Promotionsstipendien des Landes Schleswig-Holstein
Die Europa-Universität Flensburg vergibt jährlich Stipendien an Promovierende auf Grundlage der Landesverordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (siehe auch: Stipendiumsverordnung - StpVO).
Förderungsumfang
Förderungsumfang
Die Förderung kann in Form
- eines Stipendiums (derzeit 1.350,00 Euro/Monat, ggf. erhöht um einen Familienzuschlag von 200,00 Euro) und/oder
- von Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten i.H.v. insgesamt 1600 Euro bewilligt werden (Näheres dazu unter "Sonderzuwendungen").
Bitte beachten Sie: Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der aktuellen Haushaltssituation der Universität zum Antragsstichtag. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums oder einer Sonderzuweisung besteht nicht.
Förderungsvoraussetzungen
Förderungsvoraussetzungen
Nach § 3 Abs. 1 StpVO kann ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion erhalten, wer
1. weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
2. mit einem wissenschaftlichen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung leisten wird,
3. zu Beginn der Förderung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet und
4. die Voraussetzung nach Nummer 1 innerhalb der Regelstudienzeit plus vier Semester erbracht hat.
Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- eine Tätigkeit von mehr als fünf Stunden wöchentlich oder eine Tätigkeit in Forschung und Lehre von mehr als zehn Stunden wöchentlich ausübt wird oder
- für das Promotionsvorhaben oder das künstlerische Entwicklungsvorhaben bereits eine andere Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen gewährt wurde oder
- einer der weiteren Ausschlussgründe des § 4 StpVO vorliegt.
Ende der Förderung
Ein bewilligtes Stipendiums endet
- mit Ablauf des Bewilligungszeitraums oder
- mit Ablauf des Monats, indem die mündliche Promotionsprüfung stattfindet oder
- mit Ablauf des Monats, indem die Stipendiatin oder der Stipendiat eine Tätigkeit aufnimmt, die keine mit § 4 StpVO zu vereinbarende Nebentätigkeit ist.
(Erst-)Antragstellung
Antragstellung
Das Stipendium kann nur auf Antrag durch den Stipendienausschusses der Europa-Universität Flensburg gewährt werden. Der Antrag auf Erstbewilligung eines Stipendiums ist an die Geschäftsführung der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Stipendienausschuss) zu richten (siehe "Kontakt").
Antragsfrist
Anträge können eingereicht werden bis einschließlich 31. August 2023.
Antragsunterlagen
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anschreiben
- Darstellung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé) in deutscher oder englischer Sprache
(siehe "Leitfaden zur Exposéerstellung") - tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis über die Hochschulabschlussprüfung (Kopie)
- Gutachten zweier Hochschullehrinnen/Hochschullehrer (Näheres unter "Gutachten")
- Einkommensnachweise (dazu §§ 7, 8 StpVO)
- Studienverlaufsbescheinigungen
- ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) angehöriger Kinder
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Antrag_Erstbewilligung | 28.09.2021 | 455 KB (PDF) |
Gutachten
Gutachten
Die für den Antrag notwendigen Gutachten sind von Professor*innen bzw. Junior-Professor*innen der EUF sowie von Professor*innen anderer Universitäten / Forschungseinrichtungen erstellt werden können. Darunter muss ein Gutachten von der/dem betreuenden Professor*in an der EUF verfasst sein.
Die Gutachter*innen werden gebeten, sich insbesondere auch zu der wissenschaftlichen Qualität und dem Arbeitsprogramm des Promotionsvorhabens zu äußern. Als weitere Orientierungshilfe dient der "Leitfaden zur Gutachtenerstellung".
Weiterbewilligung
Weiterbewilligung
1. Weiterbewilligung (auf ein 2. Förderjahr)
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann grundsätzlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Weiterbewilligung muss
vier Monate vor Ablauf des Erstbewilligungszeitraums
gestellt werden. Diesem Antrag sind beizufügen:
- Abgleich mit dem Arbeitsplan, der bei Erstantrag eingereicht wurde
- Bericht über den Stand des Forschungsvorhabens sowie die weitere Zeitplanung
- Stellungnahme der/des erstbetreuenden Gutachters/in zum Stand des Vorhabens und zur Realisierbarkeit des Zeitplanes
- Einkommensnachweise.
Geben Sie bitte den beantragten Förderungszeitraum (maximal ein weiteres Jahr) an.
2. Weiterbewilligung (auf ein 3. Förderjahr)
Sofern nach zwei Förderjahren eindeutig ist, dass mit einer 2. Weiterbewilligung der Abschluss des Vorhabens sicher gestellt wird, kann diese wie die 1. Weiterbewilligung beantragt werden.
Hierzu ist in Ergänzung zum 1. Weiterbewilligungsantrag eine explizite Aussage der erstbetreuuenden Hochschullehrerin bzw. des erstbetreuuenden Hochschullehrers erforderlich.
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Antrag_Weiterbewilligung | 28.09.2021 | 3 MB (PDF) |
Sonderzuwendungen
Sonderzuwendungen
Es können auf Antrag Sonderzuwendungen in Form von Sach- und Reisekosten als Zuschuss gewährt werden, wenn diese Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promotion oder zur Erarbeitung des künstlerischen Entwicklungsvorhabens erforderlich sind und die Aufbringung der Kosten nicht zuzumuten sind. Druckkosten fallen nicht unter Sachkosten und können nicht übernommen werden. Es sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizulegen.
Reisekosten umfassen Fahrkosten und erhöhte Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft. Sie sind nach den niedrigsten Stufen des Bundesreisekostengesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I. S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I. S. 160), zu berechnen.
Die Gesamthöhe der Sonderzuwendungen soll 1.600 Euro nicht überschreiten.
Formulare / Downloads
Formulare / Downloads
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Antrag_Erstbewilligung | 28.09.2021 | 455 KB (PDF) | |
Antrag_Weiterbewilligung | 28.09.2021 | 3 MB (PDF) | |
Leitfaden zur Exposéerstellung | 28.09.2021 | 130 KB (PDF) | |
Leitfaden zur Gutachtenerstellung | 28.09.2021 | 93 KB (PDF) | |
Ordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (Stipendienordnung 2022) | 14.07.2022 | 102 KB (PDF) |
Kontakt
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