Sonderzuwendungen

Es können auf Antrag Sonderzuwendungen in Form von Sach- und Reisekosten als Zuschuss gewährt werden, wenn diese Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promotion oder zur Erarbeitung des künstlerischen Entwicklungsvorhabens erforderlich sind und die Aufbringung der Kosten nicht zuzumuten sind. Druckkosten fallen nicht unter Sachkosten und können nicht übernommen werden. Es sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizulegen.

Reisekosten umfassen Fahrkosten und erhöhte Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft. Sie sind nach den niedrigsten Stufen des Bundesreisekostengesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I. S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I. S. 160), zu berechnen.

Die Gesamthöhe der Sonderzuwendungen im gesamten Förderzeitraum kann 1.600 Euro nicht überschreiten.


Sonderkostenantrag

Persönliche Daten
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Veranstaltung
Reisekosten
Sachmittel
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