Sie möchten Ihr Studium durch ein Semester im Ausland ergänzen?

Im Rahmen des B.A. International Management - BWL ist vorgesehen, dass Studierende ein freiwilliges Auslandssemester absolvieren. Auch als Studierende:r M.A. International Management Studies - BWL ist es generell möglich, ein Semester im Ausland zu verbringen.

Im B.A. IM ist das freiwillige Auslandssemester für das 5. Fachsemester vorgesehen, im M.A. IMS ist ein Auslandssemester ggf. im 3. Fachsemester möglich. Nähere Informationen zu ersten Schritten in Richtung Auslandssemester, zu den Partneruniversitäten und verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie im International Center und zu gegebener Zeit auf Informationsveranstaltungen im Rahmen Ihres Studiums.

Sie sind bereits in der Detailplanung Ihres Auslandssemesters und möchten sich Kurse anerkennen lassen?

Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, um sich im Ausland erbrachte Leistungen für Ihr Studium an der EUF anrechnen zu lassen:

Prüfen Sie, welche Kurse von Ihnen an der von Ihnen gewählten Auslandsuniversität belegt werden können und welche davon für Sie relevant und interessant sind. Beachten Sie dabei auch, wofür Sie sich diese Kurse ggf. anerkennen lassen können und dass dies zu Ihrem Curriculum und Studienverlauf passt. Sie können eine mögliche Anerkennung für max. 40 ECTS pro Auslandssemester prüfen lassen.

Wichtig ist dabei, zu beachten, dass Sie sich nur Kurse anerkennen lassen, die in dem Modulkatalog Ihrer jeweiligen PStO (2017 oder 2021) aufgeführt sind; Studierende, die in der 2017er PStO eingeschrieben sind, können sich keine Module anerkennen lassen, die nur in der 2021er PStO verankert sind.

Auch kann jeder Kurs nur ein einziges Mal anerkannt werden. Ggf. gibt es an Ihrer Auslandsuniversität z. B. zwei Kurse, die für "Topics in Business Administration" anerkannt werden können und die Sie beide interessieren. Dennoch müssen Sie sich entscheiden, da "Topics in Business Administration", wie jedes andere Modul auch, nur einmal anerkannt werden kann.

Prüfen Sie auf den Anerkennungslisten Ihres Studiengangs, ob die Kurse bereits darauf vermerkt sind und wofür sie angerechnet werden können. Sollten Ihre Kurse schon anerkannt sein, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk auf dem Unterschriftenfeld im Anerkennungsantrag. Sie müssen in jedem Fall einen Anerkennungsantrag stellen, auch wenn alle Kurse, die Sie im Ausland belegen werden, bereits auf den Anerkennungslisten stehen.

Hier kommen Sie zu den Listen für den B.A. IM und den M.A. IMS.

Sollten die von Ihnen geplanten Kurse der Auslandsuni hierauf noch nicht zu finden sein, müssen Sie sich überlegen, welcher der Kurse Ihres Curriculums die größte inhaltliche Übereinstimmung mit dem Auslandskurs aufweist. Alle Kurse Ihres Curriculums finden Sie in Ihrem jeweiligen Modulkatalog (B.A. IM; M.A. IMS).

Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, müssen Sie einen Anerkennungsantrag an den/die jeweilige/n Modulverantwortliche/n (ebenfalls zu ersehen im Modulkatalog) stellen. Diesem ausgefüllten Anerkennungsantrag müssen Sie zwingend Informationen über den von Ihnen im Ausland zu belegenden Kurs hinzufügen und dem/der jeweiligen Modulverantwortlichen darlegen, dass eine Äquivalenz in Bezug auf Inhalt und Workload vorliegt.

Wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen des ERASMUS-Programms absolvieren, müssen Sie das Learning Agreement (näheres hierzu erfahren Sie in den Informationsveranstaltungen des International Centers) von der Studiengangskoordination abzeichnen lassen. Für die Unterzeichnung ist es zwingend notwendig, dass Sie die von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anerkennungsanträge oder Screenshots der Listen, auf denen die von Ihnen zu belegenden Kurse eindeutig markiert sind, an die Emailadresse koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de senden.

Wenn Sie im Ausland eine Veränderung der von Ihnen geplanten Kurse vornehmen müssen, wiederholen Sie bitte die Schritte 2., 3. und 4. und (bei ERASMUS füllen Sie den Abschnitt "During the mobility" in Ihrem Learning Agreement aus).

Nach erfolgreichem Absolvieren des Auslandssemesters müssen Ihre Anerkennungsanträge und die Noten der Auslandsuniversität im Zentralen Institutssekretariat (ZIS) vorliegen, damit die Leistungen dementsprechend in Ihr Transcript of Records eingetragen werden können. Die Umrechnung der Noten wird durch das ZIS vorgenommen.

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Bei Fragen zur Eintragung von bereits erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Institutssekretariat.

Bei inhaltlichen Fragen in Bezug auf die Anerkennung der Kurse wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.