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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. Artikel I Die Prüfungs-
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- der Senat - das Präsidium (2) Organe der Fachbereiche sind: - die Konvente - die Dekanate Sie sind zugleich Organe der Universität. § 7 Wahlen zu den Organen der Universität Die Wahlen zum Senat und den [...] Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mit- glieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] einer vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, be- steht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr ge- hört ein Senatsmitglied an. Der
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berücksichtigt der Senat seine Mitgliedergruppen. Den Vorsitz in der Findungskommission führt eines der vom Senat entsandten Mitglieder. (2) Die Findungskommission legt dem Senat spätestens zwei Wochen [...] vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich im Senat vor der Ab- stimmung über den Wahlvorschlag vor. Die Mitglieder des Senats sind berechtigt, Fragen an die Vorgeschlagenen zu richten. Die [...] Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten einzeln in geheimer Wahl ab. § 7 Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers (1) Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Senat auf Vorschlag
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) [...] eines aus der Gruppe der Studierenden an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen
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treterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat und in den Fachsbereichskonventen der der Universität Flensburg. Zweiter Abschnitt – Wahl zum Senat und den Fachbereichskonventen § 2 Wahlberechtigung [...] Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBL. Schl.-H. S. 184) wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. Januar 2009. und der Zu- stimmung des Universitätsrats vom ………… [...] noch Mitglieder von anderen Wahl- organen bestellt werden. (4) Der Wahlprüfungsausschuss ist vom Senat spätestens am 15. Tage vor dem Stichtag zu be- stellen. 3 § 9 Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Die für
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Schl.-H., 2016, S. 20 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF: 1. Februar 2016 Der Senat der EUF hat folgende Satzung beschlossen: 27.Januar 2016. Die Zustimmung des Hoch- schulrates der
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MSGWG Schl.-H., 2016, S. 20 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF: 1. Februar 2016 Der Senat der EUF hat folgende Satzung beschlossen: 27. Januar 2016. Die Zustimmung des Hoch- schulrates der
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Vorschrif- ten vom 11. Januar 2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016 S. 2), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 25. November 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 21