fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/aenderung-studqualsatzung.pdf
keinen der unter Nummer (1) aufgeführten Sprachnachweise zum Vorlesungsbeginn erbringen, können vor Beginn des ersten Semesters an einem Sprachkurs der Europa-Universität Flensburg teilnehmen, der mit einer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/dsh-pruefungsordnung.pdf
ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachi- gen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik entsprechend den Regelungen im Hochschulrahmengesetz
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-master-weiterbildung-kita.pdf
dieser Prüfungs- 8 ordnung genannte Form der Prüfung vorsehen. Die Festlegung ist den Studierenden zu Beginn des jeweiligen Moduls mitzuteilen. (3) Der Umfang einer Klausur beträgt mindestens 30 Minuten und [...] bestanden“ bewertet. Art und Umfang der Einsendeaufgaben werden von der oder dem Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bekanntgegeben. Praktikumsbe- richte sollen 10 – 15 Seiten nicht überschreiten. (6) Besteht [...] Kandidatin oder ein Kandidat von ihrer oder seiner Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (7) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vor- lesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederho- lungsprüfung [...] fachpraktische Prüfungen und Präsentationen, 6. als Projektarbeiten. (2) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei Wochen danach, über die für sie geltende [...] Leitern eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen sind zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung verbindlich anzukündigen. Form 7 und Umfang der jeweiligen Studien-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/einschreibordnung-2010-06-07.pdf
g nicht möglich oder nicht ausreichend ist oder 2. sie oder er, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters nicht ordnungsgemäß zum Weiterstudium zurückgemeldet hat oder 3. sie oder er falsche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/satzung-izrg-100215.pdf
IZRG hat die Aufgabe, die schleswig-holsteinische Landes-, Regional- und Lokalgeschichte von der beginnenden Industrialisierung bis zur Gegenwart im Kontext der dänischen Geschichte zu erforschen, darzustellen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
Eignungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Hoch- schulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemes- ters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § [...] Wertungsversuche, die von zwei Prüferinnen oder Prüfern begutachtet werden. Zeitnahme in ganzen Sekunden; Beginn mit Startzeichen, Ende ist der akustisch wahrnehmbare Niedersprung vom Barren. Testmaterialien Matten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (8) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung [...] können von der Anmeldung zu Lehr- veranstaltungen sowie Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen bis zum Prüfungsantritt [...] Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/gebuehrensatzung.pdf
die Teilnahme an Sprachkursen und Sprachprüfungen 1. Studierende ohne deutsches Abitur müssen vor Beginn des Studiums über ausrei- chende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und diese bei der Bewerbung zum [...] eine Gebühr erhoben. 2. Die Gebühr für die Teilnahme an der Prüfung beträgt 140 Euro und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. 3. Eine Ermäßigung der Gebühr ist ausgeschlossen. Anlage 5 Gebühr für