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Module M 6 und M 9 auch unter an- derem auf eine weitere Differenzierung der Fachwissenschaft zu Beginn des 2 Masterteilstudiengangs „Textillehre“ vor. Das Modul M 8 legt die Basis für schulspezifische
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der einen vergleichbaren Aufenthalt handeln. (2) Ein Auslandsaufenthalt, der bis zu zwei Jahre vor Beginn des Englischstudiums stattge- funden hat und die formalen Kriterien nach Absatz 1 erfüllt, kann
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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-fpo-eng-ge-2023.pdf
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oder einen vergleichbaren Aufenthalt handeln. (2) Ein Auslandsaufenthalt, der bis zu zwei Jahre vor Beginn des Englischstudiums stattgefunden hat und die formalen Kriterien nach Absatz 1 erfüllt, kann angerechnet
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Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird Folgende Nachweise werden gleichberechtigt [...] Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Diese Frist gilt nicht für den Notendurchschnitt [...] Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als ma- ximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt
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n Ausnahmefällen, wie beispielsweise der Teilnahme an studienvorbereitenden Sprachkursen, bis zu Beginn des Studiums. (2) Die in Absatz 1 geforderten Nachweise sind jeweils in amtlich beglaubigter Kopie
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g nach Studienjahren organisiert, so kann das Studium bei Beginn des Studienjahrs im Herbstsemester nur zu einem Herbst- semester, bei Beginn des Studienjahrs im Frühjahrssemester nur zu einem Frühjahrssemes- [...] Beurlaubung nicht möglich oder nicht ausreichend ist; 2. sie oder er, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters oder Studienjahrs nicht ordnungsgemäß zum Weiterstudium zurückgemeldet hat oder 3 [...] auf schriftlichen Antrag der oder des Studie- renden zurückgenommen werden. Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit der Uni- versität zugegangen sein. Abschnitt 6: Gaststudium § 21 Zweithörerinnen
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und deren Anleitung zur Berücksichtigung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. (2) Zu Beginn ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit sind Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftlern in frühen Ka
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Mitglieder der Ethikkommission sowie gegebenenfalls hinzugezogene Expertinnen und Experten sind zu Beginn ihrer Tätigkeit über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren. (5) Ein Mitglied der Ethikkommission