Verzögerungen im Visumsverfahren

Bitte beachten Sie:

Die hier bereitgestellten Informationen betreffen nur Bewerber*innen aus dem außereuropäischen Ausland der Studiengänge:

  • B.A. European Cultures und Society
  • M.A. European Studies
  • M.A. Kultur-Sprache-Medien

Ihre Möglichkeiten bei Verzögerungen im Visumsverfahren

Falls Sie Ihr Studium an der Universität im Herbstsemester aufnehmen möchten, Ihr Visum jedoch aufgrund von Verzögerungen im Verfahren noch nicht erhalten haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Sie wurden zugelassen, haben Ihren Studienplatz angenommen und die Immatrikulation beantragt. Dieser Vorgang kann auch dann abgeschlossen werden, wenn noch kein Visum vorliegt. Das bedeutet, dass Sie alle notwendigen Schritte vornehmen, um offiziell in den gewünschten Studiengang eingeschrieben zu werden. Ein Präsenzstudium ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Falls Sie eine Zulassung mit Auflagen erhalten haben, müssen Sie die Auflagen, z. B. den erforderlichen Nachweis der Sprachkenntnisse und die Überprüfung der Unterlagen, innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist erfüllen. Eine beglaubigte Kopie Ihrer Unterlagen können Sie per Post an die Zulassungsstelle senden.
    Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann an den Vorlesungen teilnehmen können, wenn Ihr Visum vorliegt. 
    Damit Sie bei Ihrer Ankunft in Flensburg bereits immatrikuliert sind und bleiben, müssen Sie ggf. die Semestergebühren für die Rückmeldung in ein folgendes Semester entrichten, auch während Ihrer Abwesenheit.
  2. Wenn Sie zugelassen wurden, Ihren Studienplatz jedoch nicht annehmen oder sich nicht oder nicht vollständig immatrikulieren, können Sie sich in der Zeit bis zum nächsten Herbstsemester auf die Beantragung des Visums konzentrieren. Für eine erneute Bewerbung sollte der Zulassungsbescheid jedoch heruntergeladen und aufbewahrt werden. Für alle Bewerber*innen, die bereits eine Zulassung erhalten haben, bieten wir die Möglichkeit an, sich über die sogenannte „Fast-Lane“ zu bewerben. Dazu laden Sie bei Ihrem Bewerbungsantrag für das nächste Herbstsemester einfach Ihren Zulassungsbescheid hoch. Die Bewerbungsfrist für das nächste Herbstsemester beginnt voraussichtlich am 1. Dezember, sodass Sie mehr Zeit haben, sich um Ihr Visum zu kümmern.