Auslandskurse anerkennen lassen

M.A. International Management Studies - BWL

Sie planen ein Auslandssemester? Hier finden Sie eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anerkennung Ihrer Auslandskurse.

Vor dem Auslandssemester

Prüfen Sie, welche Kurse an der von Ihnen gewählten Auslandsuniversität im geplanten Semester angeboten werden und wählen Sie Kurse, die zu Modulen Ihrer Prüfungsordnung passen. Sie können höchstens 40 ECTS pro Auslandssemester prüfen lassen. Jedes EUF-Modul kann nur einmal angerechnet werden.

Tragen Sie alle gewünschten Kurse in den Anerkennungsantrag ein und prüfen Sie, ob Ihre gewünschten Kurse in der Liste bisher anerkannter Kurse stehen:

  • Kurs mit passender EUF-Modulzuordnung gefunden: Im Antrag als „bereits anerkannt“ markieren.
  • Kurs nicht gefunden: Prüfung nach Schritt 2 erforderlich.

Die Liste der anerkannten Kurse enthält nur einen Teil des Kursangebots. Die meisten Kurse müssen daher individuell geprüft werden. Darüber entscheiden die jeweils Modulverantwortlichen. Sie finden diese im Modulkatalog Ihres Studiengangs.

Senden Sie für jeden noch nicht gelisteten Kurs folgende Unterlagen gemeinsam an die zuständige Person:

  • den ausgefüllten Anerkennungsantrag mit dem gewünschten EUF-Modul und einer kurzen Erläuterung der inhaltlichen Übereinstimmung;
  • die offizielle Kursbeschreibung, beispielsweise aus dem Modulkatalog der Auslandsuniversität.

Die Kursbeschreibung muss Angaben zu Inhalten, Dauer, Arbeitsaufwand beziehungsweise Leistungspunkten, Anforderungen und Prüfungsleistung enthalten.

Erst mit vollständigen Unterlagen kann Ihr Antrag im nächsten Schritt final geprüft werden. Warten Sie auf die Anerkennung Ihrer Kurse durch die Modulverantwortlichen, bevor Sie den vollständigen Antrag im nächsten Schritt einreichen.

Hier kommen Sie zu den Listen für den B.A. IM und den M.A. IMS.

Sobald alle erforderlichen Bestätigungen vorliegen, unterschreiben Sie den Antrag selbst und senden ihn vor der Abreise an koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Den Antrag mit allen gewählten Auslandskursen müssen Sie auch dann an die Studiengangskoordination stellen, wenn alle Kurse bereits auf der Anerkennungsliste stehen.

Bei Erasmus+ benötigen Sie zusätzlich zum Anerkennungsantrag ein Learning Agreement.

Sobald Ihr Anerkennungsantrag genehmigt und unterschrieben vorliegt, übertragen Sie die abgestimmte Kurswahl in das Learning Agreement. Lassen Sie es anschließend von der Studiengangskoordination unterzeichnen.

Hinweise zur Erstellung und zu den weiteren Erasmus+-Schritten erhalten Sie beim International Center.

Anleitung des International Centers zum Online Learning Agreement
Online Learning Agreement öffnen

Während des Auslandssemesters

Für neue Kurse wiederholen Sie die Listenprüfung und gegebenenfalls die fachliche Prüfung aus Schritt 1 und 2. Verwenden Sie dafür ein neues Anerkennungsformular und senden Sie es nach der Bestätigung an die Studiengangskoordination.

Bei Erasmus+: Änderungen innerhalb der ersten fünf Wochen nach Semesterstart bekannt geben. Nach der fachlichen Bestätigung zusätzlich „During the Mobility“ im Online Learning Agreement aktualisieren und der Studiengangskoordination übermitteln. Sobald alle Beteiligten zugestimmt haben, laden Sie das aktualisierte Dokument im Outgoing-Portal hoch.

Nach dem Auslandssemester

Senden Sie Ihren Leistungsnachweis der Auslandsuniversität (Transcript of Records) an zis.iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Für die Eintragung Ihrer Leistungen müssen dem ZIS auch Ihre Anerkennungsanträge einschließlich genehmigter Kursänderungen vorliegen. Reichen Sie diese nach, soweit sie dort noch fehlen. Die Umrechnung der Noten erfolgt durch das ZIS.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

  • Fachliche Prüfung einzelner Kurse: zuständige Fachverantwortliche laut Modulkatalog.
  • Anerkennungsverfahren und Learning Agreement: Studiengangskoordination
  • Eintragung der Leistungen: ZIS