Informationen zum Auslandssemester für Studierende im BA IM-BWL (PStOen 2024 und 2025)

Prüfen Sie, welche Kurse an der von Ihnen gewählten Auslandsuniversität angeboten werden und welche davon für Ihr Curriculum relevant sind.
In der PStO 2024 und 2025 stehen Ihnen dafür spezielle Module in den Wahlpflichtbereichen zur Verfügung:

  • Spanischer Sprachzweig
    • W1 18: Extern erbrachte Leistungen: International Business and Economics (optionales Auslandssemester) (5–30 LP)
    • W2 10: Extern erbrachte Leistungen: Political Economy and Culture (optionales Auslandssemester) (5–30 LP)
  • Dänischer Sprachzweig
    • W1 18: Extern erbrachte Leistungen: International Business and Economics (optionales Auslandssemester) (5–25 LP)
    • Studierende in der PStO 2024 belegen zudem das PF 25: International Economics im Ausland. Die inhaltliche Prüfung des hierfür gewählten Kurses erfolgt durch die SDU.

Die im Ausland belegten Kurse werden den dafür vorgesehenen Modulen in den Wahlpflichtbereichen (W1 18 und/oder W2 10) zugeordnet. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die gewählten Veranstaltungen inhaltlich und hinsichtlich des Workloads den vorgesehenen Modulbereichen entsprechen.

Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass keine Anerkennung einzelner Kurse für spezifische Module mehr erforderlich ist. Stattdessen ermöglicht die Zuordnung zu den Wahlpflichtmodulen eine höhere Flexibilität bei der Kurswahl im Auslandsstudium.

Stellen Sie für Ihre geplanten Kurse einen Anerkennungsantrag an die Studiengangskoordination (koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de). Die Studierenden im dänisch/deutschen Sprachzweig reichen ihren Antrag zunächst bei SDU Education ein, die das Formular anschließend an die Koordination weiterleitet.
Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie Informationen zu den geplanten Kursen beifügen – optimalerweise die Kurs- oder Modulbeschreibungen der Auslandsuniversität. Nur so kann geprüft werden, ob die Äquivalenz in Bezug auf Inhalte und Workload gegeben ist.

Nach Genehmigung Ihres Anerkennungsantrags wird dieser von der Koordination an das Zentrale Institutssekretariat weitergeleitet.

Wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen des ERASMUS-Programms absolvieren, müssen Sie das Learning Agreement (näheres hierzu erfahren Sie in den Informationsveranstaltungen des International Centers) von der Studiengangskoordination abzeichnen lassen. Voraussetzung hierfür ist der zuvor (digital) unterschriebene Anerkennungsantrag. 

Wenn Sie im Ausland eine Veränderung der von Ihnen geplanten Kurse vornehmen müssen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1-3 (und bei ERASMUS füllen Sie den Abschnitt "During the mobility" in Ihrem Learning Agreement aus).

Nach erfolgreichem Absolvieren des Auslandssemesters senden Sie Ihr Transcript of Rekords (ToR) der Auslandsuniversität per E-Mail an das Zentrale Institutssekretariat (ZIS).  Erst dann können die Leistungen in Ihr ToR an der EUF übernommen werden. Die Eintragung der Leistungen erfolgt unbenotet. In Ihrem ToR wird ein “bestanden” für alle erfolgreich erbrachten Leistungen eingetragen.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Bei Fragen zur Eintragung von bereits erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Institutssekretariat.

Bei inhaltlichen Fragen in Bezug auf die Anerkennung der Kurse wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.