Zulassung und Vergabeverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15.07.2026) finden in der Woche vom 20. - 24. Juli 2025 in den zulassungsbeschränkten Studiengängen die ersten Vergabe- und Zulassungsverfahren statt.
Sobald diese Verfahren abgeschlossen sind, werden in allen Studiengängen die Zulassungsbescheide versandt.
Nach Versand wird die nachstehende Tabelle gefüllt.
Eine konkrete Planung der einzelnen Vergabeschritte – insbesondere der Nachrückverfahren – ist in diesem Semester leider nicht möglich.
Absagen werden erst verschickt, wenn keine Studienplätze mehr vergeben werden können und das Vergabeverfahren beendet ist.
Das Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt in drei Schritten:
- Durchführung des Vergabeverfahrens und Versand der Zulassungsbescheide(siehe Tabelle)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in mehreren Verfahren. Zunächst werden im Hauptverfahren alle Studienplätze vergeben und die Zulassungsbescheide versandt. Sobald der Versand der Zulassungsbescheide abgeschlossen ist, wird das Wort "geplant" in der betreffenden Zelle der unten stehenden Tabelle gelöscht. Werden im Hauptverfahren Studienplätze nicht angenommen, erfolgt im 1. Nachrückverfahren die erneute Vergabe dieser Studienplätze. Dieses Verfahren wird ein zweites Mal wiederholt. Sollten nach dem 2. Nachrückverfahren immer noch nicht alle Studienplätze in einem Studiengang vergeben worden sein, findet ein Losverfahren statt. Sobald alle Studienplätze vergeben sind, wird das Vergabeverfahren für abgeschlossen erklärt. Auch diesen Hinweis finden Sie in der Tabelle. - Annahme des Studienplatzes
Sie müssen den Studienplatz aktiv annehmen. Sobald Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie die Annahme des Studienplatzes bestätigen.
Bestätigen Sie Ihren Studienplatz nicht zu dem angegebenen Termin, verlieren Sie den Anspruch auf diesen Studienplatz unwiderruflich und Sie können sich nicht einschreiben.
Sobald Sie den Studienplatz angenommen haben, können Sie die Immatrikulation beantragen. - Einschreibung
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid bekommen und den Studienplatz angenommen haben, müssen Sie sich einschreiben. Im EUF-Portal wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung hochladen müssen.
Auch hier gilt: Liegen die Unterlagen zum festgesetzten Termin nicht vor, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich.