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Europa-Universität Flensburg vom 28.01.2015 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hochschulrates wurde am 30. März 2015 erteilt. Übersicht A. Allgemeine Prüfungsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich
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Mitglieder des Hochschulrates (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HSG) grundsätzlich die zur Wahrnehmung ihres Amtes erforderlichen Aufwendungen. Die Erstattung der den ehrenamtlichen Mitgliedern des Hochschulrates zur Wahrnehmung [...] „(3) Den vier ehrenamtlichen, nicht den Vorsitz innehabenden Mitgliedern des Hochschulrates wird je Sitzung des Hochschulrates, an denen sie teilgenommen haben, maximal jedoch für vier Sitzungen im Jahr [...] Fassung bestimmt ist. Dem ehrenamtlichen, den Vorsitz innehabenden Mitglied des Hochschulrates wird je Sitzung des Hochschulrates, an denen es teilgenommen hat, maximal jedoch für vier Sitzungen im Jahr, jeweils
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Februar / 9. März / 15. März| Seite 9 Bisherige Organisationsstruktur an der EUF Präsidium Senat Hochschulrat Erweiterter Senat Eine allgemeingültige Hierarchie gibt es nicht. Es gibt Zuständigkeiten und [...] Februar / 9. März / 15. März| Seite 10 Zukünftige Organisationsstruktur an der EUF Präsidium Senat Hochschulrat Erweiterter Senat Eine allgemeingültige Hierarchie gibt es weiterhin nicht, sondern weiterhin
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der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hochschulrates der Universität Flensburg wurde am 29. Juni 2014 erteilt. § 1 Anwendungsbereich Diese Satzung [...] Flensburg vom 31. Mai 2007 (NBL. MWV. Schl.-H. 2007, S. 96) außer Kraft. Die Zustimmung des Hochschulrates gemäß § 6 Absatz 2 i.V.m. § 19 Absatz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes wurde am 29. Juni 2014 erteilt
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Auftrag der oder des Vorsitzenden des Hochschulrats die Umsetzung der vom Hochschulrat gefassten Beschlüsse. § 5 Sitzungen des Hochschulrates (1) Der Hochschulrat ist einzuberufen, sooft es die Geschäftslage [...] des Hochschulrates ein. Die Postanschrift lautet: Hochschulrat der Europa-Universität Flensburg der oder die Vorsitzende (je nach Wahlentscheidung) c/o Präsidium Geschäftsführung des Hochschulrats Campusallee [...] 2799 Hochschulrat@uni-flensburg.de (2) Die Geschäftsführung unterstützt den Hochschulrat, insbesondere die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden bei der Vorbereitung der Sitzungen des Hochschulrates. Das Nähere
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§ 3 Abs. 1—3 HSG. 1.2.1 zentrale Ebene Zentrale Organe der Universität gemäß § 18 HSG sind der Hochschulrat, der Erweiterte Se- nat, der Senat und das Präsidium. Wie oben dargestellt, nahmen Präsidium und
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durch den Senat der Europa- Universität Flensburg am 17. Februar 2016 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 21. Januar 2016 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Änderung der Gemeinsamen Prüfungs-
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durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 17. Februar 2016 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 21. Januar 2016 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Änderung der Gemeinsamen Prüfungs-