Promotionen und Habilitationen
Jeden Monat trifft sich die Gruppe der Doktoranden und Habilitanden am Studiengang zum fachlichen und persönlichen Austausch – und natürlich finden auch Gespräche zwischendurch statt. Die Themen gliedern sich alle rund um die Frage nach einer zukunftsfähigen Energieversorgung, so dass in der Gruppe reiche Fachkompetenz auf diesem Gebiet vorhanden ist.
Laufende Promotionen
Laufende Promotionen von Prof. Dr. Pao-Yu Oei
Laufende Promotionen von Prof. Dr. Frauke Wiese
Laufende Promotionen von Prof. Dr. Olav Hohmeyer
Abgeschlossene Promotionen
Abgeschlossene Promotionen
Habilitationen
Habilitationen
Hinweise zur Promotion
Im Folgenden sind ein paar Hinweise für die Prozesse der Promotionsanmeldung und Disputation an der EUF etwas genauer erläutert.
Zur Anmeldung der Promotion:
Für die Anmeldung der Promotion benötigt es ein Promotionsproposal (i.d.R. 5-10 Seiten), einen Arbeitstitel sowie die Betreuungszusage der ersten Betreuer:in, welche:r Promotionsrecht an der EUF benötigt. Den finalen Titel der Promotion sowie weitere mögliche Zweit- und Drittbetreuer:innen müssen erst bei der Abgabe der Dissertation festgelegt werden. Eine Anmeldung der Promotion kann jederzeit erfolgen.
Es kann bereits vor Promotionsanmeldung mit der Promotion begonnen werden. Eine Anmeldung/Immatrikulation ist aber für die Abgabe erforderlich. Auf Grund der anfallenden Semestergebühr kann eine Anmeldung zum Semesterstart im März oder September Vorteile haben.
Zum Ablauf und den Fristen der Promotionsabgabe und der Verteidigung/Disputation:
Nachdem Sie Ihre Dissertationsschrift fertiggestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Folgende Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:
- Dissertation in drei identischen, gebundenen Exemplaren unter Beachtung der Regelungen in § 13 Abs. 2 - 6 der Promotionsordnung
- drei anonymisierte Ausfertigungen der Dissertation in elektronischer Form (z.B. SD-Karte, USB-Stick oder CD-ROM)
- ein aktuelles, einfaches polizeiliches Führungszeugnis für Privatpersonen (nicht das für Behörden)
- der Nachweis über die Einschreibung als Promotionsstudent*in gemäß § 12 der Promotionsordnung.
Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung können Sie unter "Formulare / Downloads" herunterladen https://www.uni-flensburg.de?40793. Ausgefüllt und gemeinsam mit den darin genannten Anlagen reichen Sie ihn bitte an die zentrale, für alle Promotionsausschüsse der EUF zuständige Geschäftsführung der Promotionsausschüsse (die Adresse ist in dem Antragsformular enthalten).
Dies ist der zeitliche Ablauf der Dissertationsabgabe
- Doktorand:in gibt ihre Arbeit ab.
- Beim nächsten Termin vom Promotionsausschuss bestätigen diese die Gutachter:innen, an die die Arbeit dann weitergeleitet wird. In der Regel sind die Gutachter:innen die zwei betreuenden Professor:innen. (Je nach Absprache können die Gutacher:innen bereits mit der Bewertung der vorab zugeschickten digitalen Arbeit beginnen während die Arbeit zu ihnen geschickt wird.)
- Sollten beide Gutachten die Arbeit mit „Auszeichnung / summa cum laude“ bewerten muss bei der nächsten Promotionsausschusssitzung ein drittes Gutachten eingeholt werden, um eine mögliche Endbewertung mit der Bestnote „summa cum laude“ (mit Auszeichnung) vergeben zu können.
- Sobald alle Gutachten vorliegen, werden diese für 4 Wochen (im Ausnahmefall geht auch etwas kürzer) ausgelegt.
- Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Promotionsausschuss bei der nächsten Sitzung über mögliche Einwendungen und legt einen Disputationstermin fest (basierend auf vorher eingereichten Vorschlägen). Zwischen Annahme der Arbeit und dem Disputationstermin muss eine Einladungsfrist von mindestens 16 Tagen, besser sind 3 Wochen, liegen.
- Die Disputation muss in der Vorlesungszeit stattfinden. Eine Online Disputation ist bei Begründung möglich. Eine hybride Disputation ist nicht möglich. Die Disputation besteht aus einem längstens 45-minütigen Vortrag und einer anschließenden Diskussion, in der die Bewerber:in die Ergebnisse der Dissertation auch in den Zusammenhang der wissenschaftlichen Disziplin einordnet. Die Disputation dauert insgesamt mindestens 90 Minuten und längstens 120 Minuten. Sie soll in der Vorlesungszeit stattfinden (nur in begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen werden).
Die Dauer zwischen Abgabe und Disputation ist insbesondere davon abhängig wie lange die Gutachter:innen für die Bewertung der Arbeit benötigen und wann ein für alle passender Disputationstermin in der Vorlesungszeit gefunden werden kann. Darüber hinaus trifft sich der Promotionsausschuss der Fakultät nur einmal im Monat (und nicht während der Semesterferien), was zu weiteren Verzögerungen führen kann und entsprechend mit einzuplanen ist. In den meisten Fällen erfolgt eine Disputation 3-6 Monate nach der Abgabe.
Formale Vorgaben für eine kumulative Dissertation:
Die Kriterienliste für kumulative Dissertationen (Promotionsordnung) im Bereich Energiewissenschaften finden sie unten angefügt als Download oder unter folgendem Link: https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-bereich-energiewissenschaften.pdf.