Grundlagenkonzept zur Einrichtung einer Wahrheitskommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Für die spätere Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Unrechts in der Bundesrepublik wird ein Konzept auf der Basis des Forschungsstandes zur Diskriminierung der Sinti_ze und Roma_nja in der Bundesrepublik sowie von Erfahrungen bereits abgeschlossener Wahrheits- und Versöhnungskommissionen in anderen Ländern weltweit erarbeitet.

Kurzübersicht

Stichworte
Sinti und Roma, Unrecht, Kommission
Laufzeit
01.07.2023 - 31.10.2023

Beschreibung

Die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hat im Juni 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung zur Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Unrechts in der Bundesrepublik nach 1945 aufgefordert. Die zu projektierende Kommission soll die Wahrheit über das begangene Unrecht an den Sinti_ze und Rom_nja sowohl im Nationalsozialismus wie auch der Bundesrepublik und der DDR offenlegen und Verantwortlichkeiten herausarbeiten. Bislang sind Wahrheits- und Versöhnungskommissionen meist im unmittelbaren Übergangsbereich von Diktaturen oder Apartheidsregimen hin zu Demokratien gegründet worden. Durch die Arbeit von diesen Kommissionen sollten u.a. ein Täter-Opfer-Ausgleich angestoßen, ein bestehendes sich als falsch herauskristallisiertes historisches Narrativ korrigiert und gesellschaftliche Versöhnung möglich gemacht werden. Aus diesen Erfahrungen in unterschiedlichen Staaten weltweit soll vor dem Hintergrund des zu erhebenden Erkenntnis- und Forschungsstands zur Geschichte von Sinti und Roma nach 1945 in der Bundesrepublik ein Konzept für eine solche Kommission erarbeitet werden. Die einzurichtende Kommission soll die historiographische Grundlage massiv erweitern, die Betroffenen mit ihren Erfahrungsberichten zu Wort kommen lassen und Ideen entwickeln, wie eine nachholende Gerechtigkeit möglich sein könnte. Mit Hilfe der Förderung durch den Antiziganismusbeauftragten der Bundesregierung kann dieses Forschungsprojekt realisiert werden.

Verantwortlich

Finanzierung

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland