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dieser Prüfungs- 8 ordnung genannte Form der Prüfung vorsehen. Die Festlegung ist den Studierenden zu Beginn des jeweiligen Moduls mitzuteilen. (3) Der Umfang einer Klausur beträgt mindestens 30 Minuten und [...] bestanden“ bewertet. Art und Umfang der Einsendeaufgaben werden von der oder dem Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bekanntgegeben. Praktikumsbe- richte sollen 10 – 15 Seiten nicht überschreiten. (6) Besteht [...] Kandidatin oder ein Kandidat von ihrer oder seiner Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (6) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung [...] oß (1) Kandidatinnen und Kandidaten können von den Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen bis zum Prüfungsantritt [...] Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden"
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
ibungen zu entnehmen (vgl. Anhang 1: Studienplan und Modulhandbuch) (3) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei Wochen danach, über die für sie geltende [...] Leitern eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen sind zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung verbindlich anzukündigen. (3) Zu Modulprüfungen müssen sich die [...] anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-ma-eus-2012-03-15-neu.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
Kandidatin oder ein Kandidat von ihrer oder seiner Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht [...] ist von der Praktikumseinrichtung eine schriftli- che Bestätigung auszustellen. (2) Bereits vor Beginn des Studiums abgeleistete Praktika können in besonderen Ausnahmen- fällen anerkannt werden. (3) Eine
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (8) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung [...] können von der Anmeldung zu Lehr- veranstaltungen sowie Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen bis zum Prüfungsantritt [...] Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
Anlagen geregelt bzw. eine Abweichung von diesen Regelungen, werden den Studierenden rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Moduls bzw. vor der Anmeldung zum Modul bekannt gege- ben. Sie melden sich verbindlich [...] – ein Prüfungstermin am Ende des Semesters, in dem diese Veranstaltung stattgefunden hat, und zu Beginn und am Ende des folgenden Semesters festgelegt. § 10 Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen (1) Vora [...] bis auf Widerruf bekannt zu geben. Die Studierenden sind durch die oder den Prüfungsberechtigten zu Beginn der Vorlesung jedes Semesters über diese Regelung zu informieren. (8) Ist eine Wiederholung nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/po-baecs.pdf
Nachweis hierüber erfolgt in der Regel bis zum Be- werbungsschluss, in begründeten Ausnahmefällen bis zu Beginn des Studiums. (3) Die in Absatz 1 und 2 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich [...] Kandidatin oder ein Kandidat von ihrer oder seiner Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zu- rücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche