Prozess des Beschwerdemanagements für Prüfungsangelegenheiten

Der Prozess für das Beschwerdemanagement für Prüfungsangelegenheiten ist an der EUF als Folge des Austausches von Vizedekanaten mit dem Prüfungsausschuss für die Studiengänge der Lehrkräftebildung geregelt . Dieser Prozess greift für alle Fälle, die sich auf Prüfungsangelegenheiten beziehen, und ist in der Abbildung dargestellt.

Studierende wenden sich mit ihren Anliegen prinzipiell zunächst an ihren zuständigen Prüfungsausschuss:

Dieser klärt unter Einbezug der notwendigen Stellen den Einzelfall und erfasst diesen in einer Datenbank.

Bei Feststellung des Auftretens von Mustern wird unter Hinzuziehung des zuständigen Studiendekanats eine fakultätsinterne Klärung des Beschwerdefalls und Qualitätssicherung des Prüfungsgeschehens initiiert. Innerhalb der Fakultät stellt das Dekanat entsprechend seiner Zuständigkeit sicher, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Misslingt diese Klärung bzw. stellt sich eine universitätsweite Problematik heraus, wird das Vizepräsidium für Studium und Lehre eingeschaltet. Dieses ist zum einen für die ggf. erforderliche disziplinarische Klärung zuständig und zum anderen für die Qualitätssicherung und Entwicklung der Lehre über fakultätsübergreifende Gremien, Prozesse und Entscheidungen.

Für Studierende ist damit der Klärungsweg sehr niedrigschwellig und linear zu beschreiten, indem nur ein einziger erster Schritt notwendig ist.  Die Beschwerde an den Prüfungsausschuss erfolgt formlos per E-Mail.  Die notwendigen Informationen erhalten die Studierenden über die Homepage, den AStA, Studienberatungen und alle zuständigen Anlaufstellen.

Für Fragen, die jenseits dieses prüfungsbezogenen Verfahrens liegen, gibt es darüber hinaus das universitätsweite Beschwerde- und Verbesserungsmanagement für Studierende, das vom zentralen Qualitätsmanagement (QM) betreut wird.