Fachdidaktisches Praktikum (FAP)
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Fachpraktikum HS 2026/2027 - Anmeldung
Fachpraktikum HS 2026/2027 - Zeiträume
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Fragen und Antworten (FAQ)
Fragen und Antworten (FAQ) zum FAP
Es können sich Studierende ab dem 3. Semester im Studiengang Bachelor of Arts Bildungswissenschaften anmelden.
Das Orientierungspraktikum muss erfolgreich absolviert worden sein (Voraussetzung).
Darüber hinaus muss mindestens ein fachdidaktisches Seminar in einem der studierten Fächer vor dem Praktikum belegt und erfolgreich absolviert werden.
Bei Fächern, die in allen Schularten unterrichtet werden (z.B. Deutsch, Englisch, Sport usw.), können alle Schularten (GS, GemS, Gym) gewählt werden.
Bei schulartspezifischen Fächern (z.B. Spanisch, Sachunterricht usw.) muss die Schulart gewählt werden, in der das Fach auch unterrichtet wird.
Ein Förderzentrum kann als Praktikumsschule nur gewählt werden, wenn Sonderpädagogik studiert wird.
Eine berufliche Schule kann als Schulart nur gewählt werden, wenn EHW studiert wird.
Sollte es in Ihrer Praktikumsschule zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Sie betreuende Praxislehrkraft (Mentor:in) oder an den/die Praktikumsbeauftragte bzw. an die Schulleitung.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, informieren Sie bitte die Leitung der Schulpraktischen Studien (kirsten.grossmann-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Sie dürfen jeweils nicht mehr als zwei Fehltermine im Begleitseminar und in der Schule haben.
Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Praktikumsschule ab, wenn Sie erkranken oder verhindert sind.
Sollten Sie mehr als zwei Fehltermine bei den Schulbesuchen haben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Leiterin der Schulpraktischen Studien.
Fehlzeiten in der Schule, die über zwei Fehltermine hinausgehen, müssen in Absprache mit der Schule nachgearbeitet werden.
Zukünftig werden die Leistungsnachweise über die Praktikumsdatenbank abgewickelt.
Die Begleitseminare werden durch die Abgabe eines Portfolios (u.a.) bei dem jeweiligen Dozenten bestanden. In Ihrem Prüfungskonto erscheinen die entsprechenden Leistungspunkte im jeweiligen Fach des Begleitseminars.
Sollten Sie z.B. aufgrund eines nicht bestandenen Teils des Fachpraktikums (Begleitseminar/Portfolio und/oder Schule) einen Teil des Fachpraktikums wiederholen müssen, so muss sowohl das Praktikum, als auch das entsprechende Begleitseminar erneut belegt werden.
Das Fachpraktikum kann auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland absolviert werden (auch während des Auslandssemesters).
Bitte klären Sie die Modalitäten für ein Auslandspraktikum in dem TSG, in dem Sie das Praktikum durchführen möchten. Zudem benötigen Sie eine Schule im Ausland, die Ihnen ein entsprechendes Unterrichten ermöglicht.
Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang, welche Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflichtversicherung) notwendig und/oder sinnvoll sind.
Masern
Masern
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant:innen verbindlich vorgeschrieben wird.
In unserer Universität trifft diese Regelung die Studierenden, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum in einer Schule absolvieren.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entstehenden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.
Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.
Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor. Ohne einen entsprechenden Impfnachweis können Sie Ihr Praktikum nicht absolvieren.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: .
Weiterführende Links
Weiterführende Links
Hier finden Sie Informationen der Fächer zu den Anforderungen und Vorgaben im fachdidaktischen Theorie-Praxis-Modul:
Kunst und visuelle Medien:
Hinweise zum Portfolio und zur schriftlichen Prüfungsleistung B.A. Kunst und visuelle Medien Modul 4.