fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-pug-20120807.pdf
en müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Zentralen Prüfungsamt festgelegten Form anmelden. § 7 Wiederholbarkeit von Prüfungen (1) Bestandene Prüfungen dürfen
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Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 6 Mündliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
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Prüfungen müssen die Studierenden sich innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss
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ngen müssen die Studie- renden sich innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsange- legenheiten festgelegten Form anmelden. III. Master Thesis § 25 Master Thesis (1) Die Master [...] Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß, Plagiat (1) Kandidatinnen und Kandidaten können von der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen sowie Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveran [...] Prüferinnen und Prüfern rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben werden. Zu jeder Prüfung ist ein Anmelde- und Rücknahmezeitraum festzulegen. (2) In der Regel finden Klausuren und mündliche Prüfungen in
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. Die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung erfolgt mit der Anmeldung zu dem betreffenden [...] Studierenden sind vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen oder des jeweiligen Moduls ggf. vor der Anmeldung zur jeweiligen Lehrveranstaltung oder zum jeweiligen Modul über die für sie geltende Form der Studien- [...] von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern ortsüblich bekannt gegeben. Zu jeder Prüfung ist ein Anmelde- und Rücknahmezeitraum festzulegen. (2) In der Regel finden Klausuren und mündliche Prüfungen in
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ksm-pruefungsordnung-100514.pdf
tungen müssen die Studierenden sich innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegen- heiten festgelegten Form anmelden. Die Meldefrist endet bis spätestens zwei Wochen nach
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/psto-ma-transformationsstudien-zur-veroeffentlichung.pdf
und Fristenplan der Europa-Universität Flensburg bekanntgegebe- nen Anmeldefrist zulässig. Abweichend von Satz 1 hat weiter die Anmeldung zur Wiederho- lungsprüfungen für nicht bestandene Hausarbeiten im [...] innerhalb des An- meldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Prüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
(4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 6 Mündliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
(4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 6 Mündliche