Universität Flensburg (EUF) bietet hierzu unterschiedliche Programme und Optionen an.

Informationen zur Promotion

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Sie können für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie nachfolgende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen - gemäß §2 der geltenden Prüfungs- und Studienordnung - erfüllen.

 1. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Masterstudium sind:

  1. ein Arbeitsvertrag für den "Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik" mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig- Holstein.
  2. der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten (LPs) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LPs in diesen Feldern und davon mindestens 30 LPs im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden.
  3. eine einschlägige pädagogische Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde.

2. Der Vollzeitumfang gemäß Absatz 1 Ziffer 3. kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen. Als einschlägig gelten Früh-, Vorschul-, Schul- und Erwachsenenpädagogik, z.B. berufsvorbereitende oder berufsbegleitende Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene; Heilpädagogik und Sozialpädagogik. In diesen Berufsfeldern sind jeweils erkennbar sonderpädagogische Bezüge nachzuweisen, d.h. Beratung, Prävention, Diagnostik, Unterricht und Förderung bzw. Tätigkeiten in der schulischen und außerschulischen Inklusion.

3. Abweichend von § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Einschreibordnung benötigen Absolvent:innen nicht deutschsprachiger Bachelorabschlüsse nach Absatz 1 Ziffer 2 für den Zugang zu diesem Studiengang einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des

Europäischen Referenzrahmens. Anerkannt werden:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-3, wenn alle Teilprüfungen mit dem Ergebnis der Stufe 3 absolviert wurden.
  2. das Goethe-Zertifikat C2 (GDS/Großes Deutsches Sprachdiplom) oder
  3. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C2".

Über die Einschlägigkeit entsprechend Absatz 1 Ziffer 2. und 3. entscheidet der Zulassungsausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus einer Vertreterin oder einem Vertreter der Sonderpädagogik, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Bildungswissenschaften sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Zulassungsstelle.

Beratung & Kontakt

Beratung & Kontakt

Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik stehen Ihnen zentrale Ansprechpartner:innen für Themen rund um das Studium zur Seite und beraten Sie gern.

Studiengangsleitung

Studiengangkoordination, -beratung und -evaluation

Abgeordnete Lehrkraft

Wissenschaftliche Mitarbeiter

Sekretariat des Instituts

Bei Fragen zu Prüfungen:

Wenden Sie sich bitte an das

Servicecenter für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

Zum Institut

Mehr Informationen zum Dualen Studiengang Lehramt Sonderpädagogik finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Sonderpädagogik

Zum Institut

Beratung rund ums Studium:

Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:

Zentrale Studienberatung

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Die Prozesse zur Bewerbung und Zulassung für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik unterliegen Besonderheiten.

Bewerbungen für den Dualen Master Lehramt Sonderpädagogik sind ausschließlich an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Eine gesonderte Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg (EUF) ist nicht erforderlich. Für den Zugang zum Studium muss ein Auswahlverfahren/eine Eignungsprüfung bestanden werden.

Der Bewerbungsprozess beinhaltet eine schriftliche Bewerbung sowie ein Auswahlgespräch am MBWFK. Nach erfolgreichem Bestehen der Zugangsvoraussetzungen und des Auswahlgesprächs wird zwischen dem MBWFK und den Studierenden ein Arbeitsvertrag geschlossen. Danach erfolgt die Immatrikulation in den Dualen Masterstudiengang an der Europa-Universität Flensburg (EUF). 

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Dualen Master Lehramt Sonderpädagogik ist nur möglich, wenn Sie die oben genannten Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen.

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, zur Stellenausschreibung sowie zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein.

Direkt zum MBWFK

Weitere Informationen (z.B. zur Registrierung im Online-Bewerbungsportal im Zuge der Immatrikulation) erhalten Sie auch auf den Webseiten des Studierendenservices der Europa-Universität Flensburg (EUF).

Bewerbung und Zulassung an der EUF