BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.
Unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation sollen Sie die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die Ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
BAföG zur Unterstützung eines Studiums an der Europa-Universität Flensburg kann beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragt werden.
Information und Beratung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz müssen Sie beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragen, das auch für die Beratung in BAföG-Fragen zuständig ist:
Informationen zum BAföG bieten das Studentenwerk Schleswig-Holstein und das Ministerium für Bildung und Forschung.
Das Studentenwerk unterhält im Telekom-Gebäude, Eckernförder Landstraße 65, Flensburg, eine Außenstelle, die zweimal in der Woche BAföG-Beratung anbietet. Sie können sich aber auch direkt bei der für Sie zuständigen Person oder in der Hauptstelle in Kiel erkundigen, Tel. 0431/8816-0.
Darüber hinaus bietet der AStA der Europa-Universität Flensburg eine BAföG- und Sozialberatung an.
Bescheinigungen
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie nach einigen Studiensemestern belegen, dass Sie ordnungsgemäß studieren, damit Sie weiterhin gefördert werden.
Studierende am Internationalen Institut für Management und ökonomische Bildung:
Die für die Weiterförderung nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz erforderliche Bescheinigung (in der Regel nach dem erfolgreich abgeschlossenen 4. Semester) erhalten Sie bei Nachweis der erforderlichen Leistungen und mit der Leistungsbescheinigung (§ 48 BAföG) bei Frau Karin Drenkow
Bitte geben Sie das entsprechende Antragsformular bei Frau Drenkow ab. Alternativ können Sie Frau Drenkow das Formular per Hauspost (Poststelle im Gebäude OSLO) schicken.
Studierende der Bildungswissenschaften:
Für Studierende des B.A. Bildungswissenschaften (d.h. Lehramt) aller Fächer gelten folgende Anforderungen:
- nach dem 3. Fachsemester: 28 CP je Fach und 88 CP in Summe
- nach dem 4. Fachsemester: 35 CP je Fach und 109 CP in Summe
- nach dem 5. Fachsemester: 45 CP je Fach und 141 CP in Summe
Beispiel Rechnung für den CP-Spiegel (CP Creditpoint, dt. Leistungspunkt).
Studierende, für die der erforderliche Punktestand aus dem Transcript of Records (kurz ToR; dieses kann im Studiport unter "Notenspiegel" heruntergeladen werden) hervorgeht, können einfach Ihr ToR an das BAFöG-Amt senden, das Ausfüllen des Formblatts 5 (=Bescheinigung nach §48) ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Nur Studierende, bei denen (z.B. wegen unvollständiger Module) aus dem ToR das Erreichen des Leistungsstandes nicht ersichtlich ist, wenden sich an die BAFöG-Beauftragten der EUF (Dr. Thomas Altfelix, Dr. Gabriela Bitai, Prof. Dr. Michael Schmitz) und lassen sich das Formblatt 5 ausfüllen.
Sie können Ihre Anfrage per E-Mail stellen, und zwar an bafoeg-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Hängen Sie Ihr aktuelles ToR an.
- Hängen Sie das im oberen Teil (Name etc.) vorausgefüllte Formblatt 5 an. Verwenden Sie dazu die digital ausfüllbare Version und füllen Sie diese mit dem Computer aus.
- Teilen Sie uns in Ihrer Mail mit, für welches Semester Sie eine Bescheinigung des Leistungsstandes benötigen (i.d.R. 4. Fachsemester). Vermutlich können Sie diese Information einem Schreiben des BAFöG-Amtes entnehmen.
- Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie ein Fach gewechselt haben, und falls dies zutrifft, ob Sie die Bescheinigung für die anderen beiden Fächer oder für das gewechselte Fach benötigen.
- Wenn Sie einen Brief vom BAFöG-Amt erhalten haben, hängen Sie diesen auch gerne an die Mail an, um weitere Rückfragen zu vermeiden.
Alternativ können Sie auch persönlich in die Sprechstunde von Prof. Schmitz kommen. Bringen Sie in diesem Fall dieselben Unterlagen digital oder in Papierform und das Formblatt 5 in ausgedruckter Form mit.
In begründeten Ausnahmefällen steht Ihnen darüber hinaus Dr. Pascal Delhom zur Verfügung.
Studierende der European Cultures and Society:
- Fr. Patricia Barbosa (EUCS)
In begründeten Ausnahmefällen stehen Ihnen darüber hinaus Dr. Pascal Delholm zur Verfügung
Formalitäten
Um eine Weiterförderung nach §48 BAföG zu bekommen, müssen Sie stets Ihren aktuellen CP-Spiegel (CP Creditpoint, dt. Leistungspunkt) vorweisen. Bringen Sie deshalb Ihren Transcript of Records zur Sprechstunde mit oder senden Sie ihn bei E-Mail-Anfragen an die oben genannten Mitarbeiter*innen als PDF mit.
Es gibt unterschiedliche Anforderungen für die verschiedenen Studiengänge. Für den BA Bildungswissenschaften (PO 2020) ist die CP-Regelung wie folgt ausgelegt:
Sollte die zu erreichende CP-Anzahl aus Ihrem CP-Spiegel nicht ersichtlich sein, dann lassen Sie bitte folgendes Formular im jeweiligen Fachbereich unterzeichnen: Bescheinigung zum Antrag auf Weiterförderung