Auslandskurse anerkennen lassen

B.A. International Management – BWL | PStOen 2024 und 2025

Sie planen ein Auslandssemester? Hier finden Sie eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anerkennung Ihrer Auslandskurse.

Vor dem Auslandssemester

Prüfen Sie, welche Kurse an der von Ihnen gewählten Auslandsuniversität angeboten werden und welche davon für Ihr Curriculum relevant sind.
Für die Anerkennung stehen Ihnen an der EUF folgende Module zur Verfügung:

  • Spanischer Sprachzweig
    • W1 18: Extern erbrachte Leistungen: International Business and Economics  (5–30 LP)
    • W2 10: Extern erbrachte Leistungen: Political Economy and Culture (5–30 LP)
  • Dänischer Sprachzweig
    • W1 18: Extern erbrachte Leistungen: International Business and Economics  (5–25 LP)
    • Studierende in der PStO 2025 belegen zudem das PF 25: PF 25: Digital Management and Communication im Ausland. Die inhaltliche Prüfung des hierfür gewählten Kurses erfolgt durch die SDU.

Die Auslandskurse müssen inhaltlich und vom Arbeitsaufwand zu diesen Modulbereichen passen. Sie müssen keinen spezifischen EUF-Kurs ersetzen.

Prüfen Sie, ob Ihre gewünschten Kurse in der Liste bisher anerkannter Kurse stehen. Achten Sie dabei auf die Hochschule, den Kurstitel und die Kursnummer. Da die Liste bisher nur einen Teil des Kursangebots abdeckt, müssen die meisten Kurse individuell geprüft werden. Reichen Sie dafür die in Schritt 2 genannten Unterlagen vollständig ein.

Liste bisher anerkannter Kurse öffnen

Tragen Sie alle Kurse, die Sie anerkennen lassen möchten, in den Anerkennungsantrag ein. Markieren Sie Kurse aus der Anerkennungsliste als „bereits anerkannt“. Reichen Sie bitte einen Screenshot von der Anerkennungsliste mit ein auf dem Sie die Kurse, die Sie anerkennen lassen möchten, deutlich markieren.

Für jeden noch nicht gelisteten Kurs reichen Sie zusammen mit dem Antrag eine Kursbeschreibung der Auslandsuniversität mit ein. Aus den Unterlagen müssen die Kursinhalte und der Arbeitsaufwand beziehungsweise die Leistungspunkte hervorgehen.

Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte senden Sie den Antrag und die zugehörigen Kursunterlagen gemeinsam.

Wohin schicken Sie die Unterlagen?

Ihr SprachzweigEinreichungsweg
SpanischAntrag und Kursinformationen an die Studiengangskoordination: koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
DänischAntrag und Kursinformationen zunächst an SDU Education. Diese leitet den Antrag an die Studiengangskoordination weiter.

Nach Genehmigung Ihres Anerkennungsantrags wird dieser von der Koordination an das Zentrale Institutssekretariat weitergeleitet.

 Anerkennungsantrag herunterladen 

Kontakt SDU Education Sønderborg

Bei Erasmus+ benötigen Sie zusätzlich zum Anerkennungsantrag ein Learning Agreement.

Sobald Ihr Anerkennungsantrag genehmigt und unterschrieben vorliegt, übertragen Sie die abgestimmte Kurswahl in das Learning Agreement. Lassen Sie es anschließend von der Studiengangskoordination unterzeichnen.

Hinweise zur Erstellung und zu den weiteren Erasmus+-Schritten erhalten Sie beim International Center.

Anleitung des International Centers zum Online Learning Agreement
Online Learning Agreement öffnen

Während des Auslandssemesters

Ein Kurs fällt aus oder Sie möchten einen anderen Kurs belegen? Lassen Sie Ihre geänderte Kurswahl erneut prüfen:

  1. Prüfen Sie für die neuen Kurse auch die Liste bisher anerkannter Kurse.
  2. Aktualisieren Sie Ihren Anerkennungsantrag und markieren Sie bereits anerkannte Kurse.
  3. Reichen Sie den aktualisierten Antrag mit den Kursunterlagen über denselben Weg wie beim ersten Antrag ein: direkt bei der Studiengangskoordination beziehungsweise zunächst bei SDU Education. Warten Sie auf die Genehmigung der Änderungen.
  4. Bei Erasmus+: Aktualisieren Sie zusätzlich den Abschnitt „During the mobility“ Ihres Learning Agreements und lassen Sie die genehmigten Änderungen von der Studiengangskoordination abzeichnen. Beide Dokumente müssen aktualisiert werden.

Nach dem Auslandssemester

Senden Sie Ihr Transcript of Records – die Leistungsübersicht Ihrer Auslandsuniversität – per E-Mail an das Zentrale Institutssekretariat (ZIS), sobald es vorliegt.

Nach Eingang des Nachweises werden die genehmigten und erfolgreich absolvierten Leistungen an der EUF unbenotet als „bestanden“ eingetragen.

E-Mail an das ZIS: zis.iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Ihr AnliegenZuständige Stelle
Kurswahl, Anerkennungsantrag, Kursänderungen und Unterzeichnung des Learning AgreementsStudiengangskoordination
Erste Einreichung im dänisch-deutschen SprachzweigSDU Education
Erstellung des Learning Agreements und allgemeine Erasmus+-AbläufeInternational Center
Eintragung Ihrer bereits erbrachten LeistungenZentrales Institutssekretariat