196-28_EPA-Sozialkunde_Politik.doc 1 Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsan- forderungen für die Fächer Sozialkunde/Politik und Musik spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2009 umzusetzen. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 17.11.2005 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 17.11.2005)..............3 2 3 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 17.11.2005) Inhaltsverzeichnis Seite: 0 Fachpräambel ........................................................................................................4 I Festlegungen für die Gestaltung der Abiturprüfung.................................................7 1 Fachliche Anforderungen und Teildisziplinen des Faches........................................7 1.1 Fachbezogene Kompetenzen..................................................................................7 1.2 Fachbezogene Inhalts- und Problemfelder ............................................................11 1.3 Anforderungen im Grundkurs- und Leistungskursfach ..........................................12 2 Anforderungsbereiche..........................................................................................14 2.1 Allgemeine Hinweise ...........................................................................................14 2.2 Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche......................................15 3 Schriftliche Abiturprüfung....................................................................................19 3.1 Allgemeine Hinweise ...........................................................................................19 3.2 Aufgabenarten in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik ......................................19 3.3 Hinweise zur Erstellung von Prüfungsaufgaben ....................................................21 3.3.1 Konzeption von Prüfungsaufgaben .......................................................................21 3.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Aufgabenstellungen.................................................21 3.3.3 Allgemeine Hinweise zur Materialauswahl ...........................................................22 3.4 Unterrichtliche Voraussetzungen und Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung (Erwartungshorizont) ................................................................22 3.5 Bewertung der Prüfungsleistungen .......................................................................23 3.5.1 Kriterien der Bewertung.......................................................................................24 3.5.2 Definition von „gut“ und „ausreichend“ ...............................................................25 4 Mündliche Prüfung...............................................................................................25 4.1 Formen der mündlichen Prüfung..........................................................................25 4.2 Aufgabenstellung.................................................................................................26 4.3 Anforderungen und Bewertung.............................................................................26 4.4 Fünfte Prüfungskomponente ................................................................................27 4.4.1 Beispiele neuer Prüfungsformen...........................................................................27 4.4.2 Anforderungen und Bewertung.............................................................................28 II Aufgabenteil ........................................................................................................29 1 Aufgabenbeispiele für die schriftliche Abiturprüfung............................................29 1.1 Allgemeine Hinweise ...........................................................................................29 1.2 Aufgabenbeispiele für das Grundkursfach.............................................................29 1.3 Aufgabenbeispiele für das Leistungskursfach........................................................54 1.4 Bilinguales Aufgabenbeispiel für einen Grundkurs................................................89 2 Aufgabenbeispiele für die mündliche Abiturprüfung.............................................93 2.1 Allgemeine Hinweise ...........................................................................................93 2.2 Aufgabenbeispiele für das Grundkursfach.............................................................94 2.3 Aufgabenbeispiel für die fünfte Prüfungskomponente.........................................110 4 0 Fachpräambel Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Be- schluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2002 und 28.05.2003) beschreibt die grundlegenden Anforderungen an den Unterricht im gesellschaftswissen- schaftlichen Aufgabenfeld: „Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld werden gesellschaftliche Sachverhalte in struktureller und historischer Sicht erkennbar gemacht. Durch geeignete, auch fachübergrei- fende und Fächer verbindende Themenwahl sollen Einsichten in historische, politische, soziale, geografische, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte sowie insbesondere in den gesellschaftlichen Wandel seit dem industriellen Zeitalter und in die gegenwärtigen internat i- onalen Beziehungen und deren Voraussetzungen vermittelt werden.“ Auch wenn das Fach Sozialkunde/Politik in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ausprägungen und Bezeichnungen erfährt, ist es gemeinsames und genuines Ziel, bei jungen Menschen die Fähigkeiten zu entwickeln, sich in der modernen Gesellschaft zu orientieren, politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen und Probleme kompetent zu beurtei- len, sich in öffentlichen Angelegenheiten auf einer demokratischen Grundlage zu engagieren und Mitverantwortung für die Angelegenheiten des Gemeinwesens im Sinne einer gerechten, solidarischen und demokratischen Zivilität zu übernehmen. Politische Bildung zielt auf die umfassende Entwicklung politischer Mündigkeit und auf eine Weckung der Motivation und der Bereitschaft zu einem Engagement im Sinne einer Stärkung und Entfaltung einer demo- kratischen Kultur in allen Bereichen (Lebens-, Gesellschafts-, Herrschaftsform und als glo - bales Projekt) und in allen Dimensionen (vertikal, horizontal und deliberativ). Damit leistet das Fach Sozialkunde/Politik den zentralen schulischen Beitrag zur Erhaltung, Weiterent- wicklung und Erneuerung der Demokratie. Mit der Analyse von grundlegenden Problemen der Gegenwart und der erkennbaren Heraus- forderungen der Zukunft fördert das Fach Sozialkunde/Politik ein differenziertes Verständnis der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Inhalte, Bedingungen und Prozesse sowie der Ideen und der verfassungsgeschichtlichen Voraussetzungen. Auch fragt es in histo- rischer Perspektive nach zugrunde liegenden Macht- und Herrschaftsstrukturen und ihren Legitimationen. Durch die Aneignung systematischen und strukturierten Wissens im Fach Sozialkunde/Politik werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, die politische, soziale und ökonomische Realität im Hinblick auf die zugrunde liegenden systemischen Zusammenhänge und Legit i- mationen zu analysieren. Dies ermöglicht ihnen, auf Sachkenntnis beruhende begründete, selbstständige und reflektierte Urteile zu bilden und Entscheidungen zu treffen sowie mögli- che Handlungsräume zu eröffnen. Damit leistet das Fach einen wichtigen Beitrag zur Urteils- , Mitsprache- und Partizipationsfähigkeit als Voraussetzung dafür, die eigenen Interessen wahrnehmen und Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen zu können. Unverzichtbar und konstitutiv für das Fach sind die drei folgenden Grundsätze: • Überwältigungsverbot • Kontroversitätsgebot • Berücksichtigung der Interessenlagen der Schülerinnen und Schüler 5 Das Fach Sozialkunde/Politik stellt gegenwärtige und zukünftige politische, gesellschaftliche und ökonomische Fragen und Kontroversen in den Mittelpunkt. Es stützt sich also auf einen umfassenden Politikbegriff. Es behandelt die Fragen- und Problembereiche unter Beachtung der spezifischen Zugangsweisen der verschiedenen Bezugswissenschaften und der wechsel- seitigen Zusammenhänge und Interdisziplinarität. Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach Sozialkunde/Politik im Hinblick auf die Leitziele politische Mündigkeit und Demokratiefähigkeit folgende Kompetenzen: • Sach- und Analysekompetenz • Urteilskompetenz • Methodenkompetenz Handlungskompetenz: Durch politische Lernprozesse im Fach Sozialkunde/Politik werden folgende funktionale Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, die in den einzelnen Kompetenzen abgedeckt sind. Zu den fachspezifischen Anforderungen gehört: • sich in politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Problemfeldern sachkundig zu machen und situations- und problembezogenes Deutungs- und Ordnungs- wissen zu erwerben, • gemeinsame, konkurrierende und konfligierende Interessen zu erkennen und auf Rege- lungen und Lösungen hin zu untersuchen und zu bestimmen, • begründet gesellschaftliche, politische und ökonomische Problemlagen, politische Forde- rungen, Handlungschancen und –alternativen zu beurteilen, Folgen und Nebenfolgen ab- zuschätzen sowie die bei der Urteilsbildung angewandten Urteilskriterien und/oder -kategorien abzuschätzen, • die fachlichen und überfachlichen Methoden, Arbeitsweisen, prozeduralen und die not- wendigen fachbezogenen Arbeitsdispositionen anzuwenden, • durch problemorientiertes Analysieren struktureller Bedingungen und institutioneller Ordnungen die Voraussetzungen für Urteilen, und Handeln zu schaffen, • selbstständig und verantwortlich zu entscheiden und zu handeln, • bürgerschaftliche Aktivitäten und Ausübung demokratischer Lebensführung. Das Fach Sozialkunde/Politik liefert einen wichtigen Beitrag zur freien Entfaltung der Per- sönlichkeit, zu vertiefter Allgemeinbildung und zur Studierfähigkeit. Die Abiturprüfung nimmt Bezug auf diese grundlegenden Anforderungen und greift diese soweit wie möglich prüfungs- und ergebnisorientiert auf. Das komplexe Bewältigen der Prüfungsanforderungen basiert auf dem Vorhandensein folgender fachbezogener Leistungen und erworbenen Fähig- und Fertigkeiten: • ein verlässliches problembezogenes Deutungs- und Ordnungswissen zu besitzen und funktional zu nutzen 6 • ein vielfältiges Repertoire an fachbezogenen Methoden und fachübergreifenden und wissenschaftspropädeutischen Arbeitsweisen zu kennen und aufgabenspezifisch anwen- den zu können • eine differenzierte, begründete und kriterien- bzw. kategoriengestützte Urteilsfähigkeit darzulegen • Konflikte, Problemlagen, Interessen zu erkennen und Lösungsoptionen und Handlungs- alternativen zu erörtern • sich in unterschiedliche Rollen hineinzuversetzen, verschiedene Perspektiven zu über- nehmen und entsprechende Handlungsoptionen und deren gestalterische Umsetzung zu entwickeln. 7 I Festlegungen für die Gestaltung der Abiturprüfung 1 Fachliche Anforderungen und Teildisziplinen des Faches 1.1 Fachbezogene Kompetenzen Zur Sicherung eines einheitlichen und angemessenen Anforderungsniveaus in den Prüfungs- aufgaben enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Sozialkunde/Politik eine Beschreibung der in diesem Fach nachzuweisenden Kompetenzen und Lernbereiche, die in der Abiturprüfung verfügbar sein müssen, Aussagen zu den Anforderungsbereichen, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsni- veau erreicht sowie Aussagen zu Bewertungsmodalitäten, mit deren Hilfe die Prüfungsleis- tungen gewürdigt und beurteilt werden. Demokratiefähigkeit Durch politische Bildung fördert die Schule bei jungen Menschen die Fähigkeit, sich in der modernen Gesellschaft, in Wirtschaft und Politik angemessen zu orientieren, auf einer demo- kratischen Grundlage politische Fragen und Probleme kompetent zu beurteilen und sich in öffentlichen Angelegenheiten zu engagieren und erfolgreich zu partizipieren. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur stets neu zu schaffenden demokratiekompetenten Bürgerschaft- lichkeit in ihren vielfältigen, personalen, sozialen und politischen Formen. Dazu gehört auch, dass der Unterschied zwischen den demokratischen Idealen und der realen Demokratie, zwischen ihrem Anspruch und ihrer Wirklichkeit und der Kontrast zwischen der gegenwärt i- gen Realität und ihren ungenutzten Möglichkeiten Berücksichtigung findet. Im Rahmen schulischer und unterrichtlicher Bildungsprozesse bedeutet dies, Funktionen, Inhalte und Werte der Demokratie zu analysieren, zu problematisieren und zu ihrem Verstehen beizutra- gen. Die Befähigung zur Demokratie umfasst dabei eine Reihe spezieller und untereinander vernetzter Teilkompetenzen. a) Sach- und Analysekompetenz Sach- und Analysekompetenz meint die Verfügung über grundlegende politische, soziologi- sche und wirtschaftliche Kenntnisse, die zum Verständnis gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse notwendig sind. Dazu zählt vor allem ein vertieftes Deutungs- und Ordnungswissen. Deutungswissen entsteht in lebensweltlichen Interaktionen und durch die dort sich realisie- rende Wahrnehmung politisch-gesellschaftlicher Phänomene. Es bedarf aber der engen und unverzichtbaren Verbindung mit der Sicht und der systematischen Analyse der politischen und gesellschaftlichen Ordnung und deren systemischen Mechanismen, Strukturen und Zu- sammenhängen (konzeptuelles Ordnungswissen). Die Schülerinnen und Schüler analysieren Sachverhalte (Situationen, Ereignisse, Probleme, Prozesse) aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Recht. Sie verfügen über die Fähigkeiten, • Informationen zu den Sachverhalten, die Gegenstand des Lernens sind, strukturiert wie- derzugeben; • ausgesuchte Aspekte in Informationen zu identifizieren; • politische Implikationen in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemlagen zu entdecken; 8 • politische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte und Strukturen zu vertieft zu verstehen und zu erklären und sie in übergeordnete Zusammenhänge systematisch ein- zuordnen und Hintergründe und Bezüge herausarbeiten; • in politischen Aussagen Beschreibungen von Erklärungen und legitimierenden Begrün - dungen zu unterscheiden; • in einem politischen Entscheidungsfall verschiedene Politikdimensionen (Inhalt, Form, Prozess) zu unterscheiden und zu erläutern; • sich bei der Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Themen und Kontroversen Bezüge zu mittel- und längerfristigen Problemen zu erschließen. b) Urteilskompetenz Politische Urteilskompetenz beinhaltet die Befähigung zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst kriterien- oder kategorienorientierten Beurteilung politischer Ereignisse, Probleme und Kontroversen und das Verständnis, das für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich ist. Die Schülerinnen und Schüler treffen reflektierte politische Urteile. Sie verfügen über die Fähigkeiten, • Sachverhalte (Ereignisse, Probleme) aus den Sichtweisen unterschiedlicher Beteiligter und unter Einbeziehung divergenter Perspektiven zu betrachten und bewerten; • an einem für die Lerngruppe geeigneten Beispiel einen politischen Entscheidungsprozess in wesentlichen Aspekten zu analysieren (verschiedene Politikdimensionen, beteiligte In- stitutionen, einwirkende gesellschaftliche Interessen, wirtschaftliche und rechtliche Be- dingungen, internationale Verflechtungen) und anschließend zu beurteilen; • Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten sowie politischen Entscheidungen in ihrer Komplexität und in ihren Vernetzungen zu erschlie- ßen und wertend einzuschätzen; • kontroverse Positionen zu einem aktuellen Fall aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Recht nach impliziten Werthaltungen, verfolgten Interessen der Beteiligten und mögli- chen Auswirkungen zu befragen und zu einem eigenen, Kriterien oder Kategorien gelei- teten Urteil zu kommen; ausgewählte Politikfelder auf politische Handlungsprobleme hin zu analysieren und Handlungsoptionen zu beurteilen; • Ansätze zur Lösung von nationalen und internationalen Problemen zu entwickeln und zu begründen; • grundlegende sozialwissenschaftliche Argumentationen zu verstehen, zu strukturieren, zu vergleichen und zu beurteilen; • Logiken und Mechanismen medialer Politikinszenierung zu entschlüsseln (z.B. mediale Inszenierung von Politik, Agenda-Setting, Meinungsbildung, Skandalisierung) und zu beurteilen; • divergierende politische Grundhaltungen hinter kontroversen politischen Positionen zu identifizieren (z.B. unterschiedliche Demokratiebegriffe, Menschenbilder, Gesellschafts- 9 vorstellungen) und die begründete eigenständige Positionierung oder den begründe- ten Nachweis eines wohlüberlegten Standpunktes darzulegen; • Handlungsalternativen nach möglichen Konsequenzen und Nebenfolgen abzuwägen und eine Wahl bzw. Entscheidung zu treffen; • gefällte Entscheidungen nach berücksichtigten bzw. vernachlässigten Interessen zu befra- gen und hiernach zu bewerten; • sich die politischen Voreinstellungen und Wertmaßstäbe bewusst zu machen, die die eigenen politischen Urteile beeinflussen • zwischen Sach- und Werturteilen bzw. deskriptiven und präskriptiven Urteilen zu unter- scheiden; • den Prozess der Urteilsbildung als methodisch kontrollierten Prozess zu gestalten c) Methodenkompetenz Zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Entscheidungssituationen in Politik, Gesell- schaft und Wirtschaft ist die Aneignung von grundlegenden Fach- und Arbeitsmethoden notwendig. Die Zielsetzung des Faches verlangt in besonderem Maße die Fähigkeiten zur eigenständigen Wahrnehmung und Aufarbeitung von Problemstellungen, zur kriterienorien- tierten, rationalen Urteilsbildung, zum Denken in Alternativen und zur politischen Beteili- gung. Darüber hinaus stehen Methoden in der politischen Bildung immer in einem engen Zusammenhang mit der Ziel- und Inhaltsebene. Die Interdependenz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft erfordert eine multiperspektivische Betrachtung. Die Methodenkompetenz ermöglicht selbstständiges und aktives Lernen der Schülerinnen und Schüler auch über die Schule hinaus. Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die benötigt werden, um sich mit politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Problemstellungen auseinander zu setzen. Dieses gilt sowohl für die originär fachspezifischen Methoden als auch für die Ar- beitstechniken. Zu den originär fachspezifischen Methoden zählen: • Adäquater Umgang mit der Fachterminologie der Bezugsdisziplinen • Umgang mit hermeneutischen Verfahren wie z.B. der Textauslegung oder der Begriffs- bildung • Kenntnis von und Umgang mit ausgewählten empirischen Methoden wie zum Beispiel Beobachtung, Befragung, Modellbildung und Simulation • Ideologiekritische Entschlüsselung unterschiedlicher Positionen und Theorieansätzen. Arbeitstechniken haben einen stärker instrumentellen Charakter. Sie sind Werkzeuge, um politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Problemfelder zu erschließen und mitgestal- ten zu können. Die Beherrschung folgender Arbeitstechniken ist zur Realisierung der Urteils- und Handlungskompetenz für die politische Bildung von zentraler Bedeutung: • Analyse und Interpretation unterschiedlicher Materialien • Sachgerechter und kritischer Umgang mit den alten und neuen Medien 10 • Beherrschung von Präsentations- und Visualisierungstechniken • Beherrschung unterschiedlicher Gesprächsformen • Entwicklung und Reflexion von Untersuchungsfragen und –strategien • Entwicklung von Argumentationszusammenhängen d) Handlungskompetenz Die politische Handlungskompetenz umfasst die Fähigkeit, sich am öffentlichen demokrat i- schen Prozess der Meinungsbildung und der Entscheidungsfindung zu beteiligen und die Chancen der Einflussnahme auf die Gestaltung politischer, gesellschaftlicher und wirtschaft- licher Strukturen zu erkennen. Politische Handlungskompetenz, die zur Bewältigung neuart i- ger und komplexer Situationen/Probleme dient, erwächst aus Deutungs- und Ordnungswissen, ergänzt durch erprobte und reflektierte Erfahrungen und Einsichten. Produktive Fähigkeiten und Kenntnisse sind nicht voneinander zu trennen. Die politische Handlungskompetenz umfasst in der Regel drei Ebenen der Handlungsorientie- rung: produktives Gestalten, simulatives Handeln und reales Handeln. Für die Abiturprü- fungsformen bedeutet das, dass möglichst auch solche Aufgabenstellungen zu berücksichti- gen sind, die die Analyse und Reflexion von Handlungsweisen sowie das Entwerfen und Gestalten von Handlungsoptionen aus unterschiedlichen Perspektiven erfordern. Politische Handlungsfähigkeit umfasst in der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung zum Beispiel folgende Fähigkeiten: Produktives Gestalten • Beiträge zu politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Fragen für Medien verfas- sen (Reden, Kommentare, Flugblatt usw.), • Schaubilder und Info-Grafiken aus Tabellen erstellen, • Visualisierungen entwerfen und gestalten (Mind-Map, Schaubilder, Modelle, Tafelbilder, OHP-Folien usw.), • Strategien zur Politikberatung entwerfen. Simulatives Handeln • Pro- und Contra- Diskussion konstruieren • Einen fiktiven und perspektivisch ausgerichteten Dialog entwerfen. Für die fünfte Prüfungskomponente (vgl. 4.4) sind z.B. folgende Formen realen Handelns zusätzlich geeignet: • Recherchieren (z.B. Bibliotheken, Institutionen, Internet, Expertenbefragung, Interviews, Meinungsumfragen usw.) • Präsentieren 11 1.2 Fachbezogene Inhalts- und Problemfelder Die folgenden Inhalts- und Problemfelder ermöglichen in besonderer Weise den Nachweis der oben genannten fachspezifischen Kompetenzen. Sie sind nach Maßgabe der Standards, Bildungs- und Lehrpläne der Länder in der Abiturprüfung zu berücksichtigen: Problemfelder • Sicherung, Weiterentwicklung und Gefährdung der Demokratie • Gestaltung des sozio-ökonomischen und technologischen Wandels • Sicherung und Entwicklung der materiellen Lebensgrundlagen und Zukunft der Arbeit • Bewältigung ökologischer Herausforderungen durch Politik, Gesellschaft und Wirtschaft • Ausgleich nationaler und internationaler Disparitäten • Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte • Sicherung des Friedens und Verfahren möglicher Konfliktlösung Inhaltsbereiche Politik • Politische Strukturen und Prozesse • Politische Ideen und Ordnungsvorstellungen • Politische Systeme • Politische Partizipation • Dimensionen und Perspektiven der Europäischen Union • Konfliktregelung und Friedenssicherung Gesellschaft • Lebenswelten in der pluralen Gesellschaft • Gesellschaftliche Strukturen und Prozesse • Soziale Gerechtigkeit • Sozialpolitik • Dialog der Kulturen und kulturelle Vielfalt Wirtschaft • Wirtschaftliche Ordnungssysteme • Ökonomische Strukturen und Prozesse • Wirtschaftspolitik • Internationalisierung und Globalisierung 12 1.3 Anforderungen im Grundkurs- und Leistungskursfach Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Be- schluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2000) weist Grund- und Leistungskursen unterschiedlich akzentuierte Aufgaben zu: den Grundkursen die Ver- mittlung einer wissenschaftspropädeutisch orientierten Grundbildung, den Leistungskursen die systematische, vertiefte und reflektierte wissenschaftspropädeutische Arbeit. Aufbauend auf den bereits in der Sekundarstufe I erworbenen Kompetenzen erfahren diese in den Grund- und Leistungskursen der Sekundarstufe II eine Vertiefung und Ausweitung. Grund- und Leistungskursfach unterscheiden sich hinsichtlich der Abiturprüfungsanforderun - gen im Ausprägungsgrad der folgenden Dimensionen: • der thematischen Erweiterung und der theoretischen Vertiefung • der Anwendung und Reflexion der fachbezogenen Methoden • der Form der wissenschaftstheoretischen Reflexion und der Reflexion der Zusammen- hänge von Wissenschaft und Gesellschaft • Chancen und Grenzen des fachspezifischen Zugriffs • des Grades der Entwicklung und Differenzierung der Urteilskompetenz • des Grades der geforderten Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit. Grundkurse Grundkurse repräsentieren das Lernniveau der gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt einer grundlegenden wissenschaftspropädeutischen Allgemeinbildung und vermitteln in einer dialektischen Wechselwirkung von lebensweltlicher und systematischer fachlicher Betrach- tung Grundkompetenzen im Bereich von politischer Urteilsfähigkeit, politischer Entschei- dungs- und Handlungsfähigkeit und von methodischen Fähigkeiten. Im Grundkurs erwerben die Schülerinnen und Schüler eine Sach- und Analysekompetenz, die sich auf grundlegende Konzepte in exemplarischer Weise konzentriert. Leistungskurse Leistungskurse zielen auf eine erweiterte politische Bildung mit einem höheren Grad an Komplexität der Problemstellungen, einer vertieften analytischen Erschließung mit einem systematischeren heuristischen Instrumentarium sowie einem höheren Grad an Komplexität in der Urteilsbildung. Auch sind sie gekennzeichnet durch einen höheren Stellenwert theoret i- scher Analysen unter fachterminologischer Differenzierung. Beiden Kursformen gemeinsam ist die Verantwortung für den Erwerb von fachspezifischen Kompetenzen als Basis für die individuelle Berufsfindung sowie die Studier- und Berufsfä- higkeit. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich der Anforderungen strukturiert zusammen. 13 Politische Grundbildung für das Grundkurs- und das Leistungskursfach Gemeinsamkeiten: Die politische Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur stets neu zu entwickelnden Demo- kratiefähigkeit junger Menschen durch folgende Voraussetzungen: • Sach-, Analyse- und Urteilskompetenz : Politische Ereignisse, Probleme und Kontro- versen sowie Fragen der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entwick- lung unter Sachaspekten und Wertaspekten analysieren und reflektiert beurteilen. • Methodenkompetenz : Sich selbstständig zur aktuellen Politik sowie zu wirtschaftli- chen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen orientieren, fachliche Themen mit unter- schiedlichen fachspezifischen Methoden bearbeiten und das eigene politische Weiterler- nen organisieren können. • Handlungskompetenz : Meinungen, Überzeugungen, und Interessen formulieren, vor anderen angemessen vertreten, Aushandlungsprozesse führen und Kompromisse schlie- ßen können. Grundbildung im Grundkursfach mit den Schwerpunkten: Erweiterung und Vertiefung im Leistungs- kursfach mit den Schwerpunkten: Sach-, Analyse- und Urteilskompetenz: • Sachurteil: Kompetenzentwicklung im Bereich von Sachurteilen zielt auf die Fä- higkeit, einen Sachverhalt zu analysieren und zu einem begründeten Urteil zu ge- langen, d.h. Wesentliches von Unwesent- lichem zu unterscheiden und den Sach- verhalt unter Verwendung der angemes- senen Fachtermini strukturiert darlegen zu können. Urteilsbildung ist dabei auf Diskursivität angewiesen. • Werturteil: Im Bereich der Werturteile gilt es, Maßstäbe zu erkennen, zu analy- sieren, eigene zu entwickeln und zu re- flektieren, ob und inwieweit sie verall- gemeinerbar sind. • Durchsetzungschancen: Unterschiedliche Positionen im politischen Prozess werden auf Machtverhältnisse und ihre Durchset- zungschancen analysiert und auf ihre Le- gitimation hin beurteilt. Sach-, Analyse- und Urteilskompetenz: • Sachurteil: Darüber hinaus zielt die Kompetenzentwicklung darauf, die Ar- gumentation bei der Begründung des Urteils zu differenzieren und auf theo- riegeleitete Deutungsansätze, Kriterien und Kategorien zu beziehen und die Grundstruktur der Entscheidungsfin- dung zu reflektieren. • Werturteil: Darüber hinaus sollen unter- schiedliche Werturteile und deren mög- liche Folgen miteinander verglichen werden. Diese Analyse erfordert das systematische Reflektieren von Entste- hungs- und Begründungszusammenhän- gen. • Durchsetzungschancen: Darüber hinaus soll erörtert werden, welche Normen und Werturteile handlungsleitend für Individuen, soziale Gruppen und polit i- sche Systeme sind bzw. sein können. 14 Methodenkompetenz: • Kenntnisse und Anwendungen fachbezo- gener Methoden • Konzeptentwicklung, bezogen auf kon- krete Fragestellungen • angemessene und wirkungsvolle, adres- satenorientierte und zielorientierte Dar- stellung, Reflexion der Wirkungsweise unterschiedlicher Methoden Methodenkompetenz: • reflektierte Verwendung von Methoden, eigenständige Auswahl und Anwendung auf Problemstellung, systematischer Umgang mit Methoden, Reflexion der Reich weite • eigenständige Entwicklung von fachli- chen Untersuchungsfragen • autonomer Umgang mit Präsentations- möglichkeiten Handlungskompetenz: • Auf eine gegebene politische Stellun g- nahme mit einer eigenen politischen P o- sition – auch aus einer Minderheitenposi- tion heraus – sachlich, überzeugend und adressatenorientiert zu antworten • Zu einer vorgegebenen kontroversen Situation einen Dialog verfassen und eine begründete, mehrheitsfähige Entschei- dung herbeiführen. • Szenariotechnik: Vor einem Gremium zu einem ausgewählten Problem unter- schiedliche Zukunftsprognosen entwi- ckeln • Medien /Inszenierung: Zu einem ausge- wählten Problemfeld eine Medienstrate- gie entwickeln. Handlungskompetenz: • Zusätzlich sollen Durchsetzungsstrate- gien entwickelt werden, die mögliche Argumente der politischen Gegner anti- zipierend berücksichtigen. • Darüber hinaus soll die Entscheidung vor einem Gremium oder einer Institut i- on auf ihre möglichen Folgen hin dar- gelegt werden. • Darüber hinaus sollen Handlungsoptio- nen vorgestellt und deren Folgen abge- schätzt werden. • Darüber hinaus sollen Optionen für unterschiedliche Adressaten gegenein- ander abgewogen werden. 2 Anforderungsbereiche 2.1 Allgemeine Hinweise Die Abiturprüfung soll das Leistungsvermögen der Prüflinge möglichst differenziert erfassen. Dazu werden im Folgenden drei Anforderungsbereiche unterschieden. Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben und Darstellen von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang sowie die Beschreibung ge- lernter und geübter Arbeitstechniken und Methode. Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden a n. auf andere Sachverhalte. Der Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerun - gen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. 15 Obwohl sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen lassen, trägt die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche wesentlich dazu bei, ein ausgewogenes Verhältnis der Anforderungen zu erreichen, die Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit der Prüfungsaufgaben zu erhöhen sowie die Bewertung der Prüfungsleistungen transparent zu machen. Die Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen, wobei der Anforderungsbereich III die Anforderungsbereiche I und II, der Anforderungsbereich II den Anforderungsbereich I einschließt. Grundsätzlich gilt, dass die Aufgabenstellung in der Abiturprüfung Anforderungen aus allen drei Bereichen abverlangt und dass sich der unterschiedliche Schwierigkeitsgrad der Bereiche in der Beurteilung der Prüfungsleistung widerspiegelt. Dabei muss die Aufgabenstellung eine Bewertung ermöglichen, die das gesamte Notenspektrum umfasst. Die Zuordnung zu den Bereichen erfolgt wesentlich durch die Aufgabenart und die Aufga- benstellung, ohne dass diese in jedem Fall ausschließlich auf einen Anforderungsbereich festgelegt werden könnten oder grundsätzlich eine dreiteilige Aufgabenstellung (im Sinne der drei Anforderungsbereiche) notwendig wäre. Die Anforderungen in der Abiturprüfung liegen schwerpunktmäßig im selbstständigen Erklä- ren, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und dem angemessenen Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Anforderungsbereich II). Hinsichtlich Um- fang und Komplexität der Anforderungen, Ausmaß und Vielfalt des zu bearbeitenden Materi- als, Grad der Selbstständigkeit und Tiefe der Erkenntnisprobleme des Faches ist zwischen Grundkurs- und Leistungskursfach zu unterscheiden. Unabhängig von der Kursart verlangen diese Anforderungen aber, dass nicht ausschließlich mit reiner Reproduktion (Anforderungs- bereich I) eine ausreichende Leistung erbracht werden kann. Gute und bessere Bewertungen setzen Leistungen voraus, die über den Anforderungsbereich II hinausgehen und mit einem wesentlichen Anteil dem Anforderungsbereich III zuzuordnen sind. Die Lösung der Aufgabe bzw. der Aufgaben erfolgt in der Regel in Textform, bei deren Bewertung die Einhaltung standardsprachlicher Normen und die fachspezifische sowie stilis- tische Angemessenheit mitberücksichtigt werden. 2.2 Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben und Darstellen von fachspe- zifischen Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusam- menhang unter reprodukti- vem Benutzen geübter Ar- beitstechniken. Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter fachspezi- fischer Inhalte und das an- gemessene Anwenden ge- lernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Der Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problem- stellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Be- gründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Hand- lungsoptionen zu gelangen. 16 Dies erfordert vor allem Reproduktionsleistungen, insbesondere: – Wiedergeben von grundlegendem Fachwis- sen unter Verwendung der Fachterminologie – Bestimmen der Art des Materials – Entnehmen von Infor- mationen aus unter- schiedlichen Materialien – Kennen und Darstellen von Arbeitstechniken und Methoden Dies erfordert vor allem Reorganisations- und Transferleistungen, insbe- sondere: – Erklären kategorialer, struktureller und zeitli- cher Zusammenhänge – sinnvolles Verknüpfen politischer, ökonomi- scher und soziologischer Sachverhalte – Analysieren von unter- schiedlichen Materialien – Einordnen von Sachver- halten unter Beachtung der sie konstituierenden Bedingun gen – Unterscheiden von Sach- und Werturteilen Dies erfordert vor allem Leistungen der Reflexion und Problemlösung, insbe- sondere: – Erörtern politischer, ökonomischer und ge- sellschaftlicher Sachver- halte und Probleme – Entfalten einer struktu- rierten, multiperspektiv i- schen und problembe- wussten Argumentation – Entwickeln von Hypo- thesen zu politologi- schen, ökonomischen und gesellschaftlichen Fragestellun gen – Reflektieren der eigenen politischen Urteilsbil- dung unter zusätzlicher Beachtung ethischer und normativer Kat egorien Empfohlene Arbeitsanweisungen für die drei Anforderungsbereiche: Dem Anforderungsbereich I entsprechen z. B. die folgen- den Arbeitsanweisungen: Dem Anforderungsbereich II entsprechen z. B. die folgen- den Arbeitsanweisungen: Dem Anforderungsbereich III entsprechen z. B. die folgen- den Arbeitsanweisungen: aufzählen benennen beschreiben bezeichnen darlegen darstellen nennen wiedergeben zusammenfassen analysieren auswerten charakterisieren einordnen erklären erläutern ermitteln erschließen herausarbeiten interpretieren vergleichen widerlegen begründen beurteilen bewerten diskutieren entwerfen entwickeln erörtern gestalten problematisieren prüfen sich auseinander setzen Stellung nehmen überprüfen 17 Hinweis: Die empfohlene Operatorenliste und die jeweilige Zuordnung zu den Anforde- rungsbereichen sind nicht vollständig. Darüber hinaus bestimmen im Einzelfall der Schwie- rigkeitsgrad des Inhalts bzw. die Komplexität der Aufgabenstellung die Zuordnung zu den Anforderungsbereichen. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Prüfungsaufgaben erwartet werden. In der Regel sind sie den einzelnen An- forderungsbereichen zugeordnet. Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) verlangen: aufzählen nennen wiedergeben zusammenfassen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen benennen bezeichnen Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen beschreiben darlegen darstellen Wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammen- hang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) verlangen: analysieren Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen, in systematische Zusammenhänge einordnen und Hin- tergründe und Beziehungen herausarbeiten auswerten Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussa- ge zusammenführen charakterisieren Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenführen einordnen Eine Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammen- hang stellen erklären Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einord- nen und deuten erläutern Wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen herausarbeiten ermitteln erschließen Aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen interpretieren Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen 18 vergleichen Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden widerlegen Argumente anführen, dass Daten, eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar sind Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich III (Reflexion und Problemlösung) verlangen: begründen Zu einem Sachverhalt komplexe Grundgedanken unter dem Aspekt der Kausalität argumentativ und schlüssig entwickeln beurteilen Den Stellenwert von Sachverhalten oder Prozessen in einem Zu- sammenhang bestimmen, um kriterienorientiert zu einem begründe- ten Sachurteil zu gelangen bewerten Stellung nehmen Wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller und politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führen entwerfen Ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen erstellen entwickeln Zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, ein Lösungskonzept oder einen Regelungsentwurf begründend skizzieren erörtern Zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontrover- se Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begrün- deten Bewertung gelangen gestalten Produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen. Dazu zählen unter anderem das Entwerfen von eigenen Reden, Strategien, Beratungsskizzen, Karikaturen, Szenarien, Spots und von anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungs- vorschlägen und Modellen problematisieren Widersprüche herausarbeiten, Positionen oder Theorien begründend hinterfragen prüfen überprüfen Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin unter- suchen sich auseinander setzen diskutieren Zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt 19 3 Schriftliche Abiturprüfung 3.1 Allgemeine Hinweise „Die Aufgaben für die Abiturprüfung Sozialkunde/Politik können zentral oder dezentral gestellt werden. Unbeschadet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung dürfen sich die von der Schülerin bzw. vom Schüler zu bearbeitenden Aufgaben nicht auf Sachgebiete eines Kurshalbjahres beschränken.“ (Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom 13.12.1973 i.d.F. vom 16.06.2000 § 5 Abs.4). Die schriftlichen Prüfungsaufgaben sind so zu konzipieren, dass die fachspezifischen Kom- petenzen nachgewiesen werden können. Die Prüflinge erhalten durch die Aufgabenstellung die Möglichkeit, auf der Basis ihres in der Qualifikationsphase erworbenen Deutungs- und Orientierungswissens bezüglich der genannten Inhalts- und Problemfelder ihre Fähigkeiten nachzuweisen grundlegende Sachverhalte und Kontroversen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu verstehen, in größere Zusammenhänge einzuordnen, zu beurteilen sowie ggf. eigenständig alternative Vorstellungen zu entwickeln. Aufgabenstellungen, die einer bereits bearbeiteten so nahe stehen oder deren Thematik bzw. Gegenstand im Unterricht so vorbereitet sind, dass sich die Anforderungen im Wesentlichen lediglich auf die Wiedergabe von bereits Bearbeitetem oder Erarbeitetem beschränken, kön- nen diese Bedingung nicht erfüllen. Die Aufgaben müssen so konzipiert sein, dass ihre Lö- sungen eine selbstständige Leistung erfordern. Die Aufgabenstellungen der Prüfungsklausur stehen in einem thematischen Zusammenhang. Die Einheitlichkeit der Aufgabe der Prüfungsklausur ist durch die Angabe eines Themas oder durch selbst gefundene leitende Aspekte kenntlich zu machen. Leitende Aspekte bzw. das Thema weisen auf einen zu untersuchenden Zusammenhang hin. Sie ermöglichen einen klaren Problemaufriss mit Aufforderungscharakter für die Prüflinge und die vertiefte Ausei- nandersetzung mit bedeutsamen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Proble- men. 3.2 Aufgabenarten in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik Für die schriftliche Abiturprüfung sind sowohl Material gebundene als auch Material unge- bundene Aufgabenstellungen möglich. Bei Material gebundenen Aufgaben lassen sich in der Regel folgende zwei Aufgabenarten unterscheiden bzw. kombinieren: • Analyse-/Darstellungs- und Erörterungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung polit i- scher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Erörterung und Beurtei- lung • Analyse-/Darstellungs- und Gestaltungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung polit i- scher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Gestaltung. In Rahmen der Aufgabenarten sind folgende Bearbeitungsformen gefordert: Die Materialanalyse erfordert aus vorgelegten Materialien relevante Informationen und deren Strukturen zu erkennen und einzuordnen. Dies verlangt die Reflexion und Anwendung fachlicher und fachmethodischer Kenntnisse. 20 Die Darstellung erfordert die thematische akzentuierte Reorganisation fachlicher und metho- discher Kenntnisse. Die Erörterung ist eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung mit einer Problemstel- lung und abschließender, begründeter Bewertung. Die Gestaltung zielt auf ein anwendungsbezogenes Produkt als Ergebnis einer Auseinander - setzung mit fachspezifischen Problemstellungen. Gestalterische Aufgaben überprüfen Handlungskompetenz in simulierten Situationen. Sie schließen sich an die Analyse von kon- kreten Konflikten an und erfordern, sich im Sinne von Perspektivenwechseln in die Situation, Interessen und Denkweisen anderer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Grup- pen zu versetzen und sich in unterschiedlichen sozialen Situationen angemessen und wir- kungsvoll zu verhalten. Die beschriebenen Bearbeitungsformen lassen sich nicht exakt auf die Anforderungsbereiche projizieren. Darstellungsleistungen sind am ehesten dem Anforderungsbereich I zuzuordnen, Analyseleistungen erfüllen in der Regel Anforderungsbereich II, Erörterungs- und Gestal- tungsaufgaben erfüllen je nach konkreter Intention, Präzisierung und Komplexität die Anfor- derungsbereiche II und III. Jede Aufgabe muss Leistungen aus allen drei Anforderungsberei- chen vorsehen. Auch Material ungebundene Aufgaben orientieren sich am Operatorenkatalog und gewähr- leisten die Einforderung aller Anforderungsbereiche. Synopse zu den Varianten der Aufgabenarten: Aufgabenarten Analyse, Darstellung und Erörterung Analyse, Darstellung und Gestaltung Materialungebunde- ne Argumentation Aufgabenschritte Materialanalyse Darstellung politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher Zusammenhänge Erörternde Auseinan- dersetzung mit einer Problemstellung und begründende Bewer- tung Gestalterische und anwendungsbezogene Auseinandersetzung mit einer fachspezifi- schen Problemstellung Darstellung und Analyse eines Sach- verhalts sowie eine Entwicklung einer begründenden Ar- gumentation zu einer politischen, gesell- schaftlichen, ökono- mischen Problem- stellung bzw. eine gestalterische Ausei- nandersetzung 21 Materialgrundlage Positionierte bzw. parteiliche Texte Reden Falldarstellungen Fachspezifische Essays Fachspezifische Theorien Journalistische Berichte bzw. Texte Statistische Materialien Visuelle Materialien (z.B. Karikaturen, Plakate, Diagramme) Audiovisuelle Materialien Diese Aufgabenart erfordert in der Regel keine Material- grundlage. Die Bear- beitung kann aber durch Erläuterungen oder kurze Auszüge aus Materialien unterstützt werden. 3.3 Hinweise zur Erstellung von Prüfungsaufgaben 3.3.1 Konzeption von Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben sind auf der Basis der dargestellten fachlichen Inhalts- und Problem- felder (vgl. Ziff. 1.3.) zu erarbeiten. Sie müssen so gestaltet sein, dass Sach- und Analyse-, Urteils-, Methoden- und Handlungskompetenz auf der Grundlage einer selbstständig er- brachten Leistung beurteilt werden können. Daher entspricht es einer Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nicht, die Prüfungsaufgaben als bloße Wiedergabe gelernten Wissens oder als unbegründete Stellungnahme im Sinne eines oberflächlichen und dem Sachverhalt nicht gerecht werdenden bloßen „Meinens“ zu konzipieren. Dies bedeutet, dass hinreichende Komplexität und angemessene Problemorientierung bei der Formulierung der Prüfungsaufgaben anzustreben sind. 3.3.2 Allgemeine Hinweise zu den Aufgabenstellungen Durch die Formulierung der Aufgabenstellung muss für den Prüfling die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennbar werden. Dies geschieht wesentlich über die in Ziff. 2.2 aufge- führten Operatoren und durch die Beachtung der in Ziff. 3.2 beschriebenen spezifischen Ansprüche der Aufgabenarten und Aufgabenformen. Eine mehrgliedrige Prüfungsaufgabe besteht aus wenigen, die leitende Problemstellung berücksichtigenden Teilaufgaben. Sie enthalten eine klare Problemorientierung und bieten für die Prüflinge einen plausiblen Anlass, sich über die Aktivierung subjektiven Wissens hinaus vertiefend mit bedeutsamen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Fragestellun- gen auseinander zu setzen. Ein unzusammenhängendes, additives Reihen von Arbeitsaufträ- gen ist unzulässig. Jede Prüfungsaufgabe wird durch ein Thema in ihrer Gesamtgestaltung geleitet und gerahmt. Ein Thema beschreibt die zu lösende Gesamtaufgabe als Frage, als Impuls oder als Zielset- zung im Sinne einer Problematisierung der Inhalte unter Rückgriff auf fachdidaktische Krite- rien. Prüfungsaufgaben ohne Material sind so zu formulieren, dass das zu untersuchende Thema genügend Komplexität aufweist, andererseits aber auch auf einen abgegrenzten oder von den Prüflingen selbst abzugrenzenden und überschaubaren Sachverhalt zielt und die argumentat i- ve Auseinandersetzung mit politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen erforderlich macht. Auch diese Aufgabenart überprüft die Sicherheit des Verfügens über Fachinhalte, Fachterminologie, die Fähigkeit, unter Fachmethoden selbstständig auszuwählen 22 und einen fachbezogenen Problemzusammenhang einer fachlich abgesicherten Entscheidung zuzuführen. Prüfungsaufgaben müssen sich auf die drei in Ziff. 2.1 beschriebenen Anforderungsbereiche erstrecken und eine Beurteilung ermöglichen, die das gesamte Notenspektrum umfasst. Prüfungsaufgaben erreichen erst dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II liegt (vgl. Ziff. 2.1). Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben von Grundkurs- und Leistungskursfach besteht kein grundsätzlicher, wohl aber ein gradueller Unterschied zwischen den Aufgabenstellungen. Diese unterscheiden sich im Hinblick auf die Komplexität des Stoffes, den Grad der Diffe- renzierung und Abstraktion sowie den Anspruch an Methodenbeherrschung und Selbststän- digkeit bei der Lösung von Problemen. 3.3.3 Allgemeine Hinweise zur Materialauswahl Die Materialien sollen • unter Anwendung der vermittelten fachlichen Inhalte und Methoden erschließbar sein • in Bezug auf die Aufgabenstellung ergiebig sein • den Prüflingen die Möglichkeit zur eigenständigen Analyse bieten • einen Bezug zur aktuellen gesellschaftlichen und fachwissenschaftlichen Diskussion bieten • Möglichkeiten zur kontroversen Auseinandersetzung bieten. Bei der Materialauswahl ist auf Vielfalt zu achten: Neben Texten sollten auch Statistiken, Karikaturen, Schaubilder o. Ä. verwendet werden. Die Materialien sollen in Anzahl, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung und der Prüfungszeit angemessen sein. Auditive und visuelle Medienprodukte müssen bei entsprechender Aufgabenstellung während der Prüfung ständig abrufbar sein und sollen eine Vorführdauer von fünf Minuten nicht über- schreiten. Sie sind so weit möglich in schriftlicher Form beizufügen. Die ausgewählten Materialien dürfen in der den Abituraufgaben beigefügten Fassung nicht im Unterricht verwendet worden sein. Kürzungen sind nur behutsam vorzunehmen und kenntlich zu machen. Dabei ist der authentische, geschlossene Sinnzusammenhang zu wahren. Die Materialien sind entsprechend der wissenschaftlichen Zitierweise genau zu benennen. Sie sind am Rand mit einer Zeilenzählung zu versehen. Die Materialien sind in drucktechnisch einwandfreiem Zustand vorzulegen. Die Vorlage sollte einen ausreichenden Raum für Randbemerkungen für die Prüflinge bereitstellen. Bildl i- che Quellen sind nur in einer Qualität zugelassen, die es den Prüflingen erlaubt, detailgetreu zu analysieren. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Beim Einsatz der Hilfsmittel muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleiben. 3.4 Unterrichtliche Voraussetzungen und Beschreibung der zu erwartenden Prüfungs- leistung (Erwartungshorizont) Gemäß der Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundar- stufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 16.06.2000), § 5 23 Absatz 3 ist zu beachten, dass den Aufgaben der schriftlichen Prüfung von der Aufgabenstel- lerin bzw. dem Aufgabensteller eine Beschreibung der von den Prüflingen erwarteten Leis- tungen einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben wird. Dabei sind von der Schulbehörde gegebene Hinweise für die Bewertung zu beachten und auf die gestellten Aufgaben anzuwenden. Im Erwartungshorizont werden sowohl bei den dezentralen wie den zentralen Prüfungsver- fahren – unter Beachtung länderspezifischer Regelungen – Grundlagen zum Verständnis des angestrebten Anforderungsniveaus offen gelegt. Die konkreten Leistungserwartungen werden in einem Erwartungshorizont formuliert, der im Sinne von Erwartung und erbrachter Leistung Grundlage für Korrektur und Bewertung der Abiturarbeit bzw. Grundlage des abschließenden Gutachtens ist. Der Erwartungshorizont muss konkrete Angabe zu möglichen Arbeitsschritten und Arbeitsergebnissen enthalten, wie sie von den Prüflingen aufgrund der Lehr- und Bildungspläne erwartet werden können. Da die einzelnen Arbeitsschritte des Prüflings nicht immer scharf voneinander zu trennen sind, vielmehr in einer Wechselbeziehung zueinander stehen können und sollen, darf sich die Bewertung nicht nur auf punktuelle Einzelleistungen beziehen. Nicht im Erwartungshorizont genannte, aber in sich schlüssige Lösungswege und Begründungsansätze sind positiv zu bewerten. In Ländern mit dezentralen Prüfungen werden dabei die unterrichtlichen Voraussetzungen einbezogen, von denen her das Anforderungsniveau der Aufgabenstellung den Anforderungs- bereichen zuzuordnen ist. Es muss erkennbar werden, welchen Grad an Selbstständigkeit die Lösung der Aufgabe verlangt. Um die Qualität der zur Genehmigung vorgelegten Aufgaben- stellung mit Bezug auf den vorhergehenden Unterricht einordnen zu können, kann es sinnvoll sein, mit dem Erwartungshorizont auch Aufgaben der Klausuren in der Qualifikationsphase einzufordern. Im Erwartungshorizont werden die von den Prüflingen zu erbringenden Leistungen nachvoll- ziehbar auf die drei Anforderungsbereiche bezogen beschrieben. Soweit nicht anderweitig festgelegt, müssen im Erwartungshorizont somit deutlich werden: • Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte und mögliche Arbeitsergebnisse in einer operatio- nalisierten Form; • Umfang und Tiefe des für das Bearbeiten des Themas vorausgesetzten Wissens; • Anwendung methodischer Verfahren; • Grad der geforderten Selbstständigkeit und Komplexität • Geforderte Fachterminologie, Bewertung standardsprachlicher Normen und formaler Anforderungen • Anforderungen an eine „gute“ und an eine „ausreichende“ Leistung 3.5 Bewertung der Prüfungsleistungen Nach § 6 Absatz 5 der ‚Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 16.06.2000) soll aus der Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Arbeit (Gutachten) hervorgehen, "welcher Wert den von der Schülerin bzw. dem Schüler vorgebrachten Lösun- gen, Untersuchungsergebnissen oder Argumenten beigemessen wird und wieweit die Schüle- 24 rin bzw. der Schüler die Lösung der gestellten Aufgaben durch gelungene Beiträge gefördert oder durch sachliche oder logische Fehler beeinträchtigt hat. Die zusammenfassende Beur- teilung schließt mit einer Bewertung gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 der Vereinbarung vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2000. Dabei führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der Muttersprache (Unterrichtssprache) oder gegen die äußere Form zu einem Abzug von 1 bis 2 Punkten der einfachen Wertung.’ 3.5.1 Kriterien der Bewertung Die Bewertung der Prüfungsleistung stellt eine Entscheidung dar, die an folgende Kriterien gebunden ist: • die auf den Lehrplanvorgaben beruhenden unterrichtlichen Voraussetzungen • die sich aus der gewählten Aufgabenart bzw. den Aufgabenformen und der entsprechen- den Aufgabenstellung ergebenden Ansprüche • die sich aus beiden ergebenden Erwartungen. Das Beurteilen der von den Prüflingen erbrachten Prüfungsleistung erfolgt unter Bezug auf die beschriebene erwartete Gesamtleistung. Den Beurteilenden steht dabei ein Beurteilungs- spielraum zur Verfügung. Für die Bewertung kommt folgenden Aspekten besonderes Ge- wicht zu: • fachliche Korrektheit • Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und Methoden des Faches • Folgerichtigkeit, Begründung und Zusammenhang der Ausführungen • Grad der Problematisierung, Multiperspektivität bzw. Kontroversität in der Argumentat i- on • Umfang der Selbstständigkeit • Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse • Komplexität des Urteilsvermögens und Differenziertheit der Reflexion • konzeptionelle Klarheit • Erfüllung standardsprachlicher Normen und formaler Aspekte Die im Erwartungshorizont beschriebenen Anforderungen stellen die Grundlage für die Bewertung der Prüfungsklausur dar. Er muss deshalb sowohl in den Randkorrekturen als auch im abschließenden Gutachten berücksichtigt werden. Die Randkorrektur hat dabei feststellenden Charakter. Sie muss die Bewertung der Prüfungs- leistung transparent machen und die Einschätzung des folgenden Gutachtens stützen. Es ist zu beachten, dass eine reine „Mängelkorrektur“ nicht den Erfordernissen entspricht; Vorzüge einer Klausurleistung sind ebenfalls zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dabei Art und Schwere des Mangels oder die Bedeutung des Vorzuges charakterisieren und sich auf die erwarteten Teilleistungen beziehen. Vorzüge und Mängel der Arbeit werden abschließend unter Beachtung des Erwartungshori- zontes resümierend gewichtet. 25 3.5.2 Definition von „gut“ und „ausreichend“ Die folgenden Anforderungen bezüglich der Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) gelten sowohl für den Grun dkurs als auch den Leistungskurs. Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn • Hauptargumente, Hauptaussagen und ggf. charakteristische Merkmale des Materials fachlich angemessen und systematisch erfasst sind, • umfassende inhalts- und methodenbezogene fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden, • ein erhöhter Grad der Selbstständigkeit in der Bearbeitung erreicht ist, • die Argumentation differenziert ist, • eine reflektierte und an Kriterien orientierte Urteilsbildung systematisch vorgenommen wird, • die Darstellung klar strukturiert, allgemein- und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Dieses ist der Fall, wenn • zentrale Aussagen und gegebenenfalls bestimmende Merkmale des Materials in Grund- zügen erfasst sind bzw. bei Material ungebundenen Aufgaben wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung in elementarer Weise dargelegt werden, • die Aussagen auf die Aufgabe und die sie leitenden Aspekte bzw. auf das Thema bezogen sind, • grundlegende inhalts- und methodenbezogene fachspezifische Kenntnisse und Fähigkei- ten nachgewiesen werden, • Ansätze begründeten Urteilens bzw. Aspekte einer Stellungnahme erkennbar sind, • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Die Prüfungsaufgabe für das Grundkursfach wie für das Leistungsfach erreicht dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II liegt und daneben die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt werden. Unabhängig von der Kursart gilt, dass die Anforderungen nicht ausschließlich im Bereich der Wiedergabe von Kenntnissen liegen dürfen, wenn eine ausreichende Leistung erreicht werden soll. 4 Mündliche Prüfung 4.1 Formen der mündlichen Prüfung Zu unterscheiden sind die mündliche Prüfung bzw. das Kolloquium als verpflichtender Teil jeder Abiturprüfung, eine mündliche Prüfung als mögliche Ergänzung in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern sowie eine besondere mündliche Prüfung als fünfte Komponente der Abiturprüfung (vgl. 4.4).Im Folgenden wird auf die verpflichtende mündliche Abiturprüfung in einem Abiturfach eingegangen. 26 Die mündliche Prüfung bezieht sich unter Beachtung thematischer Zusammenhänge auf Inhalte aus mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Vortrag des Prüflings und dem anschließenden Prüfungsge- spräch. Die Prüfung beginnt mit einem selbstständigen Schülervortrag, in dem den Prüflingen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, die Lösung zu einer gestellten Aufgabe zu präsentie- ren. Dabei wird auf eine zusammenhängende Darstellung und eine – gestützt auf die Auf- zeichnungen der Schüler – freie Rede Wert gelegt. Das anschließende Prüfungsgespräch bezieht sich neben unmittelbaren Rückfragen und Erweiterungen des Umfelds der Prüfungs- aufgabe auf weitere Unterrichtsinhalte bzw. Themenbereiche. Hierbei sollen größere fachli- che und überfachliche Zusammenhänge, die sich aus dem jeweiligen Thema ergeben, ver- deutlicht werden. Der geforderte Gesprächscharakter verbietet ein zusammenhangloses Ab- fragen von Kenntnissen. 4.2 Aufgabenstellung Ausgangspunkt der mündlichen Prüfungen ist das vorgelegte Material mit möglichst wenigen Arbeitsanweisungen. Die Aufgabenstellung orientiert sich an den Operatoren der drei Anfor- derungsbereiche. Für die Bearbeitung der Materialien und der Aufgabenstellung haben die Prüflinge eine 20- bis 30-minütige Vorbereitungszeit. Ein angemessener Umfang des Materials oder Medien- produkts ist zu beachten. Eine Aufgabenstellung, die einer bereits bearbeiteten so nahe steht oder deren Thematik bzw. Gegenstand im Unterricht so vorbereitet ist, dass sich die Anforderungen im Wesentlichen lediglich auf die Wiedergabe von bereits Bearbeitetem oder Erarbeitetem beschränken, ist nicht zulässig; auch in der Abiturklausur behandelte Inhalte können nicht Gegenstand der Prüfung sein. Der Prüfer/die Prüferin legt dem Prüfungsvorsitzenden bzw. der Prüfungskommission recht- zeitig vor der Prüfung die Aufgabenstellung mit dem Erwartungshorizont vor. 4.3 Anforderungen und Bewertung Die unter 2.2 beschriebenen Anforderungsbereiche und unter 3.5 dargelegten Bewertungs- kriterien gelten sinngemäß auch für die mündliche Prüfung. Spezifische Anforderungen der mündlichen Prüfung sind darüber hinaus: • die Fähigkeit, in der gegebenen Zeit für die gestellte Aufgabe ein Ergebnis zu finden, vorzutragen und zu präsentieren, • die Fähigkeit, sich unter angemessener Verwendung der Fachterminologie und auf der Basis sicherer aufgabenbezogener Kenntnisse klar, strukturiert und differenziert auszu- drücken, • die Fähigkeit, eine Einordnung des Sachverhalts bzw. Problems in größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge vorzunehmen, • die Fähigkeit, eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten einzu- bringen und begründet selbst Stellung zu nehmen, zu beurteilen bzw. zu werten, • die Fähigkeit, im Prüfungsgespräch sachbezogen, situationsangemessen und flexibel auf Fragen, Impulse, Hilfen oder Gegenargumente einzugehen. 27 Bei der Bewertung sind neben den fachlichen Leistungen die Fähigkeiten der Schüler zur Kommunikation zu berücksichtigen. Dazu gehören die Verständlichkeit der Darlegung und die Angemessenheit des Ausdrucks, die Gliederung und der Aufbau der Darstellung, das flexible Eingehen auf Fragen, Einwände, Hilfen sowie die Verdeutlichung des eigenen Stand- punkts. Wie bei der Bewertung einer Klausurleistung gilt auch für die mündliche Prüfung, dass eine Bewertung mit „ausreichend“ Leistungen voraussetzt, die über den Anforderungsbereich I hinaus auch im Anforderungsbereich II erbracht werden müssen. Gute und bessere Bewer- tungen setzen Leistungen voraus, die deutlich über den Anforderungsbereich II hinausgehen und mit einem wesentlichen Anteil dem Anforderungsbereich III zuzuordnen sind. 4.4 Fünfte Prüfungskomponente „Die Abiturprüfung umfasst mindestens 4, höchstens 5 Komponenten. Fünfte Komponente ist entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach oder eine besondere Lernleistung.“ (Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.7.1972 i.d.F. vom 16.6.2000), Ziff. 8.2.1). Im Rahmen der fünften Prüfungskomponente können die Länder neue Prüfungsformen entwickeln. Für diese gelten die Abschnitte 1 bis 4.3 sinngemäß. In der Regel sehen diese Prüfungsformen vor, dass nach einer längerfristigen Vorbereitungs- zeit mit gezielter Recherche eine schriftliche oder/und mündliche Präsentation mit anschlie- ßendem Kolloquium erfolgt. Diese Prüfungsform kann als Einzel- und/oder Gruppenprüfung stattfinden. Im Folgenden werden für die fünfte Prüfungskomponente als „mündliche Prüfung in neuer Form“ für das Fach Sozialkunde/Politik Empfehlungen gegeben, die über die Bestimmungen der Abschnitte 1 bis 4.3 hinausgehen. Diese Empfehlung trägt dem Umstand Rechnung, dass in den Lehrplänen der Länder und in der Praxis des Oberstufenunterrichts zunehmend neue Arbeitsformen Bedeutung gewinnen, die geeignet sind, die Methoden- und Urteilskompetenz der Schüler zu erweitern und zu vertiefen. Gefördert werden u.a. projektorientiertes Lernen, die fächerverbindende Vernet- zung des Erlernten und die kommunikative Kompetenz in unterschiedlichen Lernsituationen. Entsprechende Kompetenzen können deshalb auch in Prüfungssituationen eingefordert wer- den. Voraussetzung dafür ist stets, dass die der Prüfung entsprechenden Lern- und Arbeits- formen den Schülern aus dem Unterricht vertraut sind. Wird eine der neuen Prüfungsformen gewählt, muss je nach der Art der Aufgabenstellung bzw. nach der Zahl der in einer Prüfung zu prüfenden Schüler die Vorbereitungszeit bzw. die Dauer der Prüfung angemessen verlängert werden. In einer Gruppenprüfung ist auf eine gerechte Chancenverteilung zu achten. Gegenstand der Bewertung ist in jedem Fall die Leistung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schü- lers. 4.4.1 Beispiele neuer Prüfungsformen – Kolloquium mit dem Prüfungsausschuss Diese Prüfungsform eignet sich besonders für die Entfaltung fächerverbindender Bezüge einer Aufgabe. Materialien und Aufgabenstellung müssen den fächerverbindenden An- satz ermöglichen 28 – Präsentation der Ergebnisse durch einen oder mehrere Prüflinge mit anschließendem Kolloquium Diese Prüfungsform eignet sich besonders für die Realisierung von Aufgaben, welche die Vorstellung von Ergebnissen forschenden Lernens beinhalten. Bei der Aufgabenstellung ist zu beachten, dass sie Gelegenheit zu sachgerechtem Medieneinsatz gibt. – Kontroverse Diskussion zwischen zwei oder mehreren Personen Diese Prüfungsform korrespondiert besonders mit den für den Sozialkundeunterricht zentralen Prinzipien von Kontroversität und Multiperspektivität. In der Aufgabenstellung muss die jeweils zugewiesene Position deutlich werden. Alle Positionen müssen eine sachlich fundierte, gleichgewichtige Darstellung und Argumentation ermöglichen. Auf ein angemessenes Zeitbudget für jeden Diskussionsteilnehmer ist zu achten. Es ist Gele- genheit einzuräumen, in einem die Prüfung abschließenden Statement die eigene Position und den Gesprächsverlauf zu reflektieren. 4.4.2 Anforderungen und Bewertung Die Ausführungen in 4.3 gelten sinngemäß. Spezifische Anforderungen in den neuen Formen der mündlichen Prüfungen können darüber hinaus sein: – die Fähigkeit zum Argumentieren in größeren Zusammenhängen und zum selbstständi- gen Erschließen neuer Bezüge, – die Fähigkeit zu mediengestützter Präsentation, – die Fähigkeit zu kontroversem Argumentieren in Form von Streitgesprächen. Diese spezifischen Anforderungen sind bei der Bewertung der Prüfungsleistung angemessen zu berücksichtigen. 29 II Aufgabenteil 1 Aufgabenbeispiele für die schriftliche Abiturprüfung 1.1 Allgemeine Hinweise Die folgenden Aufgabenbeispiele verdeutlichen die verschiedenen Aussagen dieser „Einheit- lichen Prüfungsanforderungen“ hinsichtlich der Konzeption von Prüfungsaufgaben (vgl. 3.3). Bei aller bewussten Vielfalt der Aufgaben sind die Aufgabenformate exemplarisch. Sie sind folgendermaßen gegliedert: a) Prüfungsaufgabe (Thema, Aufgabenstellung, Materialien) b) Erwartungshorizont (unterrichtliche Voraussetzungen, Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung einschließlich der Gewichtung der Teilleistungen, Anforderungen für die Noten „gut“ und „ausreichend“) Die vorliegenden Beispielaufgaben dienen als Orientierung für die Umsetzung der Hinweise zum Erstellen von Prüfungsaufgaben (vgl. 3.3). Die Angaben zu den unterrichtlichen Voraus- setzungen beziehen sich auf die Kompetenzen und fachlichen Inhalte. Sie sind so weit kon- kretisiert, dass eine Zuordnung der erwarteten Prüfungsleistungen zu den Anforderungsberei- chen nachvollziehbar ist. Dabei stellt die Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen nur eine mögliche Aufga- benlösung dar, andere Lösungsmöglichkeiten sind zuzulassen, wenn sie der Aufgabenstellung entsprechen und sachlich richtig sind. Bei den vorliegenden Aufgabenbeispielen wird für das Grundkursfach von einer Bearbei- tungszeit von 180 Minuten und für das Leistungskursfach von 240 Minuten ausgegangen. 1.2 Aufgabenbeispiele für das Grundkursfach Prüfungsaufgabe 1 Thema: Jugend und politisches Engagement: Politik? Nein danke!? Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenstellung: 1. Analysieren Sie die vorliegenden Materialien, fassen Sie Ihre Ergebnisse in Thesen zusammen und erläutern sie diese. 2. Stellen Sie Formen der politischen Partizipation auf unterschiedlichen demokratischen Ebenen dar und beurteilen Sie deren Wirksamkeit im politischen System der Bundesre- publik Deutschland. 3. Erörtern Sie unter Berücksichtigung der Materialien die Möglichkeiten, politisches Interesse Jugendlicher und ihre Bereitschaft zu politischer Partizipation zu aktivieren. Beachten Sie dabei Aspekte von Sozialisation, Sozialstruktur und Politik. Mögliche Gewichtung: 25%/35%/40% 30 Material 1 Zusammenhangsanalyse: Interesse an Politik nach signifikanten sozialen und persönlichen Merkmalen (Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren) % Angaben stark interessiert/ interessiert weniger / gar nicht interessiert Jugendliche insgesamt 30 70 Signifikante Unterscheidungsmerk- male Alter • 12-14 11 89 • 15-17 20 80 • 18-21 38 61 • 22-25 44 56 Geschlecht • männlich 37 63 • weiblich 23 76 Status • Hauptschüler 6 93 • Gymnasiasten 30 69 • Studierende 64 36 • Vorhandenes Bildungsrisi- ko 23 77 Politisches Interesse der Eltern • stark interessiert 56 44 • interessiert 38 62 • weniger interessiert 20 80 • gar nicht interessiert 11 89 Aus: 14. Shell Jugendstudie, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2002, S.93 Material 2 Zusammenhangsanalyse: Unterschiede in der Bewertung der Demokra- tie, so wie sie in Deutschland besteht, nach relevanten, sozialen und pe r- sönlichen Merkmalen (Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren) % Angaben (eher/sehr) zufrieden (eher/sehr) unzufrie- den Jugendliche insgesamt 58 33 Signifikante Unterscheidungsmerkmale Wohnort • alte Bundesländer 63 27 • neue Bundesländer 38 52 Status 31 • Arbeitslose 44 52 • Gymnasiasten 61 27 • Studierende 73 23 • vorhandenes Bildungsrisiko 50 40 • Unzufriedenheit mit der schulischen/beruflichen Situ- ation 44 43 Akzeptanz des elterlichen Erziehungs- stils • Genau so 63 29 • Ungefähr so 62 30 • Ganz anders 40 46 Aus: 14. Shell Jugendstudie, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2002, S. 102 Material 3 Jugend und Politik Aus: Stiller, Edwin (Hrsg.): Dialog Sowi, Unterrichtswerk für Sozialwissenschaften, C.C. Buchners Verlag, Bamberg, 2002, S.260. 32 Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge haben sich in einem Kurshalbjahr mit Strukturprinzipien und Problemen mo- derner Demokratien auseinander gesetzt. Neben allgemeinen Kenntnissen zum politischen System sowie Möglichkeiten, Formen und Wirksamkeit politischer Partizipation in der Bun- desrepublik Deutschland wurde auch auf Chancen und Grenzen jugendlichen Engagements eingegangen. Dabei wurden Verbindungen zu Bereichen von Soziologie (insbesondere Sozi- alisation) und Sozialstrukturanalyse hergestellt, um den Zusammenhang einzelner Teildiszip- linen zu verdeutlichen. Die Aufgabenstellung nimmt dabei besonderen Bezug auf das Problemfeld „Sicherung, Weiterentwicklung und Gefährdung der Demokratie“ sowie die Inhaltsbereiche: „Politische Strukturen und Prozesse“, „Politische Partizipation“, „Lebenswelt in der pluralen Gesell- schaft“, „Gesellschaftsstrukturen und Sozialer Wandel“. Das Analysieren von Statistiken, das Interpretieren deren Inhalte und das daraus Ableiten und Formulieren von Thesen bildeten u.a. neben dem Erlernen der fachgerechten Anwendung von politologischen und soziologischen Termini die methodischen Schwerpunkte im Unterricht. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Aus Material 1 sollte von den Prüflingen erarbeitet werden, dass im Befragungszeitraum • 70% aller Jugendlichen in Deutschland Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren weniger oder gar nicht an Politik interessiert sind. • es einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Alter und dem Interesse an Politik gibt => je älter die befragten Jugendlichen, desto größer das Interesse an Politik. • es einen signifikanten Zusammenhang zwischen Schulbildung und Politikinteresse gibt => je höher der Schulbildungsgrad desto, höher das Interesse an Politik. • das politische Interesse der Eltern starken Einfluss auf die politischen Präferenzen Ju- gendlicher hat. Im Material 2 sollten die Prüflinge erkennen, dass im Befragungszeitraum • die Mehrzahl der Jugendlichen in Deutschland mit der Demokratie, so wie sie besteht, eher bzw. sehr zufrieden sind. • eine unterschiedliche Akzeptanz des politischen Systems bei Jugendlichen in den alten und neuen Bundesländern vorhanden ist. • es einen signifikanten Zusammenhang gibt zwischen der Zufriedenheit mit Demokratie in Deutschland und dem Ausbildungsstand => je höher qualifiziert, desto zufriedener. • die Akzeptanz des Erziehungsstiles der Eltern zu deutlicherer Zufriedenheit mit dem polit ischen System der Bundesrepublik Deutschland führt. Auf Grundlage von Material 3 sollten die Prüflinge herausstellen, dass im Befragungszeit- raum • Jugendliche grundsätzlich bereit sind, sich politisch zu engagieren. 33 • Jugendliche eher legale, konventionelle, wenig aufwendige und wenig zeitintensive Partizipationsformen bevorzugen. • Jugendliche aus den alten Bundesländern eher bereit sind, ein politisches Amt zu über- nehmen oder in eine Partei einzutreten, als Jugendliche aus den neuen Bundesländern. Die Prüflinge formulieren anschließend ihre gewonnenen Erkenntnisse in Form von Thesen, das heißt in kurzen verdichteten Aussagesätzen, deren bewertende Aussagen sie in einer aufeinander bezugnehmenden Reihenfolge logisch entwickeln. Dabei geht es nicht um reine Reproduktion sondern um Produktion, das heißt um die Erläuterung der gewonnenen Er- kenntnisse in eben dieser Form. Eine These könnte lauten: Aufgrund unterschiedlicher Sozia- lisationserfahrungen sind Jugendliche in den alten Bundesländern eher mit der Demokratie, so wie sie in der Bundesrepublik Deutschland existiert, zufrieden und würden auch eher ein politisches Amt übernehmen oder in eine Partei eintreten, als Jugendliche aus dem Osten Deutschlands. (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge sollen zunächst darstellen, dass es auf unterschiedlichen Ebenen von Demokra- tie vielfältige Partizipationsmöglichkeiten gibt, deren Wirksamkeit von verschiedenen Fakto- ren abhängig ist. Dabei müssen die Ebenen aufgezeigt (z.B. Möglichkeiten in Schule, auf lokaler Ebene, auf kommunaler Ebene, auf Ebene der Bundesländer, auf Ebene der Bundes, auf europäischer Ebene) werden. Die Prüflinge sollten dann sowohl konventionelle (z.B. Möglichkeiten der Mitbestimmung in Schule, Teilnahme an öffentlichen Versammlungen u. Diskussionen, Stimmabgabe bei Wahlen, Mitgliedschaft in Partei) als auch unkonventionelle Formen (z.B. Teilnahme an oder Initiierung von Unterschriftensammlungen bzw. Demonst- rationen, Unterstützung einer Bürgerinitiative, Teilnahme an Hausbesetzungen) politischer Partizipation auf den unterschiedlichen Ebenen kritisch hinterfragen und beurteilen Aufgrund der vielfältigen Ebenen und Partizipationsmöglichkeiten ist eine vollständige Dar- stellung nicht zu erwarten. Wenn die Prüflinge bewusst auswählt und bei genannten Formen zu einem kriterienorientierten und begründeten Sachurteil in Bezug auf die Wirksamkeit der einzelnen Partizipationsformen gelangt, ist die Aufgabe auch als erfüllt zu betrachten. (Anforderungsbereiche I und III) Teilaufgabe 3 Bei der geforderten Erörterung sollen die Prüflinge zu den Möglichkeiten, politisches Interes- se Jugendlicher und ihre Bereitschaft zu politischer Partizipation zu aktivieren eigene Gedan- ken entwickeln und sich ein ausgewogenes Sachurteil bilden. Dabei sollen verschiedene Standpunkte angeführt und begründet werden (Argumente und Beispiele). Die Prüflinge treffen auch hier eine begründete Auswahl an Möglichkeiten und hinterfragen diese kritisch. Folgende Möglichkeiten könnten erörternd dargestellt werden: • Jugendlichen das Gefühl vermitteln, ernst genommen zu werden, aktiv zu Problemlösun- gen beitragen zu können und mehr Mitbestimmung in zentralen Lebensbereichen zu er- halten; • Bereitstellung neuer Formen der Beteiligung, die Verhaltensmustern von Jugendlichen besser gerecht werden; 34 • Eröffnung von mehr „klassischen“ Beteiligungsformen etwa in Form von regelmäßig tagenden Jugendparlamenten, deren Meinungen systematisch berücksichtigt werden; • Einbindung Jugendlicher sowohl in „Jugendfragen“ auf kommunaler Ebene in Zusam- menarbeit mit Trägern der Jugendarbeit als auch ein verstärktes Einbeziehen in die Glo- balisierungsdebatte in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und mit „Globalisie- rungskrit ikern“; • Zu entwickeln sind solche Formen politischen Handelns und Engagements, die gemein - wohlorientiert sind; • Wahlrecht ohne Altersgrenze? • Formen einer demokratischen Schul- und Unterrichtskultur (Schule als Lernort für De- mokratie) Bei der Auseinandersetzung mit der Thematik sind von den Prüflingen sowohl die Erkennt- nisse aus den Materialien (u.a. Zusammenhänge von Sozialisation und politischen Präferen- zen, Zusammenhänge von Schulbildung und politischem Interesse), als auch politisches Deutungswissen sowie subjektive Erfahrungen einzubeziehen. Ein Bezug zu verschiednen Bereichen von Sozialisation, Sozialstruktur und Politik muss durchgängig deutlich werden. Dieser könnte u.a. aufgezeigt werden • im Zusammenspiel von Sozialisationsinstanzen (wie Familie, Schule, Medien, peer- group); • durch das Darstellen von Zusammenhängen zwischen Schichtzugehörigkeit und polit i- schen Präferenzen. Grundsätzliche Pauschalurteile sind zu vermeiden. (Anforderungsbereiche II und III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • die Prüflinge die Hauptaussagen der Materialien fachlich genau und systematisch erfas- sen • die Hauptaussagen der vorgegebenen Materialien sicher interpretiert und in logisch strukturierten und in sich schlüssigen, begründenden Thesen formuliert werden • die Prüflinge in umfassender, akzentuierter Form die verschiedenen Partizipationsmög- lichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen von Demokratie fachterminologisch exakt dar- stellen • die Beurteilung der Wirksamkeit der genannten Möglichkeiten kriterienorientiert begrün- det und hinreichend komplex ist und hinsichtlich der Möglichkeiten der eigenen Partizi- pation reflektiert wir( vgl. Wirksamkeit, rechtliche Zuverlässigkeit etc.) • wenn die Argumentation zu Möglichkeiten, Jugendliche zu aktivieren, durch den Prüfling differenziert und perspektivenreich erfolgt, Erkenntnisse der Materialien logisch einbezo- gen werden und durchdachte Beziehungen zu Sozialisation, Gesellschaft und Politik her- gestellt werden 35 • die Darstellung klar strukturiert, allgemein- und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • die Prüflinge die wesentlichen Aussagender Materialen grundsätzlich erfassen • die wesentlichen Aussagen der vorgegebenen Materialien interpretiert und in Thesenform formuliert werden • die Prüflinge Ebenen von Demokratie ansatzweise fachterminologisch exakt benennen und diesen Partizipationsmöglichkeiten zuordne • eine erkennbare Beurteilung der genannten Partizipationsmöglichkeiten erfolgt • grundlegende Aussagen zu Möglichkeiten, Jugendliche zu aktivieren, getroffen werden und dabei Aspekte von Sozialisation, Gesellschaft und Politik sowie die Erkenntnisse der Materialien ansatzweise einbezogen werden • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 2 Thema: Regieren die Verbände ? Aufgabenart I (Darstellung, Analyse und Erörterung): Aufgabenstellung: 1. Stellen Sie Funktionen und Einflussmöglichkeiten von Interessenverbänden in Abgren- zung zu denen von Parteien im politischen Prozess der Bundesrepublik Deutschland dar. 2. Analysieren Sie das vorliegende Material hinsichtlich der Position der Autorin zum Verhältnis von Lobbyisten und Bundesregierung in der politischen Gegenwart. 3. Zeigen Sie darüber hinaus die divergierenden Interessen beider Seiten innerhalb des polit ischen Entscheidungsprozesses auf. 4. Setzen Sie sich mit der These, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine „Herr- schaft der Wirtschaftsverbände“, auseinander und beurteilen Sie mögliche Konsequen- zen für das politische System. Mögliche Gewichtung: 25%/20%/20%/35% Material: Wie frech dürfen Lobbyisten sein? Zugegeben, die Show war gut: Der Bundesverband der Deutschen Industrie will die Refor- men im Land voranbringen und die Politik unterstützen. Um das zu zeigen, hat der mächtige Industrieverband zu Wochenbeginn eine große Reformkonferenz veranstaltet. Dabei ließ er ein paar dressierte Adler fliegen. Die Vögel sollten den Bundesadler, also Deutschland sym- bolisieren – ein Land, das entfesselt werden muss, das fliegen will.5 Aber: Will das Land wirklich fliegen? Und, wenn ja: Will es ausgerechnet von der deutschen Industrielobby freigelassen werden? Die Bundesregierung jedenfalls reagierte ziemlich kühl auf die sicher nur nett gemeinte Ermutigung. Wirtschaftsminister Clement bedeutete den 36 Reform-Beförderern, sie möchten doch bitte auch bei sich selbst und ihren Partnerverbänden reformieren, wenn sie schon mal dabei seien. Und unter der Hand beschwert sich die Politik10 genervt über Maßlosigkeit und Dreistigkeit. Nun tue man, was die Wirtschaft fordere, und was passiert? Statt sich zufrieden zu geben und einmal die Klappe zu halten, legt sie nach: Spitzensteuersatz dreißig Prozent, Rente ab 67, Sozialabgaben bei maximal 35 Prozent. Ohne die sensible politische Lage zu beachten, in der sich die Bundesregierung befinde. Und ohne zu sehen, wie sehr sich die Genossen schon mit den eigenen Leuten angelegt haben, um das15 Land nach vorne zu bringen. Das sei, so die Sprachregelung, „nicht hilfreich“, „überhaupt nicht hilfreich“. Beide, der Industrieverband und die Bundesregierung, haben ein eigenartiges Verständnis der Dinge. Der BDI, weil er die Vokabeln „politische Unterstützung“ und „politische Forderung“ ganz offensichtlich fortgesetzt durcheinander bringt. Und die Bundesregierung, weil sie von20 den Verbänden in der gerade eröffneten Reformwerkstatt Deutschland liebevolle Zuwendung erwartet. Es ist aber nicht die Aufgabe der Lobbys, an runden Tischen zu sitzen und mitzuregieren. Die denkwürdigen, allesamt gescheiterten Bündnisse – für -Arbeit-Veranstaltungen dieser Bun - desregierung haben gezeigt, dass sich die Interessenvertreter des Landes nicht einmal da auf25 gemeinsame Wege einigen können, wo sie tatsächlich Verantwortung tragen. Verbände versuchen, die Politik zu beeinflussen. Dafür werden sie von ihren Mitgliedern bezahlt, dafür haben sie ihre repräsentativen Büros in Berlin eingerichtet. Ist das erste politische Ziel für die Mitglieder erreicht, fordert man das zweite, dann das dritte. Genug ist es nie. Nicht nur für Wirtschafts- und Industrieverbände. Das gilt genauso für die Gewerkschaften, den ADAC,30 die Bauern- oder Rentnerverbände. Dankbarkeit und dauerhaftes politisches Wohlverhalten zu erwarten ist naiv. Und gefährlich. Die Politik hat genau in diesem Glauben den Verbänden die Tür längst sperrangelweit geöff- net. Es ist ja nicht so, dass Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände tatsächlich noch in der Lobby warten müssen, um ihren Einfluss geltend zu machen. Die Verbände sitzen in den35 Parlamenten, sie helfen in den Bundestagsausschüssen beim Formulieren der Gesetzesvorla- gen, sie lassen Gutachten und Expertisen anfertigen, um die Politik auf die Konsequenzen ihrer Entscheidungen hinzuweisen. Sie arbeiten in den diplomatischen Vertretungen Deutschlands im Ausland, und im Inland sitzen sie gelegentlich sogar in den Ministerien und helfen aus, wenn Personal fehlt. Für die Politik ist diese Arbeit längst unverzichtbar gewor -40 den: Denn sie selbst könnte all die Unterlagen, die in den komplizierten deutschen Gesetzge- bungsverfahren nötig sind, gar nicht mehr herbeischaffen. Deshalb dürfen Verbände heute so tun, als seien sie gar nicht im Interesse ihrer Mitglieder unterwegs, sondern als weiße Ritter für die Allgemeinheit. Und die Politiker tun so, als glaubten sie ihnen das.45 So haben sie alle zusammen in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt, dass immer viel über das Allgemeinwohl geredet und gestritten wurde – dass aber genau so zuverlässig nicht viel dafür passierte. Ändern kann das nur die Politik. Statt schlecht gelaunt über die Maßlosigkeit der Interessenvertreter zu lamentieren, muss sie ihren Weg schon aus eigener Kraft schaffen. Wenn sie den Bundesadler wirklich fliegen lassen will, darf sie ihm nicht im Haus der Deut-50 schen Industrie dabei zusehen. Sie muss ihn selbst freilassen. Im Parlament. Ursula Weidenfeld: Wie frech dürfen Lobbyisten sein? In: Der Tagesspiegel, 24. September 2003, S.1. 37 Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge kennen die grundlegenden Strukturen und Prozesse des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und deren Verankerung im Grundgesetz. Sie sind vertraut mit der Stellung und Rolle von Parteien, Verbänden und anderen Interessengruppen im politischen Wil- lensbildungsprozess. Semesterübergreifend werden Kenntnisse unterschiedlicher demokratietheo- retischer Positionen zur Reflexion der Auswirkungen auf das politische System vorausgesetzt sowie Kenntnisse aus dem Inhaltsbereich „ökonomische Strukturen und Prozesse“. Im methodischen Bereich erfordert die Aufgabe die Fähigkeit zur Analyse und Interpretation ideologiekritischer Texte sowie den Umgang mit Bildern und Symbolen im textlichen Zusam- menhang. Weiterhin werden insbesondere die Fähigkeit zur Entwicklung von Argumentationszu- sammenhängen sowie die Fähigkeit zu differenzierter Reflexion vorausgesetzt. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Verbände : (Interessenverbände, pressure groups) nehmen spezifische Interessen ihrer Mitglieder wahr und bringen diese in den politischen Entscheidungsprozess ein. Verfassungsmäßige Grund- lage der Tätigkeit von Verbänden: Art. 9 GG (Recht zur Bildung von Vereinen und Gesellschaf- ten). Parteien : Personalrekrutierung, Interessenartikulation, Programmfunktion (Integration unter- schiedlicher Interessen in eine Gesamtvorstellung von Politik, für das sie um Zustimmung und um Mehrheit werben), Partizipationsfunktion, Legitimationsfunktion (stellen Verbindung zwischen Bürgern, gesellschaftlichen Gruppe und dem politischen System her), Parteien sind somit auf die gesamte Gesellschaft ausgerichtet und von dieser legitimiert. Parteien wirken (neben Verbänden und einzelnen Bürgern) an der politischen Willensbildung mit (Art. 21GG). Einflussmöglichkeiten von Interessenverbänden im politischen Willensbildungsprozess gegenüber den politischen Parteien z.B. – Mitgliedschaft von Verbandsmitgliedern in politischen Parteien – Mobilisierung von Wählern – Materielle ( finanzielle) Wahlhilfe – Immaterielle Wahlhilfe (z.B. Aufrufe) – Spenden an Parteien zur allgemeinen Parteienfinanzierung gegenüber dem Parlament z.B . – Verbandsmitglieder und Verbandsfunktionäre als Abgeordnete – Lobbyismus – Vorsprache bei Abgeordneten – Hearings gegenüber der Regierung z.B . – Vorsprache und Gutachtenerstellung bei der Ministerialbürokratie – Kontakte mit Regierungsmitgliedern 38 Bei der Darstellung wird eine sinnvolle Schwerpunktsetzung unter Einbeziehung konkreter Bei- spiele erwartet. (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 2 Aus dem Vorwurf der Bundesregierung, die Verbände seien maßlos und dreist, weil sie immer neue Forderungen formulierten (Z. 10f.), leitet die Autorin die These ab, dass beide Seiten ihre jeweiligen Funktionen im politischen Prozess missverstehen (Z. 18f.). Merkmale von Verbänden: – Lobbys sollen nicht mitregieren (Z. 23.) – Unterschiedliche Interessenverbände können sich in Bereichen, in denen sie selbst Verant- wortung tragen, nicht einigen (Z. 24f.). – Interessenverbände müssen im Interesse ihrer Mitglieder immer weitergehende Forderungen stellen (Z. 27f.) Gegenwärtige Position der Verbände im politischen Prozess : – Verbände sind längst in den politischen Prozess eingebunden und beeinflussen ihn mit (Z. 33f.). – Folge: Verbände können vorgeben, für das Allgemeinwohl zu arbeiten (Z. 43f), betreiben jedoch das Gegenteil (Z. 46f.) (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 3 Folgende Interessen könnten u.a. genannt werden: Verbände: – Befriedigung der Interessen der eigenen Klientel – Beeinflussung der Politik in ihrem Sinne – öffentlichkeitswirksame Vertretung der eigenen Anliegen Bundesregierung: – muss Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen abwägen – muss politische Entscheidungen treffen – muss gesamtgesellschaftliche Auswirkungen der eigenen Entscheidungen im Blick behalten (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 4 Mögliche Argumente für die These könnten u.a. sein: Verbände: – sind in allen Politikbereichen tätig 39 – sind in die Vorbereitung von Entscheidungsprozessen direkt und indirekt eingebunden – vertreten häufig größere Wählergruppen – haben Mitglieder in den politischen Parteien, in Parlamenten etc. – beeinflussen die öffentliche Meinung durch Stellungnahmen, Demonstrationen, eigene Me- dien etc. Mögliche Argumente gegen die These könnten u.a. sein: Verbände: – seien Interessenvertreter ihrer Mitglieder und als solche nicht dem ganzen Volk verpflichtet (im Gegensatz zu Parteien, Abgeordneten, Regierungsmitgliedern etc.) – gäbe es in fast allen beruflichen und sozialen Gruppen – Ausgewogenheit durch Vielfalt und Gegensätzlichkeit ( z. B. BDI , Industriegewerkschaften) – Die Regierung(en) und (Volks-) Parteien können nicht explizit Klientelpolitik betreiben, sie seien am sozialen Frieden und an möglichst breiter Zustimmung durch das Volk interessiert. Ein Kernpunkt der Beurteilung könnte sich – abgestuft nach Erscheinungsformen wie Politik- oder Systemverdrossenheit u.a.m. - auf unterschiedlichen Ebenen und bezogen auf unterschiedli- che gesellschaftliche Gruppen auf die Frage nach der Legitimität des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland beziehen, die durch eine Herrschaft der Verbände jenseits des de- mokratischen Prozesses in Frage gestellt wäre. Erwartet wird eine differenzierte Auseinandersetzung und Beurteilung die eine eigene Position begründet vertritt. (Anforderungsbereich III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“(11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) Für eine mit “gut“ bewertete Leistung wird erwartet, dass • die zentralen Aussagen der Autorin in vollem Umfang erfasst und strukturiert wiedergegeben und dabei die differenzierte Argumentationsstruktur und sprachlichen Besonderheiten ange- messen berücksichtigt werden • fundierte Kenntnisse zum politischen System, zur Rolle von Parteien, Verbänden u.a. und ihre Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dargelegt werden • eine in sich stimmige differenzierte Argumentation bezüglich der vorgegebenen These er- folgt, die kategorienorientiert zu einem begründeten Ergebnis führt. Die Note „ausreichend“ wird erteilt, wenn • die Kernaussagen der Autorin in Grundzügen erfasst und sprachlich angemessen wiedergege- ben werden. • Grundkenntnisse zum politischen System, der Rolle von Parteien, Verbänden u.a. und ihre Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dargelegt werden können • eine in groben Zügen nachvollziehbare Argumentation bezüglich der vorgegebenen These erfolgt, die zu einem nachvollziehbaren Ergebnis führt. 40 Prüfungsaufgabe 3 Thema: Ist der Wirtschaftsstandort Deutschland bedroht? Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenstellung: 1. Erläutern Sie die These des Autors (M 1): „Länger oder kürzer arbeiten? Wenn alle Recht haben“. (vgl. Titel des Kommentars) 2. Beschreiben Sie die bestehende Form der Tarifvereinbarungen und erklären Sie, welche Konsequenzen die Überlegungen des Autors (M 1) für diese Tarifform hätten. 3. Interpretieren Sie die Karikatur M 2. 4. Benennen Sie wesentliche Aspekte des Globalisierungsprozesses und erörtern Sie unter Einbeziehungen der Materialien (M1, M2) die These, die Bundesrepublik Deutschland habe einen ernsten Standortnachteil bei dieser Entwicklung. Mögliche Gewichtung: 25%/30%/15%/30% Material 1 Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst des Reformeifers. Kein Tag vergeht mehr ohne einen neuen Reformvorschlag. So ist auch die seit jeher zwischen Arbeitgebern und Ge- werkschaften strittige Frage der Arbeitszeit wieder auf die Agenda gekommen: Müssen wir künf- tig wieder länger arbeiten oder vielleicht noch kürzer? (…) Seit dem Ende der siebziger Jahre schon reden Gewerkschaften und Arbeitgeber beim Thema5 Arbeitszeit konsequent aneinander vorbei. Für die Gewerkschaften liegt das vorhandene Volumen an Arbeit im Land fest, als handele es sich um einen Kuchen: Entsprechend können die einzelnen Stücke nun so geschnitten werden, dass jedermann etwas abbekommt. Haben wir zu viele Ar- beitslose, dann lassen sich diese Menschen in Lohn und Brot bringen, wenn alle mit etwas kleine- ren Anteilen vorlieb nehmen - das Plädoyer für die Arbeitszeitverkürzung. Für die Arbeitgeber10 liegt das Arbeitsvolumen - der Kuchen - keineswegs fest. Sie sehen in der Arbeitszeitverlänge- rung bei gleich bleibendem Entgelt eine Möglichkeit, die Lohnkosten, die in jedem einzelnen ihrer Produkte stecken, zu drücken. Die Betriebe können ihre Autos und Maschinen dann billiger anbieten, bekommen mehr Aufträge und haben letztlich mehr Arbeit - das Plädoyer für die Ar- beitszeitverlängerung. Und was stimmt nun? Die Antwort lautet: beides. In Zeiten einer vorüber-15 gehenden Nachfrageschwäche kann die Arbeitszeitverkürzung durchaus eine sinnvolle Maßnah- me sein, mit der Entlassungen vermieden werden können. (…) Bessere Angebotsbedingungen lassen sich eher durch eine Verlängerung der Arbeitszeit schaffen. Da die Deutschen als "Freizeit- Weltmeister" gelten, scheint es auch keine allzu große Zumutung zu sein, wenn alle künftig etwas mehr arbeiten. Das Institut der deutschen Wirtschaft kritisiert seit langem, dass Deutschland im20 internationalen Vergleich die geringste tarifliche Arbeitszeit hat. Das stimmt. Aber nicht nur in Sachen Freizeit sind die Deutschen ganz vorne, sondern auch bei den Überstunden. Gemessen an der tatsächlichen Arbeitszeit steht Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern gar nicht so schlecht da. (…) Flexible Arbeitszeitmodelle können das Problem lösen: Mehrarbeit - ohne Zuschläge -, wenn es25 viel zu tun gibt; Arbeitszeitverkürzung, wenn Flaute herrscht. Oder: Arbeit à la carte. In vielen Unternehmen gibt es solche Modelle bereits, aber von einer flächendeckenden Einführung kann noch keine Rede sein. Es sind also mehr solcher Vereinbarungen erforderlich, und sie müssen für die Betriebe einfach und beweglich zu handhaben sein. Es reicht, wenn die beiden Tarifparteien 41 grob den Rahmen abstecken. Das wäre endlich mal ein Titel, auf den man stolz sein könnte:30 Deutschland, der Weltmeister bei der Flexibilisierung. Michael Heller, Länger oder kürzer arbeiten? Wenn alle Recht haben, Stuttgarter Zeitung, 03.11.2003, S. 12 Material 2 Gerhard Mester, Bild Nr.133/2188, bei: www.c5.net Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge haben sich in einem Kurshalbjahr mit der sozialen Marktwirtschaft und den Möglichkeiten und Grenzen von Wirtschaftspolitik auseinander gesetzt. Neben Ansätzen des klassischen Liberalismus beschäftigten sie sich u.a. mit dem Ordoliberalismus sowie der Konjunktur- und Stabilisierungspolitik. Kontroverse Standpunkte zur Rolle des Staates wur - den handlungsorientiert erarbeitet. Der internationale Strukturwandel im Rahmen der Globa- lisierung wurde untersucht und die Gestaltungsmöglichkeiten nationaler und internationaler Politik wurden erörtert. Vergleiche von Lohn- und Lohnnebenkosten wurden solchen zur unterschiedlichen Produktivität in einzelnen Volkswirtschaften gegenüber gestellt. Die Auf- 42 gabenstellung nimmt dabei besonderen Bezug auf das Problemfeld der „Gestaltung des sozio- ökonomischen und technologischen Wandels“ sowie die Inhaltsbereiche: Wirtschaftliche Ordnungssysteme, Ökonomische Strukturen und Prozesse, Wirtschaftspolitik und Internatio- nalisierung und Globalisierung. Das Interpretieren und Hinterfragen von Karikaturen bildete neben der Text- und Analyse einen methodischen Schwerpunkt. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Die Prüflinge arbeiten heraus, dass der Autor die von den Gewerkschaften geforderte Ar- beitszeitverkürzung eher als Ausnahme, die Arbeitszeitverlängerung aber als angemessene Maßnahme zur Verbesserung der Angebotsbedingungen versteht, weshalb seiner Ansicht nach diese Mehrarbeit auch ohne Zuschläge erfolgen soll. Die Prüflinge erläutern somit die scheinbar widersprüchliche Auffassung des Autors, dass sowohl längeres als auch kürzeres Arbeiten einen Sinn mache (vgl. der Titel des Artikels). Michael Heller behauptet, Gewerk- schaften und Arbeitgeber redeten schon seit den siebziger Jahren „konsequent aneinander vorbei“ (Z. 6). Während die Gewerkschaften meinten, die vorhandene Arbeit könne so auf- geteilt werden, dass „alle mit etwas kleineren Teilen vorlieb nehmen“ (Z. 10), legten die Arbeitgeber Wert darauf, dass das Arbeitsvolumen insgesamt vergrößert werden könne, wenn die Betriebe Produkte, z.B. Autos und Maschinen (Z. 14), billiger anbieten könnten, also sich die Angebotsbedingungen (Z. 18) verbesserten. Aus diesem Grunde müsste in Deutschland länger gearbeitet werden, schon um die Lohnkosten zu drücken (Z. 13), was beim „Freizeit- Weltmeister“ (Z.19/20) auch keine allzu große Zumutung (Z. 20) sei. Heller unterstellt dabei den Gewerkschaften, sie gingen davon aus, dass das vorhandene Volumen an Arbeit im Land feststehe (Z. 6f.). Arbeitszeitverkürzungen sieht er deshalb nur dann für berechtigt an, wenn bei „vorübergehenden Nachfrageschwächen“ (Z 16) Entlassungen vermieden werden können. Demgegenüber schließt sich Heller den Arbeitgebern und dem Institut der Deutschen Wirt- schaft an, die auf den Faktor der geringen tariflichen Arbeitszeit (Z. 22) in der Bundesrepu- blik abheben. Allerdings wirft er den Arbeitgebern vor, Deutschland sei auch bei den Über- stunden ganz vorn (Z. 24-25). Sein Fazit lautet, dass flexiblere Arbeitszeitmodelle das Prob- lem lösten. Arbeitszeitverkürzungen kommen für ihn aber nur bei einer Konjunkturflaute, Mehrarbeit bei einem Aufschwung in Frage, dann allerdings ohne Zuschläge (Z.26) für die Arbeitnehmer. Erklärende Beispiele hierzu könnten z.B. das Arbeitszeitverkürzungsmodell von VW sein oder aber Forderungen verschiedener Konzerne nach Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich, z.B. bei Siemens, um die Verlagerung von Produktionsstätten ins Aus- land zu verhindern. (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge erkennen, dass der Autor (M 1) unter Flexibilisierung oder “Arbeit á la carte“ (Z. 27) Arbeitszeitmodelle versteht, die bisher zwar in vielen Unternehmen praktiziert wür - den, aber noch keineswegs flächendeckend eingeführt seien. Es handelte sich dabei um Mo- delle, die „für die Betriebe einfach und beweglich zu handhaben sind“ (Z.30.) Den Tarifpar- teien weist er dabei die Rolle zu, in Zukunft nur noch „grob den Rahmen“ (Z.31) abzuste- cken, damit Deutschland „Weltmeister bei der Flexibilisierung“(Z.32) werde und „man stolz sein könnte“ (Z.32) auf Deutschland. Die Prüflinge finden dabei heraus, dass diese Argu- mentation im Widerspruch zur bestehenden Form des sektoralen und regionalen Flächentarif- vertrags steht. Nur einzelne Großunternehmen schließen bisher firmeneigene Haustarifverträ- ge ab. Allerdings werden zunehmend die Regelungen der Flächentarifverträge durch firmen- eigene Sonderbestimmungen ergänzt. Insbesondere die Gewerkschaften sperren sich gegen 43 solche Reformvorschläge, die andererseits besonders von der mittelständischen Industrie gefordert werden. Die Untersuchung und Erklärung könnte sich u.a. erstrecken auf die Rege- lungen des Grundgesetztes (Koalitionsfreiheit), auf die besondere Wettbewerbssituation der mittelständischen Industrie oder den Organisationsgrad bzw. den Mitgliederschwund der Gewerkschaften. Entwicklungen im Rahmen der Globalisierung könnten die Untersuchung ergänzen. (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 3 Die Prüflinge beschreiben zunächst die vier Bereiche (Wirtschaft, Politik, Soziales, Umwelt) und ihre Darstellung im Bild einer Familie. Die Hierarchie in der Familie suggeriert, dass der dominante Vater mit großem Hunger (Ökonomie) von der Mutter (Politik) mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet wird, die Politik gegenüber der Ökonomie also eine dienende Rolle einnehme. Die hilflosen und erstaunten Kinder haben bereits entweder ihr Essen bzw. ihre Ressourcen, entzogen (Soziales) oder gerade weggenommen bekommen (Umwelt). Auf die behauptete Ratlosigkeit und Ohnmacht der Bereiche Soziales, Umwelt und Politik gegenüber der Ökonomie gilt zielt die provokante Aussage der Karikatur. Zudem scheint fraglich, ob der apathisch wirkende Vater nunmehr mit neuer Kraft zu neuen Taten aufbrechen wird. Die Prüflinge könnten entweder allgemein und abstrakt diese Zusammenhänge erläutern oder an Beispielen aus den vier Bereichen die Aussage aufzeigen. Bei der Interpretation der Karikatur ist dabei auch die methodisch motivierte Schrittigkeit der Beschreibung des Dargestellten und der deutenden Abstraktion zu beachten. Der pointierte und überspitzte Standpunkt des Kari- katuristen ist herauszuarbeiten und zu belegen. (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge zeigen unter Nennung und Beurteilung verschiedener Bereiche die These der Standortvor- oder –nachteile der Bundesrepublik Deutschland auf. Zunächst wird genauer definiert, was unter dem Begriff der Globalisierung verstanden wird, z.B. Veränderungen bei Handel, Dienstleistungen, Produktion, Konsumtion, Direktinvestitionen, Finanzmärkte, kulturelle und kommunikative Prozesse, politische Regulierungsversuche etc. Für den Be- reich des Standortfaktors lassen sich z.B. Daten und Entwicklungen für Löhne, Lohnneben- kosten, Produktion, Produktivität, Außenhandel, Rohstoffsituation, Innovation, Ausbildung, Fiskal- und Sozialpolitik benennen. Um zu einer Erörterung zu gelangen, werden die kontro- versen Positionen exemplarischer gesellschaftlicher Großgruppen dargestellt. Im Bereich der Ökonomie können hier z.B. die Positionen der Gewerkschaften (Deutschland als Export- weltmeister) denen der Arbeitgeberverbände (mögliche Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland) gegenüber gestellt und bewertet werden. Eng damit verbunden sind die aktuellen Diskussionen um die Rolle des Staates im Bereich des Sozialen und als Garant der Forschung und Wissenschaft. Zusätzlich ließe sich die Diskussion auf die aktuelle Umweltpolitik in der Bundesrepublik und ihre Bedeutung für globale Prozesse erörtern. Als Fazit wird ein eigen- ständiges, an Kriterien orientiertes Urteil erwartet, das aussagekräftige Beispiele zur Stützung der Argumentation berücksichtigt. Bei der Erklärung der ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge sollten die Prüflinge auf das komplizierte Zusammenwirken mehrere Faktoren in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit achten. Vollständigkeit kann dabei nicht erwartet werden. (Anforderungsbereiche I und III) 44 Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn … • die Prüflinge den in M 1 dargestellten und scheinbar lösbaren Widerspruch zwischen den Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung und –verlängerung erläutern und erklären kön- nen. • die Prüflinge methodisch den Standpunkt des Verfassers korrekt wiedergeben und die Gebundenheit seiner Auffassung an ein entschiedenes Interesse entschlüsseln können. Dies schließt die Analyse sprachlicher Mittel ein. • das bestehende System des Flächentarifvertrages erläutern und den Gegensatz zu den vom Autor in M 1 aufgestellten Forderungen erkennen und bewerten können. • die vier grundlegenden Elemente in der Karikatur sowie die darin behauptete Hierarchi- sierung entschlüsselt und eingeordnet wurden. Die gegenseitige Abhängigkeit der Fakto- ren müsste im Bild und mit Beispielen aus der Wirklichkeit auf ihre Stimmigkeit hin ü- berprüft werden sowie der zu bestimmenden Aussageabsicht des Karikaturisten zugeord- net werden. • die Prüflinge den Begriff der Globalisierung anhand von verschiedenen, wichtigen Merkmalen entwickeln und die Besonderheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen können. • die Prüflinge differenziert und unter Verwendung sowohl ökonomischer als auch gesell- schaftlicher und politischer Faktoren die Chancen und Risiken der Globalisierung für die jeweils Beteiligten erörtern können. • die Darstellung klar strukturiert, allgemein und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn … • die Prüflinge den in M 1 dargestellten Zusammenhang zwischen den Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung und –verlängerung erläutern und erklären können • die Prüflinge methodisch den Standpunkt des Verfassers erfassen und die Bedeutung seiner Argumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer korrekt beschreiben können • das bestehende System des Flächentarifvertrages erläutern und den Gegensatz zu den vom Autor in M 1 aufgestellten Forderungen erkennen können • die vier grundlegenden Elemente in der Karikatur entschlüsselt und eingeordnet wurden. Die gegenseitige Abhängigkeit der Faktoren müsste im Bild der zu bestimmenden Aus- sageabsicht des Karikaturisten zugeordnet werden. • die Prüflinge den Begriff der Globalisierung anhand von verschiedenen Merkmalen entwickeln und die Besonderheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen können • die Prüflinge unter Verwendung sowohl ökonomischer als auch gesellschaftlicher und politischer Faktoren die Chancen und Risiken der Globalisierung für die jeweils Betei- ligten in einigen Aspekten erörtern können 45 • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 4 Thema: „Welches Europa soll es sein?“ Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenstellung: 1. Analysieren Sie Fischers Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Gestaltung Europas. 2. Stellen Sie vor dem Hintergrund der Rede Fischers Zielsetzung und Eckpunkte des europäischen Verfassungsentwurfes dar. 3. Begründen Sie, ob Sie ein Referendum zur EU-Verfassung in der Bundesrepublik befürworten. 4. Erörtern Sie – ausgehend von Fischers Forderungen - kriteriengeleitet, ob dem Bei- trittsantrag der Türkei in die EU stattgegeben werden sollte. Mögliche Gewichtung: 25 %/20 %/25 %/30% Material: Rede von Bundesaußenminister Joschka Fischer anlässlich der Eröffnung des "International Bertelsmann Forum" in Berlin, 9. Januar 2004 In weniger als vier Monaten, am 1. Mai, feiern wir – alte und neue Mitgliedstaaten gemein- sam – in Dublin die Erweiterung der Europäischen Union. In Dublin wird in einem feierli- chen Akt förmlich vollzogen, was uns in den Gremien der Europäischen Union in den letzten5 Monaten schon ganz selbstverständlich geworden ist: dass zehn neue Mitglieder an der Ges- taltung des größer gewordenen Europas mitwirken. Damit wird die Spaltung Europas in Ost und West endgültig überwunden sein. Die neuen Mitgliedstaaten werden der Europäischen Union ein neues Gesicht verleihen, und sie werden selber von der Union geprägt. Beides spüren wir schon heute.10 Und am 1. Mai wird der Erweiterungsprozess nicht abgeschlossen sein. Die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien laufen weiter. Beide bereiten sich intensiv darauf vor, im Jahr 2007 der Union beizutreten. Die Bundesregierung wird sie auch weiterhin dabei nach Kräften unterstützen. Auch der Beitrittsantrag Kroatiens liegt auf dem Tisch. Die Kommission wird dazu dem-15 nächst ihre Stellungnahme vorlegen. Dann wird der Rat entscheiden, wie weiter verfahren wird. Die Türkei hat bereits den Status eines Beitrittskandidaten. Schon heute ist sie der Europäi- schen Union durch intensive Beziehungen verbunden. Die Türkei an die Strukturen des ge- einten Europas heranzuführen, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. (…)20 Seit 1963 hat Europa der Türkei eine Vollmitgliedschaft versprochen. Ende 2004 wird der Europäische Rat nun darüber entscheiden, ob begonnen werden soll, mit der türkischen Re- gierung über einen Beitritt zu verhandeln. 46 Wenn wir das Versprechen, das Europa der Türkei seit 40 Jahren gegeben hat, nicht einlösen, weil es Vorbehalte gegenüber einem islamisch geprägten Staat in der Union gibt, würden wir25 dafür einen sehr hohen Preis zu zahlen haben. (…) Die Erweiterung der Europäischen Union war und ist unseres Erachtens ohne Alternative. Aber sie stellt die Beitrittstaaten vor große Herausforderungen. Umso mehr freut es mich, dass die Kommission im November letzten Jahres feststellen konnte, dass die zehn Beitritt s- länder im Großen und Ganzen zufrieden stellend auf ihre Aufnahme in die Europäische30 Union vorbereitet sind. (…) Von der Erweiterung der Europäischen Union werden die alten wie die neuen Mitgliedstaaten profitieren. Aber die positiven Effekte werden sich nicht von alleine einstellen. Wir müssen gemeinsam den Rahmen dafür schaffen: Eine Union, die die Zahl ihrer Mitglied- staaten so spürbar erhöht, braucht handlungsfähige Strukturen, um ihre vergrößerte Wirt-35 schaftskraft und ihren gestiegenen Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik wirksam nutzen zu können und ihrer gewachsenen Verantwortung gerecht zu werden. Deshalb gilt nach wie vor: Die Erweiterung muss Hand in Hand gehen mit einer grundlegen- den Reform der Europäischen Union und ihrer Institutionen. (…) Vielen Dank40 Aus: www.zeit.de/text/reden/europapolitik/2004_fischer_bertelsmann Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüfungsaufgabe greift schwerpunktmäßig auf den Unterricht zum Inhaltsbereich „Di- mensionen und Perspektiven der Europäischen Union“ zurück und verknüpft diesen mit den Inhaltsbereichen „Politische Strukturen und Prozesse“ sowie „Wirtschaftspolitik“. Im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung einzubringende Kenntnisse zum Inhaltsbereich „Dimensionen und Perspektiven der EU“ sind • die geografischen, kulturellen, normativen und historischen Aspekte des Europabegriffes • die verschiedenen integrationspolitischen Strategien und Szenarien • die Entwicklung der EU-Institutionen und die Etappen der europäischen Integration • die Diskussion um die zukünftige Gestaltung der EU (Erweiterungsperspektiven in Ost- europa / Mitgliedschaft der Türkei) • die Debatte um die Verfassungsdiskussion. Aus dem Kursunterricht zu den „Politischen Strukturen und Prozessen“ sind folgende Kennt- nisse einzubringen: • Demokratiebegriff und –verständnis des Grundgesetzes • Reformdiskussion über Beteiligungsformen (vgl. direkte Demokratie und Bürgerreferen- dum). Aus dem Kursunterricht zur „Wirtschaftspolitik“ sind folgende Kenntnisse einzubringen: • die Währungsunion und die Geldpolitik der EZB 47 • die Bedeutung des Exportes für die nationale Wirtschaftspolitik der BRD • der Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland. Im methodischen Bereich verlangt die Aufgabe die Fähigkeit zur Analyse politischer Reden. Daneben erfordert sie die fachgerechte Verwendung von und dem Umgang mit Fachbegriffen aus dem politologischen Bereich, insbesondere auf dem Sektor der internationalen Politik, ebenso wird von den Prüflingen die ideologiekritische Betrachtung des Materials und die dialogische Auseinandersetzung mit Pro- und Contra-Argumenten verlangt. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Sie verlangt von den Prüflingen auf der Basis des Deutungswissens die zielgerichtete Analyse der Rede bzgl. der Aspekte „Erweiterung“ und „Vertiefung“ . Zentral ist, dass die Prüflinge die Rede nach klaren methodischen Kriterien (vgl. wann, wo, wer, was, wem, wie und mit welcher Absicht?) analysieren. Wichtig ist, dass die Prüflinge zunächst Fischers positive Haltung zur „Erweiterung“ verdeutlichen, indem sie herausarbeiten, dass • die Erweiterung der EU für ihn im Jahr 2004 noch nicht abgeschlossen ist (vgl. Z. 1-15) • die Beitrittsverhandlung mit der Türkei aufgenommen werden sollten (vgl. Z.16 ff) • die Erweiterung der EU aufgrund der Geschichte ohne Alternative ist, aber die Beitritts- staaten vor neue ökonomische und polit ische Herausforderungen stellt (Z. 25-29) • die Erweiterung für die alten und neuen Mitgliedstaaten nur dann Vorteile bringt, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden (Z. 30 ff). Sodann ist herauszustellen, dass für Fischer zur Sicherung der politischen Handlungsfähigkeit der EU grundlegende Reformen der Institutionen erfolgen müssen, um insbesondere ihre „vergrößerte Wirtschaftskraft“ (Z. 33f) und den gestiegenen „Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik“ zu berücksichtigen. Fischer fordert somit zur Sicherung der politischen Handlungsfähigkeit einer erweiterten EU auch die institutionelle „Vertiefung“ der EU. Ab- schließend ist von den Prüflingen auf die Bedeutung des Adressatenkreises/des Ortes der Rede zu verweisen (vgl. Eröffnung des „International Bertelsmann Forum“ in Berlin und die internationale ökonomische Rolle Bertelsmanns). (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge sollen zunächst kurz den Entstehungsprozess des Verfassungsentwurfes aufzei- gen (vgl. vorbereitende Konventsarbeit), Kompromissbildung im Juni 2004 nach dem Schei- tern der EU-Konferenz im Dezember 2003) und das weitere Procedere nach der Unterzeich- nung des Entwurfs durch die Regierungschefs der 25 Mitgliedsstaaten Ende Oktober 2004 in Rom bis zur Inkraftsetzung 2007 darlegen (vgl. Zustimmung der Parlamente bzw. der Bevöl- kerung durch Referenden wie z.B. in GB, Irland und Dänemark). Sodann sollen sie darstellen, dass es Zielsetzung des Verfassungsentwurfes ist, die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen bzw. Aufgabenbereiche in eine Verfassung zu integrieren, die auch die Grundrechte der EU- Bürgerschaft garantiert. Darüber hinaus sind folgende inhaltliche Eckpunkte zu thematisieren: • der Verzicht auf den Gottesbezug in der Präambel 48 • die Stärkung der Rechte des europäischen Parlaments durch die Wahl des Kommissions- präsidenten und die Ausweitung der Gesetzgeberrechte etc. • die klare Regelung der Gewaltenteilung und damit die Vergrößerung der Transparenz • die Festlegung der maximalen Anzahl der Sitze des EU-Parlamentes auf 750 Personen • die eindeutige Klärung des Abstimmungsmechanismus: die doppelte Mehrheit von 55% der Mitgliedsstaaten und 65% der Bevölkerung, wobei die Mehrheit mindestens 15 von 25 Mitgliedsstaaten umfassen muss) • die Sperrminorität wird auf 4 Mitgliedsstaaten erhöht • das Vetorecht gilt weiter für die Steuerpolitik sowie die Außen- und Sicherheitspolitik • die Stärkung der Rolle des Ratspräsidenten und die mögliche Verdopplung seiner Amts- zeit fünf Jahre • die Einsetzung eines EU-Außenministers zur Forcierung einer einheitlichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik • die Begrenzung der Zahl der Kommissare auf 2/3 der Zahl der EU-Länder. Per Rotat i- onsverfahren setzt jedes Land nach zwei Amtsperioden einmal für 5 Jahre aus • die Einführung des Bürgerbegehrens (wenn 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger der EU- Länder per Unterschrift ein Gesetz fordern, muss die Kommission tätig werden). Zentral ist, dass die Prüflinge die Steigerung der Effizienz und der Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Aspekte durch den Verfassungsentwurf aufzeigen und dieser damit ein Fundament für den Erweiterungsprozess darstellt. Ebenso könnten die Prüflinge problemat i- sieren, dass der Verfassungsentwurf die Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten zugunsten der EU beschneidet, woraus sich mögliche Konfliktpunkte im Ratifizierungsverfahren erge- ben (vgl. EU-Skeptiker und EU-Gegner) (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3 Sie verlangt von den Prüflingen die Reorganisation des Deutungswissens über Erneuerungs- und Partizipationschancen im politischen System der Bundesrepublik. So sollten die Prüflin- ge unter Verweis auf die Parteienverdrossenheit und Lähmungserscheinungen in der parla- mentarischen Demokratie der Bundesrepublik auf die besonderen Chancen eines Plebiszites gerade zu einer solch akuten Frage wie der Entscheidung über die europäische Verfassung hinweisen. Zu nennen wären Aspekte wie: • Verstärkung der Kontrollmöglichkeiten der Parteientscheidungen • Brechung des Politikmonopols der Parteien • Stärkung des europäischen Gedankens und des Europabewusstseins in der Bürgerschaft • Motivierung zu verstärktem demokratischem Bürgerengagement und verstärkter Verant- wortlichkeit für Europa. 49 Ebenso sollten die Prüflinge erwähnen, dass in einigen EU-Ländern ein Referendum durchge- führt wird, so dass es zu einer Ungleichbehandlung der EU-Bürgerschaft kommt. Gegen ein Plebiszit sollten folgende Argumente angeführt werden: • Die Verfassung der BRD hat aus historischen Gründen zur Sicherung der Demokratie auf ein Plebiszit verzichtet • Die Furcht vor dem Populismus und der Destabilisierung der Demokratie • Der Kostenfaktor eines Referendums • Der Komplexitätsgrad der Entscheidung. Die Pro- und Contra-Argumente sind im Sinne der geforderten Urteilskompetenz von den Prüflingen abzuwägen. Dabei sollten sie ebenfalls bedenken, wie ein Referendum verfas- sungspolitisch umzusetzen ist. Ebenso könnte von den Prüflingen reflektiert werden, dass man neben dem nationalen im Sinne der europäischen Staatsbürgerschaft auch ein europäi- sches Referendum ansteuern sollte. (Anforderungsbereiche II und III) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge sollen vor dem Hintergrund der Rede Fischers und der Dimensionen des Euro- pa-Begriffes die Türkei-Beitrittsfrage fundiert erörtern und ihre favorisierte Haltung differen- ziert begründen. Im Sinne der geforderten Urteils- und Handlungskompetenz können sie je nach Interessenlage und Zielperspektive für oder gegen den Beitritt argumentieren. Dabei sollten folgende Aspekte bei der Beurteilung eine Rolle spielen: Einhaltung der Kopenhage- ner Kriterien, kulturelle und religiöse Werte, geopolitische Überlegungen, die ökonomische und demographische Situation in der Türkei, etc. Je nach Beurteilung dieser Kriterien (vgl. Rolle von Demokratiedefiziten und Rechtsstaat- lichkeit, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, finanzieller Sonderstatus für die Türkei, Erschließung neuer Märkte, Rolle als strategischer Bündnispartner, Re- Islamisierung, Schaffung eines interkulturelles Europa, Relevanz für die Handlungsfähigkeit der EU, etc.) können sich die Prüflinge pro oder contra entscheiden oder auch die Idee der „privilegierten Partnerschaft“ aufnehmen. (Anforderungsbereiche I und III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte): Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • eine stringente und fachterminologisch präzise Identifizierung der von Fischer intendier- ten Gestaltungsprinzipien geleistet wird • eine fachterminologisch exakte und systematische Darstellung der Entwicklungen, Ziel- setzung und Eckpunkte des Verfassungsentwurfes erfolgt • eine kriteriengeleitete und stringente Erörterung bzgl. der Einführung des Referendums in der BRD erstellt wird • eine eigenständig erarbeitete, variantenreiche und multiperspektivische Erörterung der Pro- und Contra-Argumente bezüglich der Aufnahme der Türkei in die EU geliefert wird 50 • die Darstellung klar strukturiert, allgemein- und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • bei der Materialanalyse die Position Fischers zu den Gestaltungsprinzipien Erweiterung und Vertiefung in den Ansätzen sachlich weitgehend richtig dargestellt werden • eine Darstellung der wesentlichen Aspekte bezüglich, der Entwicklung, Zielsetzung und Eckpunkte des Verfassungsentwurfes erfolgt • einige Pro- und Contra-Argumente bzgl. der Referendumsfrage insgesamt sachlich be- gründet erörtert werden • einige Pro- und Contra-Argumente für die eigene Entscheidungsfindung bzgl. der Bei- trittsfrage insgesamt sachlich begründet verarbeitet werden • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 5 Thema: Die moderne Gesellschaft – eine unsichere Gesellschaft? Aufgabenart: Materialungebundene Aufgabe (Analyse, Darstellung, Erörterung): Aufgabenstellung: In den letzten Jahren stellten Wissenschaftler wiederholt die These auf, der Verlust von Sicherheit sei ein wesentliches Merkmal moderner Gesellschaften. 1. Erläutern Sie diese These ausgehend von Charakteristika der gegenwärtigen Gesell- schaft der Bundesrepublik Deutschland. 2. Nehmen Sie zu der These Stellung und überprüfen Sie dabei, inwieweit die These auch im Hinblick auf die internationale Verflechtung zutrifft. 3.1. Beschreiben Sie ein Reformvorhaben im Bereich sozialer Sicherheit. 3.2 Untersuchen Sie anhand dieses Beispiels Notwendigkeiten und Grenzen politischen Handelns. Mögliche Gewichtung: 30%/30%/40% Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge haben sich in einem Halbjahr mit gesellschaftlichen Strukturen und sozialem Wandel in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit Sozialpolitik auseinander gesetzt. Dabei wurde genauer auf Entwicklungstendenzen bezüglich Bevölkerungsstrukturen, Famili- enstrukturen, Arbeits- und Berufswelt sowie auf Dimensionen sozialer Differenzierung und Veränderungen im Wertebereich eingegangen. Mindestens ein Beispiel für aktuelle Reform- maßnahmen im Bereich sozialer Sicherheit wurde ausführlich behandelt. Die Teilaufgabe 2 nimmt Bezug auf den Themenbereich „Internationale Politik“. Erwartet werden hier Kenntnisse zur aktuellen Friedens- und Sicherheitspolitik, speziell zu den Aus- wirkungen der Globalisierung. Bei Teilaufgabe 3.2 wird Grundwissen zum politischen Pro- zess in der Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt. 51 In methodischer Hinsicht sind insbesondere ein sicherer Umgang mit der Fachterminologie, die Fähigkeit zur Entwicklung von Argumentationszusammenhängen sowie die Fähigkeit zu differenzierter Reflexion gefordert. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Die Prüflinge analysieren in zusammenhängender, strukturierter Form unterschiedliche Ten- denzen in der gegenwärtigen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Bede u- tung für einen Verlust von Sicherheit, z. B. – Veränderungen in Familienstrukturen (u.a. Schwächung sozialer Bindungen) – Wertewandel (u.a. Individualisierungstendenzen mit biografischen Brüchen, immer geringere Verbindlichkeit eines festen Werterahmens für soziale Interaktionen und Ver- lust von Verhaltenssicherheiten, Verunsicherung durch Optionsvielfalt in der pluralen Lebenswelt, Sinnfindungsproblematik) – Entwicklungen in Arbeits- und Berufswelt (u.a. Lockerung sozialer Bindungen durch verstärkte Mobilitätserfordernisse, vermehrt Brüche in Berufsbiografien, drohende Ar- beitsplatzverluste) – in Teilbereichen Intensivierung sozialer Mobilität (u.a. vermehrte Statusunsicherheit) – zunehmende Wissenskomplexität (u.a. Orientierungsproblematik) – Weiterentwicklungen der „Risikogesellschaft“ (u.a. gewandeltes, teilweise gestiegenes Gefahrenpotential). In methodischer Hinsicht wird erwartet, dass die Prüflinge befähigt sind, soziologische, politische und ökonomische Sachverhalte unter Einbeziehung grundlegenden fachlichen Deutungs- und Ordnungswissens und bei Verwendung der Fachterminologie zu verknüpfen sowie eine klar gegliederte Argumentation zu entwickeln. (Anforderungsbereiche II und I) Teilaufgabe 2 Auf der Basis der dargelegten Charakteristika der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutsch- land bestimmen die Prüflinge zum einen den Stellenwert der Entwicklungen im Hinblick auf einen Sicherheitsverlust und verdeutlichen, inwiefern die These in Bezug auf Gesamtgesell- schaft bzw. die individuelle Einschätzung berechtigt ist. Hinsichtlich der internationalen Verflechtungen ist z. B. einzugehen auf – die Bedrohung durch den internationalen Terror (z. B. Problematik der terrorbereiten „Schläfer“ inmitten der Gesellschaft) – unterschiedliche Auswirkungen des Globalisierungsprozesses (z. B. Verlagerung von Arbeitsplätzen in das Ausland, gestiegenes Risiko der Ausbreitung von Infektionskrank- heiten infolge der Aufhebung räumlicher Distanz) – Folgen von Migrationsprozessen (z. B. Integrationsprobleme). Andererseits sind als Argumente gegen die These u.a. anzuführen die Bedeutung eines dicht(er) geknüpften sozialen Netzes sowie Sicherheitsgewinne aufgrund einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und eines Ausbaus institutioneller Kooperation (z. B. ver- 52 breiterte Kooperation durch EU-Erweiterung, vertiefte internationale Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Problemen, aktuelle Entwicklungen bei der UNO im Hinblick auf eine „Weltinnenpolitik“). Im Anschluss an die differenzierte Argumentation gelangen die Prüflinge zu einem begrün- deten Urteil, inwieweit die These vom Sicherheitsverlust als einem wesentlichen Merkmal moderner Gesellschaften zutrifft. (überwiegend Anforderungsbereich III) Teilaufgabe 3.1 Die Prüflinge beschreiben ein Reformvorhaben aus dem Bereich soziale Sicherung (z. B. Bürgerversicherung, Reform der Pflegeversicherung, Grundrente). Klar herausgearbeitet werden müssen dabei die Zielsetzungen und Strategien, z. B. also die Beantwortung der Frage, ob das Reformvorhaben mehr Sicherheit oder mehr Eigenverantwortung beim Bürger anstrebt. (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3.2 Mit Bezug auf das ausgewählte Reformvorhaben untersuchen die Prüflinge zunächst Not- wendigkeiten politischen Handelns, die aus der Verpflichtung des Staates zum Schutz und zur Sicherung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie aus der Erfüllung des Sozialstaats- prinzips als einem der Grundprinzipien der Verfassung (Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 GG) resultieren, wie z. B. – Hilfen bei der Bewältigung besonderer Aufgaben und Lebensrisiken gerade im Hinblick auf gesellschaftlichen Wandel – die Ausgestaltung von Solidaritäts- und Gerechtigkeitsvorstellungen – die Vermeidung drohender sozialer Konflikte. Politische Reformmaßnahmen können u.a. auch notwendig sein, um die Effizienz bisheriger Maßnahmen zu steigern, die Selbstverantwortung des Einzelnen zu fördern, überzogene Anspruchshaltungen gegenüber dem Sozialstaat zu vermindern und Einsparungen zu ermög- lichen. Anschließend werden Grenzen politischen Handelns aufgezeigt, die sich z. B. ergeben – hinsichtlich der Durchsetzbarkeit (z. B. Probleme der Mehrheitsfindung insbesondere bei zustimmungspflichtigen Gesetzen) – hinsichtlich der Akzeptanz (z. B. Verunsicherung der Bevölkerung durch ständig korri- gierte Reformvorhaben) – aufgrund von Verteilungskonflikten (z. B. Finanzierungsgrenzen bei Systemen der sozi- alen Sicherung infolge des Wandels der Altersstruktur) – aufgrund von Zielkonflikten (z. B. bezüglich des Spannungsfelds Gerechtigkeit – Gleich- heit - Sicherheit). Je nach Beispielwahl sind auch die Schwierigkeiten, bei einem ständigen Wandel der Rah- menbedingungen verlässliche Voraussagen als Grundlage politischen Handelns machen zu 53 können, sowie die wachsende Bedeutung des internationalen Umfelds für politische Ent- scheidungen aufzuzeigen. (überwiegend Anforderungsbereich II) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte): Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn – fundierte, breit gefächerte Kenntnisse zu Entwicklungstendenzen in unterschiedlichen Bereichen der gegenwärtigen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zum Aus- druck gebracht werden und die entsprechende Fachterminologie richtig verwendet wird – soziologische, politische und ökonomische Sachverhalte unter dem Aspekt „Verlust von Sicherheit“ einleuchtend miteinander verknüpft werden und die Erklärungen klar struktu- riert sind – die Auseinandersetzung mit der These auf der Grundlage solider Kenntnisse - auch zur internationalen Politik - differenziert erfolgt und zu begründetem Urteilen führt – bei der Beschreibung eines politischen Reformansatzes im Bereich sozialer Sicherheit Zielsetzung und Strategien klar werden – bei der Untersuchung von Notwendigkeiten und Grenzen politischen Handelns ein grundlegendes Verständnis der Problematik deutlich wird – die Argumentation insgesamt überzeugend und folgerichtig ist – die Darstellung klar strukturiert, allgemein und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn – bei der Verknüpfung einiger gesellschaftlicher Entwicklungstendenzen mit der These vom Verlust der Sicherheit Basiswissen zur gegenwärtigen Gesellschaft der Bundesrepu- blik Deutschland erkennbar ist und die Erläuterung von Zusammenhängen insgesamt nachvollziehbar gelingt – die These nicht nur einseitig bejaht bzw. verworfen wird und auch die Ambivalenz inter- nat ionaler Verflechtungen im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt ansatzweise erfasst ist, – ein politischer Reformansatz in Grundzügen vorgestellt wird – einige Aspekte zu Notwendigkeiten und Grenzen politischen Handelns reflektiert werden, – die Argumentation in der Regel nachvollziehbar vorgetragen wird – die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. 54 1.3 Aufgabenbeispiele für das Leistungskursfach Prüfungsaufgabe 1 Thema: Umbau des Sozialstaates – aber wie? Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenart II (Analyse, Darstellung und Gestaltung) Aufgabenstellung zu Aufgabenart I: 1. Erklären Sie anhand von Textbelegen Steinbrücks Auffassung von sozialer Gerechtig- keit. 2. Beschreiben Sie die bestehenden „sozialen Sicherungssysteme“ (Z.24) und deren Ver- ankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 3. Interpretieren Sie die Karikatur und stellen Sie - auch unter Einbeziehung des Textes - die Positionen der beiden in der Karikatur abgebildeten Generationen zu möglichen Lö- sungsvorschlägen gegenüber. 4. Setzen Sie sich mit Steinbrücks Auffassung von sozialer Gerechtigkeit und mit der Umsetzungsmöglichkeit seiner Auffassung im politischen System der Bundesrepublik auseinander. Mögliche Gewichtung: 25%/15%/30%/30% Aufgabenstellung zu Aufgabenart II: 1. Erklären Sie anhand von Textbelegen Steinbrücks Auffassung von sozialer Gerechtig- keit. 2. Zeigen Sie auf, welche Auswirkungen Steinbrücks Reformvorschläge auf die Renten- versicherung bzw. das Rentensystem hätten. 3. Überprüfen Sie die Durchsetzbarkeit der Reformvorschläge von Steinbrück im polit i- schen System der Bundesrepublik. 4. Gestalten Sie unter Nutzung des Textes und der Karikatur ein Streitgespräch zwischen den beiden in der Karikatur dargestellten Generationen über Ursachen, Auswirkungen und Lösungsvorschläge des thematisierten Problems. Mögliche Gewichtung: 25%/15%/25%/35% Material 1 Etwas mehr Dynamik, bitte/DIE ZEIT vom 13.11.2003, S.18. (Verfasser: Peer Steinbrück, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, SPD) (…)Unser Fundament hat Risse. In dem Schraubstock einer irreversiblen Globalisierung, zunehmender Überalterung unserer Gesellschaft, steigender Staatsschulden mit entsprechen- den Zinslasten und einer schwachen Wachstumsdynamik funktioniert der Sozialstaat nicht5 mehr so, wie wir das gewöhnt sind. Noch so viele Kongresse, Demonstrationen, Empörungen und Abstrafungen bei Wahlen werden an einer simplen politischen Mathematik nichts ändern: Weitreichende Reformen und der Umbau des Sozialstaates sind unvermeidlich, wenn 55 – das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung immer ungünst iger wird10 – die Rentenbezugszeiten weiter zunehmen – die Spielräume der öffentlichen Haushalte immer geringer werden. (…) Die Wahrheit ist: Wir brauchen mehr, aber auch eine anders verstandene soziale Ge- rechtigkeit, und wir brauchen dafür neue Ansätze. (…) Die beiden zentralen Hebel für die Beseitigung heutiger sozialer Ungerechtigkeiten sind erstens eine Verschiebung von sozial-15 konsumtiven zu sozialinvestiven Ausgaben und zweitens die Änderung der Finanzierungsba- sis unserer Sozialsysteme. Soziale Gerechtigkeit bedeutet: Wir müssen die Anstrengungen für eine bessere Bildung für alle deutlich erhöhen, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und die Armutsquote senken. Mit den sozialinvestiven Ausgaben müssen wir solche Ansätze in Deutschland stärken, die20 für die Zukunftsfähigkeit des Landes und die Zugangsgerechtigkeit maßgeblich sind. Eine Politik der sozialen Gerechtigkeit in der Wissensgesellschaft muss jedem und jeder die glei- che Chance gewähren, nach seinen und ihren Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bildung ist das entscheidende Kriterium für beruflichen Erfolg und Einkommen. (…) Mit der Agenda 2010 konsolidieren wir die sozialen Sicherungssysteme. In der Perspektive25 darüber hinaus müssen wir sie auf eine neue, zukunftsfeste Grundlage stellen, die der Alters- struktur der Bevölkerung und den langfristigen Tendenzen der Erwerbsarbeit Rechnung trägt. Dazu müssen wir die Finanzierung der sozialkonsumtiven Ausgaben, also der Renten und der Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, vom Beschäft i- gungssystem lösen. Die beiden Pfeiler des traditionellen Sozialstaats, die Regulierung des30 nationalen Arbeitsmarktes und das Normalarbeitsverhältnis, sind im Laufe des vergangenen Vierteljahrhunderts unwiderruflich unterspült worden. Wer der Erwerbsarbeit auch künftig überwiegend die Finanzierung der sozialen Leistungen aufbürdet, entfernt sich von den Zie- len der annähernden Vollbeschäftigung und der internationalen Konkurrenzfähigkeit und gefährdet die Grundlagen unseres Wohlstandes.35 Auf längere Sicht sollte unser heutiges Versicherungsprinzip Schritt für Schritt durch den Aufbau eines staatlichen Leistungssystems ersetzt werden. Zu dessen Finanzierung müssten dann nicht nur die Beitragszahler, sondern alle Steuerzahler herangezogen werden. Entspre- chend wären aber auch diese Leistungen für alle da. Dieses allmähliche Umsteuern von einem beitrags- zu einem steuerfinanzierten System würde die Lohnzusatzkosten erheblich senken40 und damit Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zugute kommen. Am Ende eines solchen Umsteuerungsprozesses könnte eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung ste- hen, die im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitslosigkeit und im Rentenfall verlässlich vor Armut schützt und Rechtsansprüche auf gesellschaftliche Teilhabe umfasst. Die darüber hinausgehende Absicherung des Lebensstandards bedürfte dagegen einer zusätz-45 lichen betrieblichen oder individuellen Vorsorge. Auch wenn es unpopulär ist: Kein verant- wortungsbewusster Politiker kommt dabei um das Bekenntnis herum, dass die Bürger zu- künftig mehr Geld von ihrem verfügbaren Einkommen für Gesundheit, Alter und Pflege werden ausgeben müssen. Die Gleichheit der Lebenschancen verlangt den gleichen Zugang aller zu den gesellschaftli-50 chen Grundgütern, die Voraussetzung für menschliche Würde und Selbstachtung sind. Das bedeutet zunächst: Wir müssen alles tun, um Armut zu vermeiden. Das System der sozialen, bedarfsgerechten Grundsicherung muss so ausgestaltet werden, dass es wirksam vor Armut schützt, aber gleichzeitig Anreize bietet, neue Arbeit aufzunehmen. Die Gesellschaft hat ein 56 Recht darauf, dass jeder das in seinen Kräften Stehende tut, um auf Leistungen der Allge-55 meinheit nicht angewiesen zu sein. (…) Der Sozialstaat der Zukunft ist für gleiche Lebens- chancen, nicht aber für gleiche Ergebnisse verantwortlich. Unterschiede in Einkommen und Vermögen sind gerecht, solange sie auf eigener Leistung beruhen und Solidarbeiträge für die gesamte Gesellschaft, gerade auch für die am schlechtesten Gestellten, erbringen. Oberstes Ziel einer Politik der sozialen Gerechtigkeit – auch in Anerkennung des Leistungsprinzips –60 bleibt es, dass jeder durch eigene Leistung und möglichst ohne fremde Hilfe sein Leben gestalten kann. (…) Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für jene zu ma- chen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur65 um sie – muss sich Politik kümmern. Material 2: Karikatur von Horst Haitzinger Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge haben sich mit dem Inhaltsbereich Gesellschaft, hier „Soziale Gerechtigkeit“, beschäftigt: • Das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes 57 Prinzipien und Säulen der sozialen Sicherung (u.a. Solidar- und Subsidiaritätsprinzip) Unterschiedliche Ansätze zur Realisierung sozialer Gerechtigkeit (Leistungs- und Bedarfsprinzip; Generationengerechtigkeit; Gerechtigkeit als Fairness) Entwicklung der Kosten des Sozialstaates Ursachen der Kostenexplosion: Arbeitslosigkeit, demographischer Wandel Folgen: Entwicklung der Staatshaushalte, Staatsverschuldung • Konzepte zur Reform der Rentenversicherung Systemimmanente Vorschläge (u.a. Heraufsetzen des Renteneintrittsalters) Systemüberschreitende Konzepte (u.a. steuerfinanzierte Grundrente) Positionen der Parteien und Verbände Ein anderer Inhaltsbereich ergibt sich aus der vierten (Aufgabenart I) bzw. aus der dritten Aufgabe (Aufgabenart II): Die Prüflinge müssen hier ihre Kenntnisse aus dem Inhaltsbereich „Politik“ (vor allem „Politische Strukturen und Prozesse“) einfließen lassen. Methodische Voraussetzungen sind: Textanalyse; Interpretation von Karikaturen; Gestalten von Dialogen. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung (Aufgabenart I) Teilaufgabe 1 Die Prüflinge erkennen, dass Steinbrücks Position zur sozialen Gerechtigkeit auf der Leis- tungsgerechtigkeit (z.B. Zeile 57 und 60) von August von Hayek fußt und Steinbrück die Leistungsgerechtigkeit auf den Sozialstaat überträgt, indem er es für sozial gerecht hält, für diejenigen Politik zu machen, die Leistungen zum Erhalt der Gesellschaft und damit des Sozialstaates erbringen, sich also sozialinvestiv verhalten, nicht für diejenigen, die ein sozial- konsumtives Verhalten an den Tag legen (Zeilen 61-65). Zugleich erkennen sie, dass Steinbrück außerdem unter sozialer Gerechtigkeit die Armutsvermeidung (und nicht Siche- rung des Lebensstandards; wer das wolle, müsse zusätzlich privat vorsorgen, Zeilen 42-45) und die Ausweitung der Finanzierungsbasis des Sozialstaates (Umstellung auf Steuerfinanzie- rung, so dass alle Berufsgruppen ihren Beitrag leisten müssen, Zeilen 35-40) versteht. Steinbrücks Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit umfassen zugleich Gerechtigkeit als Fairness („gleichen Zugang aller zu den gesellschaftlichen Grundgütern“, Zeile 49/50, und „Solidarbeiträge für die gesamte Gesellschaft, gerade auch für die am schlechtesten Gestell- ten“, Zeile 58) und die Bedarfsgerechtigkeit („bedarfsorientierte soziale Grundsicherung“, Zeile 41/42, und „bedarfsgerechten Grundsicherung“, Zeile 52). (überwiegend Anforderungsbereich II) 58 Teilaufgabe 2 Dargestellt wird, dass die sozialen Sicherungssysteme z.B. beinhalten: • die ökonomische Mindestsicherung des Einzelnen und seiner Familie im Fall von Krank- heit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und bei Eintritt ins Rentenalter (Versi- cherungsprinzip) • die Gewährleistung von Sozialhilfe; sozialstaatliche Maßnahmen für besondere Perso- nengruppen (z. B. Jugendliche, Mütter) und in besonderen Lebenssituationen (z. B. Be- hinderte, Aussiedler): Fürsorgeprinzip • das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes: Art. 20 und Art. 28 des Grundgesetzes in Ver - bindung mit Art. 79 Abs. 3 (Ewigkeitsgarantie); Art. 1 GG (Verpflichtung des Staates zur Sicherung des Existenzminimums), Art. 6 GG (Schutz der Familie; Anspruch jeder Mut- ter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft) (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3 Die Prüflinge verweisen darauf, dass die Karikatur die finanziellen Lasten (Rentenbeiträge) für die junge Generation überspitzt thematisiert und damit der Generationenkonflikt (siehe Ruhekissen „Generationenvertrag“) dargestellt wird, wobei das ungünstige Verhältnis von Beitragszahlern zu Zahlungsempfängern, verursacht durch die gestiegene Lebenserwartung und den Geburtenrückgang, in der Karikatur mit dem Verhältnis 1:1 übertrieben dargestellt ist. In Anlehnung bzw. Umdeutung des Märchens lässt Haitzinger die Großmutter zum Wolf mutieren, die bzw. der gierig die Rentenbeiträge und wohl auch bald Rotkäppchen selbst und damit die Beitragszahler verschlingt. Methodisch ist darauf zu achten, dass die Interpretation am Bild belegt wird. Position zur Lösung des Problems aus Sicht der jungen und alten Generation: • Verzicht der Rentner auf Leistungen im Alter, keine den Lebensstandard sichernde (Aus- ruhen auf dem Kissen mit der Aufschrift „Generationenvertrag“), sondern eine vor Armut schützende Rente (Zeilen 41-45; Karikatur: der Rentner bzw. die Rentnerin als gieriger Wolf, der die Jungen ausbeutet) versus Rente als Lohn für Lebensleistung • Anheben des Renteneintrittsalters versus Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit • Senkung der Lohnnebenkosten versus Sicherheit der Rente • Abschaffen des Generationenvertrages versus Wert des Generationenvertrages • Abbau der Staatsverschuldung (Zeilen 2/3) versus Lebensstandard der heutigen Jugend, der auch durch die Staatsverschuldung ermöglicht wurde, nicht vergleichbar mit dem Le- bensstandard zu ihrer Jugendzeit (überwiegend Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 4 Zum einen können die Prüflinge Steinbrücks Sichtweise des Sozialstaates und von sozialer Gerechtigkeit zustimmen. Dabei müssten sie dann – ausgehend von der Arbeitslosigkeit, der Rentenproblematik und der Staatsverschuldung – auf die Finanzierbarkeit des Sozialstaates hinweisen, die durch eine steuerfinanzierte Grundsicherung gewährleistet werden könnte; 59 zugleich könnten sie erkennen, dass eine Umstellung auf Steuerfinanzierung im Grunde ihren eigenen Interessen entspricht. Zum anderen können Sie Steinbrück widersprechen, indem sie auf die mögliche Stigmatisierung von Kranken und Alten als Konsumenten des Sozialstaates, die nichts (mehr) leisten, verweisen. Zugleich geht es darum, mögliche Probleme bei der Umsetzung des Modells von Steinbrück zu erkennen: Gerechtigkeitslücke (Doppelbelastung einzelner Jahrgänge oder einer Generat i- on bei der Umstellung auf Steuerfinanzierung); Entlassen der Arbeitgeber aus der parität i- schen Finanzierung; mögliche negativen Folgen: sozialer Unfrieden, Abstrafen bei Wahlen; Probleme für die Wirtschaft durch (massive) Steuererhöhungen. Außerdem kann auf die so genannte Reformunwilligkeit der Deutschen und auf die Probleme des Föderalismus (Veto- spielertheorem) hingewiesen werden. (Anforderungsbereich III) Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung (Aufgabenart II) Teilaufgabe 1 Die Prüflinge erkennen, dass Steinbrücks Position zur sozialen Gerechtigkeit auf der Leis- tungsgerechtigkeit (z.B. Z. 57 und 60) von August von Hayek fußt und Steinbrück die marktwirtschaftliche Leistungsgerechtigkeit auf den Sozialstaat überträgt, indem er es für sozial gerecht hält, für diejenigen Politik zu machen, die Leistungen zum Erhalt der Gesell- schaft und damit des Sozialstaates erbringen, sich also sozialinvestiv verhalten, nicht für diejenigen, die ein sozialkonsumtives Verhalten an den Tag legen (Z. 61-65). Zugleich erken- nen sie, dass Steinbrück außerdem unter sozialer Gerechtigkeit die Armutsvermeidung (und nicht Sicherung des Lebensstandards; wer das wolle, müsse zusätzlich privat vorsorgen, Z. 42-45) und die Ausweitung der Finanzierungsbasis des Sozialstaates (Umstellung auf Steuer- finanzierung, so dass alle Berufsgruppen ihren Beitrag leisten müssen, Z. 35-40) versteht. Steinbrücks Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit umfassen zugleich Gerechtigkeit als Fairness („gleichen Zugang aller zu den gesellschaftlichen Grundgütern“, Z. 49/50, und „Solidarbeiträge für die gesamte Gesellschaft, gerade auch für die am schlechtesten Gestell- ten“, Z. 58) und die Bedarfsgerechtigkeit („bedarfsorientierte soziale Grundsicherung“, Z. 41/42, und „bedarfsgerechten Grundsicherung“, Z. 52). (überwiegend Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge stellen dar, dass Steinbrücks Reformvorschläge auf Rentenkürzungen und vom Modell her auf eine so genannte Grundrente hinauslaufen: einheitlicher Geldbetrag für alle, individueller Anspruch, finanziert durch Steuern, Verankerung der Grundsicherung in der Verfassung. Mögliche Vorteile: Der Faktor Arbeit wird entlastet; entspricht der demographi- schen Entwicklung; Erweiterung der Finanzierungsbasis (alle Steuerpflichtigen müssen einzahlen, da dieses Modell steuerfinanziert ist). Außerdem weisen sie auf das gravierende Problem der Doppelbelastung einer Generation während der Umstellungsphase (Eigentums- schutz für die eingezahlten Rentenbeiträge) hin; zugleich wäre die Rente kein Lohn mehr für die erbrachte Lebensleistung. Auf jeden Fall ist die Konsequenz von Steinbrücks Vorschlägen – wie immer man das Rentenmodell dann nennt – eine Absenkung der Rente und/oder eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. (Anforderungsbereiche II und I) Teilaufgabe 3 60 Die Prüflinge machen auf die Probleme bei der Umsetzung von Steinbrücks Reformvorschlä- gen aufmerksam: Gerechtigkeitslücke (Doppelbelastung einzelner Jahrgänge oder einer Generation bei der Umstellung auf Steuerfinanzierung); Entlassen der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung; mögliche negativen Folgen wegen der faktischen Kürzungen der Sozialleistungen: sozialer Unfrieden, Abstrafen bei Wahlen; Probleme für die Wirtschaft durch (massive) Steuererhöhungen. Insgesamt erscheinen systemimmanente Veränderungen und Kürzungen eher durchsetzbar; doch kann die SPD nicht dem Dilemma entfliehen, Politik gegen die eigene Klientel zu machen. Insofern muss hier eine schnelle Umstellung erfolgen, da angesichts der demographischen Entwicklung die Älteren der Gesellschaft in nicht allzu ferner Zukunft die Mehrheit haben werden. Außerdem kann auf die so genannte Reformunwilligkeit der Deutschen und auf die Probleme des Föderalismus (Vetospielertheorem) hingewiesen werden. (überwiegend Anforderungsbereich II, auch III) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge verfassen im Sinne eines Perspektivenwechsels einen Dialog zwischen den beiden Personen; der Einstieg erfolgt sinnvoll; ob es am Ende des Dialogs zu einer Lösung des Problems kommt oder nicht, bleibt abzuwarten; auf jeden Fall muss deutlich werden, ob die Personen zu einem Kompromiss bereit sind oder nicht. Folgende Gesichtspunkte könnten in diesem Dialog enthalten sein: • finanzielle Lasten (Rentenbeiträge) für die junge Generation versus Notwendigkeit von Wirtschaftswachstum bzw. Erhöhung der Produktivität • gestiegene Lebenserwartung (Z. 2) und Geburtenrückgang führen in den nächsten Jahr- zehnten zu einem ungünstigen Verhältnis von Beitragszahlern zu Zahlungsempfängern (in der Karikatur 1:1) versus Sorgen für Nachwuchs bzw. Zuwanderung • hohe Arbeitslosigkeit verringert die Anzahl derjenigen, die in die Rentenkasse einzahlen versus größere Bereitschaft zur Arbeit • der Staat gerät durch die hohe Staatsverschuldung an die Grenzen seiner Belastbarkeit (Z. 2/3), Abbau der Staatsverschuldung versus Lebensstandard der heutigen Jugend, der auch durch die Staatsverschuldung ermöglicht wurde, nicht vergleichbar mit dem Lebensstan- dard zur Jugendzeit der Großmutter • Verzicht der Rentner auf Leistungen im Alter, keine den Lebensstandard sichernde (Aus- ruhen auf dem Kissen mit der Aufschrift „Generationenvertrag“), sondern eine vor Armut schützende Rente (Z. 41-45; Karikatur: der Rentner bzw. die Rentnerin als gieriger Wolf, der die Jungen ausbeutet) versus Rente als Lohn für Lebensleistung • Anheben des Renteneintrittsalters versus Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit • Senkung der Lohnnebenkosten versus Sicherheit der Rente • Abschaffen des Generationenvertrages versus Wert des Generationenvertrages • Forderung nach Kinderwahlrecht wegen der politischen Verhinderungsmacht der Alten bei Wahlen versus „Ein Mann, eine Stimme“ (überwiegend Anforderungsbereich III) 61 Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) (Aufgabenart I) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • die Prüflinge die für Steinbrücks Position charakteristischen Merkmale erkennen (vor allem das Übertragen der so genannten Leistungsgerechtigkeit auf den Sozialstaat), diese deutlich und umfassend am Text belegen und die Fachsprache (Leistungs- und Bedarfs- gerechtigkeit; Gerechtigkeit als Fairness) benutzen; zugleich muss die Darstellung geord- net erfolgen und sprachlich überzeugend sein • die Auflistung der Gesichtspunkte des sozialen Sicherungssytems und deren Verankerung im Grundgesetz geordnet und detailliert erfolgt • die Prüflinge die Karikatur sowohl inhaltlich als auch methodisch überzeugend interpre- tieren und die essentiellen Positionen zu den Lösungsvorschlägen aufeinander bezogen mit Bezügen zum Text und zur Karikatur gegenüberstellen unter überzeugender Benut- zung der Fach- und Standardsprache • die Argumentation quantitativ überzeugend und im Rahmen der Urteilsbildung differen- ziert und schlüssig ausgearbeitet ist • die Darstellung insgesamt geordnet erfolgt und sprachlich überzeugend ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • die Prüflinge in Grundzügen Steinbrücks Favorisierung der sozialinvestiven Ausgaben erkennen und diese am Text belegen • die Prüflinge die sozialen Sicherungssysteme in den Grundzügen, nicht aber in allen Einzelheiten benennen können • sie einzelne Gesichtspunkte der Karikatur sowohl inhaltlich als auch methodisch nach- vollziehbar darstellen und unter einigen Textbezügen gegenüberstellen; zugleich müssen die Prüflinge in ihrer standardsprachlichen geordneten Darstellung wesentliche Fachbeg- riffe benutzen • einzelne Argumente Stellung nehmend kommentiert werden • die Darstellung verständlich erfolgt und standardsprachlich sicher ausgeführt ist. Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) (Aufgabenart II) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • die Prüflinge die für Steinbrücks Position charakteristischen Merkmale erkennen (vor allem das Übertragen der so genannten Leistungsgerechtigkeit auf den Sozialstaat), diese deutlich und umfassend am Text belegen und die Fachsprache (Leistungs- und Bedarfs- gerechtigkeit; Gerechtigkeit als Fairness) benutzen; zugleich muss die Darstellung geord- net erfolgen und sprachlich überzeugend sein 62 • die Prüflinge erkennen, dass Steinbrück das Grundrentenmodell vorschwebt, und sie das Modell sowie dessen Vor- und Nachteile umfassend darstellen können • die Überprüfung quantitativ überzeugend, differenziert und schlüssig erfolgt • die jeweiligen Aussagen aufeinander bezogen sind und ein Streitgespräch erkennen lassen; die wesentlichen Argumente müssen sowohl sachlogisch als auch fach- und stan- dardsprachlich überzeugend gegenübergestellt werden • die Darstellung insgesamt geordnet erfolgt und sprachlich überzeugend ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • die Prüflinge in Grundzügen Steinbrücks Favorisierung der sozialinvestiven Ausgaben erkennen und diese am Text belegen • die Prüflinge erkennen, dass Steinbrück das Grundrentenmodell vorschwebt, und sie das Modell sowie dessen Vor- und Nachteile in den Grundzügen darlegen können • bei der Überprüfung einzelne Gesichtspunkte nachvollziehbar dargestellt werden • das Streitgespräch unter Darlegung einzelner Argumente auf Text und Karikatur bezogen ist, • die Darstellung verständlich erfolgt und standardsprachlich weitgehend sicher ausgeführt ist. Prüfungsaufgabe 2 Thema: Die Geld- und Fiskalpolitik der USA – ein Rezept für den Euroraum? – Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenart II (Analyse, Darstellung und Gestaltung): Aufgabenstellung zu Aufgabenart I: 1. Legen Sie die Maßnahmen der US-Notenbank (M1) dar und erläutern Sie, warum der Autor von einem „beeindruckenden Ergebnis“(Z. 4) spricht. 2. Beschreiben Sie die Aufgaben und die Stellung der Europäischen Zentralbank. 3. Analysieren und erklären Sie die Zusammenhänge zwischen den Konjunkturindikato- ren (M 2, M 3). 4. Erörtern Sie vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ansätze zur Wirtschaftspolitik und möglicher ökonomischer, gesellschaftlicher und politischer Auswirkungen, ob die Ü- bernahme der Strategie der US-Notenbank auf die Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen wäre. Mögliche Gewichtung: 25%/15%/30%/30% 63 Aufgabenstellung zu Aufgabenart II: 1. Legen Sie die Maßnahmen der US-Notenbank (M1) dar und erläutern Sie, warum der Autor von einem „beeindruckenden Ergebnis“(Z. 4) spricht. 2. Beschreiben Sie die Aufgaben und die Stellung der Europäischen Zentralbank. 3. Analysieren und erklären Sie die Zusammenhänge zwischen den Konjunkturindikato- ren (M 2, M 3). 4. Verfassen Sie einen Dialog zwischen unterschiedlichen Ministern verschiedener Res- sorts der Bundesregierung in Deutschland über Chancen und Risiken der gesellschaftli- chen Durchsetzung einer monetaristisch ausgerichteten Wirtschaftspolitik. Mögliche Gewichtung: 25%/15%/30%/30% Material 1 Die Amerikaner belegen seit 2001, dass es womöglich verfrüht war, jeden Versuch staatlicher Konjunkturstützung nach den schlechten Erfahrungen der 70er Jahre zu verdammen - und tun in etwa das genaue Gegenteil dessen, was im Stabilitätspakt steht. Mit beeindruckendem Ergebnis. Was der Stabilitätspakt vorgibt, galt in den 80er Jahren als hohe Schule. Klar. Damals wirkte5 nach, dass Staatsdefizite über Jahre hinweg mit Inflation, hohen Zinsen und trotzdem schwa- chem Wachstum einhergegangen waren. Damals hieß es, Regierungen würden ohnehin stets den richtigen Zeitpunkt verpassen, wenn sie die Konjunktur mit sinkenden Steuern oder steigenden Ausgaben stützen wollen. Und dass das nichts bringe, weil die Bürger dann über- aus rational mit künftig steigenden Steuern rechnen und in weiser Voraussicht gar nicht erst10 konsumieren. Wenn all das stimmt, wären Konjunkturpakete in der Tat nie gut, nicht einmal vorübergehend und als Mittel zu höherem Wirtschaftswachstum, damit anschließend die öffentlichen Schul- den leichter sinken können. Genau diese Vergeblichkeit scheinen Amerikas Politiker und Ökonomen heute allerdings zu bezweifeln. Die US-Regierung brachte zwischen 2001 und15 2004 Gelder in Höhe von fast fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf, um die drohende gesamtwirtschaftliche Abwärtsspirale nach dem Platzen der Aktienblase zu stoppen - etwa durch vorgezogene Steuersenkungen, die per Steuerschecks ausgezahlt wurden. Die Noten- banker senkten ihre Zinsen ungewöhnlich stark. Und das scheinbar Kuriose ist: Bislang ist keine der Katastrophen eingetreten, die laut Lehre der 80er Jahre hätten eintreten müssen.20 Weder kamen die Aktionen der neuen US-Konjunkturpolitiker zu spät - im Gegenteil: Noten- bankchef Alan Greenspan reagierte auf die ersten ernsteren Absturzsignale bereits im Januar 2001 mit drastischen Zinssenkungen -, noch bevor die Rezessionsängste bei europäischen Stabilitätsaposteln ankamen; wenige Wochen später setzten Amerikas Finanzpolitiker rapide nach und zogen drast ische Steuersenkungen zur Konjunkturstützung vor.25 Und noch ist die US-Wirtschaft nicht kollabiert. Statt auf zweistellige Raten zu steigen wie in den 70er Jahren, fiel die Inflation auf zeitweise ein Prozent. Die Zinsen am Kapitalmarkt blieben stabil und waren mit deutlich weniger als fünf Prozent selten in der Geschichte so niedrig. Nicht einmal die Konsumenten haben das getan, was die Skeptiker prophezeiten: auf Konsum verzichten und aus Vorsicht sparen. Jedes Mal, wenn seit 2001 Steuerschecks bei30 den US-Haushalten ankamen, schnellten vielmehr die Umsätze im Einzelhandel hoch. Die Sparquote verharrt nahe historischen Tiefs. 64 Vieles deutet darauf hin, dass die US-Wirtschaft ohne derart gestützten Konsum heute nicht viel besser dastünde als die europäische. Immerhin hat die Industrie den heftigsten Absturz seit langem erlebt. Jobs und Investitionen wurden stärker abgebaut als in der Rezession35 1990/91. Nur beim Konsum eben blieb der Absturz erstmals in einer Krise aus. Thomas Fricke, Financial Times Deutschland, 16.7.2004, www.ftd.de/fricke Material 2 1.3.1.1.1. Ausgewählte volkswirtschaftliche Grunddaten zur Weltwirtschaft Reales BIP Verände- rung gegen- über Vorjahr in % Arbeitslosen Quote Verbrau- cherpreise Veränderung gegenüber Vorjahr in % US-Dollar pro Euro Rohöl- Preis Dollar pro Barrel Roh- Stoff- Preise HWWA- Index US A Euro- raum USA Euro- raum USA Euro- raum - - - 2002 1,9 0,9 5,8 8,4 1,6 2,3 0,95 25,01 92,5 2003 3,0 0,5 6,0 8,9 2,3 2,1 1,13 28,82 105,6 Zusammengestellt nach: Wirtschaftswoche, 9.9.04 65 Material 3 Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüflinge setzten sich in einem Kurshalbjahr mit der sozialen Marktwirtschaft und den Möglichkeiten und Grenzen von Wirtschaftspolitik auseinander. Neben Ansätzen des klassi- schen Liberalismus beschäftigten sie sich u.a. mit dem Ordoliberalismus sowie der Konjunk- tur- bzw. Stabilisierungspolitik. Die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik wurde in ihrer Einbettung in die Wirtschafts- und Währungsunion der EU untersucht. Geld- und fiskalpolit i- sche Steuerungsversuche wurden dabei sowohl in ihrer historischen Entstehung in der Bun- desrepublik als auch aktuell im Hinblick auf die Aufgaben der Europäischen Zentralbank herausgearbeitet. Kontroverse Standpunkte zur Rolle des Staates wurden handlungsorientiert umgesetzt. Die Prüflinge beschäftigten sich zudem mit dem internationalen Strukturwandel im Rahmen der Globalisierung und erörterten die Gestaltungsmöglichkeiten nationaler und internationaler Politik. Die Aufgabenstellung nimmt dabei besonderen Bezug auf das Prob- lemfeld der „Gestaltung des sozio-ökonomischen und technologischen Wandels“ sowie die Inhaltsbereiche: Wirtschaftliche Ordnungssysteme, Ökonomische Strukturen und Prozesse, Wirtschaftspolitik und Internationalisierung und Globalisierung. Methodisch wird neben der Handlungsorientierung (z.B. Verfertigung von Reden und kontroversen Dialogen) der krit i- sche Umgang mit Statistiken und ihrer Umsetzung in Tabellen und Grafiken vorausgesetzt. 66 Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung (Aufgabenart I) Teilaufgabe 1 Die Prüflinge erkennen, dass der Autor mit dem Vergleich der Situation in den USA zur EU einen Standpunkt vertritt, der den Stabilitätspakt der EU zur Vermeidung einer Neuverschul- dung, die höher ist als 3% des jeweiligen BIP ist, in Frage stellt. Prinzipiell wird damit die These vertreten, eine Niedrigzinspolitik der Zentralbank und Konjunkturprogramme der Regierung seien durchaus möglich. Frickes Bewertung dieser Maßnahmen bleibt allerdings vorsichtig, spricht er doch davon, dass die US-Wirtschaft lediglich noch nicht „kollabiert“ (Z.28) sei. Die Prüflinge erkennen zunächst bei der Textzusammenfassung, dass die US-Notenbank bereits 2001 „auf die ersten Absturzsignale“ (Z. 23) der US-Wirtschaft hin, also eine rezessi- ve Situation, „ihre (Leit-)Zinsen ungewöhnlich stark“ senkte (Z. 19/20). Diese Niedrigzins- politik blieb im Folgenden dann erhalten, obwohl die US-Regierung mit „drastischen Steuer- senkungen zur Konjunkturstützung“ (Z.26-27) nachzog. Insgesamt brachte die US-Regierung zwischen 2001 und 2004 Gelder in Höhe von fast fünf Prozent des jeweiligen jährlichen Bruttoinlandsprodukts (Z.16-17) auf. Von einem „beeindruckenden Ergebnis“ (Z.4) spricht der Autor vor allem deshalb, weil der Versuch, staatliche Konjunkturstützung nach den schlechten Erfahrungen der 70er Jahre zu verdammen (vgl. Z.2-3), seiner Ansicht nach „womöglich verfrüht war“ (Z.1). Fricke betont ausdrücklich, wie erfolgreich diese Politik gewesen sei. Die US-Wirtschaft stünde ohne diese Maßnahmen heute „nicht viel besser da als die europäische“ (Z. 35-36). Die Lehren der 70er Jahre fasst Fricke so zusammen, dass man gelernt habe, dass Leitzinssenkungen und Kon- junkturprogramme „stets den richtigen Zeitpunkt“ (Z.8) verpassten, Inflation, Staatsverschul- dung sich einstellten, aber die dauerhafte Nachfrageankurbelung durch die Konsumenten ausbleibe. Die Bürger rechneten rational mit „künftig steigenden Steuern“ (Z.10) und konsu- mierten nicht wie erwartet. Dies sei nun ab 2001 anders verlaufen. Sowohl die Zinsen am Kapitalmarkt (Z.29-30) seien mit weniger als 5% stabil und niedrig wie „selten in der Ge- schichte (Z.30-31) als auch beim Konsum „blieb der Absturz erstmals in einer Krise aus“ (Z.38-39). Während er den aktuellen Abbau von „Jobs und Investitionen“(Z.37) in den USA als Problem durchaus konstatiert, verschweigt er allerdings z.B. das Haushaltsdefizit der USA gänzlich. (Anforderungsbereiche I und III) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge beschreiben die Aufgaben und die Stellung der EZB innerhalb der EU. Sie geben an, dass die EZB seit 1999 zuständig ist für die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Sie legt in diesem Gebiet die Geldpolitik fest, also z.B. das Geldmengenziel, die Leitzinssätze und die Versorgung der Geschäftsbanken mit Zentralbankgeld. Außerdem entscheidet sie über Interventionen am Devisenmarkt, um dadurch z.B. den Wechselkurs der Währungen, vor allem den des Euro, zu stützen. Oberstes Ziel der EZB ist die Sicherung der Preisstabilität (EG-Vertrag) Außerdem soll die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft unterstützen, allerdings nur soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist. Damit ist die politische Unabhängigkeit der Zentralbank von Regierungen, Par- lamenten oder der EU-Kommission gesetzlich verankert. Auch in der EU-Verfassung wird diese Unabhängigkeit kodifiziert. Gegenüber Ansprüchen z.B. von Regierungen zur Finanzie- 67 rung der Staatsausgaben durch Notenbankkredite oder der Verfolgung einer expansiven Geldpolitik unter Inkaufnahme von Inflation entscheidet die EZB autonom. (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3 Die Prüflinge stellen zunächst die unterschiedliche Entwicklung der Leitzinsen in den USA und im Euro-Raum gegenüberstellen und vergleichen diese (M3). Für die Jahre 2002 und 2003 stellen sie ein verstärktes Wachstum in den USA, bei leicht erhöhter Arbeitslosenquote fest sowie eine nahezu stagnative Situation im Euroraum bei abermaligem Anstieg der Ar- beitslosenquote. Die Inflationsquote hat sich im Euroraum etwas gesenkt, während sie in den USA leicht anstieg. Eine Analyse könnte zunächst auf den Zusammenhang von Leitzinsen bzw. Leitzinssenkungen und Inflationsrate abheben. In den Jahren 2002 und 2003 hat die US- Notenbank abermals die Leitzinsen gesenkt. Dies geschah zwar auch im Euroraum durch die EZB, aber auf höherem Niveau. Die Niedrigzinspolitik in den USA kann zu einer Ankurbe- lung des Wirtschaftswachstums (BIP) beigetragen haben, was aber nicht auf den Arbeits- markt durchschlug. Hier könnte ein Hinweis auf die strukturelle Arbeitslosigkeit, aber auch auf gestiegene Rohöl- und Rohstoffpreise gemacht werden. Gleichzeitig verlor der US-Dollar gegenüber dem Euro deutlich an Außenwert, was z.B. die US-Waren in den Euro-Ländern verbilligte und zur Steigerung der US-Exporte geführt hat. Demgegenüber hat die EZB in ihrer Prioritätensetzung auf die Inflationsbekämpfung ihr Ziel der stabilen Preise weiter verfolgt. Möglichweise führten die Maßnahmen der EZB (M 3), die sich für höhere Leitzin- sen entschied, zur Abdämpfung der Wachstumsraten im Euroraum und zum weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote. Teure Rohöl- und Rohstoffpreise könnten das Wirtschaftswachstum gleichfalls beeinträchtigt haben, ebenso wie die im Euroraum traditionell weiter ausgebauten sozialen Sicherungssysteme, die immer mehr zum Kostenfaktor werden. Der deutlich erhöhte Eurowechselkurs verteuerte die Exporte insbesondere in die USA. Bei der Erklärung dieser Zusammenhänge achten die Prüflinge auf das komplizierte Zusammenwirken mehrere Fakto- ren in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit. Vollständigkeit kann dabei nicht erwartet werden. Wenn weitere, nicht durch die Materialien belegte, Daten zur eigenen Argumentation heran- gezogen werden, ist das positiv zu vermerken. Auf die korrekte Verwendung der Fachtermini, z.B. bei der Materialsanalyse, ist besonders zu achten. (Anforderungsbereiche II und III) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge beziehen sich bei der hier geforderten Erörterung sowohl auf die bisher be- schriebenen und analysierten Materialien, stellen aber auch wesentliche wirtschaftspolitischen Ansätze dar und würdigen diese kritisch. Bei der ökonomischen Analyse der Strategie von US-Regierung und US-Notenbank (M 1) geschieht ein Bezug zur antizyklischen Konjunktur- politik von John M. Keynes und seiner Idee des „deficit-spending“. Demgegenüber verfolgt der Euroraum vor allem mit der Stellung der EZB und dem so genannten Stabilitätspakt eine eher neoliberale Wirtschaftspolitik, die sich z.B. mit den monetaristischen Thesen von Milton Friedman erklären lässt. Während Keynes sich mit seiner Nachfragestrategie eine Zähmung der Konjunkturzyklen und einen Abbau von Arbeitslosigkeit verspricht, erhofft sich die monetaristische Theorie mit bewusst vorsichtiger Erhöhung der Geldmenge neben der Inflat i- onsbekämpfung eine eher mittelfristig wirkende Standortsicherung der jeweiligen Volkswirt- schaft, da sich der anschließende Rationalisierungsdruck positiv auf die internationale Wett- bewerbssituation der Unternehmen auswirke. Vorwürfe gegenüber Keynes werden zunächst im ökonomischen Bereich laut: Ankurbelung der Inflation und der Staatsverschuldung, Un- möglichkeit der Steuerung des Marktes durch Konjunktur- und Stabilitätsprogramme, Stroh- 68 feuereffekt. Einwände gegen den Neoliberalismus werden vorwiegend von gesellschaftlichen Gruppen laut, die unter dem einsetzenden Rationalisierungsdruck zu leiden haben (z.B. Ab- bau von Arbeitsplätzen). Gesellschaftlich und politisch umstritten ist in diesem Zusammen- hang insbesondere die Rolle des Staates, der einerseits regulierend (Keynes), andererseits sich reduzierend (Friedman) tätig wird. Insbesondere beim im Monetarismus geforderten Abbau des interventionistischen Sozialstaates treffen unterschiedliche Gruppeninteressen aufeinan- der, wie z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im speziellen Fall der Bundesrepublik treten nach der deutschen Vereinigung und des sich anschließenden strukturellen Wandels mögli- cherweise Konflikte zwischen den Gruppen auf, die einen Arbeitsplatz besitzen und den Opfern der strukturellen Arbeitslosigkeit, was sich auch bei Wahlen auswirken kann. Re- formversuche der rot-grünen Bundesregierung zur Anpassung der Bundesrepublik an den internationalen Strukturwandel (z.B. Agenda 2010, Hartz IV, etc.) rufen Abstrafungen bei Kommunal- und Landtagswahlen hervor, die z.T. auch die bisherigen Oppositionsparteien erfasst, die sich diesen Veränderungen gegenüber ähnlich oder noch weitergehend artikulie- ren. Bei der Erklärung der ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge achten die Prüflinge auf das komplizierte Zusammenwirken mehrere Faktoren in ihrer gegen- seitigen Abhängigkeit. Vollständigkeit kann dabei nicht erwartet werden. (Anforderungsbereiche II und III) Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung (Aufgabenart II) Teilaufgaben 1-3 (wie Aufgabenart I) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge verfassen hier einen fiktiven Dialog, der in klar voneinander unterscheidbare Phasen untergliedert ist. Zu Beginn wird deutlich gemacht, was eine monetaristisch ausge- richtete Wirtschaftspolitik denn bedeutete und zudem, welche Widerstände bei der Umset- zung zu erwarten wären. Es böte sich z.B. die Auseinandersetzung zwischen Wirtschafts- und Sozialminister an. In einem einleitenden Statement werden dann die Konsequenzen für staat- liche Politik, insbesondere die staatliche Sozialpolitik und den Abbau von Subventionen, herausgestellt. Möglich wäre auch eine Ausdehnung auf die Fiskalpolitik. Die Einwände der Gegner bezögen sich zunächst vorwiegend auf die soziale Situation der bisher vom Staat Alimentierten und deren kurz- und mittelfristige Perspektiven. Widerstände ließen sich insbe- sondere von den Gewerkschaften und anderen Sozialverbände erwarten. Bevorstehende Wahlen könnten den Umsetzungsmut gleichfalls dämpfen. Für die kreative, handlungsorien- tierte Umsetzung ist besonders wichtig, dass sich die gegenübersitzenden Minister rational aufeinander beziehen, ist doch zunächst kein öffentliches Publikum anwesend. Zur Vertie- fung und zum Abschluss des Dialogs ließen sich weitere Aspekte wie die Auswirkungen auf die weiteren Gebietskörperschaften, auf die Oppositionsparteien, auf die Medien und die Vermittlungsstrategien aufzeigen. Sinnvoll wäre eine Konsensfindung zum Abschluss der Kabinettsrunde, besitzt doch der Bundeskanzler gegenüber dem Kabinett die Richtlinienkom- petenz. Denkbar wäre aber auch ein innerparteilich fortdauernder Dissens, der z.B. auch die Koalitionsparteien erfassen könnte. (Anforderungsbereiche II und III) 69 Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“(5 Punkte) (Aufgabenart I) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn … • die Prüflinge den in M 1 dargestellten Zusammenhang zwischen US-Notenbankpolitik sowie US-Fiskalpolitik in der rezessiven Situation des Jahres 2001 erkennen und erwart- bare von eingetroffenen volkswirtschaftlichen Folgen unterscheiden können. Die Dar- stellung soll keine reine Paraphrase des Textes sein, sondern strukturiert und unter kor- rekter Verwendung der Fachsprache erfolgen. Eine Abgrenzung zum Stabilitätspakt des Euroraumes sollte begrifflich korrekt erfolgen. • die Prüflinge methodisch den Standpunkt des Verfassers korrekt wiedergeben und die Gebundenheit seiner Auffassung an grundlegende Werte und Normen identifizieren kön- nen • die Aufgaben der EZB umfassend dargestellt sind sowie die politische Unabhängigkeit der Zentralbank erkannt wurde • die Veränderungen der Jahre 2002 und 2003 sowohl in den USA als auch im Euroraum erkannt und auf ihre Abhängigkeit zur Leitzinssenkung untersucht wurden. Zusätzliche Faktoren wie Wechselkurs und Rohstoffabhängigkeit sollen in der Argumentation Be- rücksichtigung finden • die Prüflinge methodisch die Tabelle und Grafik und die darin verwendeten Indizes korrekt definieren, beschreiben und interpretieren können • die grundlegenden Ansätze der Wirtschaftspolitik dargestellt und voneinander abgegrenzt wurden • grundlegende ökonomische sowie gesellschaftliche und politische Auswirkungen bei einer möglichen Übernahme des US-Konzepts auf die Bundesrepublik nach Für und Wi- der erörtert und kriterienorientiert beurteilt wurden. • die Darstellung klar strukturiert, allgemein und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn … • die Prüflinge die Maßnahmen der US-Notenbank und der US-Regierung benennen und die Folgen für die US-Ökonomie am Text belegen können. Eine Abgrenzung zur Politik der 70er Jahre wird erwartet. • die Prüflinge die Absicht des Autors erkennen und methodisch korrekt am Text belegen können • die wichtigsten Aufgaben der EZB genannt sowie die Unabhängigkeit der EZB betont wurde • die wichtigsten Zusammenhänge zwischen der Senkung der Leitzinsen sowie Inflation und Wirtschaftswachstum benannt und mit den definierten Indizes erklärt wurden 70 • zwei wichtige Ansätze zur Wirtschaftspolitik benannt und in ihren Grundzügen beschrie- ben wurden • grundlegende Auswirkungen ökonomischer, gesellschaftlicher und politischer Art be- nannt und aufeinander bezogen wurden • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Bewertungskriterien für die Noten „gut“(11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) (Aufgabenart II) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn … • die Prüflinge eine sachliche Auseinandersetzung in Dialogform zwischen deutlich unter- scheidbaren Positionen formulieren können, die sowohl ökonomische als auch gesell- schaftliche und politische Folgen mit berücksichtigt • die Argumente der Handelnden sich sachlich aufeinander beziehen • deutlich unterscheidbare Phasen in der dramaturgisch durchdachten Auseinandersetzung ersichtlich werden, die am Ende entweder mit einem Konsens oder einem Dissens enden • die Darstellung klar strukturiert, allgemein und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn … • die Prüflinge eine sachliche, handlungsorientierte Auseinandersetzung zwischen mindes- tens zwei unterscheidbaren Positionen formulieren können, die Aspekte der ökonomi- sche, gesellschaftlichen und politischen Folgen erfasst • unterscheidbare Phasen in der Auseinandersetzung ersichtlich werden • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 3 Thema: Die „Finalität“ Europas: Quo vadis Europa? Aufgabenart I (Analyse, Darstellung und Erörterung): Aufgabenart II (Analyse, Darstellung und Gestaltung): Aufgabenstellung 1. Analysieren Sie Raus Vorstellungen zur zukünftigen Gestaltung Europas und ordnen Sie seine Aussagen begründet integrat ionstheoretisch ein. 2. Stellen Sie die Organe der EU unter dem Aspekt der Gewaltenteilung und der demo- krat ischen Legitimation und Partizipation dar. 3. Erörtern Sie Raus Gestaltungsvorstellungen der EU vor dem Hintergrund der unter- schiedlichen Interessenlagen der Mitgliedstaaten sowie der wirtschaftlichen und polit i- schen Herausforderungen an die EU. Begründen Sie, wie Sie sich die Gestaltung der EU im Jahr 2010 vorstellen. Alternativ für den Aufgabenart II: 71 4. Entwerfen Sie eine Rede „Meine Vision von Europa“, die Sie auf dem Europäischen Jugendkonvent halten. (20 %) Mögliche Gewichtung: 35%/25%/20%/20% Material: Anlässlich seines Staatsbesuchs in der Italienischen Republik hielt Bundespräsi- dent Johannes Rau am 16. April 2002 in Rom eine Rede zur Zukunft Europas. Ich freue mich darüber, dass ich während meines Besuches in Italien über die Zukunft Euro- pas sprechen kann. (...) Die Globalisierung und die Erweiterung stellen die Europäische Union heute vor neue fun- damentale Herausforderungen: Wie müssen wir unsere Gemeinschaft reformieren, damit sie auch in Zukunft bestehen kann? Welche Rolle soll die Europäische Union in der Welt spielen5 und wie können wir diese Rolle wahrnehmen? Die Union arbeitet im Wesentlichen noch immer mit den Strukturen, die für die sechs Gründerstaaten entwickelt worden sind. Schon die Erweiterungen der Vergangenheit sind strukturell nur unzulänglich verarbeitet worden. Die große Erweiterung um bis zu zehn neue Mitgliedstaaten, die jetzt ansteht, ist mit den bestehenden Strukturen nicht mehr zu schaffen.10 Wenn wir die Erfolgsgeschichte der Union auch mit fünfundzwanzig oder mehr Mitgliedern fortschreiben wollen, dann führt kein Weg daran vorbei, die alten Regeln und Verfahren umfassend zu modernisieren. Wenn wir die Einigung Europas fortführen und dem gemeinschaftlichen Handeln immer weitere Bereiche öffnen, dann müssen wir eines stets vor Augen haben: Europas Reichtum15 liegt in seiner großartigen Vielfalt. Was unseren Kontinent ausmacht, das hat der große italie- nische Journalist Luigi Barzini einmal sehr treffend so beschrieben: "Trotz der unbestreitbaren, großen Vielfalt und Unterschiedlichkeit, trotz unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklungen, Religionen, Küchen und der unzähligen Sprachen und Dia- lekte sind im Grunde alle Menschen eines Schlages, Menschen, die sich in den Ländern und20 Häusern ihrer Nachbarn wohl fühlen." Die Verschiedenheit der Menschen und Sprachen, der Kulturen und der Traditionen - das macht unseren Kontinent so einzigartig. Wir brauchen die Kraft und die Kreativität dieser Vielfalt, um Europa weiter zu bauen. Deshalb müssen wir sie bewahren. Deshalb darf Europa kein Einheitsstaat werden. Ich plädiere für ein Europa, das sich als25 Föderation von Nationalstaaten versteht. Eine solche Föderation ist das Gegenteil eines "eu- ropäischen Superstaates". Ihr Erfolgsgeheimnis liegt im fairen Ausgleich der Interessen und im gleichberechtigten Miteinander der kleineren und der größeren Mitgliedsstaaten. In der Europäischen Union darf niemand die Nummer Eins sein wollen; nur dann kann sie funktio- nieren.30 Beim Europäischen Rat in Laeken haben die fünfzehn Staats- und Regierungschefs den "Konvent für die Zukunft der Union" eingesetzt, der ausdrücklich den Auftrag hat, den "Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger" zu gehen. Das ist das bisher ehrgeizigste Reformprojekt, das die Europäische Union begonnen hat. Die erweiterte Union muss in einer globalisierten Welt handlungsfähig bleiben.35 Wenn wir die - oft kritischen - Fragen ernst nehmen, die die Bürgerinnen und Bürger über- all in Europa täglich stellen, dann müssen der Konvent und die Regierungskonferenz, die sich anschließt, folgende Ziele zu erreichen suchen: Die Organe der Union sollten demokratisch besser legitimiert sein. 72 Die Arbeit der Union muss bürgernäher, transparenter und effizienter organisiert werden.40 Die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten müssen klarer geregelt werden, entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität. Die künftige Europäische Verfassung sollte daher, so meine ich, im Wesentlichen folgende Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen: Sie muss die Grundrechte sichern. Die europäische Grundrechtscharta liegt schon vor. Sie sollte in die Verfassung integriert werden.45 Sie setzt dem Handeln der europäischen Institutionen einen verbindlichen Rahmen, der auch die Mitgliedstaaten in den Bereichen bindet, in denen sie europäisches Recht umsetzen und anwenden. Nationale Grundrechtskataloge und die Europäische Menschenrechtskonvention werden davon nicht berührt. Die Grundrechtscharta als Bestandteil einer Europäischen Verfassung50 macht deutlich, welche Werte und grundlegenden Überzeugungen die Menschen in Europa verbinden. Sie zeigt auch, dass die Europäische Union eine Gemeinschaft ist, die nicht nur den Wohlstand sichert und den Frieden bewahrt, sondern die auch die Freiheitsrechte ihrer Bürger schützt. Die Zuständigkeiten müssen besser zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen55 Union abgegrenzt werden: Auf europäischer Ebene soll und darf künftig nur das geregelt werden, was in den Mitgliedstaaten nicht besser erledigt werden kann. Subsidiarität ist das Schlüsselwort. Die Kompetenzen zwischen Union und Mitgliedstaaten müssen klar verteilt sein, Änderungen sollten nur einstimmig beschlossen werden können. Wir müssen für mehr Transparenz sorgen: Jeder Bürgerin und jedem Bürger muss klar sein60 können, welche Instanz bestimmte Entscheidungen trifft, warum das so ist, und wie die Uni- onsbürger darauf Einfluss nehmen können. Deshalb ist es ein guter Vorschlag, dass der Rat öffentlich tagen soll, wenn er gesetzgeberisch tätig ist. Ich halte es weiter für überlegenswert, das Europäische Parlament und den Ministerrat der Europäischen Union zu einem echten Zweikammerparlament auszubauen. Das Europäische65 Parlament müsste eine echte Bürgerkammer werden, in der grundsätzlich das Prinzip "one man one vote" gilt, in der aber wie bisher schon auch die unterschiedliche Größe der Mit- gliedsstaaten berücksichtigt werden sollte. Der Ministerrat könnte in dieser Konstruktion eine Staatenkammer bilden. Beide Kammern gemeinsam wären der Gesetzgeber. Wo Macht ausgeübt wird, muss das demokratisch eindeutig legitimiert sein.70 Natürlich dürfen wir die Rolle der Kommission nicht außer Acht lassen, wenn wir über eine Reform der europäischen Institutionen diskutieren. Wir müssen darauf achten, dass die Kommission weiterhin die "Hüterin der Verträge" bleibt und die Gemeinschaftsinteressen vertritt. Der Anker des europäischen Einigungsprozesses, das Initiativrecht der Kommission, muss bleiben. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Kommission gestärkt und besser demo-75 kratisch legitimiert werden kann und sollte, zum Beispiel dadurch, dass der Präsident der Europäischen Kommission vom Parlament gewählt wird. Aus: www.zeit.de/reden/Europapolitik/rau_rom_200217.html vom 06.12.2002 Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüfungsaufgabe greift schwerpunktmäßig auf den Unterricht zum Inhaltsbereich „Di- mensionen und Perspektiven der Europäischen Union“ und verknüpft diese mit den Inhaltsbe- reichen „Politische Strukturen und Prozesse“ sowie „Wirtschaftspolitik“. 73 Im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung einzubringende Kenntnisse zum Inhaltsbereich „Dimensionen und Perspektiven der EU“ sind • die geografischen, kulturellen, normativen und historischen Aspekte des Europabegriffes • die verschiedenen Integrationstheorien und integrationspolitischen Strategien • die Entwicklung der EU-Institutionen und die Etappen der europäischen Integration • die Diskussion um die zukünftige Gestaltung der EU (Erweiterungsperspektiven in Ost- europa / Mitgliedschaft der Türkei) • die Debatte um die Verfassungsdiskussion. Aus dem Kursunterricht zu den „Politischen Strukturen und Prozessen“ sind folgende Kennt- nisse einzubringen: • Demokratiebegriff und –verständnis des Grundgesetzes • Reformdiskussion über Beteiligungsformen (vgl. direkte Demokratie und Bürgerreferen- dum). Aus dem Kursunterricht zur „Wirtschaftspolitik“ sind folgende Kenntnisse einzubringen: • die Währungsunion und die Geldpolitik der EZB • die Bedeutung des Exportes für die nationale Wirtschaftspolitik der BRD • der Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland. Im methodischen Bereich verlangt die Aufgabe die Fähigkeit zur Analyse politischer Reden und das Einbringen der methodischen Fähigkeit bezüglich der Analyse von Prämissen, Ziel- perspektiven sowie Anwendbarkeit der Integrationstheorien. Sie erfordert daneben den fach- gerechten Umgang mit Fachbegriffen aus dem politologischen Bereich, insbesondere auf dem Sektor der Demokratie und der internationalen Politik. Außerdem setzt sie die ideologiekrit i- sche Betrachtung und den adäquaten Umgang mit den Integrationstheorien und –strategien voraus. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Sie verlangt von den Prüflingen zunächst die Analyse der Argumentationsstruktur Raus bezüglich der Entwicklung seiner Vorstellungen von der zukünftigen Gestaltung Europas. Entscheidend ist, dass die Prüflinge zunächst deutlich auf Person, Ort, Zeitpunkt und Adres- saten der Rede abheben (Bundespräsident, Rom, 2002, Staatspräsident, römische Öffentlich- keit) und dann das zentrale Leitmotiv der Rede, die Darstellung von „Vorstellungen zur zukünftigen Gestaltung Europas“ (vgl. Z. 5 ff) herausstellen, um dann den Redeaufbau / Argumentationsgang Raus aufzuzeigen: • Darstellung der Herausforderungen und Probleme der EU: die Klärung der zukünftigen Rolle in der globalisierten Welt (Z. 5 ff), institutionelle Probleme aufgrund der bisherigen und zukünftigen Erweiterung (Z. 7-14), Demokratieprobleme und vor allem Identifikat i- onsprobleme (Z. 38 ff) der Bürgerinnen und Bürger, europäische Vielfalt und Unter- schiedlichkeit aufgrund der sehr verschiedenen historischen Entwicklungen, der Sprache, Kultur etc., Kompetenzprobleme zwischen den Nationalstaaten und der EU. 74 Darstellung der Legitimation der aufgezeigten Lösung bezüglich der konstitutionellen Grün- dung einer „Föderation von Nationalstaaten“ (Z. 27 ff). Legitimation: Europa der Vielfalt und Unterschiedlichkeit soll erhalten bleiben, damit sich alle „wohl fühlen“ und Europa weiter ausgebaut werden kann. Rau setzt damit auf die Wahrung der nationalen Souveränität bei der konstitutionellen Neugründung. Der Staatenbund soll abgelöst werden durch einen Bunde s- staat, der auf einem möglichst „transparenten und effizienten Subsidiaritätsprinzip“ (Z. 44 ff) beruht, das die Kompetenzen zwischen Bund und Nationalstaaten für alle Bürgerinnen und Bürger klar ordnet und es so „bürgernäher“ (Z. 42 f.) machen soll. Darstellung der Forderungen Raus an das „Konzept für die Zukunft der Union“ zur Realisie- rung seiner Lösung (vgl. Z. 46-83). Rau spricht insbesondere die folgenden drei Bereiche an: – die Verfassung soll neben Wohlstand den Werten Freiheit, Frieden und Solidarität (Wer- tegemeinschaft) verpflichtet sein und einen „Grundrechtekatalog“ enthalten, der auch die verschiedenen nationalen Grundrechte berücksichtigt. – die Kompetenzen zwischen Bund und Nationalstaaten sollen deutlich abgegrenzt sein (Subsidiarität), Änderungen sollen nur einstimmig beschlossen werden. – Reformen im „institutionellen Gefüge“ der EU: der Rat soll öffentlich tagen, Europäi- sches Parlament und Ministerrat sollen zum „echten Zweikammersystem“ ausgebaut werden und als „demokratischer Gesetzgeber“ wirken. Um die EU-Kommission stärker demokratisch zu legitimieren, soll der Präsident der EU-Kommission vom Parlament ge- wählt werden. • Anschließend ist von den Prüflingen die beabsichtigte handlungsfordernde Wirkung der Rede herauszustellen sowie sein Anspruch, damit dem Prozess der europäischen Eini- gung Impulse zu geben im Hinblick auf seine Zielperspektiven: mehr Demokratie, Trans- parenz, Effektivität für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Auch sollten die Prüf- linge erkennen, dass Rau keinen Unterschied bezüglich der Größe der Staaten macht, was insbesondere für den Adressaten Italien von Bedeutung ist. • Danach sollen die Prüflinge Raus Gestaltungsvorstellungen auf der Basis ihres Wissens über die drei Integrationstheorien des Föderalismus, Intergouvernementalismus und Ele- mente wie „Föderation von Nationalstaaten“, „Subsidiaritätsprinzip“ (vgl. Z.44 ff), For- derung nach einer gemeinsamen Verfassung herausstellen. Hinsichtlich der unterschiedli- chen Integrationsmodelle sollten folgende Kenntnisse eingebracht werden: – Föderalismus Ziel: Vereinigte Staaten von Europa (Bundesstaat) Prozess: Schrittweise Föderalisierung durch zunehmenden Verzicht auf Souveränität, supranationale Organe entscheiden in zentralen Politikbereichen nach dem Mehrheitsprinzip, Aufrechterhaltung des Subsidia- ritätsprinzips. – Intergouvernementalismus Ziel: Europa der Vaterländer (Staatenbund) Prozess: Nationalstaaten handeln die für den Integrationsprozess relevanten Entscheidungen aus, nachdem nationale Entscheidung und Interessensbildung erfolgt sind. Es handelt sich um eine zwischenstaatliche Kooperation ohne direkte Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen. – Funktionalismus Ziel: Politische Union („form follows function“); Zielbestimmung ist abhängig von der Entwicklung (Staatenverbund), die Finalitätsfrage ist nicht geklärt. Prozess: Zusammen- 75 arbeit von Staaten in spezifischen Politikbereichen; der einmal angestoßene Integrations- prozess zieht immer weitere Integrationsmaßnahmen nach sich („spill over“ – Effekt). • Abschließend ist wichtig, dass die Prüflinge auf seine Negation eines „europäischen Superstaates“ verweisen und zum anderen herausstellen, dass für Rau die „Finalität“ ge- klärt ist, indem er sich begründet für die ausspricht, die an vorhandene Strukturen an- knüpft (vgl. Z.44 ff). (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge sollen zunächst die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen nach den geltenden Bestimmungen darstellen, wobei Folgendes deutlich werden müsste: • Die wichtigste politische Instanz ist der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten und den Kommissionspräsidenten zusammen- setzt. Aufgabe: Festlegung der Ziele und Leitlinien der europäischen Politik – Beschlüsse werden im Konsens gefasst. • Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der sich aus je einem Minister der Mit- gliedstaaten zusammensetzt, ist Hauptgesetzgeber der Union. Er ist in einigen Bereichen auf die Zustimmung des Europäischen Parlaments (Mitentscheidungsverfahren) angewie- sen. Im Rat versuchen die Einzelstaaten ihre nationalen Interessen durchzusetzen, so dass Kompromisse gefunden werden müssen. Er entscheidet einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. • Das Europäische Parlament (EP), das aus 732 Abgeordneten besteht, ist Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger und sieht sich selbst als „treibende Kraft“ der europäischen Ei- nigung. Das EP kann nicht in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem EU-Rat über Ge- setze entscheiden und hat nur eingeschränkte Kontrolle der Arbeit der Kommission und des Rates. • Die europäische Kommission besteht aus 25 Kommissarinnen und Kommissare, die aus den Mitgliedstaaten entsandt werden, aber unabhängig allein „Europa“ verpflichtet sind. Nur sie haben das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen und gelten mit dem „Initiativ- recht“ als Motor der europäischen Einigung. Auch ist sie die „Hüterin der Verträge“, da sie Gesetze in die Praxis umsetzt und über die Einhaltung des europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten wacht. Die Kommissarinnen und Kommissare vertreten nach außen keine mehrheitlich festgelegten Standpunkte. Somit ergeben sich hinsichtlich der Partizipation und demokratischen Legitimation bestimmte Demokratiedefizite, die die Prüflinge auf der Basis des im Unterricht erarbeiteten Wissens herausarbeiten und wie folgt darstellen müssen: • Dem EP fehlen im Unterschied zu nationalen Parlamenten wichtige Rechte wie das Gesetzesinitiativrecht, es ist nicht mit dem Rat gleichberechtigt, kann keine Regierung wählen. • Der Rat ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Vertreter der Exekutive üben im Rat eine legislative Funktion aus. 76 • EU-Kommission und Kommissionspräsident werden im Wesentlichen von den Regierun- gen bestimmt, auch wenn deren Ernennung an eine Zustimmung durch das Parlament ge- bunden ist. • Der Prozess der europäischen Einigung vollzieht sich ohne ausreichende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (vgl. Wahl des EP /EP-Kandidaten oft wenig bekannt). • Die Beschlüsse des EP sind aufgrund der „bunten“ Fraktionen und der unterschiedlichen Fraktionsbeschlüsse nicht einem Verantwortlichen zuzuordnen. • Das Problem der fehlenden Zurechenbarkeit bezieht sich auch auf die Beschlüsse des Rates, der seine Entscheidungen hinter „verschlossenen“ Türen als „Paketlösungen“ vor- bereitet. Eine echte Kontrolle durch die Regierungen der nationalstaatlichen Parlamente ist damit nicht möglich. Auch potenziert sich dieses Problem noch durch den Beitritt weiterer Länder. Möglicherweise erwähnen besonders gute Prüflinge in diesem Kontext auch schon die beabsichtigten Veränderungen von Nizza hinsichtlich der Zusammenset- zung und der Kompetenz- und Aufgabenverteilung (vgl. Verstärkung der Rolle des EP, Verringerung der Anzahl der EP-Abgeordneten und der Kommissarinnen und Kommissa- re, Veränderung der Abstimmungsverfahren etc.). (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3 Die Prüflinge sollen zunächst vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung (vgl. 2004 – Erweiterung und Verabschiedung des Verfassungsentwurfs) eine fundierte Auseinandersset- zung mit Raus Modell der zukünftigen Gestaltung Europas unter dem Aspekt „Erweiterung“ und „Vertiefung“ vornehmen. Die relativ offene Aufgabenstellung ermöglicht es den Prüflingen, die Erörterung in inhaltli- cher und methodischer Hinsicht selbstständig anzulegen. Zentral ist, dass sie die Annahmen von Rau (Europa der Vielfalt, Transparenz, Demokratiestärkung etc.) berücksichtigen, aus denen sich Raus Konzept der „Föderation von Nationalstaaten“ herleitet. So könnte positiv angeführt werden, dass ein europäischer Nationalstaat nur konsequent das verändert, was ohnehin im Prozess der Einigung angelegt ist (vgl. auch Euro als Wirtschaftsverfassung) und der europäische Staat nach der Shell-Studie 2002 besonders den Wünschen vieler junger deutscher Bürgerinnen und Bürger entspricht. Durch eine Verfassung, die eine auf den Ele- menten der Gewaltenteilung und Wahlen basierende demokratische Ordnung entwirft, erhal- ten die europäischen Institutionen eine demokratischere Legitimation. Eine noch zu klärende Frage wäre in diesem Kontext das Abstimmungsverfahren in der „zweiten Kammer“ (vgl. Mehrheitsbeschlüsse / absolute Mehrheit). Ebenfalls wäre zu bedenken, inwieweit die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament eine bessere demokratische Legitimierung bedeutet. Kritisch müsste abgewogen werden, ob die Prüflinge im Modell der Föderation eine flexible Möglichkeit sehen, den Unterschieden der Nationalstaaten Rechnung zu tragen und der Ge- fahr einer übermächtigen Zentrale (Superstaat) , die möglicherweise Nationalstaaten und Regionen unterdrückt, entgegenwirken (vgl. nationale Interessen, antieuropäische Parteien, ökonomisch unterschiedliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten etc.). Mögliche Vorbehalte gegen Raus Modell könnten die Prüflinge daraus herleiten, dass sie die Voraussetzungen wegen der vielen Unterschiede (Sprache, Kultur etc.) für einen europäi- schen Staat mit einer europäischen Verfassung noch nicht als gegeben ansehen und auf Grund 77 der Osterweiterung und der derzeitigen Probleme in der europäischen Währungspolitik (vgl. „blauer Brief“), der Erfüllung der Stabilitätskriterien in den neuen Mitgliedstaaten etc. eine zeitliche Staffelung vorschlagen. Auch könnte eingebracht werden, dass bisher das „europäi- sche Bürgerbewusstsein“ noch wenig entwickelt ist. Teilaufgabe 4 Vor diesem Hintergrund sollen die Prüflinge dann im Sinne einer selbstständigen Urteils- und Handlungskompetenz eigene Entwicklungsvorstellungen bis zum Jahr 2010 darstellen. Je nach Interessenlage und Zielperspektive kann es zu unterschiedlichen Konzeptionen kom- men, wobei bei der Formulierung von institutionellen und inhaltlichen Entwicklungen fol- gende Aspekte berücksichtigt werden müssten: Europabegriff, Frieden, Demokratie, Wohlstand, Grundrechte, deutsche Interessen, EU-Interessen, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte zwischen den Ländern, Euroländer und -politik, zukünftige weitere Mit- gliedstaaten, geostrategische Interessen etc. Neben der politischen Tragweite der EU-Ausdehnung sind insbesondere auch die ökonomi- schen Effekte zu bedenken (vgl. Wachstumsmarkt / Handelspartner Osteuropa, Arbeitsmarkt- problematik in den „alten Mitgliedstaaten“ infolge des Lohngefälles). Daneben müsste die Frage nach den Grenzen des Erweiterungsprozesses bis 2010 aufgenommen werden (vgl. insbesondere der bevorstehende Erweiterungsschub 2007/8 durch Rumänien, Bulgarien und evtl. Kroatien sowie möglicher fünf weiterer Mitgliedstaaten). Ebenfalls sollten erörternde Aspekte einer Türkeimitgliedschaft thematisiert werden. Entscheidend ist, dass die Prüflinge ein begründetes „Szenario“ für 2010 entwickeln, das manifestiert, dass sie die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. auch Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten) / Rolle der Verfassung) reflektieren. (Anforderungsbereich III) Teilaufgabe 4 für den Aufgabenart II Die Prüflinge sollen vor dem Hintergrund ihres Deutungs- und Ordnungswissens über mögli- che Gestaltungsprinzipien und –strategien eine variantenreiche, differenzierte, multiperspek- tivische und eigenständige Vision von der Zukunft Europas verfassen. Methodisch verlang dieses von den Prüflingen die Beachtung der Kriterien zum Verfassen einer Rede wie: Einleitung: Begrüßung, Herleitung, Überblick (ca. 15 %) – Hauptteil: gegliederte Präsentation der Hauptgedanken mit Gliederungspunkten (ca. 75 %) – Schluss: Zusammenfassung, Fazit, Ausblick, Dank (ca. 10 %). Zentral ist, dass die Prüflinge die aktuellen Entwicklungen zum Bereich „Erweiterung“ und „Vertiefung“ aus der Perspektive der Rolle der Bürgerschaft (vgl. europäische Staatsbürger- schaft) darstellen. Die relativ offene Aufgabenstellung ermöglicht es den Prüflingen, die Erörterung in inhaltli- cher und methodischer Hinsicht selbstständig anzulegen. Zentral ist, dass sie die Annahmen von Rau (Europa der Vielfalt, Transparenz, Demokratiestärkung etc.) berücksichtigen, aus denen sich Raus Konzept der „Föderation von Nationalstaaten“ herleitet. So könnte positiv angeführt werden, dass ein europäischer Nationalstaat nur konsequent das verändert, was ohnehin im Prozess der Einigung angelegt ist (vgl. auch Euro als Wirtschaftsverfassung) und der europäische Staat nach der Shell-Studie 2002 besonders den Wünschen vieler junger 78 deutscher Bürgerinnen und Bürger entspricht. Durch eine Verfassung, die eine auf den Ele- menten der Gewaltenteilung und Wahlen basierende demokratische Ordnung entwirft, erhal- ten die europäischen Institutionen eine demokratischere Legitimation. Eine noch zu klärende Frage wäre in diesem Kontext das Abstimmungsverfahren in der „zweiten Kammer“ (vgl. Mehrheitsbeschlüsse / absolute Mehrheit). Ebenfalls wäre zu bedenken, inwieweit die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament eine bessere demokratische Legitimierung bedeutete. Kritisch müsste abgewogen werden, ob die Prüflinge im Modell der Föderation eine flexible Möglichkeit sehen, den Unterschieden der Nationalstaaten Rechnung zu tragen und der Ge- fahr einer übermächtigen Zentrale (Superstaat“) , die möglicherweise Nationalstaaten und Regionen unterdrückt, entgegenwirken (vgl. nationale Interessen und Wirtschaftsgefälle etc.). Vor diesem Hintergrund sollen die Prüflinge dann im Sinne ihrer Urteils- und Handlungs- kompetenz eigene Entwicklungsvorstellungen bis zum Jahr 2010 darstellen. Je nach Interes- senlage und Zielperspektive kann es zu unterschiedlichen Konzeptionen kommen, wobei bei der Formulierung von institutionellen und inhaltlichen Entwicklungen folgende Aspekte berücksichtigt werden müssten: Europabegriff, Frieden, Demokratie, Wohlstand, Grundrech- te, deutsche Interessen, EU-Interessen, Ungleichgewicht zwischen den Ländern, Euroländer und -politik, zukünftige weitere Mitgliedstaaten zueinander, Rolle der Verfassung etc. Entscheidend ist, dass die Prüflinge ihre „Bürgerschaftsrolle“ reflektieren und auch zu mögli- chen Differenzierungen zwischen nationaler und EU-Bürgerschaft kommen bzw. auch den Aspekt der „globalen“ Bürgerschaft im Zeitalter der Globalisierung einbringen. (Anforderungsbereich III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte): Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • eine eigenständige, systematische und fachsprachlich präzise Strukturierung der Rede- analyse erfolgt. So sollten die impliziten und expliziten Wirkungen und Intentionen der Rede (vgl. auch sprachliche Ebene) berücksichtigt werden. Ebenfalls sollten die Integra- tionstheorien terminologisch präzise in den Unterschieden / Gemeinsamkeiten dargestellt und Raus Vorstellungen fachlich exakt eingeordnet werden. • entsprechend dem aufgezeigten Erwartungshorizont eine inhaltlich differenzierte und fundierte Darstellung der EU-Institutionen und der fehlenden demokratischen Legitimat i- ons- und Partizipationsaspekte in sprachlich guter Form erfolgt • eine fundierte problemorientierte kriteriengeleitete Erörterung der Zukunftsvorstellungen Raus unter Einbeziehung möglichst vieler relevanter politischer, ökonomischer und sozi- aler Aspekte im Kontext von „Erweiterung“ und / oder „Vertiefung“ geliefert wird • eine eigenständige reflektierte Vision für das Jahr 2010 entwickelt wird. Besonders gut wäre es, wenn die aktuellen Entwicklungen bzgl. des Verfassungsentwurfs sowie die Diskussion um den Europabegriff (vgl. Mitgliedschaft der Türkei) etc. in die eigenständi- gen Überlegun gen einbezogen würden (Aufgabenart I) • ein eigenständiger, variantenreicher, multiperspektivischer, kriteriengeleiteter und die aktuellen Entwicklungen berücksichtigender Redeentwurf verfasst wird, der auch insbe- sondere den methodischen Kriterien entspricht (Aufgabenart II) 79 • die Darstellung klar strukturiert, allgemein- und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • die Grundzüge der Argumentationsstruktur Raus (Probleme, Lösungsvorschläge, Legit i- mationsbasis, Erwartungen an den Konvent) richtig analysiert werden sowie die integra- tionstheoretische Einordnung seiner Verfassungsvorstellungen in weitgehend adäquater Form vorgenommen worden wird. Auch sollte sich ein grundsätzliches Verständnis be- züglich der drei Integrationstheorien manifestieren. • die wesentlichen Merkmale der vier Institutionen hinsichtlich der Zusammensetzung der Funktionen und Kompetenzen fachterminologisch weitgehend präzise beschrieben wer- den. Ebenso müsste an Beispielen erkennbar werden, dass der Aspekt des Demokratiede- fizites insbesondere bezüglich des europäischen Parlaments verstanden worden ist. • eine insgesamt gedanklich und fachlich nachvollziehbare Erörterung der Zukunftsvor- stellungen Raus unter Einbeziehung der bestehenden Herausforderungen im Rahmen der EU-Erweiterung (vgl. auch Europabegriff) erfolgt • eine ansatzweise eigenständige Vorstellung für das Jahr 2010 entwickelt wird, die auch einige aktuelle wirtschaftliche und politischen Bezüge berücksichtigt sowie die Diskussi- onen um den Europabegriff (vgl. Mitgliedschaft der Türkei) etc. in die eigenständigen Ü- berlegungen einbezogen würden (Aufgabenart I). • die methodischen Aspekte zum Verfassen einer Rede in den Grundzügen richtig beachtet werden und eine gedanklich und fachlich nachvollziehbare Rede entworfen wird, die die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor den Hintergrund der aktuellen politischen, ö- konomischen und sozialen Entwicklung berücksichtigt (Aufgabenart II) • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 4 Thema: Entsteht eine neue Klassenstruktur im Zeitalter der digitalen Revolution? Aufgabenart I (Analyse, Darstellung Erörterung): Aufgabenstellung 1. Analysieren Sie die Position des Autors zu den Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Gesellschaftsstruktur. 2. Stellen Sie die charakteristischen Merkmale des Industriekapitalismus und des digitalen Kapitalismus dar. 3. Erläutern Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen Klassen- und Schichtmodellen. 4. Erörtern Sie vor dem Hintergrund Ihrer Kenntnisse über die „Auflösungsthese“ von U. Beck die Position H.-M. Enzensbergers zur Entwicklung der Sozialstruktur und set- zen Sie sich mit der Relevanz des digitalen Kapitalismus für die Lebensplanung Ihrer Generation auseinander. Mögliche Gewichtung: 25%/ 15%/ 20%/ 40% 80 Material: ( ...) Der Klassenkampf hat bekanntlich schon bessere Tage gesehen. Auf absehbare Zeit hat der Kapitalismus - digital oder nicht - gesiegt. Die alten Konflikte sind dadurch nicht stillge- legt, aber sie finden nur noch fein verteilt statt, so als hätten sich ausgerechnet die Lohnab- hängigen das neoliberale Gebot der Privatisierung zu eigen gemacht. Man kann von moleku- laren Klassenkämpfen sprechen, die auf allen möglichen Nebenschauplätzen ausgetragen5 werden. Dazu kommt eine weitere Komplikation. Die wirtschaftlichen Verteilungskonflikte werden seit geraumer Zeit von neuartigen kulturellen Ausschlussmechanismen überlagert. Bisher war das kulturelle Kapital immer analog zur ökonomischen Klassenschichtung verteilt. Die Bour- geoisie verfügte über die Hochkultur und über jenes Bildungswissen, das ihre Hegemonie10 befestigte; das Kleinbürgertum investierte in die Ausbildung seiner Nachkommen, um ihre Aufstiegschancen zu verbessern; die Facharbeiter erwarben Qualifikationen, die ihre Arbeits- plätze sicherten, und die Ungelernten mussten sich mit dem kulturellen Existenzminimum begnügen. Mit dieser schichtenspezifischen Verteilung ist es vorbei. Jeder kennt den analpha- betischen Geschäftsmann und den habilitierten Taxifahrer. Bildung, oder was dafür gehalten15 wird, folgt keineswegs der Einkommensstruktur oder dem Lebensstandard. Man könnte sagen, dass sich quer zu den ökonomischen Schichten Informationsklassen gebildet haben, deren Zukunftsaussichten auf keinen einfachen Nenner mehr zu bringen sind. Außerdem operiert das herrschende Regime mit einem ganz neuen Tugendkatalog, der alle früheren ethischen Codes außer Kraft setzt. Prämiert werden Eigenschaften und Verhaltensweisen, die20 früher eher als verdächtig galten. Als wichtigste Kardinaltugend gilt die Flexibilität. Daneben werden Durchsetzungsvermögen, Mobilität und die Bereitschaft zu raschem, lebenslängli- chem Lernen gefordert. Wer da nicht mithalten kann, wird ausgeschieden. Der Zusammenhang mit dem Stand der Medientechnologien liegt auf der Hand. Hypothe- tisch lässt sich aus diesen Andeutungen eine neue soziologische Struktur ableiten. Man zö-25 gert, von einer Klassenanalyse zu sprechen, weil die Fraktionen, die sich abzeichnen, in sich sehr inhomogen sind. Von Klassenbewusstsein in irgendeinem hergebrachten Sinn kann ohnehin keine Rede mehr sein. Es handelt sich eher um funktionelle Differenzierungen. Ich behelfe mich deshalb mit Typisierungen, die der Fabel nahe stehen. Dabei ergibt sich ungefähr folgendes Bild. Ganz oben in digitalen Gesellschaften rangieren30 die Chamäleons. Sie ähneln jenem Typus, den David Riesman vor Jahrzehnten als außenge- steuert beschrieben hat, nur dass es sich nicht um passive Anpasser, sondern um äußerst dynamische Workaholics handelt. Eine wesentliche Bedingung ihres Erfolges ist es, dass sie mit der materiellen Produktion nichts zu tun haben. Sie sind Agenten, Makler, Vermittler, Anwälte, Consultants, Medienleute, Entertainer, Wissenschafts-, Geld- und Informationsma-35 nager. Ihr Geschäft ist nicht die Hard-, sondern die reine Software. Ihren abstraktesten Ausdruck findet diese Existenzform in den Finanzkonzernen, weil dort das Produkt rein virtuell ist. Auch in der Computerindustrie, in der Telekommunikation und in verwandten Branchen zählt längst nicht mehr das handgreifliche Gerät, sondern das Know- how. Brillante Naturwissenschaftler verlassen die Universitäten, werden Firmengründer oder40 verwandeln ihr Wissen in Patente. Gemeinsam ist all diesen Tätigkeiten, dass sie jener Sphäre angehören, die einst Überbau hieß. Hier fallen inzwischen Gewinne an, von denen die traditionellen Industrien nur träumen können. Die aufsteigende Klasse der Chamäleons hat bereits ihre eigenen Rekrutierungsme- chanismen entwickelt. Hochbegabte, die über die geforderten Eigenschaften verfügen, gehen45 heute nicht mehr in die Politik oder in die Lehre, sondern werden Software-Unternehmer. 81 Eine zweite Klasse, der man erhebliche Überlebenschancen einräumen kann, ist die der Igel. Was sie auszeichnet, ist gerade ihr Mangel an Flexibilität. Ihre Heimat ist das Gehäuse der Institutionen, das nach wie vor den Sesshaften eine sichere Zuflucht bietet. Das Funktio- närswesen in lokalen, nationalen und internationalen Behörden, Verwaltungen, Parteien,50 Verbänden, Gewerkschaften, Kammern und Kassen aller Art, kurzum: Die viel geschmähte Bürokratie hat sich bisher allen Veränderungen der Arbeitsgesellschaft als resistent erwiesen. Die Nachfrage nach Regelungen steigt unvermeidlich mit wachsender Komplexität. Über die Zukunft der Millionenheere, die sich solchen Aufgaben widmen, braucht man sich keine Sorgen zu machen.55 Dagegen wird die Zahl aller anderen Arbeitsplatzbesitzer voraussichtlich weiter schwinden. Man könnte sie unter dem Emblem des Bibers fassen. Die klassischen Produktivitätssektoren schrumpfen durch Automatisierung, Rationalisierung und Auslagerung in Niedriglohngebiete. In der Landwirtschaft ist dieser Prozess bereits so weit fortgeschritten, dass der ganze Sektor nur noch durch massive Subventionen am Leben erhalten werden kann.60 Die vierte Klasse könnte man als Unterklasse definieren, wäre dieser Begriff nicht allzu pauschal. Ein Totemtier für sie lässt sich nicht angeben, aus dem einfachen Grund, weil die Natur keine überflüssigen Arten kennt. Es handelt sich nämlich um Leute, die nicht in den Tugendkatalog des digitalen Kapitalismus passen und die daher aus seiner Perspektive über- flüssig sind. Sie machen zweifellos auch in den reichen Ländern einen stetig zunehmenden65 Teil der Bevölkerung aus. Im Weltmaßstab sind sie ohnehin in der überwältigenden Mehrheit. Sicher gibt es in diesem Millionenheer Freiwillige, will sagen, Menschen, die eine bewusste Wahl getroffen und sich vom Erfolgsdruck der Erwerbsgesellschaft verabschiedet haben. Das ist aber eine Option, die nur den Wenigsten offen steht. Sie setzt einen intakten Wohlfahrt s- staat und ein gesundes Selbstbewusstsein voraus. Sicherlich gibt es Virtuosen des Ausstei-70 gertums, die in den Nähten und Fugen des kapitalistischen Regimes ihr Auskommen finden, und es wäre lächerlich, sie mit der Elle einer Arbeitsmoral zu messen, die schon aus Mangel an sicheren Jobs ausgedient hat. Normalerweise ist das Los der für überflüssig Erklärten alles andere als beneidenswert. Die meisten Arbeitslosen, Asylbewerber, Leute ohne Berufsausbildung, allein erziehenden Frauen75 - die Aufzählung ließe sich fortsetzen - finden bestenfalls unterbezahlte Teilzeitjobs, schlagen sich mit Schwarzarbeit oder Prostitution durch oder landen in kriminellen Karrieren. Der digitale Kapitalismus - um bei diesem Terminus zu bleiben - kann diese Tendenzen nur verschärfen. Den Anforderungen, die er stellt, ist ein großer Teil der Bevölkerung schlechter- dings nicht gewachsen. Das ergibt sich nicht nur aus den Zugangsbarrieren. (...) In den Län-80 dern der so genannten Dritten Welt (...) ist an die Integration der Mehrheit in den globalen Wirtschaftskreislauf ohnehin nicht zu denken. Die politischen Folgen dieser Entwicklung sind unabsehbar. (...) Aus: Enzensberger, H.-M.: Das digitale Evangelium. In: Der Spiegel, Nr.2, 10.1.2000, S. 97 ff. Hans Magnus Enzensberger (*1929) ist einer der bedeutendsten Lyriker der deutschen Ge- genwartsliteratur. 1963 erhielt er den Georg-Büchner-Preis. Unterrichtliche Voraussetzungen Die Aufgabe greift schwerpunktmäßig auf den Unterricht zum Inhaltsbereich „Gesellschafts- strukturen und Sozialer Wandel“ zurück und verknüpft diese mit Problemstellungen bzgl. der Zukunft des Marktes sowie der Chancen und Risiken der Globalisierung aus dem Unterricht 82 zu den Inhaltsbereichen „Internationalisierung und Globalisierung“ sowie „Wirtschaftspoli- tik“ • Erklärungsmodelle für soziale Ungleichheit: von der Marxschen Klassentheorie bis zur Individualisierungsthese (Marx, Schelsky, Bolte, Beck, Schulze, Hradil, Bourdieu, Geiß- ler) • Kenntnisse über den technologischen Wandel und deren Auswirkungen auf das Er - werbsleben (der ‚flexible Mensch’, das Ende der Erwerbsgesellschaft, Gewinner / Verlie- rer der digitalen Revolution • Kenntnisse über „eigenes Leben und Zukunftsplanung (Shell-Studie) • Kenntnisse über Prognosen / Diagnosen im Berufs- und Lebensbereich (Erwerbs- / Zivil- gesellschaft) • Kenntnisse über ökonomische Prozesse / marktwirtschaftliches Geschehen und über den globalen Kapitalismus • Kenntnisse über das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes und Verteilungsgerechtigkeit in der Bundesrepublik Im methodischen Bereich setzt die Aufgabe einerseits die Fähigkeit zur Analyse einer be- stimmten Textsorte (politisches Essay) und andererseits den Umgang mit ökonomischen und soziologischen Fachtermini voraus. Daneben verlangt die Aufgabe den Umgang mit Indikato- ren zum Bereich der Sozialstrukturermittlung und zum Umgang mit ökonomischen und soziologischen Fachtermini. Ebenso ist eine ideologiekritischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zur Beschreibung der soziologischen Realität sowie der kritische Umgang mit verschiedenen soziologischen Theorien und Modellen im Unterricht eingeübt worden. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Sie verlangt von den Prüflingen die Analyse der Position Enzenbergers (E’s) zu den Auswir- kungen des „digitalen Kapitalismus“ auf die Sozialstruktur . Zentral ist, dass sie eindeutig seine grundsätzlich skeptische Haltung identifizieren, indem sie zum einen auf den Titel des Artikels „Das digitale Evangelium“ und sprachliche Mittel sowie zum anderen auf die Argu- mentationsstruktur des Textes verweisen (vgl. politisches Essay). So müsste herausgearbeitet werden, dass für E. die digitale Revolution zu einer neuen „Klassenstruktur“ (Z. 30 ff) und zur Auflösung der Schichtstruktur (Z. 7-21) führt und die Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Menschen in Bezug auf Einkommensstruktur und Verhaltensweisen negativ beein- flusst. Sodann ist das von E skizzierte „Gesellschaftsbild“ (Horrorszenario) des digitalen Kapitalismus zu charakterisieren: Klassenkämpfe finden nur molekular statt, Klassenbewusst- sein verschwindet; Flexibilität wird zur geforderten „Kardinaltugend“ und bestimmt über Erwerbschancen; funktionelle Differenzierungen bestimmen die soziologische Struktur der Gesellschaft und führen zu einer metaphorisch beschriebenen „Vierklassengesellschaft“: 1. Klasse: Chamäleons (vgl. Z. 33 ff) 2. Klasse: Igel (vgl. Z. 52 ff) 3. Klasse: Biber (vgl. Z. 61 ff) 83 4. Klasse: Unterklasse (vgl. Z. 67 ff) bzw. „für überflüssig Erklärte“ (Z. 82) In ihr haben nur die beiden ersten Klassen begründete „Überlebenschancen“, da die „klassi- schen“ Produktionssektoren durch Automatisierung, Rationalisierung sowie im Zuge der Globalisierung schrumpfen werden. Große Arbeitsplatzverluste werden zum Kennzeichen des digitalen Kapitalismus und bedingen politischen und sozialen Zündstoff für die Zukunft der digitalen Ökonomie (vgl. Z. 61 ff). Zentral ist, dass die Prüflinge die Merkmale der verschie- denen hier aufgezeigten „Klassen“ (vgl. Symbolsprache) deutlich mit den jeweiligen zuge- schriebenen Kriterien herausstellen und so seine Position „Klasse“ und auch „Klassenbe- wusstsein“ verdeutlichen. (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 Hier sollen die Prüflinge ihr soziologisches Deutungs- und Ordnungswissen über die Ebenen und Merkmale des Wandlungsprozesses von der industriellen zur postindustriellen Gesel l- schaft (Arbeitsformen, Rolle der Produktionsfaktoren, Produktionssektorenveränderungen, Stellung des Menschen im Produktionsprozess, Klassenbegriff) einbringen und die Unter- schiede zwischen dem Industriekapitalismus und dem digitalen Kapitalismus beschreiben. So sollte eine gegliederte Gegenüberstellung der verschiedenen durch den technologischen Wandel sich verändernden Dimensionen (vgl. Produktionsfaktoren, Arbeitsplatz, Arbeitsfor- men, Rolle von Raum und Zeit sowie Kreativität) erfolgen. (Anforderungsbereich I) Teilaufgabe 3 Die Prüflinge sollen kriteriengeleitet die wesentlichen Unterschiede zwischen Klassentheo- rien und Schichtenmodellen idealtypisch gegenüberstellen. Darzulegen sind dabei die unter- schiedlichen Gesellschaftsvorstellungen von Klasse und Schicht und der Aspekt der Mobili- tät. Zentral wäre der Verweis auf die Entwicklungsgeschichte dieser Modelle (Marx, Schelsky, Geißler, etc.) und das Einbringen / die Erläuterung der Begriffe: Klasse und Klas- senlage, Dichotomie, Produktionsprozess, Produktionsmittel, Schicht und Schichtunterteilun- gen, Dimensionen der Schichtung, Status, Mobilität. Ebenso ist auf den idealtypischen Cha- rakter dieser Konstruktionen von Wirklichkeit zu verweisen. (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 4 Die Prüflinge sollen zunächst vor dem Hintergrund der Auflösungsthese von Beck eine krit i- sche Erörterung der Haltung von E zum digitalen Kapitalismus verfassen und das von ihm skizzierte „Horrorszenario“ kriterienorientiert hinterfragen. Zentral ist, dass die Prüfling die Argumentationsweise Becks für die Auflösung von Klassen und Schichten im Zeitalter der Industrialisierung (Fahrstuhleffekt: kollektives Mehr von Bildung, Einkommen, Konsum ...) einbringen und mit E’s Begründung der Veränderungen der Sozialstruktur vergleichen, der statt Auflösung der Klassen und Schichten eine „neue Klassenstruktur“ prognostiziert. An- satzpunkte einer Erörterung ergeben sich aus der kritischen Darstellung E’s bezüglich der Modernisierungsverlierer und der Prognose der digitalen Spaltung und des unterschiedlichen Ungleichheitsverständnisses. Die Aufgabe ist bewusst relativ offen formuliert, damit die Prüflinge unter Verweis auf den Texte auch noch weitere Kenntnisse über die Sozialstruk- turmodelle bei der Erörterung einbringen können (vgl. „kulturelles Kapital“ bei Bourdieu, Lebenslagen, etc.) und die Aspekte „Gewinner / Verlierer“ der digitalen Revolution begrün - 84 det aus eigener Perspektive beleuchten und möglicherweise auch zu einer optimistischen Einschätzung der Folgen der digitalen Revolution kommen können. Zum Abschluss sollen die Prüflinge im Sinne der zu fordernden Urteils- und Handlungskom- petenz die Relevanz des digitalen Kapitalismus für ihre zukünftige Lebensplanung erörtern. Zentral ist, dass sie die im digitalen Kapitalismus an sie gestellten Anforderungen (Flexibili- tät, lebenslanges Lernen, Mobilität, Anpassungsbereitschaft etc.) als Basis für die Möglich- keit der individuellen Bastelbiografie herausstellen und die Chancen und Risiken des gefor- derten „flexiblen Menschen“ (Sennett) im Globalisierungszeitalter kritisch reflektieren (vgl. Freiheitsspielräume, starke Anpassungszwänge im „globalen Dorf“, Nomadentum, Schwie- rigkeiten der eindeutigen Lebens- und Berufsplanung, Vielfalt der Arbeit und Arbeitsmög- lichkeiten, Problem von Auf- und Abstieg, Globalisierungsgewinner und -verlierer. Ebenso könnte unter Einbeziehung des Textes auf das mögliche „Ende“ der Erwerbsgesellschaft und neue Entwicklungen zur Zivilgesellschaft etc. verwiesen werden. (Anforderungsbereich III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“(11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte): Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • eine systematische, fachsprachlich präzise Strukturierung der Analyse(politisches Essay) gelingt, bei der die von E aufgestellte These von der“ Entstehung einer neuen Klassen- struktur“ differenziert herausgestellt wird. Ebenso müsste auf die sprachlichen Mit- tel(Metaphorik) und die sozialkritischen Intentionen des Autors deutlich verwiesen wer- den • eine fachterminologische differenzierte und sachlich fundierte Darstellung der beiden Kapitalismusformen erfolgt • die Sozialstrukturmodelle unter Berücksichtigung methodologischer Aspekte differen- ziert dargestellt und veranschaulicht werden • eine fundierte und problemorientierte Erörterung der These von der Entstehung einer neuen Klassengesellschaft unter Einbeziehung der entsprechenden soziologischen Dis- kussion in Deutschland erfolgt. Zentral ist, dass die im Erwartungshorizont formulierten Ansatzpunkte Berücksichtigung finden und auch deutlich methodologische Aspekte be- achtet werden. Daneben ist im Sinne der Urteils- und Handlungskompetenz eine prob- lemorientierte kritische Erörterung der Folgen der digitalen Revolution für die Lebens- planung zu leisten, die möglichst variantenreich und differenziert die Chancen und Risi- ken der neuen Anforderungen im Zeitalter der Globalisierung markiert. • die Darstellung klar strukturiert, allgemein- und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • bei der Analyse die Grundzüge der Argumentationsstruktur des Autors in seinem polit i- schen Essay bezüglich der Begründung der These von der Entstehung einer „neuen Klas- sengesellschaft“ im Zuge der digitalen Revolution in weitgehend fachterminologisch a- däquater Form herausgearbeitet werden und die verwendete Metaphorik ansatzweise a- nalysiert wird 85 • die grundlegenden Elemente des Industriekapitalismus und des digitalen Kapitalismus beschrieben werden • die wesentlichen Unterschiede zwischen Klassen- und Schichtmodellen unter Berück- sichtigung einiger methodischer Kriterien herausgestellt werden • eine ansatzweise fachlich nachvollziehbare Erörterung der These von der Entstehung einer „neuen Klassengesellschaft“ erfolgt und die Bedeutung des „digitalen Kapitalis- mus“ bezüglich der eigenen Lebensplanung beispielhaft aufgezeigt wird (Berufsplanung, Werteveränderungen etc.) • die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist. Prüfungsaufgabe 5 Thema: Ist Globalisierung politisch steuerbar? Aufgabenart II: Materialungebundene Aufgabe: Darstellung, Analyse, Gestaltung Aufgabenstellung 1. Stellen Sie die wichtigsten Merkmale der Globalisierung auf den Ebenen von Gesell- schaft, Wirtschaft und Politik anhand von konkreten Beispielen dar. 2. Analysieren Sie die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Handlungsfähigkeit der wichtigsten internationalen Akteure im Problemfeld der Globalisierung. 3. Entwickeln Sie eine Systematik, in die Sie die Akteure kriterienorientiert einordnen. 4. Untersuchen Sie Auswirkungen der Globalisierung auf die Bundesrepublik Deutsch- land bis zum Jahre 2050 unter Anwendung der Szenariotechnik: 5. Entwickeln Sie begründend ein Extremszenario und ein sich davon unterscheidendes Szenario, welches Ihre eigene Zukunftserwartung verdeutlicht. Mögliche Bewertung: 20%/40%/40% Unterrichtliche Voraussetzungen Das Thema zielt auf die Auseinandersetzung mit der Globalisierung, deren politische Bewäl- tigung und aktuelle Debatte zu den zentralen Zukunftsaufgaben zählen, die in den drei Berei- chen von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bewältigt werden müssen. Dementsprechend müssen die Prüflinge hier nicht nur Kenntnisse aus allen prüfungsrelevan- ten Halbjahren der gymnasialen Oberstufe nachweisen und anwenden, sondern die drei Be- reiche auch in ihrem wechselseitigen Beziehungsgeflecht kennen gelernt haben. Der inhaltli- che Schwerpunkt liegt dabei in den Themenfeldern: Internationalisierung, Globalisierung, Politische Strukturen und Prozesse, gesellschaftliche Strukturen und sozialer Wandel. Folgende Fragestellungen müssen dabei Gegenstand des Unterrichts gewesen sein: – Nationale und internationale Disparitäten: Wer sind die Gewinner und die Verlierer der Globalisierung? – Gestaltung des sozio-ökonomischen Wandels: Ökonomie gegen Demokratie – Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen: Wem gehören die Rohstoffe dieser Welt? 86 – Sicherung des Friedens und Verfahren möglicher Konfliktlösung: Ist eine Welt ohne Kriege möglich? – - Schaffung einer globalen Zivilgesellschaft: Die Suche nach einer globalen Ordnung jenseits der Staatenwelt. Neben dem sicheren Umgang mit der Fachsprache muss im methodischen Bereich die Szena- riotechnik im Rahmen eines Methodentrainings intensiv und unter Einschluss von Präsentat i- ons- und Visualisierungstechniken geübt worden sein. Bei Anwendung dieser Methode muss der Schüler gelernt haben, dass Zukunft prinzipiell planbar und beeinflussbar ist und damit ein wichtiges Instrument für die individuelle wie auch die gesellschaftliche Zukunftsplanung zur Verfügung steht. Dabei werden in der Regel drei Grundtypen von Szenarien entwickelt: – ein positives Extremszenario, das die bestmögliche Zukunftsentwicklung darstellt – ein negatives Extremszenario, das den schlechtest möglichen Entwicklungsverlauf dar- stellt – ein Trendszenario, das die Fortschreibung der heutigen Situation in die Zukunft darstellt. Diese Methode ist nach einem strengen Phasenmodell aufgebaut, mit dem die Prüflinge vertraut sind: Phase I: Aufgaben- und Problemanalyse Hier können sich die Prüflinge kurz fassen, da er in Aufgabe 1 die zentralen Problemfelder bereits angesprochen hat. Phase II: Einflussanalyse Die Prüflinge müssen hier die Einflussbereiche und Faktoren, die auf das Feld der Globalisie- rung einwirken, aufzeigen und ihre qualitativen (z. B. Einstellung der Arbeitgeber zur Globa- lisierung) und quantitativen Deskriptoren (z. B. Terms of Trade) ermitteln. Phase III: Trendprojektion und Faktorenbündelung Aus den Faktoren und ihren Deskriptoren werden die Szenarien als ganzheitliche Zukunfts- bilder erstellt, die in anschaulicher und sinnfälliger Weise mögliche Zukünfte und ihre Kon- sequenzen sichtbar machen. Phase IV: Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Problemlösung Diese Phase zielt auf die Beeinflussbarkeit von Faktoren und die Beiträge, die von den polit i- schen Akteuren dazu geleistet werden sollen: Aktionsgruppen, Bürgerinitiativen, Parteien, Verbände, Schule, Vereine, Sozialpartner usw. Die Bedeutung ihrer Maßnahmen, Strategien und Problemlösungen muss deutlich werden. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Die Aufgabe verlangt das Einbringen von grundlegendem Deutungs- und Ordnungswissen des Prüflings, der in der Zuordnung zu den drei Bereichen erste orientierende Kenntnisse belegen muss. Möglichst viele der folgenden Merkmale sollen kurz dargestellt werden: 87 Gesellschaft: Demografische Probleme, Souveränitätsverlust der Nationalstaaten, Aufhebung räumlicher und zeitlicher Distanz, Wissensgesellschaft, Wertewandel, Mobilität, Verschär- fung kultureller Gegensätze. Wirtschaft: Internationale Arbeitsteilung, Migration, Mobilität des Kapitals, Standortkonkur- renz, transnationale Konzerne, Ressourcenknappheit, globale Umweltverantwortung, globale Fusionen. Politik: Funktionsverlust nationaler Regierungen und Parlamente, Souveränitätsverlust der Nationalstaaten, Verlust traditioneller internationaler Politikmuster nach dem Ende des Ost- West-Konflikts, Austausch der nationalstaatlichen Politikperspektive durch eine globale, Installierung einer Weltregierung als Träger einer globalen Friedenspolitik. (Anforderungsbereich I, auch II) Teilaufgabe 2 In der Aufgabe werden die Akteure in einen Bezug zum Problem gestellt. Hier sollten zu- nächst die internationalen Organisationen als die zentralen Teile einer sich herausbildenden Weltordnungspolitik dargestellt werden: Die UNO und ihre Nebenorganisationen wie IWF, WTO und Weltbank, deren Steuerungsfunktion durch die Abhängigkeit von nationalstaatli- chen Interessen bis zur Funktionslosigkeit oder gar Kontraproduktivität beschränkt werden. Dem könnten die NGOs gegenübergestellt werden. Auch die großen Weltkonferenzen der 1990er Jahre sollten Erwähnung finden. Als Ordnungskriterien könnten herangezogen werden: Regierungsnähe – Regierungsferne, Demokratieorientiertheit – Effizienzorientiertheit, Konsensorientiertheit – Handlungsorien- tiertheit, staatlich – nichtstaatlich. Anschließend müssen die Prüflinge der Frage nachgehen, inwieweit die internationalen Orga- nisationen – allen voran die UNO mit ihren Nebenorganisationen – in der Lage sind, das Verhalten der weltweit agierenden Akteure in einem spezifischen Problemfeld dauerhaft zu steuern. Handlungs- und Organisationsdefizite müssen hier ebenso aufgezeigt werden wie die Erfordernis der Demokratisierung als zentrale Voraussetzung ihrer Akzeptanz. Auch Defizite hinsichtlich einer mangelnden Kohärenz, Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie un- gleicher Beteiligungschancen müssen hier Beachtung finden. (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 3 Bei der Anwendung der Szenariotechnik muss die Prüflinge neben dem formal korrekten Aufbau auch die Fähigkeit zu Reflexion und Bewertung zeigen. Dementsprechend muss sein Szenario so gestaltet sein, dass die Unterschiede zu bloßen Prognosen ebenso deutlich werden wie zu realitätsfernen Utopien. Um das Verfahren im Rahmen der Prüfungszeit angemessen bewältigen zu können, ist den Prüflingen hier nur die Entwicklung eines Extremszenarios aufgetragen und anstelle des Trendszenarios ein Szenario verlangt, das in besonderem Maße seine eigene Beurteilung wiedergibt. Entscheidet sich der Prüfling für ein positives Szenario, so kann er folgende Aspekte betonen: – Die Exportstärke der deutschen Wirtschaft belegt hervorragende Voraussetzungen für den globalen Wettbewerb 88 – Die hohe Qualität des Forschungsstandortes – Das große Fachkräftereservoir – Die hohe Zahl deutscher Patente – Die führende Stellung in der Umwelttechnologie – Die Umstellung des Wirtschaftssystems nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit – Die langfristige wirtschaftliche Erholung führt zu politischer Stabilität und erhöht damit die Steuerungsfähigkeit. Ein Negativszenario könnte in folgende Überlegungen münden: – Verringerung der Standortqualität Deutschlands durch globale Konkurrenz – Abbau des Sozialstaats durch „Sozialdumping“ – Fortschreitender Arbeitsplatzverlust – Vergrößerung der Kluft zwischen Arm und Reich – Politische Radikalisierung einhergehend mit dem Verlust an politischer Stabilität und Steuerungsfähigkeit. Es wird nicht erwartet, dass hier alle Phasen ausführlich entwickelt werden können, zumal die Antwort zu Aufgabe 1 schon Elemente einer Problemanalyse enthalten kann (Phase I). Phase II und III können möglicherweise zusammengezogen werden, indem in einem dreischrittigen Bestimmungsprozess die Ermittlung der Einflussbereiche und die Faktorenbündelung erfol- gen: 1. Zusammenstellung quantitativer und qualitativer Einfluss- bzw. Bestimmungsfaktoren 2. Zukunftsentwicklung der Faktoren in ihrem wechselseitigen Zusammenwirken 3. Bündelung zu einem positiven oder negativen Entwicklungstrend. Anschließend sollte der Schüler die Bedeutung der Strategien und Maßnahmen zur Problemlösung entwi- ckeln. Beurteilungskriterien sollten dabei vernetztes Denken, Anschaulichkeit und evtl. Visualisierung sein. (Anforderungsbereich III, auch II) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“(5 Punkte): Die Leistung soll mit „gut“ bewertet werden, wenn: – über das erforderliche Basiswissen hinaus differenzierte Kenntnisse über das Zusam- menwirken internationaler Akteure deutlich werden – die gegenseitige Bedingtheit nationaler und globaler Problemfelder in ihren unterschied- lichen Auswirkungen erkannt und bewertet wird – die globalen Strukturen der internationalen politischen Willensbildungsprozesse als Elemente einer Global Governance in Vor- und Nachteilen differenziert offen gelegt werden – die Argumentation bis auf die individuelle politische Handlungsebene logisch überzeu- gend fortgeführt wird 89 – die Merkmale der Globalisierung klar erkannt, treffend zugeordnet und in ihrer Bedeu- tung für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft kriterienorientiert beurteilt werden – die Szenariomethode sicher beherrscht und angewandt wird – die Darstellung klar strukturiert, allgemein und fachsprachlich korrekt sowie problembe- zogen akzentuiert ist Die Leistung soll mit „ausreichend“ bewertet werden, wenn: – Merkmale der Globalisierung erkannt und folgerichtig den Bereichen Gesellschaft, Wirt- schaft und Politik zugeordnet sind – die Funktionen und Tätigkeitsfelder der globalen Akteure erkannt sind – die unterschiedlichen Auswirkungen der Globalisierung auf entwickelte und weniger entwickelte Länder dargestellt werden – die Szenariomethode in den Grundzügen beherrscht wird. – das Szenario in voneinander abgrenzbaren Schritten zu Resultaten führt, die den Men- schen auch in seiner Alltagswelt betreffen und zu begründeten Aspekten einer Urteils- o- der einer Handlungsposition führen – die Darstellung erkennbar geordnet und sprachlich verständlich ist 1.4 Bilinguales Aufgabenbeispiel für einen Grundkurs Thema: Could European security policy be a counterbalance to American hegemo- nic tendencies? Aufgabentyp I (Analyse, Darstellung, Erörterung) Aufgabenstel- lung: Huntington sees a global conflict between “Muslims” and “Wester- ners”. What are, according to him, the characteristics of this conflict? Show how Huntington’s view can be attractive to many observers, considering how the international situation after the end of the East- West-conflict has changed. Could a European security policy be an effective instrument to control American hegemonic tendencies as portrayed in this extract? Mögliche Gewichtung (35 %, 25 %, 40 %) Material: Samuel P. Huntington, The Clash of Civilizations and the Remaking of World Order ; Simon and Schuster paperback New York 2003 (first published 1996), p. 216f Hilfsmittel: • einsprachiges Wörterbuch ( OALD ) • zweisprachiges Wörterbuch Deutsch/Englisch – Englisch/Deutsch Einleitung: Huntington analyses the international situation after the end of the Cold War and the col- lapse of the Soviet Union 1991/92. He sees a new world order in which the conflict of civili- zations is the predominant characteristic. One of the conflicts he concentrates on is the one 90 between the Islamic world and the West, which he defines as North America, Western Europe, Australia and New Zealand. Please note: Huntington wrote his book before the 9/11 attacks and consequently before the wars against Afghanistan and Iraq. Anmerkungen: l.3 Iranian Revolution - when an Islamic government under Ayatollah Khomeini replaced the Shah regime in Iran 1.22 Qadhafi - Libyan leader who wants to cooperate with the USA and Europe after years of active support of terrorist groups 11.32/33 World Trade Center bomber s- Huntington refers to the attack in the basement of the WTC at the beginning of the 1990s 1.50 to date - up to the present day. [...] Given the prevailing perceptions Muslims and Westerners have of each other plus the rise of Islamist extremism, it is hardly surprising that following the 1979 Iranian Revolution, an intercivilizational quasi war developed between Islam and the West. It is a quasi war for three reasons. First, all of Islam has not been fighting all of the West. Two fundamentalist states (Iran, Sudan), three nonfundamentalist states (Iraq, Libya, Syria), plus a wide range of Is-5 lamist organizations, with financial support from other Muslim countries such as Saudi Ara- bia, have been fighting the United States and, at times, Britain, France, and other Western states and groups, as well as Israel and Jews generally. Second, it is a quasi war because, apart from the Gulf War of 1990 – 1991, it has been fought with limited means: terrorism on one side and air power, covert action, and economic sanctions on the other. Third, it is a quasi10 war because while the violence has been continuing, it has also not been continuous. It has involved intermittent actions by one side which provoke responses by the other. Yet a quasi war is still a war. Even excluding the tens of thousands of Iraqi soldiers and civilians killed by Western bombing in January-February 1991, the deaths and other casualties number well into the thousands, and they occurred in virtually every year after 1979. Many more Western-15 ers have been killed in this quasi war than were killed in the “real” war in the Gulf. Both sides have, moreover, recognized this conflict to be a war. Early on, Khomeini de- clared, quite accurately, that “Iran is effectively at war with America,” and Qadhafi regularly proclaims holy war against the West. Muslim leaders of other extremist groups and states have spoken in similar terms. On the Western side, the United States has classified seven20 countries as “terrorist states”, five of which are Muslim (Iran, Iraq, Syria, Libya, Sudan); Cuba and North Korea are the others. This, in effect, identifies them as enemies, because they are attacking the United States and its friends with the most effective weapon at their dis- posal, and thus recognizes the existence of a state of war with them. U.S. officials repeatedly refer to these states as “outlaw,” “backlash”, and “rogue” states – thereby placing them out-25 side the civilized international order and making them legitimate targets for multilateral or unilateral countermeasures. The United States Government charged the World Trade Center bombers with intending “to levy a war of urban terrorism against the United States” and argued that conspirators charged with planning further bombings in Manhattan were “sol- diers” in a struggle “involving a war” against the United States. If Muslims allege that the30 West wars on Islam and if Westerners allege that Islamic groups war on the West, it seems reasonable to conclude that something very much like a war is underway. 91 In this quasi war, each side has capitalized on its own strengths and the other side’s weak- nesses. Militarily it has been largely a war of terrorism versus air power. Dedicated Islamic militants exploit the open societies of the West and plant car bombs at selected targets. West-35 ern military professionals exploit the open skies of Islam and drop smart bombs on selected targets. The Islamic participants plot the assassination of prominent Westerners; the United States plots the overthrow of extremist Islamic regimes. During the fifteen years between 1980 and 1995, according to the U.S. Defense Department, the United States engaged in seventeen military operations in the Middle East, all of them directed against Muslims. No40 comparable pattern of U.S. military operations occurred against the people of any other civili- zation. To date, each side has, apart from the Gulf War, kept the intensity of the violence at reasona- bly low levels and refrained from labelling violent acts as acts of war requiring an all–out response. “If Libya ordered one of its submarines to sink an American liner”, The Economist45 observed, “ the United States would treat it as an act of war by a government, not seek the extradition of the submarine commander. In principle, the bombing of an airliner by Libya’s secret service is no different.”[...] Unterrichtliche Voraussetzungen Die Prüfungsaufgabe greift schwerpunktmäßig auf den Inhaltsaspekt der soziale Wandel in den Industriegesellschaften und seine Ursachen/Auswirkungen zurück und verknüpft diesen mit dem Inhaltsbereich “Internationalisierung und Globalisierung“ und den damit verbunde- nen Problemstellungen. Die Prüflinge sind mit verschiedenen Erscheinungsformen des Wan- dels vertraut: Wandel in der sozialen Rolle der Frau, Veränderungen im generativen Verhal- ten der Gesellschaften mit den Folgen für die Bevölkerungspyramiden und dem Verhältnis der Generationen sowie den gelockerten Parteibindungen der Wählerschaft, die sich in Wahl- enthaltungen und Wählerfluktuationen zeigen. Als allen diesen Veränderungen zugrunde liegende Erklärung haben die Prüflinge die fort- schreitende Individualisierung (wie z. B. von U. Beck definiert) erkannt: Individualisierung als ambivalente Entwicklung, die Freiheit und Wahlmöglichkeiten eröffnet, andererseits aber Risiken und Unsicherheiten mit sich bringt. Die Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge ist schwieriger geworden. In einem Kurshalbjahr ging es um Globalisierungstendenzen und um die europäische Integra- tion als eine mögliche Antwort darauf. Dabei wurden wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Fragestellungen aufgegriffen .Einer der angesprochenen Aspekte war der der Größe der EU: die Integration von immer mehr Staaten als Ergänzung (oder nach anderer Lesart als Ersatz) der Integrationsvertiefung könnte die Voraussetzung sein, den Vereinigten Staaten wirtschaftlich und politisch eine Macht entgegen zu setzen. In einem weiteren Kursabschnitt fand eine Vertiefung des Inhaltsbereiches „Internationalisie- rung und Globalisierung“ statt, in der der islamistisch motivierte Terrorismus untersucht wurde und die Prägung der internationalen Situation, die von ihm und von der Reaktion der amerikanischen Administration ausgeht. Huntingtons These des clash of civilizations wird kritisch betrachtet werden. Die Machtverteilung und die neue Dynamik (unterschiedliche Bedrohungen, neue Machtzentren, Welt umspannendes Umweltrisiken) nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes werden angesprochen. Mithilfe eines Planspiels werden die Möglich- keiten der deutschen Politik erörtert werden, innerhalb von NATO und UNO multilaterale Strategien anzustreben. Aspekte einer gemeinsamen EU-Außenpolitik werden dabei eine Rolle spielen. 92 Im methodischen Bereich setzt die erste Teilaufgabe vor allem Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der fachmethodisch geordneten Textanalyse und der sprachlichen Erschließung des fremdsprachlichen Textmaterials voraus. Für die Darstellungsaufgabe werden die An- wendung eines gegenstands- und themenbezogenen Fachwortschatzes sowie eine systemat i- sche Erläuterung möglicher Positionierungen zum Standort des Verfassers in einem vorgege- benen zeitlich/politischen Kontext verlangt. Die Erörterung verlangt eine systematisch- integrative Anwendung im Unterricht erworbener Kenntnisse und deren Verknüpfung mit dem vorgegebenen Material/der Problemstellung in Form einer begründeten persönlichen Stellungnahme. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 • Die erste Teilaufgabe verlangt die zielgerichtete Informationsentnahme aus dem Prü- fungstext und zunächst die daran anschließende Darstellung der charakteristischen Eigen- schaft des Konfliktes, wie ihn Huntington sieht. Zu den Punkten, die die Prüflinge auf- zählen könnten, gehören: • es herrscht eine kriegsähnliche Situation vor, die von den USA und manchen islamischen Nationen auch so definiert wird (Z. 20 f) • auf beiden Seiten gibt es Opfer (Z. 15 ff) • Feindbilder werden aufgebaut: „der heilige Krieg“ (gegen den dekadenten Westen) und die Verteidigung gegen die terroristische aus den „Schurkenstaaten“ (Z. 22ff) • terroristische Anschläge stehen gegen militärische Machtmittel, vor allem Luftangriffe (Z. 40ff) • die Maßnahmen der amerikanischen Regierung sind nicht mit anderen militärischen Einsätzen vergleichbar (Z. 48f) (Anforderungsbereich II) Teilaufgabe 2 In der zweiten Teilaufgabe nehmen die Prüflinge Bezug auf die Einteilung des Autors in „den Westen“ und die „Moslems“. Sie bringen aufgabenspezifisch ihr Deu- tungs- und Ordnungswissen ein. Eine zunehmend unübersichtlich gewordene gesellschaftli- che Wirklichkeit (hier: internationale Situation) wird gedeutet als ein Kampf zwischen zwei Großgruppierungen, ähnlich wie früher die Auseinandersetzung West gegen Ost. Die Ein- fachheit des Weltbildes vermag Unsicherheit und Komplexität von Entscheidungsmöglich- keiten zu reduzieren. Dies gilt vor allem für die amerikanische Politik und für islamische Gesellschaften (und die jeweiligen Individuen). Die Aktionen der Konfliktparteien (Terroran- schlag )/11 oder ein anderes Beispiel, einseitig beschlossene militärische Handlungen gegen Afghanistan und den Irak) bestärken scheinbar diese Deutung der Wirklichkeit. (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 3 Die dritte Teilaufgabe verlangt die Gestaltung und Erörterung eines Vorschlags zu einer europäischen Sicherheitspolitik, die das von Huntington skizzierte und den Beteiligten prakt i- zierte dichotomische Denken nicht aufnimmt. Die Prüflinge stellen Elemente kurz vor (Stär- 93 kung der UNO, europäische Einsatzstreitkräfte, verstärktes Bemühen um eine gemeinsame europäische Außenpolitik) diskutieren deren potenzielle Wirksamkeit. Dabei können die Prüflinge zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Ein Ergebnis könnte sein, dass trotz europäischer Bemühungen die politische und wirtschaftliche und damit auch militärische Macht der USA auf absehbare Zeit nicht ausbalanciert werden kann. Andererseits könnte ein Fazit auch lauten, dass Erfolge – wie etwa die Integration einer moslemisch geprägten Türkei – dichotomische Weltbilder aufwe ichen können. (Anforderungsbereich III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) (Aufgabenart II) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • die Prüflinge die zentralen Aussagen Huntingtons zu den charakteristischen Eigenschaf- ten des Konfliktes fachmethodisch präzise und systematisch analysieren • das geforderte aufgabenspezifische Deutungs- und Ordnungswissen zum Ost- Westkonflikt fachterminologisch prägnant und strukturiert eingebracht wird und die Prüflinge die Komplexität der internationalen Wirklichkeit differenziert erfassen • die Prüflinge fundierte kriterienorientierte Vorschläge zur europäischen Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund der Argumentationsweise von Huntington erstellen, die möglichst differenziert und multiperspektivisch die verschiedenen vorstellbaren Elemente erörtern • die Darstellung klar strukturiert, fremd- und fachsprachlich korrekt sowie problembezo- gen akzentuiert ist. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • die Prüflinge bei der Textanalyse zwei charakteristische Merkmale des Konfliktes in fachsprachlich und fachmethodisch weitgehend angemessener Form herausarbeiten und diese in den Grundzügen nachvollziehbar erläutern • der Zusammenhang zwischen der Komplexität der internationalen Wirklichkeit und der vereinfachten Sicht in den Grundzügen dargestellt und reflektiert wird • die Prüflinge einige Argumente bezüglich der Gestaltung eines Vorschlages zur europäi- schen Sicherheitspolitik erörtern und ein ansatzweise begründetes Fazit liefern. • die Darstellung erkennbar geordnet und fremd- und fachsprachlich verständlich ist. 2 Aufgabenbeispiele für die mündliche Abiturprüfung 2.1 Allgemeine Hinweise Die folgenden Aufgabenbeispiele gehen von einer Vorbereitungszeit von 20 bis 30 Minuten und einer Prüfungsdauer von 20-30 Minuten aus. Im ersten Prüfungsteil stellt der Prüfling in einem 10- bis 15-minütigen Vortrag seine vorbe- reitete Prüfungsaufgabe vor. Der zweite Prüfungsteil besteht aus einem 10- bis 15-minütigen Prüfungsgespräch. 94 2.2 Aufgabenbeispiele für das Grundkursfach Prüfungsbeispiel 1 Thema: Deutschland 2050 – ein ve rarmtes Altersheim? Prüfungsaufgabe für den Prüfungsteil 1: Vortrag Aufgabenstellung: 1. Erläutern Sie auf der Grundlage des Materials die von Oberndörfer angerissene Prob- lematik der Alterung unserer Gesellschaft und ihre Ursachen. 2. Stellen Sie die vom Autor vorgestellten Lösungsmöglichkeiten dar und nehmen Sie dazu begründend Stellung. Material: Dieter Oberndörfer, Altersheim Deutschland. In: Süddeutsche Zeitung, 19./20.1.2002 (…) Die Daten der Bevölkerungsentwicklung dürften inzwischen den politischen Führungs- stäben bekannt sein. Dennoch werden sie in einer Art kollektiven Realitätsverweigerung und Vogel-Strauß-Politik nicht zum Gegenstand politischen Handelns oder eines ihrer existen- ziellen Bedeutung für die Nation angemessenen öffentlichen Diskurses. Zuwanderung in Verbindung mit einer energischen Familienpolitik wären die einzig denkbaren Möglichkeiten5 der Gegensteuerung. Aus Furcht vor Wählerverlusten sind sie ungeliebte Themen. Darüber hinaus ist ihre Zurückweisung in tief sitzenden ideologischen Überlieferungen völkischen Denkens verankert. Fremde werden als Gefährdung der angeblichen Homogenität Deutsch- lands gesehen. Bei Familienpolitik heißt es, sie komme zu spät, bringe wenig oder nichts. Bei Zuwanderung10 wird darauf abgehoben, dass sie keine Lösung sein könne (oder dürfe), da auch Zuwanderer zu wenig Kinder bekämen. Charakteristisch für die kollektive Verdrängungsmentalität ist ferner, dass sich die Debatte über die Bevölkerungsentwicklung, soweit sie überhaupt geführt wird, auf den Zeitraum bis 2050 beschränkt. Ohne massive Zuwanderung und flankierende Geburtenpolitik würde die Bevölkerung Deutschlands schon 2075 auf 44 Millionen zurückge-15 hen, das Durchschnittsalter bei bald 60 Jahren liegen. (…) Die Identifikation der Zuwanderer mit Deutschland als „ihrem“ Staat und „ihrer“ rechtli- chen und politischen Ordnung muss das vorrangige Ziel der Integration sein. Die Zuwande- rung wird wie in den anderen europäischen Staaten das soziale und kulturelle Profil der Bevölkerung tief greifend ändern. Die „Deutschen“ werden in einigen Städten ähnlich zur20 Minderheit werden wie die Angelsachsen in amerikanischen Städten. Die Weltbevölkerung wird sich in den nächsten 50 Jahren nochmals verdoppeln. Die Annah- me, dass ein sich entleerendes, alterndes Europa dem wachsenden Druck politisch widerste- hen kann, ist naiv. Zuwanderung kann mit schweren sozialen und kulturellen Konflikten verbunden sein. Sie sollte daher gesteuert und sozialverträglich gestaltet werden. Aber nur25 mit Hilfe der Zuwanderung können die wirtschaftliche Leistungskraft und der Wohlstand Europas und Deutschlands gesichert werden. Die Alternative wären überdimensionierte, verarmte und keineswegs friedliche Altersheime. Der Autor, geb. 1932, ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft in Freiburg und Leiter des Arnold-Bergsträsser-Instituts. 95 Unterrichtliche Voraussetzungen Im Unterricht wurden die folgenden Schwerpunkte erarbeitet: • Grunddaten der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland • Ursachen für den Wandel in der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung • Familienstrukturen und Geschlechterrollen • Migration und Auswirkungen auf Sozialisationsprozess und Wertewandel • Familien- und sozialpolitische Kontroversen zur Lösung der demografischen Probleme Methodisch sind die Voraussetzungen für den analytischen Umgang mit Texten gelegt. Die Prüflinge wissen um die Wichtigkeit der Verwendung von Fachbegriffen; ihnen sind herme- neutische Verfahren bekannt. Für die Erweiterung im Prüfungsgespräch bieten sich als Grundlage Themen aus dem In- haltsbereich „Politisches System der Bundesrepublik“ an. Folgende inhaltliche Bezüge sind denkbar: – die Debatte über Deutschland als Einwanderungsland / Parteiensystem – der Weg zum zweiten Einwanderungsgesetz von 2004 und die Bestimmungen – Gesetzgebungsverfahren / Institutionen und Regelungen – Ansätze in der Arbeits-, Bildungs- und Familienpolitik (Ganztagsschulprogramm). Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistungen Teilaufgabe 1 Für den ersten Prüfungsteil wird eine klar gegliederte Darstellung der Grundprobleme der demographischen Entwicklung erwartet. • Deutschland: Bevölkerung 2075: 44 Mio.; Durchschnittsalter 60 Jahre (ohne Zuwande- rung und Geburtenpolitik) / Z. 17 ff. • Welt: Bevölkerung 2050 verdoppelt / Z. 24f. • Dem dadurch bedingten wachsenden Druck könne ein sich entleerendes, alterndes Europa politisch nicht widerstehen (Z. 25f.). • Die Folgen wären sinkender politischer Einfluss in der Welt und ungesteuerte Einwande- rung nach Europa/Deutschland. Der Nachvollzug der zentralen Textaussagen muss als Ausgangsbasis des Vortrags der eige- nen, strukturiert vorgetragenen Kenntnisse dienen. Bevölkerungsentwicklung und Verände- rung des Altersaufbaus der Gesellschaft sollen in einen Kontext der gesellschaftsbezogenen Diskussion gestellt und solchermaßen als zentrale politische Herausforderungen für die Zu- kunft verstanden werden. In der Erläuterung der Ursachen des Wandels soll multiperspekti- visch argumentiert und von einer eigenen, vorschnell moralisierenden oder wertenden Dar- stellung abgesehen werden: z.B. • Wandel der Familie (Form, Funktion), 96 • Individualisierungstendenz, Wertewandel; Ökonomisierung des Denkens (Kinder als Kostenfaktor) • Arbeitsgesellschaft und Karriereplanung • nicht ausreichende Bereitstellung von familienförderlichen betrieblichen und staatlichen Möglichkeiten und Maßnahmen (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 2 Von Oberndörfer angedeutete Maßnahmen der Familien- und Geburtenpolitik sind zu benen- nen und eigenständig zu füllen. Diese und das empfohlene Mittel der verstärkten Zuwande- rung zur Behebung der Probleme der Alterung der Gesellschaft sowie das damit verknüpfte Argument des objektiv bestehenden Zuwanderungsdrucks sind aufzunehmen und einer eige- nen, argumentativ fundierten Bewertung zu unterziehen. Dabei ist der im Material angedeu- tete Problemkomplex der „Integration“ (Z. 19ff.) besonders zu berücksichtigen und anderen, in der politischen Debatte bedeutsamen Konzepten (Assimilation, multikulturelle Gesell- schaft) gegenüberzustellen. Probleme einer Zuwanderungs- und Integrationspolitik, bei der es - auch wenn sie „sozialverträglich“ gestaltet würde - zu einer tief greifenden Veränderung des sozialen und kulturellen Profils der Bevölkerung kommen würde (Z. 21/22), sollten konkret beleuchtet und diskutiert werden. (Anforderungsbereiche I, II und III) Prüfungsteil 2: Prüfungsgespräch Gesprächsimpulse: Beurteilen Sie, ob inzwischen die von Oberndörfer beklagte „Vogel-Strauß-Politik“ über- wunden und die geforderte „Gegensteuerung“ erreicht wurde. Stellen Sie in diesem Zusammenhang Probleme des politischen Entscheidungsprozesses dar. Erörtern Sie ggf. geeignete gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Maßnahmen. Für den zweiten Prüfungsteil und die hier enthaltene mögliche Erweiterung im Prüfungsge- spräch soll auf der Ebene der Reorganisation und der Verknüpfung zunächst das zweite Einwanderungsgesetz von 2004 nachgezeichnet werden. Die politische Kontroverse um Deutschland als Einwanderungsland soll dabei deutlich werden. Aspekte des politischen Entscheidungsprozesses werden dabei dargestellt und erläutert. Auf der Ebene der eigenständigen Bewertung geht es um die Überprüfung, ob die im ersten Prüfungsteil behandelten Probleme durch diese Gesetzgebung einer Klärung näher gebracht wurden. Weitere konkrete Maßnahmen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Politik können entwickelt und auf ihre (Realisierungs-) Chancen hin erörtert werden, z.B. – Bildungspolitik (Ausbau von Ganztagsschulen) – Familienpolitik (Erhöhung von Kindergeld, bessere steuerliche Entlastung, Ausbau von Kindertagesstätten etc.) – Anwerbemaßnahmen von Unternehmen und staatlichen Stellen 97 – Unternehmen: Arbeitsplatz- und (Lebens-) Arbeitszeitregelungen – Gesellschaft: Nachbarschaftsprogramme und neue Freiwilligenarbeit (kommunitaristische Ansätze) – Familien- und integrationsförderliche Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik (Anforderungsbereiche I bis III) Bewertungskriterien für die Noten“ gut“ (11Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte): Für eine mit „gut“ bewertete Leistung wird erwartet im Vortragsteil • eine klar strukturierte, die Fachterminologie angemessen einbeziehende Darstellung • ausdrückliche Bezugnahme auf das vorgelegte Material und • erläuternde Darstellung (Erweiterungen und Hintergründe) • Darstellung der vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten, Beurteilung der Reichweite und/oder politischen Umsetzbarkeit und/oder Wertmaßstäbe. Im zweiten Prüfungsteil • ein angemessener Kenntnisstand in Bezug auf Inhalte des Bereichs Politisches System, dargestellt an einem konkreten Fallbeispiel • Erörterung verschiedener Maßnahmen in Handlungsfeldern von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Prüfling ist in der Lage, im Gespräch flexibel und situationsangemessen auf Impulse und Nachfragen zu reagieren. Er kann Konkretisierungen wie Verallgemeinerungen vornehmen, überzeugend argumentieren und urteilen. Für eine mit „ausreichend“ zu bewertende Leistung wird erwartet im Vortragsteil • Darstellung von Grundkenntnissen zur demographischen Entwicklung in Verknüpfung mit der im Material enthaltenen Problemstellung • Darstellung einiger wichtiger Lösungsvorschläge und deren wertender Beurteilung • Gebrauch der Fachsprache in zentralen Kategorien. Im zweiten Prüfungsteil • reproduktive Darstellung eines aktuellen Fallbeispiels (z.B. Gesetzgebung) • Darstellung von einzelnen Maßnahmen zur Problemlösung und ihren Effekten • in Ansätzen sachliche und/oder wertende Beurteilung. Der Prüfling kann auf Rückfragen insgesamt angemessen reagieren. Er kann die Gesprächs- impulse weitgehend zuordnen. Die von ihm vertretenen Positionen werden in Grundzügen begründet. 98 Prüfungsbeispiel 2 Prüfungsaufgabe für den Prüfungsteil 1: Vortrag Thema: Wahlrecht von Geburt an – mehr Demokratie Aufgabenstellung: 1. Analysieren Sie, welche Position und Argumentation bezüglich des Wahlrechtes von Geburt an in den beiden Texten deutlich wird. 2. Setzen Sie sich mit einem Wahlrecht von Geburt an auseinander. Text 1: Der Deutsche Bundestag stellt fest: (…) Das Wahlrecht ist ein in einer Demokratie unver- zichtbares Grundrecht. Wer Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich weiter vorenthält, stellt einerseits die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage und leistet andererseits einer Politik Vorschub, die zu einer Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation tendiert. (…) Das Volk gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes ist das Staatsvolk5 und umfasst alle Deutschen. Dieses Bekenntnis zur Demokratie in Artikel 20 des Grundgeset- zes beschränkt das Volk als primären Träger aller Staatsgewalt dem Wortlaut nach also nicht auf die volljährigen Deutschen. (…) In Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes wird allerdings das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag an die Vollendung des 18. Lebensjahres gebunden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – und damit 20 Prozent des Volkes – ist so generell10 ein Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt versagt. (…) Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wahlrechts ab Geburt durch Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes und erforderlicher weiterer ge- setzlicher Änderungen vorzulegen. Dabei ist ein Wahlrecht ab Geburt dergestalt vorzusehen, dass die Kinder zwar Inhaber des Wahlrechtes werden, dieses aber treuhänderisch von den15 Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird. Für den Fall, dass sich die Eltern nicht in der Ausübung des Kinderwahlrechts einigen können, sollte eine einfache und beide Elternteile möglichst gleich berechtigende Regelung vorgesehen sein. (…) Interfraktioneller Antrag von 47 Bundestagsabgeordneten. Drucksache 15/1544 vom 11.09.2003 Text 2: Mal was Neues: Klassenwahlrecht nach Fertilität. Darauf läuft das "Kinderwahlrecht" hinaus, das Parlamentarier aller Fraktionen in der Hitzeperiode erdacht haben und demnächst wohl als Gruppenantrag im Bundestag einbringen wollen. Arithmetisch ist die Sache - wie manch anderer Unfug auch - einfach: Für jedes Kind, das selbst noch nicht das Wahlalter erreicht hat, gibt es eine Stimme, die je als halbe Stimme der Mutter und dem Vater zur Abgabe5 anvertraut wird. Eine Sonderregelung für Alleinerziehende - Stimmabgabe mit dem ganzen Faktor 1 plus Alleinerziehungserschwerniszulage von 0,4 plus Alleinerziehungsermutigungs- zulage von ebenfalls 0,4 - ist sicherlich schon in Arbeit… Barbier, Hans D.: Schoß und Acker. In: FAZ vom 22.08.2003. Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung. Worthilfe: Fertilität: Fruchtbarkeit 99 Unterrichtliche Voraussetzungen: Die Prüflinge haben sich mit dem Inhaltsbereich Politik, hier „Politische Strukturen und Prozesse“, beschäftigt: Wahlen und direktdemokratische Formen der Beteiligung • Funktionen von Wahlen in der parlamentarischen Demokratie • Das Wahlsystem für die Wahlen zum Deutschen Bundestag • Wahlbeteiligung und strukturelle Veränderungen des Wählerverhaltens • Direktdemokratische Beteiligungen • Demokratietheorien (J.J. Rousseau, E. Fraenkel) und das Demokratiemodell des Grund- gesetzes Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung Teilaufgabe 1 Der interfraktionelle Antrag entspricht dem Modell des Kinderwahlrechtes, dass ab der Ge- burt ein eigenes Wahlrecht existiert, das von den Eltern stellvertretend - und zwar treuhände- risch, d.h. nach dem Willen ihres Kindes bzw. ihrer Kinder - bis zur Vollendung des acht- zehnten Lebensjahres der Kinder wahrgenommen wird. Die Argumente der Antragsteller lauten: • Verletzung des Gleichheitsprinzips durch Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht (Z. 3) • Berücksichtigung der Interessen der Minderjährigen (Z. 4/5) • Verletzung von Artikel 20 des Grundgesetzes (Z. 6-8) • Verweigerung der Ausübung von Einfluss für 20 Prozent des Volkes (Z. 10). Hans D. Barbier lehnt das Kinderwahlrecht voller Ironie („Hitzeperiode“, „Unfug“, „Allein- erziehungsermutigungszulage“) ab. Seiner Meinung nach verstoße dieses Kinderwahlrecht gegen den Grundsatz, dass jede Stimme gleich zählt („Klassenwahlrecht“: Mutter und Vater erhielten jeweils eine halbe Stimme zusätzlich, eine Alleinerziehende habe sogar schon zwei Stimmen). (Anforderungsbereich II, auch I) Teilaufgabe 2 Die Prüflinge sollten zunächst die Vorteile des vorgeschlagenen Kinderwahlrechtes über die Texte hinausgehend diskutieren. So sind Familien mit Kindern bzw. die junge Generation angesichts des demographischen Umbruchs benachteiligt; zur Sicherung der Gesellschaft müssten Familien mit Kindern mehr politischen Einfluss haben. Wahrscheinlich würde Deutschland kinderfreundlicher (z.B. mehr Kinderspielplätze, bessere Verkehrssicherheit, mehr Geld für die Schulen). Zugleich kann man im Kinderwahlrecht eine Barriere gegen die politische Übermacht der Rentner sehen. Dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl würde in vollem Umfang entsprochen; die Volkssouveränität würde durch ein Kinderwahlrecht gestärkt werden. 100 Folgende Nachteile können angeführt werden: Bei einem stellvertretenden Kinderwahlrecht käme nach wie vor jede Stimme von einem Erwachsenen, was gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimmen verstieße. Das Grundgesetz garantiert Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einen bestimmten Schutz. Politiker könnten durch das Bundesverfassungsge- richt zu familienfreundlicher Politik gezwungen werden – ein Weg, der vielleicht direkter und effektiver wäre als jede Form des Kinderwahlrechts. Zugleich stellt sich die Frage, ob die Eltern das Kreuzchen so machen, wie ihre Kinder es tun würden. Am Ende der Auseinandersetzung sollte eine begründete Position des Prüflings stehen. (Anforderungsbereich III, auch II) Prüfungsteil 2: Prüfungsgespräch Gesprächsimpuls: Kinderwahlrecht – ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit? Im Prüfungsgespräch geht es um die Realisierungschancen des interfraktionellen Antrags und um die Einordnung des Kinderwahlrechtes in den Themenkreis „Generationengerechtigkeit“ und „Sozialstaat“. Für die Erweiterung im Prüfungsgespräch bieten sich als Grundlage thematische Zugriffe aus dem Inhaltsbereich Gesellschaft, hier „Soziale Gerechtigkeit“, an. Folgende Bezüge sind denkbar: Der Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland • Unterschiedliche Maßstäbe zur Realisierung sozialer Gerechtigkeit (vor allem Generatio- nengerechtigkeit) • Entwicklung der Kosten des Sozialstaates • demographischer Wandel • Staatsverschuldung • Zukunft des Sozialstaates. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung für das Prüfungsgespräch Da sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird, erscheint eine Realisierung schwierig. Vor allem der Verstoß gegen den Grundsatz, dass jede Stimme gleich zählt, erscheint gravierend. Im Sinne der Reproduktion und Verknüpfung von Wissen soll es in diesem Teil der Prüfung um Grundsätze der Verfassung gehen. Daran anknüpfend (Sozialstaatsklausel) wird aus dem Inhaltsbereich Gesellschaft - hier „Soziale Gerechtigkeit“ - geprüft. Hier geht es vor allem um die Frage, ob das Kinderwahl- recht einen Beitrag leisten kann zur Entschärfung des sich anbahnenden Generationenkon- fliktes, bei dem nämlich die alternde Generation Lasten auf die junge Generation abwälzt. (Anforderungsbereiche I bis III) 101 Bewertungskriterien für die Noten „gut“(11 Punkte) und „ausreichend“(5 Punkte): Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • im Vortragsteil eine klar strukturierte und die Fachsprache einbeziehende Erarbeitung der Positionen und Argumentationen erfolgt • auf das vorgelegte Material deutlich Bezug genommen wird • davon ausgehend mögliche Vor- und Nachteile quantitativ und qualitativ überzeugend vorgestellt werden • am Ende eine klare Stellungnahme erfolgt, die sich an Kriterien orientiert und in der problemorientierten Weiterführung. Im zweiten Prüfungsteil die Realisierungschancen nachvollziehbar beurteilt werden und die Einordnung des Kinderwahlrechtes in den Themenkreis des Sozialstaates bzw. der Generationengerechtigkeit unter angemessenem Kenntnisstand überzeugend erfolgt. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • im Vortragsteil strukturiert die Grundzüge der Positionen und Argumentationen erarbeitet werden • auf das vorgelegte Material Bezug genommen wird • mögliche Vor- und Nachteile vorgestellt werden • am Ende eine Stellungnahme erfolgt und • in der problemorientierten Weiterführung im zweiten Prüfungsteil die Realisierungschan- cen im Ansatz beurteilt werden können und die Einordnung des Kinderwahlrechtes in den Themenkreis des Sozialstaates bzw. der Generationengerechtigkeit unter Abrufen grun d- sätzlicher Kenntnisse gelingt. Prüfungsbeispiel 3 Prüfungsaufgabe für Prüfungsteil 1: Vortrag Thema: Die Wachstumskrise in der Bundesrepublik – wie kann sie überwunden werden? Aufgabenstellung: 1. Analysieren Sie die Position des Autors zur Wachstumskrise in der Bundesrepublik und ordnen Sie seine Problemlösungsvorschläge begründend einer wirtschaftspolitischen Position zu. 2. Erörtern Sie, inwieweit die Lösungsvorschläge Sieberts zur Überwindung der aktuellen Wachstumskrise geeignet sind und entwickeln Sie eigene wirtschaftspolitische Maß- nahmen. Material KIEL, 2. Dezember. Deutschland steckt in einer Krise, seit Mitte der neunziger Jahre ist eine ausgeprägte Wachstumsschwäche zu verzeichnen, die Zuwachsrate des Bruttoinlandspro- 102 dukts liegt zwei Prozentpunkte niedriger als in Amerika, die Arbeitslosigkeit schiebt sich in den vergangenen dreißig Jahren in jeder Rezession um etwa eine Million nach oben, die Staatsfinanzen laufen in diesem Jahr mit einem Budgetdefizit von 3,7 Prozent des Bruttoin-5 landsprodukts aus dem Ruder, und die Sozialsysteme werden nur mit Notoperationen wie der Absenkung der Schwankungsreserve notdürftig am Leben gehalten. Wir sind in einer stagna- tiven Verstrickung gefangen, in der sich die Dinge wie in einem Teufelskreis gegenseitig beschweren. Wie finden wir aus dieser Krise heraus? 1. Die Systeme der sozialen Sicherung stoßen an ihre Finanzierungsgrenzen. Wir haben die10 Sozialleistungen vor allem in den siebziger Jahren massiv ausgedehnt. Beispielsweise ist damals das Rentenniveau, das Mitte der sechziger Jahre bei 60 Prozent des Nettolohns lag, auf 70 Prozent angehoben worden, die Rücklage einer Jahresausgabe für einen zehnjährigen Deckungsabschnitt bei der Rentenversicherung wurde aufgegeben. Heute sind wir bei einem halben Monat angekommen. Die Systeme sind in einer Zeit ausgebaut worden, als die Politik15 an den hohen Anstieg der Arbeitsproduktivität pro Stunde gewöhnt war - in den sechziger Jahren über 5 Prozent pro Jahr, in den siebziger Jahren noch 4 Prozent. Heute fehlt diesen Systemen bei einer jährlichen Zunahme der Produktivität von eineinhalb Prozent die wirt- schaftliche Basis. Und was noch schlimmer ist: In einer alternden Gesellschaft werden die Systeme überhaupt nicht finanzierbar sein. Es ist zwingend, diese Systeme wieder finanzier-20 bar zu machen. Eine wesentliche Orientierung dabei sollte sein: Was sind große Risiken, die der einzelne nicht selbst tragen kann und die ihm die Gesellschaft abnehmen muss? Bei- spielsweise kein Einkommen erzielen zu können im Fall einer längeren Krankheit. Und was sind kleinere Risiken, die er selbst schultern kann? Beispielsweise kein Einkommen zu haben in den ersten drei oder fünf Tagen der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit. Dagegen kann25 man sich durch eigene Ersparnisse absichern. Wir müssen einen gesellschaftlichen Konsens darüber erarbeiten, was in den einzelnen Sozialsystemen große und kleine Risiken sind. 2. Zudem müssen die Bedingungen einer alternden Gesellschaft nüchtern akzeptiert werden. So richtig die Einführung einer kapitalgedeckten Rente war, es war ein Fehler, davon auszu- gehen, dass das Rentenniveau aus staatlicher plus privater Riester-Vorsorge in Zukunft mit 7530 Prozent des Nettolohns noch höher liegen kann als die 70 Prozent im alten System, sozusagen ein Polit-Wunder für die alternde Gesellschaft. Und es war ebenfalls ein Fehler, eine Renten- formel zu entwickeln, in der die Demographie überhaupt nicht abgebildet ist und in der mit dem Beitragssatz und dem Satz für die private Vorsorge nur politische Variablen das Renten- niveau bestimmen. Man wird eine andere Rentenformel entwickeln müssen, und zwar auch,35 um nicht eine permanente Diskussion um Verteilungskonflikte zwischen den Generationen zu haben. 3. Die Sozialversicherung hat negative Effekte auf die Beschäftigung. Die Beiträge wirken wie eine Steuer auf den Faktor Arbeit und schwächen damit die Nachfrage nach Arbeitskräf- ten. Für den Durchschnittsverdiener liegt der Grenzabgabensatz, das sind Beiträge zur Sozial-40 versicherung plus Steuern, bei 58 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, beim Alleinstehenden sind es 67 Prozent. Gesamtwirtschaftlich beansprucht die Sozialversicherung in diesem Jahr 22,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, 1970 waren es 12,6 Prozent. Deshalb ist die Senkung des Grenzabgabensatzes ein zentraler Baustein der ,,20 Punkte für mehr Beschäftigung und Wachstum", die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-45 wicklung in seinem Jahresgutachten vorgestellt hat. Horst Siebert*, Wie Deutschland aus der Krise kommt, in: FAZ vom 3.12.2002, S. 12 (Aus- zug). Horst Siebert ist Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 103 Unterrichtliche Voraussetzungen bzw. konkrete inhaltliche Voraussetzungen Die Aufgabe greift schwerpunktmäßig auf den Unterricht zum Inhaltsbereich „Wirtschaft s- politik“ und „Wirtschaftliche Ordnungssysteme“ zurück. Aus diesem Kontext können die Prüflinge auf folgendes Deutungs- und Ordnungswissen zurückgreifen: • Kenntnisse über die Konjunkturzyklen sowie über exogene und endogene Theorien zur Erklärung von Konjunkturschwankungen (vgl. insbesondere psychologische Konjunk- turtheorie, monetäre Konjunkturtheorien, Unterkonsum- und Überinvestitionstheorien) • Kenntnisse über die theoretischen Ansätze der Fiskalisten und Monetaristen • Kenntnisse über die globalen Märkte • Kenntnisse über die aktuelle Wirtschafts- und Konjunkturpolitik der Bundesregierung • Kenntnisse über die Konjunkturentwicklung 2003 (vgl. Hartz-Konzept etc.) • Kenntnisse über das Sozialstaatsprinzip des GG • Kenntnisse über das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik. Für die Erweiterung im Prüfungsgespräch bietet sich als Thema aus dem Inhaltsbereich “Politik“ „Dimensionen und Perspektiven der EU“ an. Folgende Bezüge sind denkbar: • Die Rolle der EZB und die Folgen der Geldpolitik für die Wirtschaftspolitik in den natio- nalen Staaten • die Auseinandersetzung bezüglich der Ziele „Geldwertstabilität“ und „Beschäftigungs- quote“ in den verschiedenen Ländern der EU (speziell Frankreich und Deutschland) • die Darstellung der Etappen der europäischen Integration unter den Aspekten „Erweite- rung“ und „Vertiefung“ • die Erörterung der zukünftigen Gestaltung der EU. Im methodischen Bereich verlangt die Aufgabe die Fähigkeit zum analytischen Umgang mit Texten und die adäquate Verwendung von Fachbegriffen, insbesondere aus dem ökonomi- schen und politologischen Bereich. Der ideologiekritische Umgang mit den Ansätzen der Fiskalisten und Monetaristen sowie die kritische Betrachtung von ökonomischen Indikatoren ist ebenfalls eingeführt worden. Besonders wurden in diesem Kontext Problemdefinition, Erklärungsanspruch, Prämissen und Reichweiten von ausgewählten exogenen und endogenen Theorien sowie die theoretischen Ansätze der Fiskalisten und Monetaristen untersucht. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung für den Prüfungsteil 1 Teilaufgabe 1 Sie verlangt von den Prüflingen die Analyse der Argumentationsstruktur des Autors zur Beschreibung und Erklärung der Wachstumskrise in der Bundesrepublik sowie die Auseinan- dersetzung mit seinen Lösungsvorschlägen Dabei müssten die Prüflinge Sieberts Auffassung verdeutlichen, dass eine Reform des Sozialstaates unumgänglich ist, da der Staat in der Krise von Politik und Gesellschaft in einer „stagnativen Verstrickung“ (vgl. Z. 8) gefangen ist. Die Prüflinge sollen dabei die dargestellten drei Kritikpunkte (vgl. Z. 10 ff) in ihrer Interdepen- denz und Komplexität (Unfinanzierbarkeit des jetzigen sozialen Systems, mangelnde Berück- 104 sichtigung der demografischen Entwicklung, negative Effekte der Sozialversicherung auf die Beschäftigung, zu hoher Anspruchslohn infolge der derzeitigen Gestaltung von Arbeitslosen- geld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, Starrheit am Arbeitsmarkt als Ursache von Arbeitslo- sigkeit wegen der hohen Tariflöhne) herausarbeiten. Darüber hinaus sollen die drei Problem- lösungsvorschläge klar herausgearbeitet und gegebenenfalls erläutert werden (vgl. Risikoer- höhung für den einzelnen, Rentenreform, Senkung des Grenzabgabesatzes, Neugestaltung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe). Abschließend sollen dann von den Prüflingen auf der Basis der erarbeiteten Ergebnisse der Autor klar dem angebotstheoret i- schen Ansatz zugeordnet und die wesentlichen Merkmale dieses Ansatzes (Rolle des Staates, Lohnflexibilität, Rolle der Geldmenge etc.) genannt werden. (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 2 Sie verlangt von den Prüflingen auf der Basis ihres Deutungs- und Ordnungswissens über Konjunkturkrisen und Determinanten der Konjunkturentwicklung sowie ihrer wirtschaftspo- litischen Kenntnisse die Lösungsvorschläge Sieberts zu erörtern und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Hier bestehen hinsichtlich der drei verschiedenen Lösungsvorschläge unter- schiedliche Beurteilungsmöglichkeiten (vgl. Rolle der Demografie, Rolle der Dauerarbeitslo- sigkeit, der Gerechtigkeit etc.). Angesprochen werden könnte die These, dass die Krise des Umverteilungsstaates auch als Chance für einen aktivierenden Sozialstaat begriffen werden kann. Bezug genommen werden könnte hier auf das Hartz-Konzept, auf die Sozialagenda 2010 der Bundesregierung, etc. Im Sinne einer selbstständigen Urteils- und Handlungskompetenz sollen die Prüflinge an- schließend unter Einbeziehung auch der konjunkturpolitischen Theorien des Monetarismus und Fiskalismus begründete Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung aufzeigen. Entscheidend ist, dass die Prüflinge die Interdependenzen zwischen den verschiedenen nationalen und globalen Faktoren der Konjunkturentwicklung aufzeigen Folgende Ansatzpunkte müssten auf jeden Fall bedacht werden: • Rolle der Staatsverschuldung / „Blauer Brief“ / deficit-spending • Steuersystem • Deregulierung • Globalisierung der Märkte • Rolle der Löhne • Rolle der Investitionen (Staat und Privatwirtschaft) Die Prüflinge können in Abhängigkeit von ihrer persönlichen Meinung (Interessen etc., vgl. Rolle der Urteilsbildung) sehr unterschiedliche Maßnahmen aufzeigen, gegebenenfalls auch für eine Mischung verschiedener Instrumente aus den Denksystemen des Monetarismus und Fiskalismus plädieren. Zentral ist, dass die jeweiligen Folgen (vgl. Sozialsystem, Leistungs- motivation, Kapitalflucht etc.) mitbedacht werden. (Anforderungsbereiche I und III) 105 Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung für das Prüfungsgespräch Gesprächsimpulse: a) Rolle der Geldpolitik der EZB für die nationale Wirtschafts- und Konjunkturpolitik b) Der europäische Integrationsprozess – eine Erfolgsgeschichte? (Aspekte Erweiterung und Vertiefung) c) Perspektiven für die finale Gestaltung (Bundesstaaten, Staatenverbund, Superstaat) Die Prüflinge sollen beweisen, dass sie zu der Auseinandersetzung bzgl. der Ziele „Geldwert- stabilität“ und „Beschäftigungsquote“ in den verschiedenen EU-Ländern begründet Stellung nehmen und die Grenzen der nationalen Wirtschafts- und Konjunkturpolitik aufzeigen kön- nen. Weiterhin sollen die Prüflinge die Entwicklung und Probleme des europäischen Integra- tionsprozesses unter angemessener Verwendung der politologischen Fachsprache darstellen. Ebenso sollen sie zeigen, dass sie sich reflektiert mit den aktuellen Entwicklungsperspektiven der EU auseinander setzen können. (Anforderungsbereiche I bis III) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn • im Vortragsteil eine klar strukturierte und fachterminologisch exakte Analyse der Argu- mentation des Autors erfolgt • die Intention des Autors präzise herausgearbeitet und seine Position fachlich fundiert der Wirtschaftskonzeption des Monetarismus zugeordnet wird • eine kriterienorientierte Erörterung der Diagnose Sieberts sowie seiner Lösungsvorschlä- ge unter Einbeziehung der konjunkturpolitischen Kenntnisse erfolgt • die eigenständig entwickelten wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf der Basis der aktu- ellen Daten fundiert begründet werden • in der problemorientierten Weiterführung im zweiten Prüfungsteil die Möglichkeiten der europäischen Währungspolitik zur Überwindung der Konjunkturkrise eigenständig krite- rienorientiert und differenziert beurteilt werden • im Prüfungsgespräch eine fachlich fundierte dialogische Auseinandersetzung zu der historischen Entwicklung und den weiteren Entwicklungsperspektiven der EU in prob- lembewusster und reflektierter Form erfolgt. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn • im Vortragsteil die Grundzüge der Argumentationsstruktur Sieberts in sprachlich und fachterminologisch weitgehend angemessener Weise analysiert werden • die wirtschaftspolitische Zuordnung zum Monetarismus ansatzweise in fachsprachlich akzeptabler Form begründet erfolgt • die Erörterung der Diagnose Sieberts sowie seiner Lösungsvorschläge grundlegende konjunkturpolitische Kenntnisse berücksichtigt 106 • einige wirtschaftspolitische Maßnahmen auf der Basis der aktuellen Daten entwickelt und ansatzweise fachlich stringent begründet werden • in der problemorientierten Weiterführung im zweiten Prüfungsteil die Möglichkeiten der europäischen Währungspolitik zur Überwindung der Wirtschaftskrise teilweise benannt werden können • im Prüfungsgespräch weitgehend geordnetes Deutungs- und Ordnungswissen bezüglich der Thematik nachgewiesen wird sowie zumindest ansatzweise eine fachgerechte und lo- gisch stringente Auseinandersetzung mit den Prüfungsfragen zu den Perspektiven und Herausforderungen erfolgt. Prüfungsbeispiel 5 Prüfungsaufgabe für den Prüfungsteil I: Vortrag Thema: „Last-minute Wahl“ oder stabile Parteipräferenz – Wahlverhalten und Auswi rkung auf die Demokratie a) Vergleichen Sie die Aussagen der Wahlforschungsinstitute zu dem Wahlsieg von Rot- Grün bei der Bundestagswahl 2002. b) Setzen Sie sich mit der These auseinander, dass der soziale Wandel Ursache für das veränderte Wählerverhalten ist. Material Kleine Umfrage unter Meinungsforschern: Drückt das Ergebnis der Bundestagswahl halbwegs stabile Überzeugungen der Wähler aus - oder ist es eine zufällige Momentaufnah- me, ...? Dieter Roth, Chef der Forschungsgruppe Wahlen, sieht im Abstimmungsergebnis den Aus- druck einer "Reflexion der Wähler über die letzte Legislaturperiode". Die Schwankungen der5 Umfragen vor der Wahl hätten die wirklichen Wandlungen des kollektiven Entscheidungs- prozesses eher überzeichnet. "Eine Momentaufnahme" sei dies Wahlergebnis, sagt dagegen Emnid-Chef Klaus- Peter Schöppner. So ahnungslos und politisch desinteressiert seien die Wähler, dass Stimmungen und "situative Faktoren" - die Flut, die Irak-Krise - den Ausschlag gäben. "Ein geschickter10 Zeitpunkt der Wahl ist viel wichtiger, als vier Jahre gut und kompetent zu regieren.“ … Über manches, immerhin, können sich die Experten verständigen. Schröder und Fischer haben die Wahl infolge ihrer persönlichen Ausstrahlung gewonnen; als Folge ihrer Politik hätten sie sie beinahe verloren. Stoiber wiederum hätte diese Wahl im Süden gewinnen kön- nen und hat sie im Norden und Osten verloren. Er holte in Bayern fast 59 Prozent, er drängte15 die SPD in ihrem Stammland Nordrhein- Westfalen auf 43 Prozent zurück. Er drang tief in die sozialdemokratische Kernwählerschaft ein: Von den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern kehrten nach einer Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen nicht weniger als 8 Prozent der SPD den Rücken und liefen zur Union über (was Wahlforscher Roth "ziemlich erstaunlich" findet).20 Die Konservativen haben in allen Berufs- und Altersgruppen, bei den mehr wie bei den weni- ger Gebildeten und in allen Konfessionen dazu gewonnen. Dass es dennoch, und trotz der idealen Ausgangslage - vier Millionen Arbeitslose! - nicht einmal reichte, um stärkste Partei 107 zu werden, müsste die Union tief beunruhigen. Reicht ihr Wählerpotenzial womöglich nicht mehr aus für eine Mehrheit rechts von der SPD?25 Nein, sagen die Wahlforscher, die Union sei eindeutig hinter ihren Möglichkeiten zurück- geblieben. Dieter Roth verweist auf den ständig wachsenden Anteil der Wähler ohne jede Parteibindung: 35 Prozent, die sich im Prinzip für jedes der beiden Lager gewinnen ließen. Dummerweise habe die Union allein "auf ein Thema gesetzt", die Arbeitslosigkeit, und "das geht in einer so differenzierten Gesellschaft offensichtlich nicht mehr". Hinzu komme die30 persönliche Wirkung des Kandidaten Stoiber, die der Wahlforscher ein wenig herzlos als "Negativeffekt" beschreibt. Aber, meint Roth, die Stunde der Opposition werde kommen: Länger als zwei Legislaturperioden lasse sich ein Bündnis aus Stamm- und Wechselwählern inzwischen kaum noch beieinander halten. Auch Allensbach-Chefin Köcher weiß Trost für die Union: Es komme ja nicht vor jeder Wahl35 eine Flutkatastrophe mit einer Irak-Krise zusammen. Von F. Drieschner, In: Die Zeit, Nr. 40, 26.9.02, S. 5 Unterrichtliche Voraussetzungen Im Unterricht wurden aus dem Inhaltsbereich „Gesellschaft“ die folgenden Schwerpunkte bearbeitet: • Merkmale und Ursachen für den Wandel in der gesellschaftlichen und kulturellen Ent- wicklung • Sozialstrukturanalyse und Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland Im Unterricht wurden aus dem Inhaltsbereich „Politik“ die folgenden Schwerpunkte bearbei- tet: • Charakteristische Elemente des bundesrepublikanischen Wahlrechts und Wahlsystems und die Funktion von Wahlen im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungs- prozess • Aufbau und Stellung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, Willensbildung und Entscheidungsfindung im demokratischen System; Bundesverfassungsgerichtsurteil zur FDGO; • Demokratietheorien • Einflussfaktoren und Erklärungsansätze für Wahlverhalten Im methodischen Bereich verlangt die Aufgabe die Fähigkeit zum analytischen Umgang mit Texten sowie die Verwendung der entsprechenden Fachbegriffe aus dem politologischen und soziologischen Bereich. Ebenso ist die ideologiekritische Betrachtung von Sozialstrukturmo- dellen eingeübt worden. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung für den Prüfungsteil I Teilaufgabe 1 Es wird die Darstellung der unterschiedlichen Erklärungen für den Wahlausgang erwartet. • Die Wähler haben die Politik der letzten Legislatur bewertet und entsprechend ihre Ent- scheidung getroffen( Forschungsgruppe Wahlen) 108 • Die Wähler haben aufgrund aktueller politischer Ereignisse (Irak-Krieg, Flutkatastrophe) entschieden (Emnid) • Konsensfähige Ursachen für den Wahlsieg von Rot-Grün: Schröder /Fischer gewannen aufgrund persönlicher Ausstrahlung, trotz „schlechter“ Politik. Stoiber hat, auch wenn er tief in sozialdemokratische Kernwählerschaft eindringen konnte, die Wahl im Norden und im Osten verloren. Hinter diesen Aussagen stehen unterschiedliche, auch widersprüchliche Vorstellungen über Wähler: • Kontinuierlich politisch informierte und interessierte Wählerinnen und Wähler • situativ von Ereignissen oder Kandidaten beeinflussbare Wählerinnen und Wähler Die sozialstrukturelle Lage verliert an Bedeutung für das Wahlverhalten. (Anforderungsbereiche I und II) Teilaufgabe 2 Der Prüfling stellt die Merkmale des sozialen Wandels und die die sozialstrukturellen Verän- derungen dar und erörtert die Auswirkungen auf das Wahlverhalten. Mobilität und Auflösung von sozialstrukturellen Milieus, Wandel der Familie (Form, Funkti- on) und Individualisierung, Wertewandel sowie Ökonomisierung des Denkens führen zur tendenziellen Lösung von langfristigen Bindungen an Organisationen und Institutionen; dies gilt auch für die Parteienidentifikation und –präferenz. Die tendenzielle Lösung von Parteien- bindung in der Wählerschaft führt zu einem Anstieg von Wechselwählern oder zur Stimm- enthaltung. (Anforderungsbereiche I und III) Prüfungsteil 2: Prüfungsgespräch Leitfrage: Beurteilen Sie die Konsequenzen des durch den sozialen Wandels bedingten verände r- ten Verhaltens für die politische Partizipation und den demokratischen Entscheidungs- prozess im politischen System. Beschreibung der zu erwartenden Prüfungsleistung für das Prüfungsgespräch Die Beantwortung kann sich in folgendem Rahmen bewegen: Der „Soziale Wandel“ führt tendenziell dazu, dass die Identität von Partei und Wählern an Bedeutung und die Bereitschaft an eine langfristige Bindung verloren geht und die Bereit- schaft für ein entsprechendes politisches Engagement als Parteimitglied sinkt, mit der Folge, dass die Rekrutierung von politisch aktiven Bürgerinnen und Bürgern in den Parteien er- schwert und die Funktion der Parteien im politischen System gefährdet werden. Die Parteien müssen sich den neuen Formen der politischen Partizipation öffnen, die stärker themen- und projektbezogen sind und Formen des Wahlkampfes praktizieren, die sich stärker an den Elementen der Medien orientieren. Einerseits sind Wechselwähler Ausdruck für die Dynamik des demokratischen Systems. Gleichwohl werden auf dem Hintergrund der Erklärungsansätze des Wahlverhaltens auch die Möglichkeiten der Manipulation und der Beeinflussbarkeit durch die Darstellung in den Medien deutlich. Zudem kann dies zu einer starken Orientierung 109 an kurzfristiger „Interessenmaximierung“ („ökonomisches Modell“ der Demokratie) bei der Wahlentscheidung und zur Ausrichtung der Parteien an „populären“, kurzfristigen Einzelent- scheidungen führen; langfristige Konzepte, die auf einer grundsätzlichen Orientierung beru- hen, sind dann schwerer vermittelbar. (Anforderungsbereiche I bis III)) Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „gut“ bewertet, wenn – im Vortragsteil eine klar strukturierte, die Fachterminologie angemessen einbeziehende Darstellung erfolgt und dabei auf das vorgelegte Material gezielt Bezug genommen wird – die unterschiedlichen Interpretationen des Wahlverhaltens klar dargestellt, verglichen und unter Einbeziehung des Deutungswissens das tendenziell grundsätzliche veränderte Wahlverhalten erkannt und erläutert werden. – bei der problemorientierten Weiterführung in der zweiten Teilaufgabe eine differenzierte Erläuterung des sozialen Wandels und eine fundierte Analyse der Auswirkungen auf das Wahlverhalten als Basis für eine kriterienorientierte Beurteilung der Aussage geliefert wird - im zweiten Prüfungsteil die Konsequenzen dieser Entwicklung für das politische System fachterminologisch differenziert herausgearbeitet und mögliche Verände- rungen verdeutlicht werden - der Prüfling in der Lage ist, im Gespräch flexibel und situationsangemessen auf Impulse und Nachfragen fachgerecht und kenntnisreich zu reagieren und einen ho- hen Grad an Urteilskompetenz zeigt. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wird eine Prüfungsleistung mit „ausrei- chend“ bewertet, wenn, – im Vortragsteil eine erkennbar strukturierte, die Fachterminologie im wesentlichen ein- beziehende Darstellung erfolgt – die im vorgelegten Material unterschiedlichen Interpretationen des Wahlverhaltens er- kennbar dargestellt und ansatzweise verglichen werden und die tendenziellen Verände- rungen im Wahlverhaltens herausgearbeitet werden – bei der problemorientierte Weiterführung in der zweiten Teilaufgabe der soziale Wandel in den wesentlichen Aspekten dargestellt und erkennbar auf das veränderte Wahlverhal- ten bezogen wird – im zweiten Prüfungsteil die Konsequenzen dieser Entwicklung für den demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess im politischen System in Ansätzen erkannt und mögliche notwendige Veränderungen ansatzweise fachlich fundiert dargelegt wer- den. – der Prüfling in der Lage ist, im Gespräch im Wesentlichen auf Impulse und Nachfragen fachgerecht zu reagieren und in Grundzügen eine problemangemessene Urteilskompetenz zeigt. 110 2.3 Aufgabenbeispiel für die fünfte Prüfungskomponente Prüfungsaufgabe Von mehreren mit dem Fachlehrer abgesprochenen Aufgabenstellungen - z.B. 4 - wird dem Prüfling in angemessener Frist vor der mündlichen Prüfung - z.B. 7 Tage - von der Prüfungs- kommission eine vom ihm selbstständig zu bearbeitende und zu recherchierende Aufgaben- stellung benannt. Beispiel: „Verbot der NPD – eine Maßnahme im Sinne der wehrhaften Demokra- tie?“ Unterrichtliche Voraussetzungen Im Rahmen der Untersuchung politischer Institutionen und Prozesse erarbeiteten die Prüflin- ge grundgesetzlich garantierte Teilhaberechte in der Bundesrepublik Deutschland und die verschiedenen Ebenen der Teilhabe. Zusätzlich zur Stellung der Parteien im GG wurden das Parteiengesetz im Wandel der Zeit und die Interpretationskompetenz des Bundesverfassungs- gerichts diskutiert. Die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre Gefährdung durch extremistische Parteien sowie Reaktionsweisen der politischen Organe im Sinne einer streit- baren bzw. wehrhaften Demokratie wurden am Beispiel des KPD-Urteils des Bundesverfas- sungsgerichts behandelt. Methodisch wurde gezielt die selbstständige Internetrecherche erarbeitet. Für die problemori- entierte Präsentation einer Fallanalyse wurden im Verlauf der Kursstufe mehrere medienge- stützte Vorträge präsentiert und dabei die Merkmale adäquater Visualisierung und Kommuni- kation mit den Zuhörern berücksichtigt. Zur Anfertigung einer Literaturliste bzw. des kor- rekten Zitierens von Adressen aus dem Internet wurden mehrere Übungen durchgeführt. Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung Präsentation Der Prüfling zeigt zunächst die Aktualität des Themas, indem er z.B. auf den Verbotsantrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aus dem Jahre 2004 zu sprechen kommt und die Gründe für die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht eingeht. Bezüge zu aktu- ellen Wahlergebnissen, Aufmärschen bzw. Gewaltdelikten könnten die Bedeutung plastischer machen. Zudem wird vom Prüfling erwartet, dass er die wesentlichen Merkmale rechtsradi- kaler Ideologie benennt und sie etwa mit dem Bericht des Bundesverfassungsschutzes belegt. Die Bewertung der Frage eines Verbots sollte sich zunächst auf den rechtlichen Rahmen des Grundgesetzes beziehen und den hohen Stellenwert des Parteienprivilegs (GG Art 21) und weiterer Freiheitsrechte (z.B. GG Art 2, 3, 5, 8 und 9) betonen. Demgegenüber garantieren GG Art 18 und 21 die Möglichkeit, gegen erwiesene Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorzugehen, wobei ein Parteienverbot durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden muss. Eine politisch strategische Bewertung eines Verbots sollte der kontroversen Diskussion in der Öffentlichkeit Rechnung tragen und könnte entweder die Freiheitsrechte und die politische Überzeugungskraft der Demokratie betonen oder aber auf historische Gefahren, z.B. in der Weimarer Republik, sowie die Alimentierung extremer Parteien durch den Staat z.B. durch die Parteienfinanzierung berücksichtigen. Einzugehen wäre auch auf die Möglichkeit des „Abtauchens“ rechtsradikaler Aktivisten in die Illegalität und die Schwierigkeit, diese zu observieren. Überhaupt müsste geklärt werden, was ein offi- zielles Parteienverbot für die Mitglieder der Organisation, aber auch für die Gesellschaft und für die Demokratie bedeutete. 111 Eine abschließende Bewertung könnte neben dem Aspekt des Rechts und der Diskussion einer sinnvollen taktischen Strategie der Bekämpfung auch die Kriterien Achtung der Men- schenrechte, Legitimation, Integration in die Gesellschaft und internationales Ansehen der Bundesrepublik berücksichtigen. Prüfungsgespräch Das Prüfungsgespräch ergibt sich zunächst aus der selbstständigen Präsentation des Prüflings, muss aber alle drei Anforderungsbereiche bei den Fragestellungen der Prüfer berücksichtigen. Fragen zum Anforderungsbereich I sollen herausfinden, ob der Prüfling das nötige fachliche Deutungs- und Ordnungswissen in Breite und Tiefe zur Aufgabenstellung besitzt und die notwendige Fachterminologie verwendet. So könnten hier z.B. Fragen zum soziokulturellen Hintergrund der rechtsradikalen Akteure erfolgen, zu deren Normen und Werten, aber auch zu deren Macht- und Einflussmitteln. Fragen zum Anforderungsbereich II sollten sich auf die in der Präsentation verwendeten Materialien und z.B. Schaubilder und deren adäquate Interpretation beziehen. Sind die aus- gewählten Beispiele typisch und repräsentativ? Wer sind Verfasser, wer die Adressaten der Propaganda? Fragen zum methodischen Vorgehen, speziell zur Recherche, erscheinen beson- ders wichtig, schon um zu verhindern, dass ein bereits erstellte Präsentation kritiklos über- nommen wurde. Wie sind Sie vorgegangen? Was fiel Ihnen persönlich besonders auf? Ist das Internet eine Hilfe für die rechtsradikale Szene? Oder z.B.: Welche Einschätzung vertritt der Verfassungsschutz? Wo sieht er besondere Gefahren? Fragen zum Anforderungsbereich III fordern einerseits die persönliche Einschätzung des Prüflings, aber auch auf seine Fähigkeit, mehrere Kriterien zur Bewertung heranzuziehen. Leistete ein Prüfling keine kontroverse und problemorientierte Präsentation, wäre hier beson- ders auf unterschiedliche Standpunkte und Kriterien wie Akzeptanz der Menschenrechte in der rechtsradikalen Ideologie, Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Bedeutung für den gesellschaftlichen Integrationsprozess u.a. abzuheben. Hilfreich für die Einschätzung des Abstraktionsniveaus des Prüflings könnten Impulse der Prüfer etwa zu Programmen der Bundesregierung gegen Fremdenfeindlichkeit sowie zu Aussteigerpro- grammen für Rechtsradikale und deren Bewertung sein. Es böte sich auch ein Blick über die nationalen Grenzen hin zu Frankreich, Großbritannien oder den USA an. Ausgeweitet könnte dies zudem werden, auf die Bedeutung rechtsradikaler Aktivitäten in der Bundesrepublik für die deutsche, exportabhängige Wirtschaft. Bewertungskriterien für die Noten „gut“ (11 Punkte) und „ausreichend“ (5 Punkte) • Kriterien für eine gute Leistung sind das kenntnisreiche Vorstellen der eigenen Recher- cheergebnisse sowie ein stimmiges Aufzeigen von Zusammenhängen von Sachverhalten. Typische Beispiele belegen die aufgestellten Thesen. Ein begründetes, nach mehreren Kriterien unterschiedenes Urteil rundet eine gute Leistung ab. Die Art der Präsentation ist klar strukturiert, sicher im Auftreten und im Kommunikationsbezug und verwendet die eingesetzten Medien adäquat. Im sich anschließenden Prüfungsgespräch zeigt der Prüf- ling flexible Reaktionen auf Fragen, Impulse und Hilfen. Über die selbstständige Recher- che vermag der Prüfling detailliert Auskunft zu geben und die angeführte Literatur kurz zu charakterisieren und einzuschätzen. Kriterien für eine ausreichende Leistung sind das zum Großteil richtige Vorstellen der eige- nen Rechercheergebnisse sowie ein Auflisten von Sachverhalten. Beispiele belegen die auf- gestellten Thesen. Ein summarisches, nicht näher ausgeführtes Urteil steht am Ende des 112 Vortrags. Die Art der Präsentation ist strukturiert, frei vorgetragen und berücksichtigt unter- schiedliche Materialien. Im sich anschließenden Prüfungsgespräch zeigt der Prüfling Kennt- nisse auf Fragen, Impulse und Hilfen. Über die selbstständige Recherche vermag der Prüfling Auskunft zu geben und die angeführte Literatur kurz zu beschreiben.
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