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Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mit- teln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederbe- stellung ist möglich. Die Sitzungen des Wis- senschaftlichen Beirats
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den Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mitteln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die Wiederwahl ist möglich. (4) Der Beirat tagt mindestens einmal
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einer 400 m Bahn). Nach jeder Runde werden die Zwischenzeiten angesagt. Die Gesamtzeit wird ermittelt. Jede Testperson hat einen Versuch. Messung Die Gesamtzeit wird in Minuten und vollen Sekunden ermittelt [...] Koordination unter Zeitdruck Wiener Koordinationsparcours 35 Sek. 38 Sek. - 8 - AUSDAUER (Laufen) Testaufgabe Auf einer Rundbahn eine Langstrecke innerhalb einer vorgegebenen Zeit laufen. Testbeschreibung [...] Kraftausdauer 3. Schnellkraft 4. Koordination unter Präzisionsanforderungen 5. Koordination unter Zeitdruck - 2 - (2) Die einzelnen Prüfungsteile in den Bereichen des Absatzes 1 und die darin zu erbringenden
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Grundsätze guter wissen- schaftlicher Praxis verstößt. (2) Eine rechtmäßige Beauftragung kann je- derzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Semesters zurückgenommen wer- den. (3) Für Widerruf [...] (1) Ordnungsgemäß mit einer Seniorprofessur beauftragte Persönlichkeiten sind berechtigt, für den Zeitraum ihrer Beauftragung die Be- zeichnung „Seniorprofessorin an der Europa- Universität Flensburg“ bzw [...] Vergütung Ordnungsgemäß beauftragte Seniorprofesso- rinnen und Seniorprofessoren erhalten für den Zeitraum ihrer Beauftragung eine monatliche Brutto-Vergütung in Höhe von 150,- Euro je SWS monatlich sowie
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werden die Inanspruchnahme der Schutzfristen nach §§ 3 und 6 des Mutterschutzgesetzes sowie Zeiten der Elternzeit ermöglicht. Vorschriften dieser Prüfungsordnung über die Folgen von Versäumnissen aufgrund [...] nach Anhörung der Prüferin oder des Prüfers fest. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien-und Prüfungsleistungen 1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Stu- diengängen [...] .................. 6 § 10 Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, Mutterschutz und Elternzeit...... 7 § 11 Bestehen und Nichtbestehen.......................................................
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der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zeitgenössischer Gesellschaften. (2) Das NEC organisiert Forschungsvorhaben und Projekte mit unterschiedlichen Laufzeiten. Es engagiert sich für die Entwicklung, [...] erwächst den Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mitteln der Universität Flensburg. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, Wiederbestellung ist möglich. Im Übrigen regelt der Beirat sein
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sind Niederschriften anzufertigen. Sie müssen die Ergebnisse von Prüfungen beinhalten. § 4 Ort und Zeit der Prüfung (1) Die Eignungsprüfung wird an der Universität Flensburg durchgeführt. (2) Die Eignu
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und Modellcharakter haben kann. Das Zentrum soll die europäische Perspektive akzentuieren, um die derzeit regional gebundenen Forschungen vergleichend auszuweiten und zu internationalisieren. Hierzu gehören
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sind Niederschriften anzufertigen. Sie müssen die Ergebnisse von Prüfungen beinhalten. § 4 Ort und Zeit der Prüfung (1) Die Eignungsprüfung wird an der Universität Flensburg durchgeführt. (2) Die Eignu [...] spätestens bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres statt. (3) Der Prüfungsausschuss gibt den Prüfungszeitraum, Ort der Prüfung und Bewer- bungsschluss bekannt. § 5 Verfahren (1) Der Antrag auf Zulassung