fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/satzung-izrg-2012.pdf
Zustimmung des Universitätsrates vom 30. November 2012 die folgende Satzung erlassen: § 1 Name und Rechtsform (1) Das Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (IZRG) ist gemäß § 34
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ät Flensburg vom 31. Januar 2018 die folgende Satzung erlassen. Inhaltsübersicht: § 1 Name und Rechtsform § 2 Ziele und Aufgaben § 3 Organe § 4 Mitgliederversammlung § 5 Direktorium § 6 Geschäftsführung [...] ng § 7 Wissenschaftlicher Beirat § 8 Finanzierung § 9 Inkrafttreten § 1 Name und Rechtsform Das Interdisciplinary Centre for European Studies (ICES) ist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 HSG ein interdis- ziplinäres [...] Promovie- rende ein. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. (2) Die Mitgliedschaft setzt einen Antrag in Text- form an das Direktorium voraus, das nach for- schungsbezogenen Kriterien über die Aufnahme entscheidet
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Flensburg vom 13. November 2018 die folgende Satzung erlassen. Inhaltsübersicht Präambel § 1 Name und Rechtsform § 2 Ziele und Aufgaben § 3 Leitung und Struktur § 4 Evaluation § 5 In-Kraft-Treten Präambel Im [...] Ziel, die entsprechende Zielvereinbarung vom 13. November 2018 rechtlich umzusetzen. § 1 Name und Rechtsform (1) Die Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History (Forschungsstelle) ist
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schungssemesters ist dem Präsidium über die geleisteten Arbeiten und Ergebnisse in schrift- licher Form zu berichten. Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident prüft den Bericht. § 9 Inkrafttreten Die
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vorliegende Satzung formuliert für die Zwischen- und Endevaluation von Juniorpro- fessorinnen/Juniorprofessoren mit und ohne Tenure-Track transparente, verfahrenssichere und einheitliche formale Standards an [...] die künftige or- dentliche Professur 2. Lehre - Formulierung des Lehrkonzepts, - Nennung der durchgeführten Lehrver- anstaltungen - Erläuterung der Lehrformen und der angewandten Didaktik und Methodik - [...] Evaluations- kommission mit beratender Stimme teilzu- nehmen. Sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren. Sie kann eine Professorin als Gutachterin vorschlagen. Die Gleichstellungs- beauftragte ist zum
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Doktoranden gefordert, ist deren wechselseitige Anerkennung in der Vereinbarung vorzusehen. Die formalen Anforderungen an die Disser- tation müssen, unter Beachtung der an der Europa-Universität Flensburg [...] hinweisen und klarstellen, dass der verliehene Doktorgrad nur in der deutschen oder ausländischen Form geführt werden darf. § 4 Sprache (1) Die Dissertation kann – mit Zustimmung der beiden Betreuerinnen [...] hren, insbeson- dere auf das Recht, den Doktorgrad entwe- der in der deutschen oder ausländischen Form zu führen. (2) Weichen die beiden Bewertungsskalen für die Gesamtnote voneinander ab, so wird in den
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