Bild von Personen, die mit Gebärdensprache kommunizieren
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Lehramt Sonderpädagogik - Master of Education (M.Ed.)

Allgemeines & Profil

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Education (M.Ed.) Lehramt Sonderpädagogik
Regelstudienzeit 4 Semester / 120 CP
Studienart Vollzeitstudium
Studienbeginn jedes Herbstsemester
Unterrichtssprache(n) vorwiegend Deutsch
Studiengebühren Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Profil

Als Studierende des Master-Studienganges Sonderpädagogik sollen Ihnen wissenschaftliche Erkenntnisse und anwendungsbezogene Inhalte spezieller Fachrichtungen und der Sonderpädagogischen Psychologie vermittelt und die Grundlagen für eine professionelle sonderpädagogische Handlungs- und Reflexionsfähigkeit gelegt werden.

Dafür erwerben Sie im Studienverlauf

  • fachwissenschaftliche und fachrichtungsspezifische Kenntnisse,
  • diagnostische, therapeutische, unterrichtliche und kommunikative Kompetenzen sowie
  • Qualifikationen in Beratung, Supervision und Kooperation.
Akkreditierung:

Studieninhalt & Struktur

Bitte beachten Sie:

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Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium

Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.

Dokumente zum Studium

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen für das Lehramt Sonderpädagogik

Welche Unterrichtsfächer (aus dem B.A.-Studium fortgeführt) Sie im Master Sonderpädagogik wählen können, ist abhängig von der Wahl des zugehörigen Schwerpunktes (PRIMAR- oder SEKUNDARSTUFE)

Sie müssen zwei der folgenden vier sonderpädagogischen Fachrichtungen wählen. Diese Fachrichtungen müssen Sie ebenfalls im B.A.-Studium absolvieren:

  1. Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) oder
  2. Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (GE) oder
  3. Sonderpädagogik des Lernens (L) oder
  4. Pädagogik bei Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation (PSK).

Der Teilstudiengang Sonderpädagogische Psychologie (SP) ist für alle Studierenden des Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik verpflichtend. Dieser muss im Bewerbungsverfahren nicht angegeben werden.

Zusätzlich zu den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studieren Sie ein Unterrichtsfach.

Im Schwerpunkt Primarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:

  • Dänisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Mathematik
  • Musik
  • Philosophie
  • Sachunterricht
  • Sport
  • Technik
  • Textillehre


Im Schwerpunkt Sekundarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:

  • Biologie
  • Chemie
  • Dänisch
  • Darstellendes Spiel (Master ab HeSe 2024)
  • Deutsch
  • Englisch
  • Ernährung und Verbraucherbildung
  • Evangelische Religion
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Mathematik für Sekundarstufe I
  • Mathematik für Sekundarstufe II
  • Musik
  • Philosophie
  • Physik
  • Sport
  • Technik
  • Textillehre
  • Wirtschaft/Politik

Berufsfelder

Berufsfelder

Mit dem Studienabschluss Master of Education (M.Ed.) eröffnen sich Ihnen verschiedene berufliche Wege.
Sie können

  • sich für das Lehramt weiterqualifizieren
  • oder direkt in den (außerschulischen) Arbeitsmarkt eintreten
  • oder auch promovieren.

Berufsziel Lehramt

Nachdem Sie Ihr Studium mit dem Master of Education abgeschlossen haben, beginnt für Sie die zweite Phase der Lehramtsausbildung, das Referendariat.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst / Referendariat erhalten Sie auf der Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) oder direkt an Ihrer Ausbildungsschule.

Zum IQSH

Außerschulische Berufsfelder

Je nach Fächerkombination ermöglicht Ihnen der Abschluss Master of Education auch den Einstieg in die Berufswelt in den Bereichen Bildung, Soziales, Wirtschaft, Verbände oder öffentlicher Dienst oder auch die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt.

Promotion

Mit dem Studienabschluss Master of Education eröffnet sich für Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit zu promovieren.
Informationen zur Promotion

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Sie können für den Master of Education / Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  1. der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses mit einem Teilstudiengang Sonderpädagogik, darin zwei fortzuführende  sonderpädagogische  Fachrichtungen sowie eines Unterrichtsfaches und mit einem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften",
  2. in Sonderpädagogik der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten, innerhalb derer mindestens je 15 Leistungspunkte in den zwei angestrebten Fachrichtungen nachgewiesen werden müssen,
  3. in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Primarstufe der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten oder
  4. in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Sekundarstufe der Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten sowie
  5. aus dem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften" mit schulrelevanten Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft und Pädagogische Psychologie, Soziologie oder Philosophie) der Nachweis von mindestens 35 Leistungspunkten und
  6. der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen

Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die die LP nach den Nrn. 2 - 5. nicht nachweisen, kann eine Zulassung mit der Auflage erteilt werden, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Master-Studiums zu erbringen. Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten der Sonderpädagogischen Teilstudiengänge und des Unterrichtsfachs sowie 30 Leistungspunkte im Professionaliesierungsbereich "Bildungswissenschaften" erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung oder das Nachholen des erforderlichen Schulpraktikums ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Bei den unter Punkt 3. und 4. genannten Mindestpunktezahlen handelt es sich um generelle Zugangsvoraussetzungen für externe Studierende, nicht um einen Punktewert, der zur Bewerbung nachgewiesen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Anzahl an Leistungspunkten ist unerheblich, da nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen wird.

Die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte innerhalb der ersten beiden Master-Semester nachzuholen, gilt ebenfalls nur für externe Studierende, da Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes B.A.-Studium ist.

Der Nachweis eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ist spätestens am 31.08. zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und eine eventuell bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig zu machen.

Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung

Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Dafür muss bis zum 01.11. folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Der Nachweis von mindestens 150 ECTS im Bachelor-Studium

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung" 

Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Beratung & Kontakt

Beratung & Kontakt

Beratung rund ums Studium:

Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:

Zentrale Studienberatung

Ihre Fachstudienberatung:

Die Fachstudienberatung beantwortet Ihnen fachspezifische Fragen zum (Teil-)Studiengang. Für diesen Teilstudiengang ist das:

Im Sekretariat sind für Sie da:

Bei Fragen zu Ihrem Praktikum:

Wenden Sie sich bitte an das

Praktikumsbüro

Bei Fragen zu Prüfungen:

Wenden Sie sich bitte an das

Servicecenter für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

Zum Institut:

Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf den Websites des Instituts für Sonderpädagogik

zum Institut

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unter

Bewerbung und Zulassung

Erweiterungsstudium

Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist es im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich, ein zusätzliches Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium zu studieren.

Weitere Informationen

Beratung zum Erweiterungsstudium