Lehramt Sonderpädagogik - Dualer Master of Education (M.Ed.)

Allgemeines & Profil

Allgemeines & Profil

Der Duale Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik ist ein Kooperationsprojekt der Europa-Universität Flensburg (EUF) und des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Die Federführung liegt beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein. Dieses Studienangebot stellt eine innovative Form der wissenschaftlichen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik dar.

Aufbau des Studiums

Das Duale Studium gliedert sich in ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) sowie einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt Sonderpädagogik am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH), der eine Hospitations- und Unterrichtstätigkeit an Förderzentren und/oder inklusiven Regelschulen beinhaltet. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und schließt mit einem Master of Education und dem zweiten Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt ab.

Sowohl die wissenschaftliche als auch die schulpraktische Ausbildung umfassen die sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung sowie für die sonderpädagogische Förderung relevante Inhalte aus den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik maßgeblich für die Primarstufe sowie anteilig für die Sekundarstufe I. Der Vorbereitungsdienst wird sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I (i.d.R.
bis Klasse 9) absolviert.  

Allgemeine Informationen

AbschlussMaster of Education (M.Ed.) Lehramt Sonderpädagogik
Regelstudienzeit6 Semester / 120 CP
StudienartStudium + Vorbereitungsdienst (Duales Studium)
StudienbeginnSeit Herbstsemester 2021/22 
Unterrichtssprache(n)vorwiegend Deutsch, teilweise Englisch
StudiengebührenStudiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
AusbildungsentgeltAusbildungsentgelt nach den Besoldungsgesetzen des Landes Schleswig-Holstein (geltende Fassung)

Zielgruppe

Mit diesem Dualen Studiengang werden Bachelorabsolvent*innen (und Absolvent*innen älterer Studienmodelle wie Diplom oder Magister) fachlich affiner Studiengänge, beispielsweise Frühpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Gesundheitspädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie mit einschlägiger pädagogischer Berufserfahrung angesprochen. Die vorausgesetzte Berufserfahrung muss dabei in allen Fällen nach dem Abschluss des ersten Studiums mindestens ein Jahr in Vollzeit umfassen. Der Vollzeitumfang kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen.       

Das Studienangebot ermöglicht Berufstätigen aus dem pädagogischen Bereich den Quereinstieg in das Lehramt Sonderpädagogik.

Pro Jahr (jeweils zum Herbstsemester) werden 30 Studienplätze angeboten.

Profil

Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik werden relevante praxisbezogene Inhalte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung anhand von innovativen Lehrmethoden vermittelt werden. Darüber hinaus werden grundlegende Voraussetzungen für eine professionelle sonderpädagogische Handlungs- und Reflexionskompetenz geschaffen.  

Dafür erlangen Studierende während ihres Studiums:

  • fachrichtungsspezifische sowie fachwissenschaftliche und -didaktische Kenntnisse
  • kommunikative, diagnostische, förderpädagogische und unterrichtliche Kompetenzen
  • Qualifikationen in Beratung, Supervision und Kooperation

Sie erkunden die unterschiedlichen Handlungsfelder beruflicher Praxis der Lehrkräfte für Sonderpädagogik und vertiefen ihre biografisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf ihre Berufseignung.

Weitere Ausführungen bzgl. der Qualifikationsziele aller Studienbestandteile, können der Prüfungs- und Studienordnung entnommen werden.

Der Duale Materstudiengang ist nicht KMK konform. Eine bundesweite Mobilität kann eingeschränkt sein. Der Vorbereitungsdienst am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) erfolgt im Quereinstieg, wird aber dennoch mit dem zweiten Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik beendet.

Die Studierenden schließen vor Beginn des Studiums mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) einen Arbeitsvertrag ab und erhalten über die gesamte Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt. Das Studium ist in Vollzeit zu absolvieren. Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich.

Das sagen Studierende des Studiengangs

"Das Studium bietet die einmalige Möglichkeit, auch im fortgeschrittenen Alter noch einmal einen ganz anderen/neuen Weg einzuschlagen"

"Tolles Angebot für Studierende, die Lust haben zu lernen"

"Insgesamt ein zeitlich und inhaltlich anspruchsvolles Studium"

"Toll finde ich, dass ich nicht umziehen musste, es wird Rücksicht auf Familien und Fahrtwege genommen (mit Online- und Präsenzveranstaltungen) – Klasse Sache"

"Der Duale Studiengang bietet ein Entgelt und eine anschließende Festanstellung"

Studieninhalt & Struktur

Studieninhalt & Struktur

Der Duale Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik umfasst die nachfolgenden sechs Studienbestandteile:

  • Sonderpädagogik des Lernens (15 LP)
  • Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung (15 LP)
  • Cross-kategoriale Sonderpädagogik (20 LP)
  • Deutsch (35 LP)
  • Mathematik (25 LP)
  • Masterarbeit (10 LP)

Insgesamt werden 120 Leistungspunkte (LP) erworben.

Nähere Informationen zu den Studieninhalten sowie Modulbeschreibungen können der Prüfungs- und Studienordnung sowie dem Modulkatalog entnommen werden.

Empfohlener Studienverlauf

 MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagFZ/SchuleIQSHUniversität
1. Jahr1. SemesterUniUniSelbst-
studium
UniUniBlock-
praktikum
 35 LP
2. SemesterUniUniSelbst-
studium
UniUniBlock-
praktikum
1 AV35 LP
2. Jahr3. SemesterUniIQSH Selbst-
studium
UniUniBlock-
praktikum
Einführung (2 Tage)
1 AV + Zertifikat Beratung (4 AV)
35 LPMaster-
arbeit
4. SemesterUniSelbst-
studium
IQSHUniUni 16 AV15 LPMaster-
arbeit
3. Jahr5. SemesterSchuleSelbst-
studium
IQSHSchuleSchule12 UStd.19 AV 
6. SemesterSchuleSelbst-
studium
IQSHSchuleSchule12 UStd.8 AV 

Im ersten Ausbildungsjahr (1. und 2. Semester) finden maßgeblich Lehrveranstaltungen in den oben genannten Studienbestandteilen (Sonderpädagogik des Lernens, Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung, cross-kategoriale Sonderpädagogik, Deutsch und Mathematik) an der Europa-Universität Flensburg (EUF) statt. Die Präsenzveranstaltungen liegen in der Regel im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr. Freitags werden Online-Lehrveranstaltungen über Webex angeboten. Mittwochs werden die Lehrveranstaltungen im Sinne des Selbststudiums individuell vor- und nachbereitet. Im zweiten Ausbildungsjahr (3. und 4. Semester) erfolgt im dritten Semester dienstags und im vierten Semester mittwochs die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Vorbereitungsdienstes am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Im dritten Semester nehmen die Studierenden montags, donnerstags und freitags an den erforderlichen universitären Lehrveranstaltungen teil. Das vierte Semester dient insbesondere der Erstellung der Masterarbeit (montags und freitags), sodass nur noch an einem Tag in der Woche (donnerstags) Lehrveranstaltungen an der EUF stattfinden. Im dritten Semester des zweiten Ausbildungsjahres dient der Mittwoch und im vierten Semester der Dienstag dem Selbststudium zur individuellen Vor- und Nachbereitung von Studienaufgaben. Während der vorlesungsfreien Zeiten nach den ersten drei Semestern (Zeitraum: Januar bis März bzw. Juli bis September) sind die Studierenden im Rahmen von vorbereitenden Blockpraktika (Dauer: 4 bis 6 Wochen) an der jeweiligen Ausbildungsschule und absolvieren ihre Hospitations- und Unterrichtstätigkeit.  Im dritten Ausbildungsjahr (5. und 6. Semester) sind mittwochs die Ausbildungsveranstaltungen am IQSH zu absolvieren. Zudem finden montags, donnerstags und freitags die weiterführenden Hospitations- und Unterrichtstätigkeiten (Unterrichtsverpflichtung: 12 Stunden) an der Ausbildungsschule statt. Dienstags erfolgt die individuelle Vor- und Nachbereitung von Studienaufgaben (Selbststudientag). Dieses Ausbildungsjahr wird mit dem Zweiten Staatsexamen beendet.

Universitäre Ausbildung

In den Studienbestandteilen Sonderpädagogik des Lernens sowie Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung werden im Studienverlauf jeweils 3 Module absolviert. Im Studienbestandteil cross-kategoriale Sonderpädagogik werden außerdem 4 Module durchlaufen. In Deutsch werden 6 Module unterrichtet und in Mathematik 3 Module. Darüber hinaus werden die Masterarbeit und das begleitende Kolloquium abgeschlossen. Einen detaillierten Überblick über die universitäre Ausbildung gibt die nachfolgende Tabelle.   

Studienverlaufsplan

  Sonderpädagogik
des Lernens
Sonderpädagogik der
emotional-sozialen 
Entwicklung
Cross-kategoriale
Sonderpädagogik
Deutsch Mathematik Master-
arbeit
Schule / 
IQSH
1 Le M1: 
Einführung in die Sonderpädagogik des Lernens
  esE M1:
Einführung in die Sonderpädagogik
der emotional-sozialen Entwicklung
C-K M1:
Didaktik und Methodik in der Sonderpädagogik
C-K M2: Sonderpädagogische Diagnostik und Begutachtung Deu M1: Grundlagenmodul Literatur- und Medienwissenschaft Deu M2: Grundlagenmodul DaF/DaZ Deu M3: Grundlagenmodul Sprachwissenschaft Deu M4: Grundlagen- und Aufbaumodul Sprachdidaktik     Schule / 
IQSH
2 Le M2:
Diagnostik, Prävention und Intervention bei Störungen des Schriftspracherwerbs
  esE M2:
Diagnostik und Förderung
im sonderpädagogischen Schwerpunkt
emotional-soziale
Entwicklung
  Deu M5: Literarisches und mediales Lernen     Ma M1: Grundlagen der Mathematik und ihrer Didaktik in der Sonderpädagogik Ma M2: Grundlagen des Mathematiklernens unter erschwerten Bedingungen   Schule / 
IQSH
3 Le M3:
Einzelfallarbeit im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen
esE M3:
Schulische Prävention
und Inklusion im sonderpädagogischen Schwerpunkt
emotional-soziale
Entwicklung
C-K M3:
Empirische Forschungsmethoden in der Sonderpädagogik
  Deu M6: Aufbaumodul DaF/DaZ   Ma M3:
Diagnostik, Prävention und Förderung bei Störungen des mathematischen Kompetenzerwerbs
  Master-arbeit Schule / 
IQSH
4   C-K M4: Gesprächsführung und Beratung           Schule / IQSH
5 Schule / IQSH
6 Schule / IQSH

Vorbereitungsdienst & Unterrichtstätigkeit

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes finden vereinzelt während der vorlesungsfreien Zeiten im ersten Ausbildungsjahr sowie im zweiten und dritten Ausbildungsjahr regelmäßig an einem Tag der Woche am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Ausbildungsveranstaltungen insbesondere zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen sowie emotional-soziale Entwicklung und zu den Studienbestandteilen Deutsch sowie Mathematik statt. Der Vorbereitungsdienst endet im sechsten Semester mit dem zweiten Staatsexamen.    

Weitere Informationen zu den Regularien des Vorbereitungsdienstes erhalten die Studierenden auf den Webseiten des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) oder direkt an ihrer Ausbildungsschule.

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Während der gesamten Ausbildung absolvieren die Studierenden ihre Hospitations- und Unterrichtstätigkeit an den Förderzentren und/oder inklusiven Regelschulen, zunächst in Form von Blockpraktika in den vorlesungsfreien Zeiten der ersten drei Semester und im dritten Ausbildungsjahr regelmäßig an drei Tagen der Woche. Der Vorbereitungsdienst erfolgt sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I (bis Klasse 9). Dabei werden die Studierenden in zwei von drei Arbeitsbereichen (Förderzentrum, Prävention und Inklusion mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf) eingesetzt. Darüber hinaus ist die Mitarbeit in den Teamstrukturen, die Beteiligung an wesentlichen schulartspezifischen Aufgaben sowie an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule/n vorgesehen. In dieser Zeit werden sie von bis zu zwei Ausbildungslehrkräften intensiv betreut. In regelmäßigen Abständen finden Unterrichtsbesuche durch die Seminarleiter:innen des IQSH statt.

Master Thesis

Die Masterarbeit wird im 3. Semester vorbereitet geplant und maßgeblich im 4. Semester angefertigt. Begleitend wird ein Kolloquium besucht. Für die Masterarbeit werden 10 Leistungspunkte (LP) vergeben.

Wichtige Dokumente zum Studium

Die (rechtlichen) Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik sind in der Prüfungs- und Studienordnung (vom 12.06.2024) festgelegt. Anhand der Prüfungs- und Studienordnung sowie des Modulkatalogs des Studiengangs kann das Studium und der Studienverlauf im Detail nachvollzogen werden.

Dokumente zum Studium

Berufsfelder

Berufsfelder

Grundsätzlich eröffnen sich nach dem Abschluss eines Master of Education in Sonderpädagogik vielfältige Berufsperspektiven.
Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik gibt es Besonderheiten zu beachten, da der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik bereits Teil der Dualen Ausbildung ist. 

Berufsziel Lehramt

Im Anschluss an das Duale Masterstudium Lehramt Sonderpädagogik ist eine mindestens dreijährige Weiterbeschäftigung im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein als Lehrkraft für Sonderpädagogik an einem Förderzentrum vorgesehen. Der Einsatz erfolgt je nach Entscheidung der Schulleitung des Förderzentrums entweder am angestellten Förderzentrum selbst und/oder an einer zugeordneten Regelschule. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ggfs. auch eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen.

Außerschulische Berufsfelder

Außerhalb des Schuldienstes ist je nach Fächerkombination im späteren Verlauf auch der Einstieg in andere Berufsfelder in den Bereichen Erziehung und Bildung, Soziales, Wirtschaft, Kultur oder Wissenschaft möglich. Dabei können Unternehmen, Verbände oder der öffentliche Dienst Arbeitgebende sein. 

Promotion

Mit dem Studienabschluss Master of Education ist es grundsätzlich möglich, eine wissenschaftliche Weiterqualifikation in Form einer Promotion zu absolvieren. Die Europa-Universität Flensburg (EUF) bietet hierzu unterschiedliche Programme und Optionen an.

Informationen zur Promotion

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Sie können für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie nachfolgende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen - gemäß §2 der geltenden Prüfungs- und Studienordnung - erfüllen.

 1. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Masterstudium sind:

  1. ein Arbeitsvertrag für den "Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik" mit dem für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig- Holstein.
  2. der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Feldern und davon mindestens 30 LP im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden.
  3. eine einschlägige pädagogische Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden.

2. Der Vollzeitumfang gemäß Absatz 1 Ziffer 3. kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen. Als einschlägig gelten Früh-, Vorschul-, Schul- und Erwachsenenpädagogik, z.B. berufsvorbereitende oder berufsbegleitende Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene; Heilpädagogik und Sozialpädagogik. In diesen Berufsfeldern sind jeweils erkennbar sonderpädagogische Bezüge nachzuweisen, d.h. Beratung, Prävention, Diagnostik, Unterricht und Förderung bzw. Tätigkeiten in der schulischen und außerschulischen Inklusion.

3. Abweichend von § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Einschreibordnung benötigen Absolvent*innen nicht deutschsprachiger Bachelorabschlüsse nach Absatz 1 Ziffer 2 für den Zugang zu diesem Studiengang einen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des Europäischen Referenzrahmens. Anerkannt werden insbesondere:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-3, wenn alle Teilprüfungen mit dem Ergebnis der Stufe 3 absolviert wurden.
  2. das Goethe-Zertifikat C2 (GDS/Großes Deutsches Sprachdiplom) oder
  3. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C2".

4. Über die Einschlägigkeit entsprechend Absatz 1 Ziffer 2. und 3. entscheidet die Studiengangleitung oder eine von dieser benannte geeignete Vertretung.

Beratung & Kontakt

Beratung & Kontakt

Im Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik stehen Ihnen zentrale Ansprechpartner*innen für alle Fragen rund um das Studium zur Seite und beraten Sie gern.

Studiengangsleitung

Studiengangkoordination, -beratung und -evaluation

Abgeordnete Lehrkräfte

Wissenschaftliche Mitarbeiter

Sekretariat des Instituts

Bei Fragen zu Prüfungen:

Wenden Sie sich bitte an das

Servicecenter für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

Zum Institut

Mehr Informationen zu den Tätigkeiten des Instituts für Sonderpädagogik können auf den Webseiten des Instituts eingeholt werden.

Zum Institut

Beratung rund um das Studium:

Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:

Zentrale Studienberatung

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Die Prozesse zur Bewerbung und Zulassung für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik unterliegen Besonderheiten.

Bewerbungen für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik sind ausschließlich an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Eine gesonderte Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg (EUF) ist nicht erforderlich. Für den Zugang zum Studium muss ein Auswahlverfahren bestanden werden.

Der Bewerbungsprozess beinhaltet eine schriftliche Bewerbung sowie ein Auswahlgespräch am für Bildung zuständigen Ministerium. Nach erfolgreichem Bestehen der Zugangsvoraussetzungen und des Auswahlgesprächs wird zwischen dem für Bildung zuständigen Ministerium und den Studierenden ein Arbeitsvertrag geschlossen. Danach erfolgt die Immatrikulation in den Dualen Masterstudiengang Sonderpädagogik an der Europa-Universität Flensburg (EUF). 

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zu dem Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik ist nur möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt werden.

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, zur Stellenausschreibung sowie zu den Zugangsvoraussetzungen sind auf der Webseite des für Bildung zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein zu finden.

Direkt zum für Bildung zuständigen Ministerium

Weitere Informationen (z.B. zur Registrierung im Online-Bewerbungsportal im Zuge der Immatrikulation) sind auch auf den Webseiten des Studierendenservices der Europa-Universität Flensburg (EUF) einsehbar.

Bewerbung und Zulassung an der EUF

Studiengangbezogene Publikationen

Studiengangsbezogene Publikationen | In den Medien

Finden Sie hier aktuelle Veröffentlichungen zu dem innovativen dualen Studiengang "Lehramt Sonderpädagogik - Dualer Master of Education (M.Ed.)":

Evaluationsbericht 2025

24.04.25 1 MB (PDF)

Erster Zwischenbericht der studiengangsbegleitenden Evaluation (04/2025)

Download

Sonderpadägogik dual studieren?

13.03.25 699 KB (PDF)

Vorstellung des ersten dualen Studiengangs zur zusätzlichen Qualifizierung von Lehrkräften für Sonderpädagogik | Beitrag in der Zeitschrift für Heilpädagogik (02/2025)

Download

FAQs

Frequently Asked Questions zum dualen Masterstudium Sonderpädagogik

Für die Zulassung zum dualen Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein Arbeitsvertrag für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik mit dem Bildungsministerium Schleswig-Holstein (MBWFK).
  • Ein abgeschlossenes Bachelorstudium (180 Leistungspunkte (LP)) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder einem vergleichbaren Fach. Dabei müssen mindestens 80 LP im jeweiligen Fachgebiet und davon mindestens 30 LP in den Bildungswissenschaften erworben worden sein.
  • Mindestens ein Jahr einschlägige pädagogische Berufserfahrung in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit), die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Studienbeginn ausgeübt wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden.

Als einschlägige Berufspraxis gelten Tätigkeiten in der Früh-, Vorschul-, Schul-, Erwachsenen-, Heil- oder Sozialpädagogik mit erkennbarem sonderpädagogischem Bezug, beispielsweise in den Bereichen Beratung, Diagnostik, Förderung, Unterricht oder Inklusion.

Bei Vorliegen eines nicht deutschsprachigen Studienabschlusses, müssen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 nachgewiesen werden (z. B. DSH-3, Goethe-Zertifikat C2 oder telc Deutsch C2).

Aufgrund der unterschiedlichen Lebensbiografien und des Weiterbildungscharakters des Studienangebots gibt es im Dualen Masterstudiengang Sonderpädagogik viele Studierende mit familiären Verpflichtungen. An der Europa-Universität Flensburg (EUF) sowie am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) werden gezielt Rahmenbedingungen geschaffen, die auf ein Studium mit einer Familie bestmöglich Rücksicht nehmen. Zu den etablierten Angeboten und Maßnahmen zählen beispielsweise Online-Lehrveranstaltungen an der EUF, Online-Ausbildungsveranstaltungen am IQSH, Selbststudientage sowie Vorlesungszeiten, die in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr liegen. Darüber hinaus sind die Urlaubszeiten an die Schulferien angepasst. Auch während der Blockpraktika in den ersten drei Semestern sind Selbststudientage vorgesehen, um zusätzliche Flexibilität zu schaffen. Die Ausbildungsveranstaltungen am IQSH finden zudem in Regionalgruppen statt, wodurch lange Anfahrtswege reduziert und regionale Netzwerke gestärkt werden.

Die Herausforderungen des dualen Studiums werden individuell unterschiedlich wahrgenommen. Die vielfältigen Anforderungen, die Schule bereithält, sind für viele Studierende neu und zum Teil auch unerwartet. Strategien sich auf diese Anforderungen vorzubereiten können sein, sich eingehend über das Berufsfeld Lehrkraft für Sonderpädagogik zu informieren oder ggf. im Vorfeld aktiv praktische Erfahrungen in einer Schule zu sammeln. 

Im dualen Studium muss im Wesentlichen insgesamt mit drei wiederkehrenden Pendelstrecken gerechnet werden: zur EUF, zur Ausbildungsschule und zu Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes, welche in Regionalgruppen in der Nähe der Ausbildungsschule stattfinden. Es wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um Fahrtwege bestmöglich zu vermeiden. So werden die Lehrveranstaltungen an der EUF einmal wöchentlich online durchgeführt. Auch im Vorbereitungsdienst finden verschiedene Ausbildungsveranstaltungen online statt. Ein Tag in der Woche ist zudem während der gesamten Ausbildung zur individuellen Vor- und Nachbereitung (Selbststudium) vorgesehen. 

Der Ablaufplan zum dualen Studium zeigt semesterweise an welchen Wochentagen, an welchem Standort das Studium stattfindet. Anhand des Plans können individuelle Fahrtwege berechnet werden.

Ja. Mit Zahlung des Semesterbeitrags erhält jede immatrikulierte Person als Semesterticket ein Deutschland-Ticket, welches das gesamte Semester über gültig ist. Nach der Rückmeldung zum Folgesemester wird das Semesterticket entsprechend verlängert. Nach der Exmatrikulation kann das Semesterticket noch bis zum Ende des laufenden Semesters genutzt werden.

Die am Studienangebot beteiligten Ausbildungsschulen sind grundsätzlich im gesamten Bundeslandgebiet Schleswig-Holsteins zu finden. Die tatsächlichen Standorte variieren je nach Verfügbarkeit in jedem Immatrikulationsjahr etwas.

Auf der Webseite des Bildungsministeriums wird während des Bewerbungszeitraums eine Liste zum Download bereitgestellt, die alle in dem jeweiligen Immatrikulationsjahr teilnehmenden Ausbildungsschulen abbildet.

Während des gesamten dualen Studiums wird ein monatliches Ausbildungsentgelt nach den geltenden Besoldungsgesetzen des Landes Schleswig-Holstein gezahlt. Das Entgelt richtet sich nach der Höhe der jeweiligen Anwärterbezüge, die ebenso an die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik gezahlt werden. Der gewährte Gesamtbetrag des Ausbildungsentgelts hängt grundsätzlich vom Familienstatus und von sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Bedingungen ab. 

Details zur monatlichen Brutto-Vergütung und zur Eingruppierung können auf der Webseite des Bildungsministeriums nachgelesen werden.

Die Bewerbung für das duale Studium erfolgt ausschließlich über das Bildungsministerium. Eine zusätzliche Bewerbung an der EUF ist nicht notwendig. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind vorzugsweise per E-Mail beim Bildungsministerium einzureichen (duales-masterstudium-sonderpaedagogik-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@bimi.landsh.de). Aktuelle Bewerbungsfristen sind hierbei zu beachten!

Für die Bewerbung wird ein kurzes Anschreiben benötigt, in dem auch Prioritäten hinsichtlich des Standorts der Ausbildungsschule(n) angegeben werden sollten. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen: ein tabellarischer Lebenslauf mit Kontaktdaten, relevante Zeugnisunterlagen einschließlich des Transcript of Records (insbesondere zum ersten Studienabschluss) sowie ein Nachweis über bisherige oder aktuelle pädagogische Berufspraxis, beispielsweise in Form eines Arbeitszeugnisses oder Arbeitsvertrags.

Im Falle einer Zusage für einen Studienplatz sind dem Bildungsministerium ggf. weitere Unterlagen, wie etwa beglaubigte Abschlusszeugnisse oder aktuelle Arbeitszeugnisse, zeitnah vorzulegen.

Die Bewerbung für den Dualen Masterstudiengang Sonderpädagogik ist in der Regel ab dem Frühjahr eines Jahres möglich, sobald das Bewerbungsverfahren offiziell eröffnet wurde. Die Dauer des Auswahlverfahrens richtet sich nach dem Verlauf der Bewerbungsphase sowie der Vergabe der verfügbaren Studienplätze. Pro Jahr stehen insgesamt 30 Studienplätze zur Verfügung.

Sollten nach Abschluss des regulären Bewerbungsverfahrens noch Studienplätze frei sein, kann die Bewerbungsfrist ggf. verlängert werden. Aktuelle Informationen zum Auswahlverfahren sowie zum jeweiligen Stand der Platzvergabe sind fortlaufend auf der Webseite des Bildungsministeriums zu finden.

Das Bewerbungsverfahren besteht aus der schriftlichen Bewerbung und einem anschließenden Auswahlgespräch im Bildungsministerium. Die universitären Zulassungsvoraussetzungen werden durch die EUF geprüft. Eine Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt nur, wenn diese Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Über die Zu- oder Absage wird zeitnah nach Abschluss sämtlicher Auswahlgespräche entschieden und die Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend informiert.

Nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird vom Bildungsministerium der Arbeitsvertrag ausgestellt. 

Anschließend erfolgt die Einschreibung an der EUF. Die Registrierung sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 15. August des jeweiligen Jahres, abgeschlossen sein. Hierfür ist zum einen die Registrierung über das Online-Bewerbungsverfahren und zum anderen der Upload aller erforderlichen Unterlagen im EUF-Portal notwendig.

Weitere Informationen zum zweistufigen Immatrikulationsprozess und zu den benötigten Unterlagen können hier nachgelesen werden.

Die endgültige Immatrikulation erfolgt durch den Studierendenservice nach erfolgreicher Registrierung, vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie der fristgerechten Zahlung der anfallenden Beiträge und Gebühren. Demnach wird durch den Studierendenservice eine Benachrichtigung über die Immatrikulation herausgeschickt und durch das Zentrum für Informations- und Medientechnologien (ZIMT) werden die studentischen Zugangsdaten sowie erste Informationen zum Studienstart an der EUF per E-Mail versandt.

Das duale Studium beginnt am 1. September zum Herbstsemester jeden Jahres. Ab diesem Zeitpunkt finden bis zum regulären Vorlesungsbeginn in diesem Studiengang verpflichtende Einführungsveranstaltungen statt. Die Studierenden werden rechtzeitig über die genauen Termine informiert.

Das duale Studium startet mit einer Begrüßungsveranstaltung an der EUF, bei der ein Kennenlernen zwischen den Studierenden, Dozierenden und weiteren Ansprechpersonen im Fokus steht. Diese Veranstaltung findet in der Regel in der ersten Septemberwoche ganztags statt. Während der anschließenden oder parallel stattfindenden uniweiten Einführungswoche können weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Themen rund um den Studieneinstieg besucht werden, wie beispielsweise der „Markt der Möglichkeiten“, Bibliotheksführungen oder das Kulturprogramm der Unistarter. Im Anschluss an die Einführungsveranstaltungen findet in der Regel bereits ein Blockseminar des ersten Semesters statt. Ab Mitte September beginnt die reguläre Vorlesungszeit. 

Weitere Informationen zu den Semesterzeiten, Prüfungszeiten, Fristen und vorlesungsfreien Zeiten sind hier abrufbar. In einzelnen Fällen gibt es gesonderte Zeiten und Fristen für diesen Studiengang. 

Das duale Masterstudium Sonderpädagogik umfasst insgesamt drei Jahre (sechs Semester), in denen sowohl der universitäre Masterabschluss Master of Education als auch das Zweite Staatsexamen für das Lehramt der Sonderpädagogik erworben werden. Das Studium ist in Vollzeit durchzuführen. Während des ersten Ausbildungsjahres werden vorrangig Uni-Lehrveranstaltungen besucht sowie zwei Blockpraktika an der Ausbildungsschule mit einem Umfang von jeweils vier Wochen absolviert. Während des zweiten Ausbildungsjahres kommen Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes hinzu, und es wird ein drittes Blockpraktikum mit einer Länge von sechs Wochen durchgeführt. Uni-Lehrveranstaltungen finden weiterhin, aber mit einem geringeren Umfang statt und die Masterarbeit wird angefertigt. Das dritte Ausbildungsjahr dient ausschließlich dem Vorbereitungsdienst. Der Fokus liegt in diesem Ausbildungsjahr auf den zugehörigen Ausbildungsveranstaltungen sowie der Schulpraxis an der Ausbildungsschule. 

Details zum Studienverlaufsplan können hier nachgelesen werden.

Im ersten Fachsemester des dualen Studiums werden Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Bereichen des Studiums (z.B. sonderpädagogische Fachrichtungen, Unterrichtsfächer) belegt und darin Modulprüfungen absolviert. Die wöchentlichen Seminare finden in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr statt. Die Online-Veranstaltungen am Freitag beginnen normalerweise um 8 Uhr und enden um 14 Uhr. Ein Tag in der Woche ist für die individuelle Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen vorgesehen. Häufig findet auch bereits Anfang September, d.h. vor Beginn der regulären Vorlesungszeit, ein Blockseminar statt. 
Die Prüfungsleistungen werden während der Lehrveranstaltungen (z.B. Referate, Portfolios), in den zentralen Prüfungszeiträumen der EUF (z.B. Klausuren) sowie im Januar vor dem ersten Blockpraktikum (z.B. Hausarbeiten) erbracht.

Ein Studienjahr an der EUF gliedert sich in ein Frühjahrssemester (März bis August eines Jahres) und ein Herbstsemester (September bis Februar eines Folgejahres). Das Frühjahrssemester umfasst 15 Semesterwochen, das Herbstsemester 13 Semesterwochen. Die Prüfungswochen schließen sich in der Regel an die jeweilige Vorlesungszeit an (erster Prüfungszeitraum). Für Wiederholungsprüfungen gibt es vor dem Beginn der jeweiligen Folgevorlesungszeit einen zweiten Prüfungszeitraum. 

Zur besseren Verzahnung von Theorie und Praxis gelten für diesen Studiengang in vereinzelten Lehrveranstaltungen gesonderte Vorlesungszeiten und Prüfungstermine, die außerhalb der regulären Vorlesungs- und Prüfungszeiten liegen (bspw. Lehrveranstaltungen zur Praktikumsbegleitung). Über diese Zeiten und Termine werden rechtzeitig Informationen herausgegeben.

Weitere Details zu den aktuellen Vorlesungs- und Prüfungszeiten sowie Fristen an der EUF können hier nachgelesen werden.

Die Lehrveranstaltungen an der EUF sind modular aufgebaut. Ein Modul besteht aus einem oder zwei Teilmodulen. Die Module sind thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt. Alle fünf Studienbestandteile (Sonderpädagogik des Lernens, Sonderpädagogik der emotional-sozialen Entwicklung, cross-kategoriale Sonderpädagogik, Mathematik und Deutsch) umfassen eine bestimmte Anzahl an Modulen. Jedes Modul wird mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Nach Bestehen aller Modulprüfungen werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul gutgeschrieben. Der Duale Masterstudiengang Sonderpädagogik umfasst insgesamt 120 LP. 

Details zu den einzelnen Modulen in diesem Studiengang können der geltenden Prüfungs- und Studienordnung sowie dem zugehörigen Modulhandbuch entnommen werden. 

In allen Lehrveranstaltungen des Dualen Masterstudiengangs Sonderpädagogik gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen sowie der geltenden Prüfungs- und Studienordnung an der EUF eine Anwesenheitspflicht. 

Im Dualen Masterstudiengang Sonderpädagogik werden in Abhängigkeit der Lernziele des jeweiligen Moduls verschiedene Prüfungsformate angeboten, u.a.:

  • Referate und Gestaltungen von Seminarsitzungen
  • Semesterbegleitende Portfolios
  • Klausuren und mündliche Prüfungen
  • Hausarbeiten
  • Schulpraktische Falldokumentationen

Die Prüfungen werden semesterbegleitend im jeweiligen zentralen Prüfungszeitraum der EUF oder während der vorlesungsfreien Zeit erbracht. In der Regel sind die Prüfungen eines Semesters so strukturiert, dass jeweils etwa 1/3 der Prüfungen im jeweiligen Zeitfenster stattfindet. Dadurch wird der Prüfungsworkload zeitlich verteilt. 

Details zu den einzelnen Modulprüfungen in diesem Studiengang können der geltenden Prüfungs- und Studienordnung sowie dem zugehörigen Modulhandbuch entnommen werden.

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes finden am IQSH regelmäßig zumeist ganztägige Ausbildungsveranstaltungen statt. Diese werden in Regionalgruppen in der Nähe der Ausbildungsschule durchgeführt, wodurch Fahrtwege verkürzt werden. Die Regionalgruppen setzen sich auch aus anderen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV) zusammen, sodass eine regionale Vernetzung über die dualen Studierenden hinaus entsteht. Einige Ausbildungsveranstaltungen finden zudem online statt.

Die rechtliche Grundlage für den Vorbereitungsdienst stellt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte (APVO Lehrkräfte) dar. Darin können alle Einzelheiten zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes im Allgemeinen sowie zur Gestaltung der Ausbildungsveranstaltungen im Speziellen nachgelesen werden.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Hospitations- und Unterrichtstätigkeiten am Förderzentrum und/oder an einer inklusiven Grund- oder Gemeinschaftsschule zu absolvieren. Die Ausbildungsschule wird zu Beginn des dualen Studiums verbindlich festgelegt. Zunächst finden in den vorlesungsfreien Zeiten der ersten drei Semester vier- bis sechswöchige Blockpraktika an der Ausbildungsschule statt. Im dritten Jahr liegt der Schwerpunkt mit 3 Schultagen pro Woche auf der schulpraktischen Ausbildung.

Dabei wird die schulische Ausbildung in der Primarstufe und/oder der Sekundarstufe I (bis Klasse 9) durchgeführt. Die LiV wirken in schulischen Teams, bei zentralen schulartspezifischen Aufgaben sowie an außerunterrichtlichen Veranstaltungen mit. Während dieser Zeit werden die LiV von bis zu zwei Ausbildungslehrkräften intensiv betreut und regelmäßig von Seminarleitungen des IQSH im Unterricht besucht.

Für Tarifbeschäftigte des Landes Schleswig-Holstein besteht jährlich ein Anspruch auf sechs Wochen Erholungsurlaub. In folgenden Zeiträumen kann während des dualen Studiums in der Regel eigenverantwortlich Urlaub genommen werden:

  • Im Frühjahr: 1 Woche während der Osterferien
  • Im Sommer: bis zu 5 Wochen während der Sommerferien
  • Im Herbst: 1 Woche während der Herbstferien
  • Im Winter: 2 Wochen während der Weihnachtsferien

Grundsätzlich dürfen Lehr- und Ausbildungsveranstaltungen sowie schulische Termine im Rahmen des Dualen Masterstudiengangs Sonderpädagogik nur aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) verpasst werden. Im Falle einer Fehlzeit erfolgt die Abmeldung bei den betreffenden Lehrpersonen, bei der Studiengangskoordinatorin, bei der zuständigen Ansprechperson im Bildungsministerium, bei den zuständigen Ansprechpersonen im IQSH sowie am wichtigsten bei der Schulleitung der Ausbildungsschule. Spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung in Folge muss der Schulleitung der Ausbildungsschule sowie in Kopie der zuständigen Ansprechperson im Bildungsministerium eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden (vorzugsweise als Scan per E-Mail).
Für Lehrveranstaltungen an der EUF gilt: Wird häufiger als dreimal je Teilmodul gefehlt, kann die Lehrperson eine Ersatzleistung als Ausgleich für die Abwesenheit zur Erreichung des Qualifikationsziels des Moduls anbieten. Das Thema und den Umfang der Ersatzleistung legt die betreffende Lehrperson fest.

Ja, die Möglichkeit besteht grundsätzlich. Das duale Studium kann unter besonderen Umständen maximal zweimal um je sechs Monate verlängert werden. In diesem Fall wird ein individueller Sonderstudienplan erstellt. Die Voraussetzungen, die für eine Verlängerung des Studiums erfüllt sein müssen, sind im Arbeitsvertrag geregelt. Für Fragen steht die zuständige Ansprechperson im Bildungsministerium zur Verfügung.

Primäres Berufsziel nach dem Abschluss des Dualen Masterstudiengangs Sonderpädagogik ist das Lehramt. Nach dem Abschluss ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein als sonderpädagogische Lehrkraft an einem Förderzentrum vorgesehen. Der Einsatz kann sowohl am Förderzentrum selbst als auch an einer kooperierenden inklusiven Grund- oder Gemeinschaftsschule erfolgen. Das an das Studium anschließende Arbeitsverhältnis im Landesdienst ist unbefristet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Verbeamtung möglich. Die Weiterbeschäftigung kann sowohl an der Ausbildungsschule als auch an einem anderen Schulstandort in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Eine Bewerbung auf im Landesdienst ausgeschriebene vakante einschlägige Stellen im Schuldienst ist nach dem Studienabschluss möglich. 

Über das Lehramt hinaus bestehen außerschulische Berufsmöglichkeiten in Bereichen wie Bildung, Erziehung, Soziales, Kultur, Wirtschaft oder Wissenschaft. Je nach individueller Bildungsbiografie kommen Tätigkeiten bei Unternehmen, Verbänden, Vereinen oder im öffentlichen Dienst infrage.

Außerdem bietet der Abschluss die Möglichkeit, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren und eine Promotion aufzunehmen. Hierfür stehen an der EUF verschiedene Programme und Wege offen.

Nach Abschluss der dreijährigen Berufspraxis in Schleswig-Holstein können Absolventinnen und Absolventen des Dualen Masterstudiengangs Sonderpädagogik grundsätzlich auch in anderen Bundesländern der Bundesrepublik tätig werden. Grundlage hierfür ist ein KMK-Beschluss von 2024, nach dem der Mobilitätsbeschluss ausdrücklich auch für Absolventinnen und Absolventen dualer Lehramtsstudiengänge gilt. Die erworbene Qualifikation ermöglicht damit grundsätzlich den Zugang zum Schuldienst in anderen Bundesländern. Es können jedoch je nach Bundesland zusätzliche laufbahnrechtliche Regelungen zu beachten sein.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zum Ablauf des dualen Studiums beraten nachfolgende Ansprechpersonen an der EUF, am IQSH und im Bildungsministerium gern: